Wer eine alte fossile Heizung ersetzt, kann seit 2024 deutlich höhere Zuschüsse erhalten. Der Klimageschwindigkeitsbonus ist dabei der Teil der KfW-Heizungsförderung, der schnelles Handeln belohnt. In diesem Beitrag erfahren Eigentümerinnen und Eigentümer, wann der Bonus greift, wie hoch die Förderung ausfällt und welche Fehler beim Antrag teuer werden können.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Klimageschwindigkeitsbonus gehört zur Bundesförderung für effiziente Gebäude, genauer zur BEG EM für den Heizungstausch. Die KfW setzt die Heizungsförderung für Privatpersonen Wohngebäude im Programm 458 um; maßgeblich sind die aktuelle Förderrichtlinie und die KfW-Merkblätter.
- 30 % Basisförderung beziehungsweise Grundförderung für förderfähige Kosten.
- Bis zu 20 % Klimageschwindigkeitsbonus bis 31.12.2028.
- Bis zu 30 % Einkommensbonus bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 €.
- 5 % Effizienzbonus, etwa bei Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder besonderer Wärmequelle.
- Maximal 70 % Gesamtförderung als Zuschuss.
- Kostenobergrenze: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit; daraus können bis zu 21.000 € Zuschuss entstehen.
- Der Bonus sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte und entfällt 2037.
- Gedacht ist die Förderung für selbstnutzende Eigentümer mit funktionstüchtigen alten Heizungen, etwa Öl Kohle Gas Etagen und Nachtspeicher.
So gehen Sie vor
- Bestehende Heizung prüfen lassen
Klären Sie zunächst, ob Ihre aktuelle Heizung die Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus erfüllt. - Passendes Heizsystem auswählen
Prüfen Sie gemeinsam mit einer Energieberatung, ob Wärmepumpe, Biomasse oder Wärmenetz technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind. - Förderfähigkeit berechnen
Lassen Sie berechnen, welche Kombination aus Basisförderung, Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus und Effizienzbonus möglich ist. - iSFP erstellen lassen
Ein individueller Sanierungsfahrplan hilft dabei, die Sanierung strategisch zu planen und weitere Fördervorteile zu nutzen. - Angebote mit Fördervorbehalt einholen
Holen Sie Fachbetriebsangebote ein, unterschreiben Sie jedoch erst nach der Förderzusage. - KfW-Antrag rechtzeitig stellen
Der Antrag erfolgt über „Meine KfW“ und muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. - Heizung austauschen und Nachweise einreichen
Nach Umsetzung werden Rechnungen und Fachunternehmererklärungen hochgeladen, damit die Zuschüsse ausgezahlt werden können.
Was genau ist der Klimageschwindigkeitsbonus (KG-Bonus)?
Der KG-Bonus ist ein zusätzlicher Investitionszuschuss der KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen. Seit dem 27.02.2024 ist er Teil des Programms 458 und ergänzt das Gebäudeenergiegesetz 2024, indem er den schnellen Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen durch erneuerbare Energien belohnt.
Kurz gesagt: Der Klimageschwindigkeitsbonus ist kein eigener Fördertopf, sondern ein Bonus innerhalb der KfW-Heizungsförderung. Er kommt zusätzlich zur Basisförderung hinzu, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Nicht zu verwechseln ist der Begriff mit der ökologischen Klimageschwindigkeit: In flachen Regionen wie Grasländern und Wüsten ist die Klimageschwindigkeit extrem hoch, was die Wanderung von Arten erschwert. Der Klimawandel verläuft heute ca. 170-mal schneller als natürliche Klimaveränderungen, wodurch Ökosysteme und Arten Schwierigkeiten haben, dieser Geschwindigkeit zu folgen.
Zur Einordnung:
- Basisförderung: 30 % für den förderfähigen Heizungstausch.
- Einkommensbonus: 30 % bei niedrigem Einkommen.
- Effizienzbonus: 5 % bei bestimmten Wärmepumpen, zum Beispiel mit Wasser, Erdreich oder natürlichem Kältemittel.
- KG-Bonus: zeitlich befristeter zusätzlicher Bonus.
- Nicht für Neubauten, sondern nur für Bestandsgebäude.
- Keine Doppelförderung desselben Heizungstauschs über BAFA und KfW.
Offizielle Informationen finden Sie im KfW-Programm 458.
Förderhöhe: Wie viel Klimageschwindigkeitsbonus ist drin?
Der Klimageschwindigkeits-Bonus beträgt 20 % der förderfähigen Kosten und gilt bis zum 31. Dezember 2028, danach wird er alle zwei Jahre um 3 % reduziert. Zusätzlich gilt: Der Klimageschwindigkeits-Bonus beträgt pauschal 20 % der förderfähigen Kosten, bis zu einem maximal anrechenbaren Betrag von 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr.
| Antragstellung | KG-Bonus |
|---|---|
| bis 31.12.2028 | 20 % |
| 2029–2030 | 17 % |
| 2031–2032 | 14 % |
| 2033–2034 | 11 % |
| 2035–2036 | 8 % |
| ab 01.01.2037 | 0 % |
Beispiel: Ein Einfamilienhaus installiert 2026 eine förderfähige Wärmepumpe für 30.000 €. Die 30 % Basisförderung ergeben 9.000 €. Der Klimageschwindigkeitsbonus bringt weitere 6.000 €. Mit Einkommensbonus und Effizienzbonus wären rechnerisch mehr möglich, die BEG deckelt die Gesamtförderung aber auf 70 %, also 21.000 €.
Der Bonus von 20 % gilt bis Ende 2028 und wird danach alle zwei Jahre um 3 % reduziert, bis er 2037 entfällt. Bei Mehrfamilienhäusern wird der Anspruch nur für selbstgenutzte Einheiten berücksichtigt.
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Voraussetzungen: Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?
Nutzen Sie diese Checkliste, bevor Sie Angebote einholen oder einen Kauf unterschreiben:
- Antragsteller sind selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden oder einer selbstgenutzten Wohneinheit.
- Rein vermietete Einheiten erhalten keinen KG-Bonus.
- Die alte Anlage muss funktionsfähig sein.
- Typische Altanlagen: Öl, Kohle, Gas, Gas Etagen und Nachtspeicherheizungen.
- Die strenge Faustregel lautet: Der Klimageschwindigkeits-Bonus wird nur gewährt, wenn die alte fossile Heizung seit mindestens 20 Jahren in Betrieb war und noch funktionsfähig ist.
- Die Förderrichtlinie differenziert: Für Gas-Zentralheizungen und Biomasseheizungen gilt regelmäßig mindestens 20 Jahre; für Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen kann der Bonus auch ohne Altersgrenze greifen, wenn Funktion und Austausch nachgewiesen werden.
- Nach dem Heizungstausch darf die betroffene Wohneinheit nicht weiter fossil beheizt werden.
- Ausnahmen bestehen nur in engen Fällen, etwa bei gasbetriebener Brennstoffzelle oder H₂-ready-System nach GEG.
- Die neue Heizungsanlage muss technische BEG-Anforderungen erfüllen, etwa Jahresarbeitszahl, Staub-Emissionsgrenzwert oder Emissionswerte.
Eine Anforderung an den Zeitpunkt ist besonders wichtig: Um den Klimageschwindigkeits-Bonus zu beantragen, muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, und alle erforderlichen Nachweise müssen vorliegen.
Welche Heizsysteme sind mit Klimageschwindigkeitsbonus förderfähig?
Der Bonus hängt am vollständigen Austausch der alten Heizung. Wärmepumpen sind eine effiziente und umweltfreundliche Heiztechnologie, die als zentrale Lösung für die Nutzung erneuerbarer Energien gilt. Erneuerbare Heizsysteme, wie Wärmepumpen, können sowohl zur Raumheizung als auch zur Warmwasserbereitung eingesetzt werden, was ihre Vielseitigkeit erhöht.
Förderfähige Zielsysteme sind vor allem:
- Elektrische Wärmepumpen: Luft/Wasser, Sole/Wasser und Wasser/Wasser.
- Biomasseheizungen mit Holz, Pellets oder Hackschnitzeln, wenn strengere Grenzwerte eingehalten werden; je nach Programmstand kann auch ein Emissionsminderungszuschlag relevant sein.
- Wärmenetz-Anschluss mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme.
- Brennstoffzellen- und wasserstofffähige Heizungen im engen GEG-Rahmen.
Hybridlösungen mit fossilem Spitzenlastkessel sind kritisch, wenn das Heizsystem weiter fossile Wärme liefern kann. Beim Spezialfall Gas Etagen im Mehrfamilienhaus zählt jede Einheit: Der Bonus wird nur für selbstgenutzte Wohnungen relevant, die vollständig umgestellt werden.
Vor dem Einbau empfiehlt Enwendo eine Heizlastberechnung. So lässt sich klären, ob Wärmepumpe, Biomasse oder Wärmenetz technisch und wirtschaftlich passt.
Antragstellung: Wie und wo beantrage ich den Klimageschwindigkeitsbonus?
Die Antragstellung läuft über „Meine KfW“. Wählen Sie dort die Heizungsförderung für Privatpersonen Wohngebäude und geben Sie die Bonusförderungen direkt korrekt an. Häufig wird das Verfahren zweistufig beschrieben: Grundantrag für die Heizungsförderung, danach ergänzende Angaben zum KG-Bonus innerhalb der KfW-Fristen.
Schritt für Schritt:
- Energieberatung oder Fachplanung beauftragen.
- Förderfähigkeit der Altanlage, Inbetriebnahme und Alter prüfen.
- Angebot mit aufschiebender Bedingung zur KfW-Förderung einholen.
- Förderantrag vor verbindlichem Vertragsabschluss ohne Fördervorbehalt stellen.
- Zusage abwarten, dann Auftrag auslösen.
- Maßnahme umsetzen, Rechnungen zahlen und Nachweise hochladen.
Typische Nachweise:
- Typenschild, Fotos, Rechnung oder Schornsteinfegerunterlagen zur Altanlage.
- Eigentumsnachweis, etwa Grundbuchauszug oder Kaufvertrag.
- Meldebescheinigung für Selbstnutzung.
- Fachunternehmererklärung zur neuen Heizung.
- Detaillierte Rechnungen über förderfähigen Ausgaben.
Der Bewilligungszeitraum beträgt meist 36 Monate. Die Finanzierung sollte trotzdem vorher stehen, weil Zuschüsse oft erst nach Abschluss ausgezahlt werden.
Kombination mit anderen Förderungen und Krediten
Der Austausch alter fossiler Heizsysteme gegen erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen wird durch verschiedene Förderprogramme unterstützt, die die Investitionskosten erheblich senken können. Die Förderung für Heizungsanlagen ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und umfasst verschiedene Zuschüsse, die bis zu 70 % der förderfähigen Kosten abdecken können.
Kombinierbar innerhalb der KfW-Schiene:
- Grundförderung 30 %.
- Klimageschwindigkeitsbonus nach Zeitstaffel.
- Einkommensbonus 30 %.
- Effizienzbonus 5 %.
Ergänzend kann ein zinsgünstiger Kredit bis zu 120.000 € pro Wohneinheit interessant sein, abhängig von Einkommen und KfW-Regeln. Für Dämmung, Fenstertausch oder Anlagentechnik bleiben weitere BEG-Bausteine möglich. Die energetische Sanierung von Wohngebäuden umfasst Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden, Dächern und Böden, um den Wärmeverlust zu reduzieren und die Energieeffizienz zu steigern.
Besonderheiten bei Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
In Mehrfamilienhäusern wird der KG-Bonus nur für selbstgenutzte Wohneinheiten gewährt. Beispiel: In einem 6-Parteien-Haus werden zwei Wohnungen selbst genutzt. Dann wird der Bonus anteilig für 2/6 der förderfähigen Kosten des zentralen Heizungstauschs berechnet.
Für WEGs wichtig:
- Selbstnutzende Eigentümer stellen gegebenenfalls Zusatzanträge für KG-Bonus und Einkommensbonus.
- Bei dezentralen Gas-Etagenheizungen muss entschieden werden: jede Anlage einzeln tauschen oder auf Zentralheizung beziehungsweise Wärmenetz umstellen.
- Beschlüsse in der Eigentümerversammlung brauchen Vorlauf.
- Eine gemeinsame Förderstrategie verhindert, dass einzelne Eigentümer Ansprüche verlieren.
Energieaudits sind systematische Bewertungen des Energieverbrauchs eines Gebäudes, um Einsparpotenziale zu identifizieren und die Energieeffizienz zu verbessern. Ein Energieaudit umfasst typischerweise die Analyse von Heizsystemen, Dämmung, Fenster und anderen Aspekten, die den Energieverbrauch eines Hauses beeinflussen.
Beispiele: So wirkt der Klimageschwindigkeitsbonus in der Praxis
- Beispiel 1: Ein Haus von 1999 ersetzt 2026 eine Gas-Zentralheizung von 2000 durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel. Bei 30.000 € Kosten entstehen 9.000 € Basisförderung, 6.000 € KG-Bonus und 1.500 € Effizienzbonus; mit Einkommensbonus greift der 70-%-Deckel.
- Beispiel 2: Eine selbstgenutzte Eigentumswohnung mit Gas-Etagenheizung in einem 1980er-Gebäude wird bis 2028 an ein erneuerbares Wärmenetz angeschlossen. Der Klimageschwindigkeitsbonus zählt nur für diese Einheit, nicht für vermietete Nachbarwohnungen.
- Beispiel 3: Ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen und zentraler Ölheizung von 1995 stellt 2027 auf Sole/Wasser-Wärmepumpe mit PV-Unterstützung um. Zwei selbstgenutzte Wohnungen erhalten anteilig den KG-Bonus; Fassadendämmung kann separat als BEG-Einzelmaßnahme geplant werden.
Die Verwendung von energieeffizienten Heizsystemen, wie z. B. Wärmepumpen oder Biomasseheizungen, kann die Betriebskosten erheblich senken und die CO2-Emissionen reduzieren. Die Durchführung eines Energieaudits kann Hausbesitzern helfen, gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu planen und die Betriebskosten zu senken.
Viele Eigentümer konzentrieren sich nur auf die Höhe der Förderung. Entscheidend ist aber der richtige Zeitpunkt. Wer seine alte Heizung noch vor 2029 ersetzt, kann sich heute deutlich höhere Zuschüsse sichern. Gleichzeitig sollte die neue Heizlösung immer zum Gebäude passen – nicht jede Wärmepumpe ist automatisch wirtschaftlich sinnvoll.
Jan Wanderer
Energie-Experte bei Enwendo
Wie Enwendo beim optimalen Einsatz des Klimageschwindigkeitsbonus unterstützt
Enwendo begleitet Privatpersonen in Deutschland vom ersten Vor-Ort-Termin bis zur Zuschussauszahlung. Die Implementierung eines Sanierungsfahrplans (iSFP) hilft Eigentümern, die notwendigen Schritte zur Verbesserung der Energieeffizienz systematisch zu planen und umzusetzen.
Unsere Unterstützung umfasst:
- Analyse der bestehenden Heizung, inkl. Gas Etagen, Nachtspeicher und Ölheizung.
- Prüfung der Voraussetzungen, Bedingungen und des Anspruchs.
- Heizlastberechnung und Vergleich von Wärmepumpe, Biomasse und Wärmenetz.
- Vorbereitung von Antrag, Nachweisen und Rechnungsprüfung.
- Antworten auf typische Fragen wie: „Lohnt sich der Umstieg vor 2028?“ oder „Was mache ich mit alten Gas-Etagenheizungen?“
Am besten Sie handeln, bevor der Zuschuss sinkt. Enwendo prüft unabhängig, welche Kombination aus Technik, BEG, KfW und iSFP für Ihr Gebäude sinnvoll ist!
Häufige Fragen zum Klimageschwindigkeitsbonus
Bis zum 31.12.2028 beträgt der Bonus 20 % der förderfähigen Kosten. Danach sinkt er schrittweise und entfällt ab 2037 vollständig.
Förderfähig sind vor allem funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Für Gas-Zentralheizungen gelten teilweise zusätzliche Altersanforderungen.
Ja. Der Bonus kann mit der Basisförderung, dem Einkommensbonus und dem Effizienzbonus kombiniert werden. Insgesamt sind bis zu 70 % Zuschuss möglich.
Nein. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt grundsätzlich nur für selbstgenutzte Wohneinheiten.
Wird der Vertrag ohne Fördervorbehalt unterschrieben oder die Maßnahme vor Antragstellung begonnen, entfällt der Förderanspruch häufig vollständig.