Die energetische Sanierung gehört zu den wichtigsten Investitionen für Haus- und Wohnungseigentümer. Wer sein Gebäude fit für die Zukunft machen will, steht dabei schnell vor der Frage: Wie lässt sich das Ganze finanzieren – über direkte Zuschüsse oder über den Steuerbonus? Beide Wege haben ihre Stärken, aber auch klare Grenzen. Während die Förderung über BAFA und KfW hohe Zuschüsse von bis zu 70 % verspricht, punktet der Steuerbonus mit Flexibilität und einem gesetzlichen Anspruch.
Doch Vorsicht: Welche Option für Sie sinnvoller ist, hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab – von der Höhe der geplanten Investition über Ihre Steuerlast bis hin zum Zeitpunkt der Antragstellung. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie die beiden Förderwege funktionieren, welche Unterschiede Sie unbedingt kennen sollten und mit welchen Rechenbeispielen Sie einschätzen können, ob sich für Ihr Vorhaben eher die klassische Förderung oder der Steuerbonus lohnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Direkte Zuschüsse über BAFA und KfW können – vor allem beim Heizungstausch – bis zu 70 % der Kosten abdecken.
- Steuerbonus (§ 35c EStG) bringt 20 % Ersparnis, maximal 40.000 €, verteilt über drei Jahre.
- Zuschüsse müssen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden, der Steuerbonus dagegen nachträglich über die Steuererklärung.
- Für eine Förderung über BAFA/KfW ist meist ein Energieberater Pflicht, beim Steuerbonus reicht eine Fachunternehmer-Bescheinigung.
- Der Steuerbonus ist gesetzlich garantiert – Förderprogramme können dagegen gekürzt oder gestoppt werden.
So gehen Sie vor
- Sanierung planen: Welche Maßnahmen stehen an (Heizung, Dämmung, Fenster)?
- Förderhöhe prüfen: Zuschüsse können deutlich höher ausfallen, sind aber gedeckelt – beim Steuerbonus zählt die gesamte Investition.
- Steuerlast checken: Nur wer genug Einkommensteuer zahlt, kann den Steuerbonus voll nutzen.
- Energieberatung einbeziehen: Pflicht bei Zuschüssen, sinnvoll auch für den Steuerbonus – oft selbst gefördert.
- Rechtzeitig entscheiden: Antragstellung für Zuschüsse vor Beginn, Steuerbonus möglich nach Abschluss.
Direkte Zuschüsse: Die klassische Förderung im Detail
Wer eine Sanierung plant, denkt meist zuerst an die staatlichen Zuschüsse. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Haus- und Wohnungseigentümer mit teils sehr hohen Beträgen. Zuständig sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Was wird gefördert?
- Austausch alter Heizungen gegen moderne Systeme wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen (Fördersätze bis zu 70 %).
- Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke.
- Erneuerung von Fenstern und Türen.
- Installation von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
- Komplettsanierungen zum Effizienzhaus-Standard.
So läuft es ab:
Der Antrag muss unbedingt vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Das bedeutet: Noch keine Verträge unterschreiben, bevor die Förderzusage vorliegt. In vielen Programmen ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) Pflicht. Er prüft die geplanten Maßnahmen, bestätigt die Förderfähigkeit und begleitet die Umsetzung. Die Auszahlung erfolgt in der Regel erst nach Abschluss der Arbeiten, sobald die Fachunternehmer alle Nachweise eingereicht haben.
Vorteile
- Sehr hohe Fördersummen möglich, besonders bei Heizungsmodernisierungen.
- Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto überwiesen und senkt die Investitionskosten spürbar.
- Kombination mit zinsgünstigen KfW-Krediten inklusive Tilgungszuschuss möglich.
Nachteile
- Aufwendiger Antragsprozess mit vielen Nachweisen.
- Energieberater meist verpflichtend.
- Risiko von Förderstopp oder kurzfristigen Änderungen der Bedingungen.
Tipp:
Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung. Wer den Antrag zu spät stellt, verliert den Anspruch auf Zuschüsse – und kann dann nur noch den Steuerbonus nutzen.
Der Steuerbonus nach § 35c EStG: Flexibilität über die Steuererklärung
Neben den direkten Zuschüssen gibt es für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum eine zweite Möglichkeit, die Kosten einer energetischen Sanierung zu reduzieren: den Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG). Dabei handelt es sich um eine Form der steuerlichen Förderung, die ganz ohne vorherigen Antrag funktioniert. Statt eine Förderstelle einzuschalten, machen Sie Ihre Sanierungskosten direkt in der Steuererklärung geltend – und zwar verteilt über drei Jahre. Im ersten und zweiten Jahr können jeweils 7 Prozent der Kosten, im dritten Jahr noch einmal 6 Prozent abgesetzt werden. Insgesamt ergibt sich so eine Entlastung von 20 Prozent, maximal 40.000 Euro pro Objekt.

Vorteil: Flexibel und rechtssicher
Ein großer Vorteil liegt darin, dass Sie mit den Sanierungsarbeiten sofort beginnen können, ohne auf eine Förderzusage warten zu müssen. Das verschafft deutlich mehr Flexibilität – gerade dann, wenn eine Maßnahme kurzfristig umgesetzt werden soll oder wenn die Antragsfristen für Zuschüsse bereits verstrichen sind. Außerdem besteht beim Steuerbonus ein gesetzlicher Anspruch: Das Finanzamt muss die Ermäßigung gewähren, solange alle Voraussetzungen erfüllt sind. Damit sind Sie unabhängiger von politischen Entscheidungen oder plötzlichen Förderstopps, wie sie bei KfW- oder BAFA-Programmen in der Vergangenheit immer wieder vorkamen.
Tipp:
Der Steuerbonus nach § 35c EStG ist gesetzlich verankert. Das Finanzamt muss die Ermäßigung gewähren, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Damit ist der Steuerbonus im Gegensatz zu Förderprogrammen nicht von Budgettöpfen oder kurzfristigen politischen Entscheidungen abhängig.
Voraussetzungen für den Steuerbonus im Überblick
Ganz ohne Bedingungen geht es jedoch auch hier nicht. Damit die Kosten anerkannt werden, muss das Gebäude bei Durchführung der Maßnahme älter als zehn Jahre sein und ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. ermietete Objekte sind ausgeschlossen, Ferien- oder Wochenendhäuser können jedoch einbezogen werden. Zudem ist eine Fachunternehmer-Bescheinigung erforderlich, die bestätigt, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt und die technischen Mindestanforderungen eingehalten wurden. Ein Energieberater ist nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber sinnvoll sein, um die Qualität der Umsetzung sicherzustellen und mögliche Fehler zu vermeiden.
Wichtig ist außerdem: Der Steuerbonus setzt voraus, dass Sie ausreichend Einkommensteuer zahlen, um die Ermäßigung überhaupt ausschöpfen zu können. Wer nur eine geringe Steuerlast hat, verschenkt unter Umständen einen Teil der Förderung, da nicht genutzte Beträge nicht in spätere Jahre übertragen werden können. Ebenso sollten Sie bedenken, dass Sie die Ausgaben zunächst vollständig selbst finanzieren müssen. Die steuerliche Entlastung erfolgt zeitlich verzögert – Geld, das Sie heute investieren, fließt also erst über mehrere Jahre hinweg zurück.
Beispiel: Angenommen, Ihre Steuerlast beträgt 3.000 € pro Jahr. Selbst wenn Ihnen rechnerisch ein Steuerbonus von 5.000 € zusteht, können Sie nur 3.000 € absetzen – der Rest verfällt. Deshalb lohnt es sich, vorab mit dem Steuerberater durchzurechnen, ob der Bonus in voller Höhe nutzbar ist.
Damit kann der Steuerbonus in bestimmten Fällen eine sehr attraktive Alternative sein, insbesondere wenn es um kleinere oder mittlere Sanierungsvorhaben geht, bei denen die Flexibilität und der geringere bürokratische Aufwand entscheidender sind als die absolute Höhe der Förderung. Bei großen Projekten mit hohen Investitionssummen bleibt er dagegen häufig hinter den Zuschüssen zurück, weil die maximale Entlastung auf 40.000 Euro begrenzt ist.
Tipp:
Wenn Sie die Fristen für Zuschüsse verpassen, bleibt Ihnen der Steuerbonus als Ausweg. Da er erst nach Abschluss der Arbeiten über die Steuererklärung geltend gemacht wird, ist er oft die letzte Möglichkeit, dennoch von staatlicher Unterstützung zu profitieren.

Förderung oder Steuerbonus: Ein detaillierter Vergleich für Ihre Entscheidung
Bei Zuschüssen von BAFA und KfW ist der Antrag zwingend vor Beginn der Sanierung nötig. Erst wenn die Förderzusage vorliegt, dürfen Aufträge erteilt oder Verträge unterschrieben werden. Beim Steuerbonus dagegen entfällt dieser Schritt – die Kosten werden einfach nachträglich über die Steuererklärung geltend gemacht. Das verschafft deutlich mehr Flexibilität, birgt aber auch das Risiko, dass Sie zunächst alles aus eigener Tasche zahlen müssen.
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Fördersummen
Die klassischen Zuschüsse sind oft deutlich höher. Gerade beim Heizungstausch sind bis zu 70 Prozent Förderung möglich. Bei Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenstern liegen die Sätze zwischen 15 und 20 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan sogar etwas darüber. Der Steuerbonus ist auf 20 Prozent der Kosten begrenzt – unabhängig davon, welche Maßnahme umgesetzt wird.
Förderdeckel
Bei den Zuschüssen gibt es klare Grenzen: Über das BAFA können pro Wohneinheit maximal 30.000 Euro gefördert werden, mit iSFP-Bonus bis 60.000 Euro über die KfW im Rahmen vom Wohngebäude-Kredit 261 bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss beträgt hier je nach Effizienzhaus-Stufe zwischen 5% und 45%.
Förderweg | Förderfähige Kosten | Maximaler Vorteil |
BAFA (Einzelmaßnahmen) | bis 60.000 € | 20–30 % je nach Maßnahme + iSFP |
KfW (Kredite) | bis 150.000 € | bis 45 % Zuschuss/Ermäßigung |
Steuerbonus | unbegrenzt | max. 40.000 € Entlastung |
Hinweis:
Die Kombinierbarkeit ist ein kritischer Aspekt: Für ein und dieselbe Sanierungsmaßnahme können in der Regel nicht gleichzeitig direkte Zuschüsse und der Steuerbonus in Anspruch genommen werden.
Liquidität
Zuschüsse werden zwar meist erst nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt, reduzieren die Investitionskosten aber sofort spürbar. Beim Steuerbonus ist es anders: Die Ausgaben müssen vollständig vorfinanziert werden, und die Entlastung fließt erst über drei Jahre gestaffelt zurück. Wer knapp kalkulieren muss, ist mit Zuschüssen daher im Vorteil.
Sicherheit
Ein weiterer Unterschied liegt in der Planungssicherheit. Zuschüsse können jederzeit gekürzt oder ganz gestoppt werden – das hat die Vergangenheit mehrfach gezeigt. Beim Steuerbonus haben Sie hingegen einen gesetzlichen Anspruch (§ 35c EStG). Zuschüsse von BAFA/KfW stehen dagegen unter Haushaltsvorbehalt – es gibt keinen Rechtsanspruch, Bewilligungen hängen von verfügbaren Mitteln ab.
Hinweis:
In der Vergangenheit wurden Programme wie die KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude (BEG-Programme) über Nacht gestoppt, etwa am 24. Januar 2022, als die Mittel erschöpft waren . Auch beim BAFA kam es durch eine Haushaltssperre infolge eines BVerfG-Urteils im Dezember 2023 zu plötzlichen Pausen in einigen Förderlinien. Wer seine Sanierung frühzeitig plant und den Antrag rechtzeitig stellt, vermeidet böse Überraschungen.
Bei großen Projekten wie einer umfassenden Komplettsanierung lohnt es sich, den Steuerbonus genau durchzurechnen. Weil es hier keine Deckelung bei den förderfähigen Kosten gibt, kann die steuerliche Entlastung im Einzelfall sogar höher sein als die Zuschüsse.
Rechenbeispiele für typische Sanierungen
Szenario 1: Heizungstausch – Förderung klar im Vorteil
Beim Austausch einer alten Gas- oder Ölheizung gegen eine moderne Wärmepumpe greifen besonders hohe Fördersätze. Neben der Grundförderung können weitere Boni (Klimabonus, Effizienzbonus, Einkommensbonus) kombiniert werden – so sind bis zu 70 % Förderung möglich. Der Steuerbonus erreicht hier nur 20 %. Im Programm KfW 458 gilt: Für die erste Wohneinheit sind 30.000 € förderfähig, mit möglichen Boni ergibt sich ein Zuschuss von bis zu 70 %.
Maßnahme | Kosten | Zuschuss (BAFA/KfW) | Steuerbonus |
Luft-Wasser-Wärmepumpe | 25.000 € | bis zu 30.000 € (70 %) | 5.000 € (20 %) |
→ Wer eine Heizung austauscht, fährt fast immer besser mit den Zuschüssen!
Szenario 2: Fenstertausch – beide Optionen gleichwertig
Beim Austausch alter Fenster liegen die förderfähigen Kosten bei rund 20.000 €. BAFA gewährt 15 % Zuschuss, mit iSFP-Bonus sind es 20 %. Der Steuerbonus bringt ebenfalls 20 %.
Maßnahme | Kosten | Zuschuss (BAFA) | Steuerbonus |
Fenstertausch | 20.000 € | 4.000 € (20 % mit iSFP) | 4.000 € (20 %) |
→ Beide Wege führen hier zum gleichen Ergebnis. Die Entscheidung hängt eher von der Antragstellung und der Liquidität ab.
Szenario 3: Komplettsanierung – Steuerbonus oft im Vorteil
Bei sehr umfassenden Projekten, etwa der Sanierung zum Effizienzhaus, liegen die Kosten schnell im sechsstelligen Bereich. Da Zuschüsse gedeckelt sind, kann der Steuerbonus finanziell attraktiver sein.
Maßnahme | Kosten | Zuschuss (BAFA/KfW) | Steuerbonus |
Sanierung zum Effizienzhaus 85 (inkl. Dämmung, Fenster, Haustür) | 115.000 € | Tilgungszuschuss 6.000 € (5 % von 120.000 €), bei EE-/NH-Klasse bis zu 15.000 €. Höhere Effizienzhaus-Stufen bringen entsprechend mehr (z. B. EH 55: bis 18.000 € / 30.000 € mit Bonus) | 23.000 € (20 %) |
→ Bei großen Investitionen ohne Förderdeckelung bringt der Steuerbonus mehr – vorausgesetzt, die Steuerlast reicht aus.
Szenario 4: Dämmung – abhängig von der Deckelung
Bei Dämmmaßnahmen gilt beim BAFA eine Deckelung von 60.000 € förderfähiger Kosten. Wird diese erreicht, fällt der Steuerbonus oft höher aus, da die Gesamtsumme berücksichtigt wird.
Maßnahme | Kosten | Zuschuss (BAFA) | Steuerbonus |
Fassade + Dach + Kellerdecke | 95.000 € | 12.000 € (Deckel bei 60.000 €) | 19.000 € (20 %) |
→ Bei Dämmungen im größeren Stil lohnt es sich, die beiden Wege genau durchzurechnen – häufig liegt der Steuerbonus vorn.
Kombinationen clever nutzen!
Ein häufiger Irrtum besteht darin zu glauben, man müsse sich grundsätzlich für einen einzigen Förderweg entscheiden. Zwar gilt: Für dieselbe Maßnahme können Zuschüsse und Steuerbonus nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Doch bei unterschiedlichen Maßnahmen innerhalb eines Sanierungsprojekts ist eine Kombination durchaus möglich – und oft sogar der sinnvollste Weg.
Ein Beispiel: Sie planen sowohl den Austausch der alten Heizungsanlage als auch den Einbau neuer Fenster. In diesem Fall können Sie für die Heizung die attraktive BAFA- oder KfW-Förderung nutzen, die mit hohen Zuschüssen bis zu 70 Prozent lockt. Für den Fenstertausch dagegen bietet sich der Steuerbonus an – insbesondere dann, wenn die förderfähigen Höchstgrenzen bei den Zuschüssen bereits ausgeschöpft sind oder Sie den Antrag für diese Maßnahme zu spät gestellt haben. Auf diese Weise lassen sich die Vorteile beider Förderwege optimal kombinieren.
Auch beim Thema Dämmung kann die Kombination sinnvoll sein. Während Sie für die Fassade einen Zuschuss beantragen, können zusätzliche Maßnahmen wie die Kellerdeckendämmung über den Steuerbonus abgerechnet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Verträge und Rechnungen klar voneinander getrennt sind. Nur so akzeptieren Förderstellen und Finanzamt die Aufteilung.
Beispiel: Sie investieren 70.000 € in eine Wärmepumpe und 20.000 € in neue Fenster. Für die Heizung nutzen Sie die BAFA-Förderung (bis 70 %, z. B. 35.000 €). Die Fenster setzen Sie über den Steuerbonus ab (20 %, also 4.000 €). So kombinieren Sie beide Förderwege optimal.
Die clevere Nutzung verschiedener Förderinstrumente setzt also eine gute Planung voraus – sowohl inhaltlich als auch zeitlich. Wer die Reihenfolge der Maßnahmen und die Anträge sorgfältig abstimmt, kann seine Gesamtförderung erheblich steigern.
Kombinieren Sie Förderungen gezielt. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) hilft nicht nur dabei, die Massnahmen sinnvoll aufeinander abzustimmen, sondern sichert Ihnen zusätzlich einen Bonus von 5 Prozent bei Zuschüssen. So schöpfen Sie das Maximum aus beiden Welten – Zuschuss und Steuerbonus.
Jan Wanderer
Energie-Experte bei Enwendo
Die Rolle der Energieberatung
Egal, ob Sie sich für Zuschüsse oder den Steuerbonus entscheiden – eine qualifizierte Energieberatung ist fast immer ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Sanierung. Bei vielen Förderprogrammen von BAFA und KfW ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) sogar verpflichtend. Er prüft die geplanten Maßnahmen, stellt die Förderfähigkeit sicher und begleitet die Umsetzung bis zur Bestätigung der fertigen Arbeiten. Ohne diese Fachbegleitung wird ein Förderantrag oft gar nicht bewilligt.
Doch auch beim Steuerbonus, wo formell keine Beratung vorgeschrieben ist, lohnt sich die Unterstützung durch einen Experten. Denn nur wenn die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind, erkennt das Finanzamt die Maßnahmen auch tatsächlich an. Eine Energieberatung gibt Ihnen also zusätzliche Sicherheit – und hilft, teure Fehler zu vermeiden.
Hinzu kommt ein weiterer Vorteil: Die Beratung selbst wird ebenfalls staatlich gefördert. Über das BAFA können Sie sich die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) mit bis zu 50 Prozent der Kosten bezuschussen lassen. Dieser Fahrplan verschafft Ihnen nicht nur einen klaren Überblick über die energetischen Schwachstellen Ihres Hauses, sondern erhöht zugleich die Fördersätze bei späteren Einzelmaßnahmen um 5 Prozent. Damit kann sich die Investition in eine Beratung gleich doppelt auszahlen.
Eine Energieberatung ist deshalb mehr als nur ein formaler Schritt. Sie ist die Grundlage für eine nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsstrategie – unabhängig davon, ob Sie am Ende Zuschüsse oder den Steuerbonus nutzen.
Fazit: Individuelle Abwägung führt zur optimalen Lösung
Ob Zuschuss oder Steuerbonus die bessere Wahl ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Beide Förderwege haben klare Stärken – und ebenso deutliche Grenzen. Zuschüsse von BAFA und KfW überzeugen mit hohen Fördersätzen, gerade beim Heizungstausch, und entlasten die Liquidität unmittelbar. Dafür ist der bürokratische Aufwand hoch, ein Energieberater Pflicht und die Gefahr von kurzfristigen Änderungen immer präsent. Der Steuerbonus punktet dagegen mit Flexibilität, Rechtssicherheit und einer unkomplizierteren Abwicklung über die Steuererklärung, verlangt jedoch eine ausreichende Steuerlast und die Vorfinanzierung der kompletten Kosten.
Entscheidend ist deshalb Ihre persönliche Situation: Planen Sie eine umfassende Sanierung mit sehr hohen Investitionen, kann der Steuerbonus dank fehlender Deckelung im Einzelfall mehr bringen als die Zuschüsse. Steht dagegen eine neue Heizung im Fokus, sind die Zuschüsse fast immer die bessere Wahl. In vielen Fällen lohnt sich auch eine kluge Kombination – etwa Zuschüsse für die Heizung und Steuerbonus für zusätzliche Einzelmaßnahmen.
Unabhängig davon, welchen Weg Sie einschlagen: Eine qualifizierte Energieberatung sorgt dafür, dass Ihre Maßnahmen optimal geplant, fachgerecht umgesetzt und förderfähig bestätigt werden. Damit erhöhen Sie nicht nur die Chancen auf die bestmögliche Förderung, sondern schaffen auch die Grundlage für dauerhaft niedrigere Energiekosten und einen spürbaren Beitrag zum Klimaschutz.
Tipp:
Warten Sie nicht, bis wertvolle Zeit verstreicht. Holen Sie sich jetzt eine individuelle Beratung durch unsere zertifizierten Energieeffizienz-Experten. Gemeinsam prüfen wir, welche Förderstrategie für Ihr Sanierungsprojekt die größte Ersparnis bringt – und übernehmen auf Wunsch die komplette Antragstellung.
Häufige Fragen zu Förderung oder Steuerbonus
Ja, aber nicht für dieselbe Maßnahme. Sie können zum Beispiel die Heizung über BAFA fördern lassen und gleichzeitig den Fenstertausch über den Steuerbonus absetzen. Wichtig ist, dass die Verträge und Rechnungen klar voneinander getrennt sind.
Dann entfällt der Anspruch auf Zuschüsse. In diesem Fall bleibt Ihnen der Steuerbonus, da er nachträglich über die Steuererklärung geltend gemacht wird.
Ja, besonders bei Projekten bis etwa 20.000–30.000 Euro kann der Steuerbonus eine unkomplizierte Alternative sein. Allerdings sollten Sie vorher prüfen, ob Ihre Steuerlast hoch genug ist.
Auf den Steuerbonus haben Sie einen gesetzlichen Anspruch, solange alle Voraussetzungen erfüllt sind. Zuschüsse von BAFA und KfW sind dagegen von politischen Entscheidungen und Budgettöpfen abhängig.
Bei Zuschüssen ist ein Energieeffizienz-Experte in den meisten Fällen Pflicht. Beim Steuerbonus genügt eine Fachunternehmer-Bescheinigung, dennoch ist eine Beratung auch hier empfehlenswert.
Dann können Sie den Steuerbonus nicht voll ausschöpfen. Nicht genutzte Beträge verfallen und lassen sich nicht in spätere Jahre übertragen.
Beim Zuschuss erhalten Sie die Auszahlung nach Abschluss der Arbeiten und Einreichen aller Nachweise – in der Regel innerhalb weniger Wochen. Beim Steuerbonus erfolgt die Entlastung verteilt über drei Jahre mit Ihrer Steuererstattung.
Gefördert werden unter anderem der Austausch von Heizungen, Dämmmaßnahmen an Dach, Fassade und Kellerdecke, der Einbau neuer Fenster und Türen sowie Lüftungsanlagen. Auch digitale Systeme zur Energieoptimierung können berücksichtigt werden.
Die Geltendmachung erfolgt über die Anlage Energetische Maßnahmen zur Steuererklärung – und muss in jedem der drei Jahre erfolgen.“