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Lüftungskonzept nach DIN 1946-6: Pflichten, Kosten und Förderung

Jan Wanderer
Jan Wanderer
Energie-Experte bei Enwendo
Stand: 15 Min. Lesezeit

Ein Lüftungskonzept sorgt dafür, dass in modernen und sanierten Gebäuden genügend Frischluft zirkuliert – auch dann, wenn Wände und Fenster nahezu luftdicht sind. Es schützt zuverlässig vor Feuchtigkeit, Schimmel und schlechter Raumluft und ist nach der DIN 1946-6 bei vielen Sanierungen Pflicht. Besonders beim Fenstertausch, bei einer Dachdämmung oder im Neubau muss überprüft werden, ob die natürliche Lüftung noch ausreicht. Fehlt ein Konzept, drohen nicht nur Bauschäden, sondern auch der Verlust von Fördermitteln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Lüftungskonzept stellt sicher, dass Gebäude ausreichend mit Frischluft versorgt werden – und schützt zuverlässig vor Feuchtigkeit und Schimmel.
  • Nach DIN 1946-6 ist es Pflicht, sobald mehr als ein Drittel der Fenster, Dach- oder Fassadenfläche erneuert wird – oder bei jedem Neubau.
  • Die Berechnung zeigt, ob natürliche Infiltration reicht oder lüftungstechnische Maßnahmen nötig sind.
  • Eine gute Planung spart Energie, verbessert die Luftqualität und ist oft Voraussetzung für BAFA- oder KfW-Förderungen.
  • Wer rechtzeitig ein Konzept erstellt, vermeidet Bauschäden, Schimmel und Gewährleistungsprobleme.

So gehen Sie vor

  • Energieberater beauftragen – prüfen lassen, ob ein Lüftungskonzept erforderlich ist.
  • Pflicht nach DIN 1946-6 klären – besonders bei Fenstertausch oder Dachdämmung.
  • Luftwechsel berechnen lassen – Feuchteschutz, Nutzung und Dichtheit berücksichtigen.
  • Lösung auswählen – freie, mechanische oder kombinierte Lüftung.
  • Förderung sichern – über BAFA (BEG EM) oder KfW 261/358 mit iSFP-Bonus.

Was ist ein Lüftungskonzept – und warum braucht man es?

Ein Lüftungskonzept ist die technische Planung, wie in einem Gebäude ein ausreichender Luftaustausch sichergestellt wird. Es legt fest, wie viel Frischluft zugeführt und verbrauchte Luft abgeführt werden muss, um Feuchtigkeit, CO₂ und Schadstoffe zuverlässig zu vermeiden. Grundlage dafür ist die Norm DIN 1946-6 „Lüftung von Wohnungen“, die in Deutschland den Feuchteschutz und die Raumluftqualität verbindlich regelt.

Früher geschah der Luftaustausch automatisch – durch undichte Fenster, Fugen oder Dachanschlüsse. Heute sind Neubauten und sanierte Häuser nahezu luftdicht. Das spart Heizenergie, verhindert aber auch, dass Feuchtigkeit entweichen kann.

Pro Tag entstehen in einem Vier-Personen-Haushalt bis zu 10 Liter Wasser – durch Kochen, Duschen, Atmen oder Wäschetrocknen. Ohne kontrollierte Lüftung kann diese Feuchte in Wände, Fensterrahmen oder Dämmmaterialien eindringen.

Die Folgen sind oft gravierend:

  • Schimmelbildung, weil sich Feuchtigkeit an kalten Oberflächen niederschlägt.
  • Gesundheitsprobleme durch schlechte Luftqualität (CO₂, VOCs).
  • Bauschäden und Wertverlust der Immobilie.

Ein professionell erstelltes Lüftungskonzept sorgt dafür, dass diese Risiken ausgeschlossen werden. Es ist die Basis für gesunde Raumluft, energieeffiziente Nutzung und den Werterhalt Ihrer Immobilie – und in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben.

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Die rechtliche Grundlage: Wann ist ein Lüftungskonzept Pflicht?

Die Pflicht zur Erstellung eines Lüftungskonzepts ergibt sich aus der DIN 1946-6 und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).Immer wenn bauliche Maßnahmen die Luftdichtheit der Gebäudehülle wesentlich verändern, muss überprüft werden, ob die natürliche Lüftung noch ausreicht. Ist das nicht der Fall, sind lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich.

Ein Lüftungskonzept ist Pflicht bei:

MaßnahmeSchwellenwert laut DIN 1946-6Begründung
NeubauImmer erforderlichNeubauten sind luftdicht gebaut, natürliche Infiltration unzureichend
FenstertauschWenn mehr als 1/3 aller Fenster erneuert wirdLuftdichtheit steigt, Feuchteschutzlüftung meist nicht mehr gewährleistet
DachsanierungWenn mehr als 1/3 der Dachfläche neu gedämmt oder abgedichtet wirdDampfsperren reduzieren Infiltration
FassadendämmungWenn über 1/3 der Fläche betroffen istGebäudehülle wird dichter, Luftaustausch eingeschränkt

Wichtig:

Diese Schwellen gelten für Ein- und Mehrfamilienhäuser gleichermaßen.

Sobald Sie also beispielsweise neue Fenster oder eine Dachdämmung planen, ist ein Lüftungskonzept verpflichtend – und ohne Nachweis riskieren Sie im Schadensfall Verlust von Förderungen oder Gewährleistungsansprüchen.

Wie wird ein Lüftungskonzept berechnet?

Die Berechnung eines Lüftungskonzepts legt fest, ob ein Gebäude noch ausreichend natürlich belüftet wird – oder ob zusätzliche lüftungstechnische Maßnahmen nötig sind. Grundlage ist die DIN 1946-6, die vier sogenannte Lüftungsstufen unterscheidet. Jede Stufe beschreibt, wie viel Luftwechsel pro Stunde notwendig ist, um Feuchtigkeit, Schadstoffe und CO₂ zuverlässig abzuführen.

Die Berechnung beginnt mit der Bestimmung des notwendigen Luftvolumenstroms, der in Kubikmetern pro Stunde (m³/h) angegeben wird. Entscheidend sind dabei:

  • Größe und Nutzung der Räume
  • Dichtheit der Gebäudehülle (n₅₀-Wert)
  • Lage und Windverhältnisse (Windschutzklasse)
  • Belegung der Wohnung (Personenzahl pro Quadratmeter)

Im nächsten Schritt wird dieser theoretische Luftbedarf mit der Infiltration – also der unkontrollierten Luftströmung durch Fugen und Undichtigkeiten – verglichen. Liegt der natürliche Luftaustausch unterhalb des erforderlichen Werts für den Feuchteschutz, sind lüftungstechnische Maßnahmen zwingend erforderlich.

Formelhaft lässt sich der Zusammenhang vereinfacht darstellen als:

n = V / t

mit

n = Luftwechselrate (1/h),

V = Raumvolumen (m³),

t = Zeit für den kompletten Luftaustausch (h).

Beispiel:

Ein Einfamilienhaus mit 350 m³ Raumvolumen und einer gewünschten Luftwechselrate von 0,3 1/h benötigt einen Luftvolumenstrom von etwa 105 m³/h, um den Feuchteschutz sicherzustellen.

Dieser Wert kann durch Luftdurchlässe (ALD), Abluftelemente oder eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erreicht werden.

Hinweis:

Die Berechnung ist keine Schätzung, sondern ein normierter Nachweis. Schon kleine Abweichungen können über Förderfähigkeit oder Schimmelrisiko entscheiden. Daher sollte sie immer durch einen Energieeffizienz-Experten erfolgen.

Lüftungskonzept beim Fenstertausch

Ein Fenstertausch ist einer der häufigsten Fälle, in denen ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 Pflicht wird. Der Grund: Neue Fenster sind fast vollkommen luftdicht und verhindern die natürliche Fugenlüftung, über die früher ein Teil der Feuchtigkeit entweichen konnte.

Ohne angepasste Lüftung steigt das Risiko für Schimmelbildung und Feuchteschäden deutlich – oft schon wenige Wochen nach dem Einbau.

Deshalb schreibt die DIN 1946-6 ausdrücklich vor:

„Wird in einer Nutzungseinheit mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht, ist ein Lüftungskonzept zu erstellen.“

Warum nach dem Fenstertausch ein Konzept nötig ist

Beim Austausch von mehr als einem Drittel der vorhandenen Fensterfläche fordert die DIN 1946-6 eine Prüfung, ob die Lüftung zum Feuchteschutz noch gewährleistet ist.

Die Entscheidung fällt anhand der Infiltrationsberechnung:

  • Wenn der berechnete Luftaustausch unter dem Feuchteschutzwert liegt, müssen zusätzliche Lüftungsmaßnahmen geplant werden.
  • Liegt der natürliche Luftwechsel darüber, genügt in der Regel die manuelle Fensterlüftung.

In der Praxis zeigt sich jedoch: In fast allen sanierten Gebäuden ist die Dichtheit so hoch, dass technische Lösungenerforderlich werden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Zuluftöffnungen (ALD) in Außenwänden oder Fensterrahmen
  • Dezentrale Lüftungsgeräte mit Feuchtesteuerung
  • Zentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung bei umfassender Sanierung

Diese Systeme sorgen automatisch für die erforderliche Frischluftzufuhr – auch bei Abwesenheit der Bewohner.

Tipp:

Ein Energieberater kann mit wenigen Parametern (Dichtheit, Fläche, Nutzung) prüfen, ob Ihr Haus nach Fenstertausch noch den Feuchteschutz erfüllt – oder ob Zuluftöffnungen oder Lüftungsanlagen nötig sind.

Risiken ohne Lüftungskonzept

LüftungsstufeZweckBeschreibung
Lüftung zum FeuchteschutzBautenschutzMindestanforderung, auch bei Abwesenheit der Bewohner. Muss ohne manuelles Lüften funktionieren.
Reduzierte LüftungHygieneGewährleistet Luftqualität bei kurzer Abwesenheit (z. B. tagsüber).
NennlüftungNutzungErforderlich bei Anwesenheit – regulärer Betrieb mit typischer Feuchtigkeits- und Schadstofflast.
IntensivlüftungSpitzenlastKurzzeitiger, erhöhter Luftaustausch nach dem Kochen, Duschen oder Wäschetrocknen.

Wird kein Konzept erstellt, drohen:

  • Feuchteschäden an Fensterlaibungen, Wänden oder Dämmung
  • Schimmelbildung durch unzureichenden Luftaustausch
  • Verlust von BAFA- oder KfW-Förderung, da ein Lüftungskonzept meist Fördervoraussetzung ist
  • Haftungsrisiken für Fachbetriebe im Gewährleistungsfall

Ein Lüftungskonzept kann schon vor dem Fenstertausch berechnet werden. So lässt sich klären, ob einfache Lüftungselemente ausreichen oder eine Anlage mit Wärmerückgewinnung wirtschaftlicher ist.

Wer beim Fenstertausch auf ein Lüftungskonzept verzichtet, riskiert Folgekosten, die schnell das Zehnfache eines Konzepts betragen. Schon wenige feuchte Stellen genügen, um Schimmel dauerhaft ins Haus zu holen.

Jan Wanderer

Energie-Experte bei Enwendo

Arten von Lüftungssystemen im Überblick

Lüftungskonzept DIN 1946 6

Ob Sanierung oder Neubau – das passende Lüftungssystem entscheidet, wie effizient und komfortabel der Luftaustausch funktioniert. Die DIN 1946-6 unterscheidet grundsätzlich zwischen freier, mechanischer und kombinierter Lüftung. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von der Gebäudehülle, der Nutzung und dem energetischen Ziel ab.

SystemartFunktionsweiseVorteileNachteileGeeignet für
Freie Lüftung (Fensterlüftung)Luftaustausch über geöffnete Fenster, Fugen oder SchächteKeine Technik nötig, sofort wirksamAbhängig vom Nutzerverhalten, hoher Wärmeverlust, nicht normgerecht bei dichter GebäudehülleAltbau mit geringem Dichtheitsgrad
Mechanische Lüftung – dezentralEinzelgeräte in den Aussenwänden mit Zu- und AbluftfunktionUnabhängig je Raum steuerbar, ideal zur Nachrüstung, günstiger als zentrale SystemeSichtbare Geräte, leicht höherer StromverbrauchSanierungen, Wohnungen, kleine Häuser
Mechanische Lüftung – zentralZentrale Anlage verteilt Frischluft über Kanäle in alle RäumeGleichmässige Luftqualität im ganzen Haus, kombinierbar mit WärmerückgewinnungHöherer Planungs- und MontageaufwandNeubau oder umfassend sanierter Altbau
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG)Wärme der Abluft wird auf die frische Zuluft übertragenSpart Heizenergie, senkt Betriebskosten, förderfähig (BEG EM)Höhere AnschaffungskostenEnergetische Sanierung, Effizienzhausstandard

Bei modernen Sanierungen kommen meist dezentrale Lüftungsanlagen mit Feuchtsteuerung oder zentrale Anlagen mit Wärmerückgewinnung zum Einsatz. Diese Systeme arbeiten automatisch, reagieren auf Feuchtigkeit und CO₂-Werte und sichern so die Lüftung zum Feuchteschutz auch bei Abwesenheit.

Tipp:

In Kombination mit einer Wärmerückgewinnung lassen sich bis zu 80 % der Abluftwärme zurückgewinnen – das spart spürbar Heizkosten und verbessert den energetischen Nachweis im Rahmen einer Förderung.

Förderung von Lüftungssystemen

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) fördert das BAFA den Einbau von raumlufttechnischen Anlagen mit Wärmerückgewinnung mit bis zu 15 % Zuschuss. Ist das System Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), gibt es zusätzlich 5 % Bonus – also bis zu 20 % Förderung.

Wichtig

Die Förderfähigkeit setzt ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 voraus. Ohne diesen Nachweis kann keine Förderung beantragt werden.

 Lüftungskonzept planen und umsetzen

Ein Lüftungskonzept ist mehr als eine theoretische Berechnung – es ist der Plan für dauerhaft gesunde Raumluft und einen optimalen Energiehaushalt. Damit das Konzept den gesetzlichen Vorgaben entspricht, muss es von einer fachkundigen Person erstellt werden. In der Regel übernimmt das ein Energieeffizienz-Experte (EEE), ein TGA-Planer oder ein auf Lüftung spezialisierter Ingenieur.

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Ablauf nach DIN 1946-6

1. Bedarfsermittlung: Zunächst wird der notwendige Luftvolumenstrom für das Gebäude berechnet. Die Norm definiert hierfür vier Lüftungsstufen:

  • Lüftung zum Feuchteschutz: Dies ist die absolute Mindestanforderung, die auch bei Abwesenheit der Nutzer sichergestellt sein muss, um Feuchte- und Schimmelschäden zu verhindern.
  • Reduzierte Lüftung: Der notwendige Luftwechsel zur Sicherstellung der hygienischen Mindestanforderungen bei kurzer Abwesenheit (z.B. tagsüber, wenn die Bewohner arbeiten).
  • Nennlüftung: Der reguläre Luftwechsel, der für den Normalbetrieb bei Anwesenheit der Nutzer erforderlich ist.
  • Intensivlüftung: Ein kurzzeitig erhöhter Luftwechsel zum Abbau von Lastspitzen (z.B. nach dem Kochen, Duschen oder einer Feier).

2. Infiltrationsberechnung: Der Planer ermittelt den Luftaustausch, der ohnehin durch die verbleibenden Undichtheiten der Gebäudehülle stattfindet. Dieser Wert wird dem berechneten Bedarf gegenübergestellt.

3. Vergleich mit Sollwerten: Die ermittelten Werte werden den normgerechten Mindestluftwechselraten gegenübergestellt.

4. Maßnahmenplanung: Ergibt die Berechnung, dass der Luftwechsel zum Feuchteschutz nicht durch die natürliche Infiltration gedeckt ist – was nach Sanierungen fast immer der Fall ist –, müssen lüftungstechnische Maßnahmen geplant werden. Das Konzept schlägt dann konkrete, auf das Gebäude zugeschnittene Lösungen vor. Dies können nutzerunabhängige Systeme sein, die automatisch für den nötigen Luftaustausch sorgen. Die Bandbreite reicht von einfachen Zuluftdurchlässen in der Außenwand bis hin zu komplexen mechanischen Lüftungsanlagen. Oft wird eine Kombination aus freien und ventilatorgestützten Systemen empfohlen, wobei Anlagen mit Wärmerückgewinnung die energieeffizienteste Lösung darstellen. Sie führen die Wärme der verbrauchten Abluft wieder der frischen Zuluft zu und sparen so bis zu 90 % der Lüftungswärmeverluste ein.

5. Dokumentation & Nachweis
Das fertige Konzept dient als Nachweis gegenüber Förderstellen und als Schutz vor Gewährleistungsrisiken.

Tipp

Ein gutes Lüftungskonzept berücksichtigt dabei immer auch praktische Aspekte: Wie lüftet der Bewohner tatsächlich? Gibt es innenliegende Bäder oder Küchen? Wie oft sind Räume ungenutzt? Ein Lüftungskonzept funktioniert nur, wenn es realistisch ist. Theorie und Alltag müssen zusammenpassen – sonst bleibt die beste Berechnung wirkungslos.

 Lüftungskonzept Förderung und Kosten

Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Fördervoraussetzung.Sowohl die Erstellung des Konzepts als auch die Installation von Lüftungsanlagen werden staatlich bezuschusst – meist über das BAFA oder die KfW.

Kosten im Überblick

MaßnahmeDurchschnittliche KostenBemerkung
Lüftungskonzept (durch Energieberater)300–700 €Abhängig von Gebäudegröße und Aufwand
Dezentrale Lüftungsanlage3.000–6.000 €Ideal zur Nachrüstung in Wohnungen oder Einfamilienhäusern
Zentrale Lüftungsanlage8.000–15.000 €Für Neubauten oder umfassende Sanierungen
Wartung / Reinigung100–300 € pro JahrEmpfohlen für optimale Luftqualität und Effizienz

Förderprogramme

BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)

  • Zuschuss von bis zu 15 % für raumlufttechnische Anlagen mit Wärmerückgewinnung
  • +5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist
    Maximal 20 % Förderung möglich

KfW – Förderkredite

  • Programm KfW 261: Zinsgünstige Kredite für energetische Komplettsanierungen
  • Programm KfW 358 / 359: Ergänzungskredit, wenn bereits ein Zuschuss bewilligt ist
    ➡ So lassen sich Finanzierungslücke überbrücken, bis Zuschüsse ausgezahlt sind.

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten begleitet werden – inklusive nachweislich erstelltem Lüftungskonzept.

Lüftungskonzept

Darum lohnt sich ein Lüftungskonzept wirtschaftlich

Ein professionell geplantes Lüftungssystem ist nicht nur ein Beitrag zu mehr Wohnkomfort und besserer Luftqualität – es zahlt sich auch finanziell aus. In vielen Fällen amortisieren sich die Investitionskosten bereits nach wenigen Jahren, da laufende Einsparungen und langfristige Werterhöhungen die Anfangsausgaben deutlich übersteigen.

Die wirtschaftlichen Vorteile ergeben sich vor allem aus drei Bereichen:

  • Reduzierte Heizkosten: Durch die integrierte Wärmerückgewinnung wird ein grosser Teil der Wärme aus der Abluft genutzt, um die frische Zuluft zu erwärmen. Dadurch sinken die Heizenergieverluste erheblich.
  • Vermeidung von Folgekosten: Ein kontrolliertes Lüftungssystem beugt Schimmelbildung und Feuchteschäden zuverlässig vor – und erspart so teure Sanierungen oder Wertminderungen.
  • Wertsteigerung der Immobilie: Gebäude mit moderner Lüftungstechnik und nachweislich gesunder Raumluft gelten als energetisch hochwertig und attraktiv, was sich bei Vermietung oder Verkauf positiv auf den Immobilienwert auswirkt.

Fünf Tipps zur Fensterlüftung

Auch wenn eine technische Lüftung langfristig die beste Lösung ist, bleibt die Fensterlüftung im Alltag wichtig. Mit den richtigen Gewohnheiten lässt sich der Luftaustausch effizient gestalten – ohne Energie zu verschwenden.

1. Stoßlüften statt Kipplüften

Öffnen Sie Fenster mehrmals täglich für 5–10 Minuten vollständig, um einen schnellen Luftaustausch zu erreichen. Gekippte Fenster führen nur zu Wärmeverlusten und unzureichender Luftzirkulation.

2. Querlüften nutzen

Wenn möglich, öffnen Sie gegenüberliegende Fenster gleichzeitig. So entsteht ein Durchzug, der verbrauchte Luft besonders schnell austauscht.

3. Türen offenhalten

Lassen Sie die Zimmertüren zwischen Wohnräumen offen, damit sich die Luft gleichmäßig verteilen kann. Besonders wichtig bei innenliegenden Räumen ohne Fenster.

4. Feuchtigkeit reduzieren

Beim Duschen, Kochen oder Wäschetrocknen direkt lüften – oder Dunstabzugshaube bzw. Ventilator einschalten. So vermeiden Sie hohe Luftfeuchtigkeit und Kondensation.

5. Luftqualität verbessern

Zimmerpflanzen wie Grünlilie, Einblatt oder Efeutute können die Luft zusätzlich filtern und die Luftfeuchtigkeit regulieren.

Tipp

Nutzen Sie bei Bedarf Luftfeuchtigkeitssensoren oder kleine Hygrometer. Die optimale relative Luftfeuchtigkeit liegt zwischen 40 und 60 Prozent.

Fazit: Warum sich ein Lüftungskonzept immer lohnt

Ein durchdachtes Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist weit mehr als eine technische Pflicht. Es ist ein zentraler Bestandteil jeder modernen Sanierung – und eine Investition in Gesundheit, Energieeffizienz und Werterhalt.

Wer rechtzeitig ein Konzept erstellen lässt,

  • schützt seine Immobilie dauerhaft vor Schimmel,
  • spart Heizkosten durch kontrollierten Luftaustausch,
  • und erfüllt zugleich die Anforderungen für Förderprogramme.

Planen Sie den Austausch Ihrer Fenster oder eine Dachsanierung? Handeln Sie vorausschauend und setzen Sie auf professionelle Unterstützung. Unsere zertifizierten Energie-Effizienz-Experten erstellen für Sie ein maßgeschneidertes Lüftungskonzept, beraten Sie zu den passenden technischen Lösungen und begleiten Sie sicher durch den Förderdschungel.

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Häufige Fragen zum Lüftungskonzept DIN 1946 6

Ist ein Lüftungskonzept Pflicht beim Fenstertausch?

Ja. Wenn mehr als ein Drittel der Fensterfläche erneuert wird, schreibt die DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept vor. Grund: Neue Fenster sind luftdichter, wodurch der natürliche Luftaustausch sinkt und Feuchteschäden drohen.

Wer darf ein Lüftungskonzept erstellen?

Nur qualifizierte Fachleute wie Energieeffizienz-Experten, TGA-Planer oder Lüftungsingenieure dürfen ein normgerechtes Konzept erstellen und den Nachweis für Förderstellen erbringen.

Was kostet ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6?

Je nach Gebäudegröße und Aufwand liegen die Kosten zwischen 300 und 700 Euro. Wird anschließend eine Lüftungsanlage installiert, sind diese Kosten meist förderfähig.

Wann brauche ich ein Lüftungskonzept laut GEG?

Ein Lüftungskonzept ist Pflicht bei Neubauten sowie bei Sanierungen, die die Luftdichtheit der Gebäudehülle verändern – z. B. Fenstertausch, Dachdämmung oder Fassadendämmung.

Wie funktioniert eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung?

Die Abluft gibt ihre Wärme über einen Wärmetauscher an die frische Zuluft ab. So bleibt die Wärme im Haus, während verbrauchte Luft abgeführt wird – das spart Energie und verbessert das Raumklima.

Kann ich das Lüftungskonzept selbst erstellen?

Nein. Eine normgerechte Berechnung erfordert Fachwissen und spezielle Software. Nur anerkannte Experten dürfen die Berechnung und Dokumentation für Förderprogramme durchführen.

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