Der Traum vom Eigenheim ist für viele junge Familien in Deutschland in den letzten Jahren deutlich schwieriger geworden. Steigende Immobilienpreise, höhere Finanzierungskosten und immer komplexere Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden machen den Hauskauf zu einer großen Herausforderung. Genau an dieser Stelle setzt das bundesweite Förderprogramm „Jung kauft Alt“ an. Mit dem KfW-Kredit 308 sollen Familien mit minderjährigen Kindern beim Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien unterstützt werden – verbunden mit der Verpflichtung, diese innerhalb weniger Jahre energetisch umfassend zu modernisieren.
Auf den ersten Blick wirkt das Programm attraktiv: günstige Zinsen, staatliche Unterstützung und die Chance, ein älteres Haus zukunftsfähig zu machen. In der Praxis zeigt sich jedoch schnell, dass „Jung kauft Alt“ eines der kompliziertesten und bürokratisch anspruchsvollsten Förderprogramme im Gebäudebereich ist. Der Kredit ist an enge Fristen, technische Mindeststandards und formale Voraussetzungen geknüpft. Für viele Familien lohnt sich das Programm deshalb nur unter sehr spezifischen Bedingungen – und birgt ein nicht zu unterschätzendes Risiko.
Das Wichtigste in Kürze
- „Jung kauft Alt“ (KfW 308) ist ein zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern zum Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien.
- Gefördert wird nur der Kauf, nicht die Sanierung.
- Das Gebäude muss vor dem Kauf die Energieklasse F, G oder H haben.
- Innerhalb von 54 Monaten muss mindestens der Standard Effizienzhaus 85 EE erreicht werden (bei Denkmälern: Effizienzhaus Denkmal EE).
- Der Antrag muss vor dem Kaufvertrag gestellt werden oder der Kaufvertrag eine aufschiebende Bedingung enthalten.
- Eine regulär geförderte Energieberatung ist vor dem Kauf meist nicht möglich – genau hier liegt das größte Risiko.
- Wird der Effizienzstandard nicht erreicht, drohen Zinsaufschläge oder Förderverluste.
- In der Praxis lohnt sich das Programm nur in wenigen, sehr gut planbaren Fällen.
So gehen Sie vor
- Immobilie kritisch prüfen, bevor Sie sich festlegen: Prüfen Sie frühzeitig, ob das Gebäude grundsätzlich sanierungsfähig erscheint. Häuser mit komplizierter Geometrie, Feuchteschäden, schlechter Substanz oder sehr begrenzten Platzverhältnissen für erneuerbare Energien sind oft problematisch.
- Energetische Vorprüfung vor dem Kauf organisieren: Lassen Sie vor der Antragstellung klären, ob das Gebäude realistisch auf Effizienzhaus 85 EE saniert werden kann. Ohne diese Einschätzung gehen Sie ein erhebliches Risiko ein, da die geforderte Sanierung verpflichtend ist.
- Finanzierung und Förderfähigkeit gleichzeitig denken: Klären Sie frühzeitig mit Ihrer Bank, ob das KfW-Programm 308 grundsätzlich für Sie infrage kommt. Beachten Sie dabei Einkommensgrenzen, Eigentumsanteile und Ausschlusskriterien wie früheres Baukindergeld.
- Antrag stellen – noch vor dem Kaufvertrag: Reichen Sie den Antrag für „Jung kauft Alt“ über Ihre Bank ein, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben, oder sorgen Sie für eine rechtssichere aufschiebende Bedingung im Vertrag.
- Sanierungsstrategie realistisch planen: Planen Sie ausreichend Zeit, Budget und fachliche Begleitung für die Sanierung ein. Die 54-Monats-Frist ist ambitioniert – Verzögerungen können teuer werden.
- Weitere Förderprogramme gezielt kombinieren: Prüfen Sie ergänzende Förderungen wie KfW 261, BEG-Einzelmassnahmen oder die Heizungsförderung. Achten Sie dabei strikt auf Antragsreihenfolgen und Programmbedingungen.
Was ist das KfW-Programm „Jung kauft Alt“?
Das KfW-Programm 308 trägt offiziell den Namen „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“. Es handelt sich um einen staatlich zinsverbilligten Kredit, der ausschließlich den Kauf bestehender Wohngebäude oder Eigentumswohnungen fördert. Neubauten sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der umgangssprachliche Name „Jung kauft Alt“ beschreibt das Grundprinzip treffend: Junge Familien erwerben energetisch schlechte Bestandsimmobilien und verpflichten sich, diese innerhalb einer festen Frist auf einen vorgegebenen Effizienzstandard zu sanieren.
Förderfähig sind nur Immobilien, deren energetischer Zustand zum Zeitpunkt des Kaufs laut Energieausweis in die Klassen F, G oder H fällt. Ziel ist es, genau jene Gebäude zu aktivieren, die ohne Förderung häufig schwer vermittelbar sind. Die Förderung ist jedoch untrennbar mit einer Sanierungspflicht verbunden. Innerhalb von 54 Monaten nach der Kreditzusage muss das Gebäude mindestens den Standard Effizienzhaus 85 EE erreichen. Für denkmalgeschützte Gebäude gilt alternativ der Standard Effizienzhaus Denkmal EE. Der Zusatz „EE“ bedeutet, dass ein wesentlicher Anteil der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien stammen muss, in der Regel mindestens 65 Prozent.
Hinweis
Der KfW-Kredit 308 finanziert ausschließlich den Kauf der Immobilie, nicht die spätere Sanierung. Die Kosten für Dämmung, Fenster, Heizung oder Lüftung müssen über andere Förderprogramme oder zusätzliche Kredite gedeckt werden.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Zielgruppe des Programms ist klar definiert. Antragsberechtigt sind ausschließlich Familien und Alleinerziehende, in deren Haushalt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein minderjähriges Kind lebt. Die geförderte Immobilie muss selbst genutzt werden und mindestens fünf Jahre lang der Haupt- oder alleinige Wohnsitz sein. Zudem müssen die Antragstellenden mit mindestens 50 Prozent am Eigentum beteiligt sein.
Eine zentrale Rolle spielt das Einkommen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen, das anhand der Einkommensteuerbescheide der beiden vorangegangenen Jahre ermittelt wird. Bei einem Kind liegt die Einkommensgrenze bei 90.000 Euro, für jedes weitere Kind erhöht sie sich um 10.000 Euro. Eine Familie mit drei Kindern darf somit bis zu 110.000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben und ist dennoch förderberechtigt.
Nicht zulässig ist der gleichzeitige Besitz von Wohneigentum in Deutschland. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses selbst genutzt, vermietet oder leerstehend ist. Auch geerbte Immobilien, Ferienhäuser oder Nießbrauchkonstruktionen können zum Ausschluss führen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Haushalte, in denen bereits frühere Bundesförderungen zur Wohneigentumsbildung genutzt wurden, insbesondere das Baukindergeld, das KfW-Neubauprogramm 300 oder eine frühere Förderung über das Programm 308.
Förderkonditionen und Kredithöhe
Die Konditionen des Programms sind im Vergleich zu marktüblichen Baufinanzierungen deutlich günstiger, da die Zinsen aus Bundesmitteln verbilligt werden. Die KfW bietet verschiedene Laufzeitmodelle mit Laufzeiten bis zu 35 Jahren an, in der Regel mit einer Zinsbindung von zehn Jahren. Je nach Variante sind tilgungsfreie Anlaufjahre möglich, was die monatliche Belastung in den ersten Jahren senken kann.
Die maximale Kredithöhe hängt ausschließlich von der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt ab. Familien mit einem Kind können bis zu 100.000 Euro aufnehmen, mit zwei Kindern bis zu 125.000 Euro und mit drei oder mehr Kindern bis zu 150.000 Euro. Der Kreditbetrag ist durch den tatsächlichen Kaufpreis begrenzt; Sanierungskosten werden über dieses Programm nicht finanziert.
Seit dem 23. Oktober 2025 nennt das Bundesbauministerium für eine typische Konstellation mit 35 Jahren Laufzeit und zehnjähriger Zinsbindung einen effektiven Zinssatz von rund 1,12 Prozent. Damit liegt der Förderkredit deutlich unter marktüblichen Bauzinsen. Entscheidend ist jedoch: Der günstige Zinssatz allein gleicht die hohen Anforderungen und Risiken des Programms nicht automatisch aus.
Energieeffizienzziele und Sanierungspflichten
Das Herzstück von „Jung kauft Alt“ ist die verpflichtende energetische Sanierung. Das Gebäude muss vor dem Kauf nachweislich in die Energieklasse F, G oder H fallen. Nach der Kreditzusage beginnt eine Frist von maximal 54 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Immobilie mindestens auf den Standard Effizienzhaus 85 EE saniert werden, bei denkmalgeschützten Gebäuden auf Effizienzhaus Denkmal EE.
Diese Anforderung ist anspruchsvoll, denn sie betrifft nicht einzelne Maßnahmen, sondern den energetischen Gesamtzustand des Gebäudes. Gebäudehülle, Anlagentechnik und Wärmeversorgung müssen aufeinander abgestimmt werden. Ob ein konkretes Gebäude diesen Standard technisch und wirtschaftlich erreichen kann, lässt sich oft erst nach einer detaillierten energetischen Analyse sicher beurteilen.
Warum „Jung kauft Alt“ in der Praxis ein hohes Risiko birgt
So attraktiv das Programm auf dem Papier wirkt, so schwierig ist seine Umsetzung in der Realität. „Jung kauft Alt“ kombiniert mehrere komplexe Anforderungen, die zeitlich, technisch und bürokratisch eng miteinander verknüpft sind. Genau diese Kombination führt dazu, dass sich die Förderung für viele Familien am Ende nicht lohnt – oder sogar zu einem finanziellen Risiko wird.
Das zentrale Problem beginnt bereits vor dem Kauf der Immobilie. Der Antrag für den KfW-Kredit 308 muss gestellt werden, bevor der Kaufvertrag unterzeichnet wird, oder der Vertrag muss eine aufschiebende Bedingung enthalten. Zu diesem Zeitpunkt wissen Käuferinnen und Käufer jedoch häufig noch nicht sicher, ob das Gebäude tatsächlich auf den geforderten Effizienzhaus-Standard saniert werden kann – weder technisch noch finanziell.
Normalerweise würde man zur Klärung dieser Frage eine geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen. Diese ist jedoch im Regelfall erst möglich, wenn man bereits Eigentümer der Immobilie ist. Das bedeutet: Familien sollen sich auf ein anspruchsvolles Sanierungsziel festlegen, ohne zuvor eine vollständig geförderte Analyse des Gebäudes durchführen zu können. Genau hier entsteht ein erhebliches Planungs- und Kostenrisiko. Wir haben dazu ein Verfahren entwickelt, dass die Energieberatung auch vor dem Kauf ermöglicht. Sprechen Sie uns gerne dazu an!
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In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Gebäude mit Energieklasse F, G oder H zwar auf den ersten Blick sanierungsfähig erscheinen, sich aber im Detail als problematisch erweisen. Typische Gründe sind ungünstige Grundrisse, feuchte Bauteile, statische Einschränkungen, komplexe Dachkonstruktionen oder hohe Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien. Spätestens bei der konkreten Planung wird dann deutlich, dass der Standard Effizienzhaus 85 EE entweder nur mit sehr hohen Mehrkosten oder gar nicht erreichbar ist.
Hinzu kommt der enge Zeitrahmen. Nach der Kreditzusage bleiben maximal 54 Monate, um die komplette Sanierung abzuschließen und den Effizienzhaus-Standard nachzuweisen. In Zeiten von Fachkräftemangel, langen Lieferzeiten und steigenden Baukosten ist das ambitioniert. Verzögerungen durch Handwerksengpässe, Planungsänderungen oder unvorhergesehene Bauschäden können dazu führen, dass die Frist überschritten wird – selbst bei sorgfältiger Vorbereitung.
Risiko: Effizienzhaus-Standard nicht erreicht
Die Konsequenzen sind finanziell spürbar. Wird der geforderte Standard Effizienzhaus 85 EE nicht erreicht, greift ein Sanktionsmechanismus. Wird lediglich Effizienzhaus 100 EE erreicht, erhöht sich der Zinssatz des Förderkredits um einen Prozentpunkt pro Jahr. Wird selbst dieses Niveau verfehlt, drohen weitergehende Maßnahmen bis hin zur teilweisen oder vollständigen Rückforderung der Förderung. Das finanzielle Risiko tragen dabei vollständig die Käuferinnen und Käufer.
Zusätzlich ist der bürokratische Aufwand hoch. „Jung kauft Alt“ lässt sich in der Regel nicht isoliert nutzen, sondern muss mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden, um die Sanierung überhaupt finanzieren zu können. Jedes Programm hat eigene Antragsfristen, technische Mindestanforderungen und Nachweispflichten. Fehler in der Reihenfolge oder unvollständige Unterlagen können dazu führen, dass einzelne Förderbausteine entfallen.
Aus Beratungssicht zeigt sich deshalb klar: Für die meisten Familien lohnt sich das Programm nicht. Der günstige Zinssatz kann den hohen Aufwand und die Unsicherheit nur dann ausgleichen, wenn mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind. Dazu gehören ein gut einschätzbarer Gebäudebestand, ausreichende finanzielle Reserven, realistische Zeitplanung und eine fundierte energetische Vorprüfung.
Die Zusammenarbeit mit einem Energieberater ermöglicht eine belastbare energetische Einschätzung bereits vor dem Kauf. Ohne eine solche Vorabprüfung ist „Jung kauft Alt“ für viele Haushalte kaum seriös kalkulierbar.
Für wen „Jung kauft Alt“ sinnvoll ist – und für wen nicht
Sinnvoll kann „Jung kauft Alt“ sein für:
- Familien mit sehr gut planbarer Bestandsimmobilie, bei der die energetische Sanierung technisch realistisch ist
- Käuferinnen und Käufer mit ausreichenden finanziellen Puffern, um Kostensteigerungen abzufedern
- Haushalte, die zeitlich flexibel sind und Verzögerungen verkraften können
- Familien, die sich vor dem Kauf fachlich begleiten lassen und eine belastbare energetische Vorprüfung durchführen
In der Praxis meist nicht sinnvoll ist das Programm für:
- Familien ohne finanzielle Reserven
- Käuferinnen und Käufer, die schnell einziehen müssen
- Immobilien mit unklarer Bausubstanz oder konstruktiven Einschränkungen
- Haushalte, die sich auf Förderzusagen verlassen müssen, um die Sanierung überhaupt stemmen zu können
- alle, die den bürokratischen Aufwand und das Risiko unterschätzen
Der Antragsprozess – von der Idee bis zur Sanierung
Der Weg zur Förderung beginnt nicht beim Notartermin, sondern deutlich früher. Entscheidend ist die richtige Reihenfolge. Der Antrag für das Programm 308 muss vor Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden oder der Kaufvertrag muss eine aufschiebende Bedingung enthalten. Wird diese Reihenfolge nicht eingehalten, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Idealerweise wird frühzeitig eine qualifizierte Energieeffizienz-Expertin oder ein -Experte eingebunden, um den energetischen Zustand des Gebäudes realistisch einzuschätzen. Der Antrag selbst wird nicht direkt bei der KfW gestellt, sondern über einen Finanzierungspartner wie eine Bank, Sparkasse oder einen Finanzierungsvermittler eingereicht.
Nach der Kreditzusage und dem Kauf beginnt die Umsetzungsphase. Die Sanierung muss innerhalb der Frist abgeschlossen werden. Nach Fertigstellung bestätigt eine Energieeffizienz-Expertin oder ein -Experte das erreichte Effizienzhaus-Niveau. Diese Bestätigung ist Voraussetzung dafür, dass die Förderbedingungen als erfüllt gelten.
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Da der Kredit 308 ausschließlich den Kauf finanziert, müssen die Sanierungskosten über andere Förderprogramme gedeckt werden. Möglich ist etwa die Kombination mit dem KfW-Kredit 261 für Effizienzhaus-Sanierungen, mit Zuschüssen für Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG oder mit der Heizungsförderung der KfW. Auch ergänzende Kredite und steuerliche Förderungen können eine Rolle spielen.
Diese Kombinationen erhöhen jedoch die Komplexität weiter. Jedes Programm hat eigene Voraussetzungen, Fristen und Nachweise. Ohne fachkundige Begleitung steigt das Risiko von Förderverlusten deutlich.
Regionale Förderprogramme
Neben den Bundesprogrammen existieren in vielen Städten und Gemeinden eigene „Jung-kauft-alt“-Förderprogramme. Diese regionalen Angebote sind unabhängig vom KfW-Kredit 308 und können den Erwerb oder die Sanierung zusätzlich unterstützen. Umfang, Förderhöhe und Bedingungen unterscheiden sich jedoch stark. Eine frühzeitige Recherche bei Kommune oder Landkreis ist daher sinnvoll.
Aktuelle Entwicklungen und Ausblick
Seit dem Start im Herbst 2024 wurde das Programm mehrfach angepasst, da die Nachfrage zunächst deutlich hinter den Erwartungen zurückblieb. Die Absenkung des Effizienzstandards auf Effizienzhaus 85 EE, verbesserte Zinskonditionen und die Öffnung für denkmalgeschützte Gebäude haben die Einstiegshürden gesenkt. Dennoch bleibt „Jung kauft Alt“ ein anspruchsvolles Förderinstrument mit hohen technischen und organisatorischen Anforderungen.
Jung kauft Alt ist kein klassisches Förderprogramm, sondern eher eines mit hohem Anspruch. In unserer Beratungspraxis sehen wir, dass viele Familien das Risiko unterschätzen, das durch die Antragstellung vor dem Kauf entsteht. Ohne eine belastbare energetische Vorprüfung vorab kann niemand seriös sagen, ob Effizienzhaus 85 EE erreichbar ist – und genau das ist die zentrale Förderbedingung. Unser Rat lautet deshalb: Erst technische Machbarkeit klären, dann über Förderprogramme entscheiden. In vielen Fällen ist eine flexible Sanierungsstrategie ohne ‚Jung kauft Alt‘ am Ende die sicherere und wirtschaftlichere Lösung.
Jan Wanderer
Energie-Experte bei Enwendo
Fazit
„Jung kauft Alt“ klingt auf den ersten Blick attraktiv, ist in der Praxis jedoch kein Förderprogramm für den Regelfall. Der bürokratische Aufwand ist hoch, die Anforderungen sind streng und das finanzielle Risiko real – insbesondere durch die notwendige Antragstellung vor dem Kauf ohne gesicherte Aussage zur Sanierbarkeit.
Für Familien, die ohnehin eine umfassende energetische Sanierung planen, ausreichend finanzielle Reserven haben und sich fachlich eng begleiten lassen, kann das Programm im Einzelfall sinnvoll sein. Für viele andere Haushalte lohnt sich der Aufwand jedoch nicht. Wer „Jung kauft Alt“ in Betracht zieht, sollte daher sehr frühzeitig eine fundierte energetische Vorprüfung durchführen lassen und Nutzen und Risiko sorgfältig gegeneinander abwägen. Wir haben dazu ein Verfahren entwickelt, dass die Energieberatung auch vor dem Kauf ermöglicht. Sprechen Sie uns gerne dazu an!
Häufige Fragen zu Jung kauft Alt
„Jung kauft Alt“ ist der umgangssprachliche Name für das KfW-Programm 308. Es handelt sich um einen zinsverbilligten Kredit, der Familien mit Kindern beim Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien unterstützt – unter der Bedingung, dass diese innerhalb von 54 Monaten energetisch auf Effizienzhaus-Niveau saniert werden.
Förderfähig sind bestehende Wohngebäude oder Eigentumswohnungen in Deutschland, deren Energieeffizienzklasse laut Energieausweis F, G oder H beträgt. Neubauten sind ausgeschlossen. Für denkmalgeschützte Gebäude gelten Sonderregelungen
Nein. Der KfW-Kredit 308 finanziert nur den Kauf der Immobilie. Die Sanierung muss über andere Förderprogramme (z. B. KfW 261, BEG-Einzelmaßnahmen, Heizungsförderung) oder zusätzliche Kredite finanziert werden.
Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden, obwohl zu diesem Zeitpunkt oft noch nicht sicher ist, ob das Gebäude tatsächlich auf Effizienzhaus-Standard saniert werden kann. Eine regulär geförderte Energieberatung ist vor dem Kauf meist nicht möglich. Wird der Standard nicht erreicht, drohen Zinsaufschläge oder Förderverluste.
Wird nur Effizienzhaus 100 EE erreicht, erhöht sich der Zinssatz des Förderkredits um einen Prozentpunkt pro Jahr. Wird selbst dieses Niveau verfehlt, kann die KfW weitergehende Maßnahmen bis hin zur Rückforderung der Förderung ergreifen
Ja. Das Programm lässt sich mit weiteren Förderungen kombinieren, etwa mit KfW-Krediten für Effizienzhaus-Sanierungen, BEG-Zuschüssen oder der Heizungsförderung. Dadurch steigt allerdings auch die Komplexität deutlich.
Ja. In vielen Fällen ist eine flexible Kombination aus klassischer Finanzierung, BEG-Förderung und individueller Sanierungsstrategie wirtschaftlich sinnvoller und risikoärmer als der Versuch, alle Anforderungen von „Jung kauft Alt“ zu erfüllen.