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KfW 261 erklärt: So sichern Sie sich Förderung für Ihre Sanierung

Jan Wanderer
Jan Wanderer
Energie-Experte bei Enwendo
Stand: 18 Min. Lesezeit

Die energetische Sanierung eines Hauses ist eine große Investition – und ohne Förderung für viele Eigentümer schwer zu stemmen. Genau hier setzt die KfW 261 an: Mit diesem Kredit der staatlichen Förderbank lassen sich Wohngebäude umfassend modernisieren und auf den neuesten Energiestandard bringen. Neben einem zinsgünstigen Darlehen von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit gibt es je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe Tilgungszuschüsse von 5 bis 45 Prozent, die die Rückzahlung deutlich reduzieren.

Das Programm richtet sich nicht nur an Privatpersonen, sondern auch an Wohnungseigentümergemeinschaften, Genossenschaften oder sogar Unternehmen. Gefördert wird sowohl die Sanierung bestehender Gebäude als auch der Kauf frisch sanierter Effizienzhäuser – inklusive Sonderregelungen für Denkmäler und besonders sanierungsbedürftige Altbauten. Mit zusätzlichen Boni für erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit oder Worst Performing Buildings lassen sich die Förderungen weiter steigern.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie die KfW 261 funktioniert, wer von ihr profitiert und welche Schritte notwendig sind, um die Förderung erfolgreich zu beantragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der KfW 261 fördern Staat und KfW die umfassende energetische Sanierung von Wohngebäuden – oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses.
  • Pro Wohneinheit gibt es bis zu 150.000 € Kredit mit einem deutlich reduzierten Zinssatz (aktuell ab ca. 2,24 %).
  • Je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe sind Tilgungszuschüsse von 5 bis 45 % möglich, sodass Sie weniger zurückzahlen müssen.
  • Zusätzliche Boni: +5 % bei Nutzung erneuerbarer Energien (EE-Klasse), +5 % bei Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse), +10 % für Worst Performing Buildings (WPB) und +15 % für serielle Sanierung.
  • Gefördert werden auch Denkmäler, Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz sowie die Fachplanung und Baubegleitung (bis zu 50 % Zuschuss).

So gehen Sie vor

  • Energieeffizienz-Experten einbinden: Für Antrag und Durchführung ist ein zugelassener Experte Pflicht. Er erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) und später die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD).
  • Sanierung planen: Gemeinsam mit dem Experten legen Sie fest, welche Effizienzhaus-Stufe (85, 70, 55 oder 40 – ggf. Denkmal) erreicht werden soll.
  • Finanzierungspartner wählen: Den Antrag stellen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Bank oder Sparkasse. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten eingereicht werden.
  • Förderung beantragen: Ihr Finanzierungspartner reicht den Kredit bei der KfW ein. Erst nach Zusage dürfen Sie Verträge mit Handwerkern oder Bauunternehmen abschliessen.
  • Baubegleitung sichern: Während der Arbeiten begleitet der Energieeffizienz-Experte die Umsetzung. Die KfW fördert diese Kosten mit bis zu 50 %.
  • Tilgungszuschuss erhalten: Nach Abschluss der Sanierung bestätigt Ihr Experte die fachgerechte Durchführung. Erst dann wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben und vom Kreditbetrag abgezogen.

Was ist die KfW 261?

Die KfW 261 ist das wichtigste Förderprogramm für die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Deutschland. Sie ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und hat ältere Programme wie die KfW 152 und 167 abgelöst.

Das Prinzip: Eigentümer erhalten einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit, wenn sie ihr Haus oder ihre Wohnung zu einem KfW-Effizienzhaus sanieren lassen. Zusätzlich reduziert ein Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45 Prozent die Rückzahlung – je besser die erreichte Effizienzhaus-Stufe, desto höher fällt die Förderung aus.

Besonders attraktiv ist die KfW 261, weil sie nicht nur die Sanierung bestehender Gebäude unterstützt, sondern auch den Kauf frisch sanierter Effizienzhäuser fördert. Selbst Baudenkmäler und Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz können einbezogen werden, wobei hier vereinfachte Anforderungen gelten.

Die KfW 261 zielt damit nicht nur auf den Klimaschutz ab, sondern auch auf die Entlastung von Eigentümern: Geringere Energiekosten, bessere Wohnqualität und eine höhere Wertstabilität der Immobilie sind zentrale Effekte.

Wer kann die KfW 261 nutzen?

Die KfW 261 richtet sich an einen breiten Kreis von Antragstellern. Förderberechtigt sind:

  • Private Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Vermieter und Genossenschaften
  • Unternehmen und kommunale Betriebe
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, etwa Kammern oder Verbände
  • Soziale Organisationen und Vereine
  • Sogar Contracting-Geber, die Sanierungen im Auftrag durchführen

Gefördert werden können ausschließlich Wohngebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Neben klassischen Bestandsbauten umfasst das auch:

  • Denkmäler und Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz (mit vereinfachten Effizienzhaus-Anforderungen).
  • Den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses, sofern die Sanierungskosten im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.

Damit ist die KfW 261 sowohl für private Hauseigentümer als auch für institutionelle Investoren und Wohnungsunternehmen ein zentrales Instrument, um energetische Sanierungen zu finanzieren.

Kfw 261

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die KfW 261 unterstützt umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus. Einzelne Maßnahmen wie nur den Heizungstausch oder die Dämmung einer Fassade können nicht über dieses Programm finanziert werden – dafür gibt es die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Gefördert wird alles, was notwendig ist, um ein Haus auf einen KfW-Effizienzhaus-Standard (85, 70, 55, 40 oder Denkmal) zu bringen. Dazu gehören typischerweise:

  • Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke oder oberster Geschossdecke
  • Erneuerung von Fenstern und Türen
  • Moderne Heizungsanlagen, z. B. Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Gas-Brennwerttechnik (nur in Kombination mit erneuerbaren Energien)
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Solarthermieanlagen, sofern sie in das Gesamtkonzept eingebunden sind
  • Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten (Pflicht und ebenfalls förderfähig)

Auch der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses wird gefördert, wenn die Kosten der energetischen Sanierung im Kaufvertrag separat ausgewiesen sind.

Sonderfall:

 Bei Baudenkmälern gelten erleichterte Anforderungen, da hier nicht alle Dämm- oder Modernisierungsmaßnahmen möglich sind. Trotzdem können Eigentümer von den Krediten und Tilgungszuschüssen profitieren.

Förderkonditionen im Überblick

Die KfW 261 kombiniert einen zinsgünstigen Kredit mit einem Tilgungszuschuss, der die Rückzahlung deutlich reduziert. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro pro Wohneinheit. Wird zusätzlich die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder die Nachhaltigkeits-Klasse (NH) erreicht, steigt der Kreditrahmen sogar auf 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Offiziell nennt die KfW eine Förderhöhe von 5 bis 45 Prozent Tilgungszuschuss. Der Grund: Zu den Basiswerten je nach Effizienzhaus-Stufe kommen weitere Boni hinzu – etwa für erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit, die Sanierung von Worst Performing Buildings oder für serielle Sanierungen. Entscheidend bleibt dabei jedoch immer der maximale Zuschussbetrag pro Wohneinheit, den die KfW vorgibt.

Je besser die Sanierung ausfällt, desto höher ist die Förderung. Besonders ambitionierte Projekte wie ein Effizienzhaus 55 oder sogar 40 profitieren von den höchsten Zuschüssen. Auch bei Baudenkmälern gelten Zuschüsse, hier allerdings mit erleichterten Anforderungen, da nicht alle Maßnahmen technisch oder baurechtlich möglich sind.

Darüber hinaus gibt es zusätzliche Boni:

  • +10 % für die Sanierung eines Worst Performing Buildings (WPB), also der energetisch schlechtesten 25 % aller Gebäude.
  • +15 % bei serieller Sanierung (z. B. mit vorgefertigten Fassaden- oder Dachelementen).
  • +5 % für die EE-Klasse (Heizung mit mind. 65 % erneuerbaren Energien).
  • +5 % für die NH-Klasse (Nachhaltigkeitszertifikat QNG).

Hinweis:

Sondertilgungen sind in der Regel nur gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Ob und in welchem Umfang Sondertilgungen erlaubt sind, hängt von den Konditionen im Kreditvertrag ab.

Kredithöhe und Tilgungszuschüsse im Überblick

Die Förderung im KfW 261 Programm kann sehr attraktiv sein. Das zeigt sich beim Blick auf die Fördersätze und maximalen Tilgungszuschüsse je nach erreichter Effzienzhaus-Stufe. 

  • Planung und Begleitung durch zugelassenen Energieeffizienz-Experten erforderlich
  • Antragstellung vor Beginn der Baumaßnahmen
  • Umsetzung innerhalb von 36 Monaten nach Zusage
Effizienzhaus-StandardBasis-Tilgungs­zuschussBerechnungs­basis (Kredit je WE)Mögliche Boni (EE/NH, WPB, Seriell)Max. Zuschuss in €
EH 855 %120.000 €+5 % EE/NH → 10 %bis 15.000 €
EH 7010 %120.000 €+5 % EE/NH, +10 % WPB → max. 25 %bis 22.500 €
EH 5515 %120.000 €+5 % EE/NH, +10 % WPB → max. 30 %bis 30.000 €
EH 4020 %120.000 €+5 % EE/NH, +10 % WPB → max. 35 %bis 37.500 €
EH Denkmal5 %120.000 €+5 % EE/NH → 10 %bis 15.000 €

Die Kredite können mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren abgeschlossen werden, inklusive tilgungsfreier Anlaufjahre (1 bis 5 Jahre). Der effektive Jahreszins liegt aktuell bei etwa 2,24 % (Stand September 2025).

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Förderung der Baubegleitung bei KfW 261

Ein wichtiger Bestandteil des KfW-Programms 261 ist die Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Die KfW erkennt die Bedeutung professioneller Unterstützung bei der Umsetzung komplexer energetischer Sanierungsmaßnahmen an und bietet daher einen zusätzlichen Zuschuss für diese Leistungen. Hausbesitzer können für die Einbindung eines qualifizierten Energieberaters oder Architekten eine separate Förderung beantragen. Diese Experten begleiten das Projekt von der Planungsphase bis zum Abschluss der Sanierungsarbeiten und stellen sicher, dass alle Maßnahmen fachgerecht und in Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien umgesetzt werden. Die Förderung für die Baubegleitung beträgt 50% der förderfähigen Kosten. Die maximalen Förderfähigen Kosten sehen folgendermaßen aus: 

  • 10.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
  • 4.000 € pro Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser ab 3 WEH
  • Max. 40.000 € je Vorhaben

Da der Fördersatz 50 % beträgt, liegt der Tilgungszuschuss bei max 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und max. 20.000 € für Mehrfamilienhäuser. 

Effizienzhaus-Standards erklärt

Herzstück der Förderung mit der KfW 261 sind die sogenannten Effizienzhaus-Standards. Sie geben an, wie viel Energie ein Gebäude im Vergleich zu einem gesetzlich definierten Referenzgebäude verbraucht. Je niedriger die Zahl, desto effizienter das Haus – und desto höher fällt die Förderung aus.

Ein Effizienzhaus 85 benötigt beispielsweise nur 85 % der Energie eines vergleichbaren Neubaus. Das bedeutet: Durch Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder eine moderne Heizungsanlage sinkt der Energieverbrauch deutlich unter den gesetzlichen Mindeststandard. Noch weiter geht ein Effizienzhaus 55, das nur 55 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzhauses aufweist. Und wer ein Effizienzhaus 40 erreicht, senkt den Energieverbrauch auf weniger als die Hälfte – hier winken die höchsten Tilgungszuschüsse.

Bei den Anforderungen spielen zwei Faktoren eine zentrale Rolle:

  • der Primärenergiebedarf (also die gesamte Energiemenge, die für Heizung, Warmwasser und Lüftung benötigt wird),
  • sowie der Transmissionswärmeverlust, also die Menge an Wärme, die über die Gebäudehülle verloren geht.

Je besser ein Gebäude gedämmt und technisch ausgestattet ist, desto niedriger fallen beide Werte aus – und desto höher die Effizienzhaus-Stufe.

Besonderheiten gelten für Denkmäler und Gebäude mit erhaltenswerter Substanz. Da hier aus baurechtlichen oder ästhetischen Gründen nicht alle Dämm- oder Modernisierungsmassnahmen möglich sind, gelten vereinfachte Anforderungen. Trotzdem können Eigentümer mit einem Effizienzhaus Denkmal von den Krediten und Zuschüssen profitieren.

Für besonders ehrgeizige Sanierungen gibt es zusätzliche Klassen:

  • die EE-Klasse (Erneuerbare Energien), die erreicht wird, wenn mindestens 65 % der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen stammen,
  • und die NH-Klasse (Nachhaltigkeit), wenn das Gebäude ein offizielles Nachhaltigkeitszertifikat (QNG) erhält.

Damit schafft die KfW Anreize, nicht nur Energie zu sparen, sondern auch auf klimafreundliche Technologien und nachhaltige Bauweisen zu setzen. Ein sinnvoller erster Schritt ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), mit dem Sie den möglichen Effizienzhaus-Standard für Ihr Gebäude abschätzen können.

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Baubegleitung und Energieberatung

Ein zentrales Element der Förderung mit der KfW 261 ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Ohne diesen Fachmann – oder eine entsprechend zugelassene Fachfrau – ist weder der Kreditantrag noch die Auszahlung des Tilgungszuschusses möglich.

Schon vor der Antragstellung begleitet der Experte die Planung und erstellt die sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA). Sie weist nach, dass die geplanten Maßnahmen den Förderkriterien entsprechen und ein Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Nach Abschluss der Sanierung stellt der Experte die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus. Erst damit wird der Tilgungszuschuss gewährt.

Die KfW fördert diese Fachplanung und Baubegleitung mit bis zu 50 % Zuschuss. Das bedeutet: Eigentümer bekommen die Hälfte der Kosten erstattet – bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 5.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 20.000 Euro. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften profitieren, wenn sie gemeinsame Massnahmen umsetzen.

Neben der energetischen Fachplanung können auch weitere Leistungen gefördert werden, etwa eine akustische Fachplanung oder die Kosten für eine Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG). Damit soll sichergestellt werden, dass Sanierungen nicht nur energieeffizient, sondern auch qualitativ hochwertig und zukunftsfähig sind.

Für Eigentümer lohnt es sich, frühzeitig einen Energieberater einzubinden: Er kennt die technischen Anforderungen, hilft bei der Auswahl der richtigen Sanierungsmaßnahmen und sorgt dafür, dass die Anträge vollständig und korrekt eingereicht werden. So lassen sich Verzögerungen und teure Fehler vermeiden – und die maximale Förderung ausschöpfen.

Jan Wanderer

Energie-Experte bei Enwendo

Vorteile der KfW 261 für Hausbesitzer

Die KfW 261 ist für viele Eigentümer der Schlüssel, um eine umfassende Sanierung überhaupt finanzieren zu können. Sie entlastet gleich auf mehreren Ebenen.

Der offensichtlichste Vorteil liegt in den niedrigen Kreditzinsen, die spürbar unter den marktüblichen Konditionen liegen. Wer seine Sanierung mit der KfW 261 finanziert, zahlt dadurch weniger für die Fremdfinanzierung und schafft sich finanzielle Planungssicherheit. Hinzu kommt der Tilgungszuschuss, der direkt von der Restschuld abgezogen wird. Gerade bei ambitionierten Projekten kann dies schnell mehrere zehntausend Euro Ersparnis bedeuten.

Langfristig profitieren Eigentümer auch von deutlich geringeren Energiekosten. Ein Haus, das von einem unsanierten Altbau auf den Standard eines Effizienzhauses 55 oder sogar 40 gebracht wird, spart Jahr für Jahr Heizkosten ein – Geld, das dauerhaft in der Haushaltskasse bleibt.

Nicht zu unterschätzen ist der Effekt auf den Immobilienwert. Häuser mit guter Energieeffizienzklasse sind am Markt gefragter und erzielen höhere Preise. Wer vermietet, kann zudem mit besseren Chancen auf Anschlussvermietungen rechnen. Gleichzeitig sichern sich Eigentümer durch die Sanierung langfristig gegen gesetzliche Vorgaben ab, denn die Anforderungen an Energieeffizienz werden in den kommenden Jahren weiter steigen.

Ein weiterer Pluspunkt ist der Wohnkomfort: moderne Fenster, eine gute Dämmung und effiziente Heizsysteme sorgen nicht nur für niedrigere Kosten, sondern auch für mehr Behaglichkeit und ein angenehmes Raumklima.

Zusammengefasst bietet die KfW 261 eine einmalige Kombination: finanzielle Unterstützung heute, niedrigere Energiekosten morgen und ein langfristig höherer Immobilienwert.

Der Weg zum KfW-261-Kredit – Schritt für Schritt

Wer den Kredit KfW 261 nutzen möchte, sollte genügend Zeit für die Planung und Antragstellung einplanen. Denn die Förderung wird nur gewährt, wenn der Ablauf korrekt eingehalten wird – insbesondere darf mit den Bauarbeiten erst nach Kreditzusage begonnen werden.

So läuft es ab:

  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen: Bevor der Antrag gestellt wird, muss ein zugelassener Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Er erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA), die Voraussetzung für den Kreditantrag ist.
  2. Sanierung planen: Gemeinsam mit dem Experten legen Eigentümer in einem Sanierungsfahrplan fest, welche Effizienzhaus-Stufe erreicht werden soll und welche Maßnahmen dafür notwendig sind. Dazu gehören in der Regel Dämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung oder die Integration erneuerbarer Energien. 
  3. Finanzierungspartner wählen: Der Kredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über Banken oder Sparkassen. Der Finanzierungspartner prüft die Unterlagen und reicht den Antrag an die KfW weiter.
  4. Antrag stellen: Erst wenn die BzA vorliegt und die Finanzierungspartner-Bank den Antrag eingereicht hat, erfolgt die offizielle Prüfung durch die KfW. Die Zusage kann einige Wochen dauern.
  5. Kreditvertrag abschließen:  Nach der Zusage wird der Kreditvertrag unterzeichnet. Erst jetzt dürfen Bauaufträge vergeben oder der Kaufvertrag für ein saniertes Effizienzhaus abgeschlossen werden.
  6. Sanierung durchführen und dokumentieren: Während der Arbeiten begleitet der Energieberater die Umsetzung. Alle Rechnungen müssen aufbewahrt und die Maßnahmen lückenlos dokumentiert werden.
  7. Bestätigung nach Durchführung (BnD) einreichen: Nach Abschluss der Sanierung stellt der Energieeffizienz-Experte die BnD aus. Diese wird an die KfW übermittelt.
  8. Tilgungszuschuss erhalten: Sobald die KfW die BnD geprüft hat, wird der Tilgungszuschuss direkt mit der Restschuld verrechnet. Eigentümer müssen also weniger zurückzahlen.

Wann lohnt sich die KfW 261 besonders?

Die KfW 261 ist nicht für jede Situation die passende Förderung – sie entfaltet ihren vollen Nutzen vor allem dann, wenn eine umfassende Sanierung ohnehin geplant oder notwendig ist. Eigentümer, die nur eine Heizung austauschen oder einzelne Fenster erneuern möchten, sind mit der BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen besser beraten.

Besonders lohnenswert ist die KfW 261 in folgenden Fällen:

  • Bei Altbauten vor 1995: Viele dieser Gebäude haben einen sehr hohen Energieverbrauch. Wird hier eine Komplettsanierung durchgeführt, lassen sich oft mehrere Effizienzhaus-Stufen überspringen – und damit besonders hohe Zuschüsse erzielen.
  • Bei ohnehin anstehenden Sanierungen: Wer Dach, Fassade oder Heizung sowieso erneuern muss, sollte die Chance nutzen, gleich auf ein höheres Effizienzhaus-Niveau zu sanieren. Die Förderung macht den Mehraufwand finanzierbar.
  • Bei hohen Energiekosten: Häuser mit schlechter Energieeffizienzklasse verursachen monatlich hohe Heizkosten. Eine Sanierung senkt die laufenden Ausgaben dauerhaft und steigert gleichzeitig den Immobilienwert.
  • Bei Kombination mehrerer Maßnahmen: Je umfassender saniert wird, desto leichter lässt sich eine bessere Effizienzhaus-Stufe erreichen. Wer also Dämmung, Heizung und Fenster in einem Schritt erneuert, kann nicht nur technisch die besten Ergebnisse erzielen, sondern auch die höchsten Förderungen ausschöpfen.
  • Bei Worst Performing Buildings (WPB): Eigentümer besonders ineffizienter Gebäude profitieren zusätzlich von einem 10 %-Bonus. Gerade hier macht die KfW 261 den entscheidenden Unterschied, ob eine Sanierung finanzierbar ist.

Unterm Strich lohnt sich die KfW 261 immer dann, wenn Hausbesitzer langfristig im Gebäude bleiben oder es als Kapitalanlage sichern wollen. Denn die Kombination aus Förderkredit, Tilgungszuschuss und gesparten Energiekosten macht die Investition doppelt attraktiv: Sie senkt sofort die Finanzierungslast und zahlt sich Jahr für Jahr durch niedrigere Nebenkosten aus

Herausforderungen und Tipps bei der KfW 261

So attraktiv die KfW 261 ist – in der Praxis bringt sie auch einige Stolpersteine mit sich. Die wichtigste Hürde ist der aufwendige Antragsprozess. Eigentümer dürfen keinen Bauauftrag vergeben, bevor der Antrag gestellt und genehmigt ist. Wer diesen Ablauf missachtet, verliert die Förderung. Deshalb ist die frühzeitige Einbindung eines Energieeffizienz-Experten unverzichtbar – er kennt die formalen Anforderungen und stellt die nötigen Nachweise wie BzA und BnD aus.

Eine zweite Herausforderung sind die finanziellen Eigenmittel. Trotz Zuschuss und zinsgünstigem Kredit bleiben für Hausbesitzer oft hohe Kosten übrig, die selbst getragen werden müssen. Wer knapp kalkuliert, sollte daher unbedingt eine solide Finanzierungsplanung aufstellen.

Auch die zeitliche Planung darf nicht unterschätzt werden: Sanierungen im Rahmen der KfW 261 müssen innerhalb der in der Kreditzusage genannten Frist abgeschlossen sein. In der Praxis beträgt diese Frist meist rund 36 Monate, sie kann aber je nach Vereinbarung abweichen.

Hinzu kommt ein gewisses Risiko durch die staatliche Förderpolitik. In den letzten Jahren wurden KfW- und BAFA-Programme mehrfach kurzfristig gestoppt oder gekürzt – teilweise von einem Tag auf den anderen. Wer die KfW 261 nutzen will, sollte seinen Antrag daher so früh wie möglich stellen und keine Zeit verlieren.

Ein letzter Punkt betrifft die Abgrenzung zu anderen Förderungen: Einzelmaßnahmen laufen über die BAFA, Photovoltaikanlagen über die KfW 270. Umschuldungen, Nachfinanzierungen oder bereits begonnene Projekte sind ausgeschlossen. Eigentümer sollten sich daher im Vorfeld genau informieren, welche Maßnahmen wirklich förderfähig sind.

Tipp:

Wer rechtzeitig plant, einen erfahrenen Energieberater an seiner Seite hat und die Förderlandschaft kennt, kann die KfW 261 optimal ausschöpfen. So wird aus einer komplexen Antragstellung eine lohnende Investition in niedrigere Energiekosten, mehr Wohnkomfort und den langfristigen Werterhalt der Immobilie.

Fazit: KfW 261 als Schlüssel zur Sanierung

Die KfW 261 ist das zentrale Förderinstrument, wenn es um die umfassende energetische Sanierung von Wohngebäuden geht. Sie verbindet günstige Kredite mit attraktiven Tilgungszuschüssen und macht damit auch ambitionierte Sanierungen bezahlbar. Eigentümer profitieren nicht nur von sofortigen finanziellen Entlastungen, sondern auch langfristig von niedrigeren Energiekosten, höherem Wohnkomfort und einem gesteigerten Immobilienwert.

Besonders für Altbauten oder Häuser mit hohem Energieverbrauch lohnt sich das Programm – gerade dann, wenn ohnehin Modernisierungen anstehen. Entscheidend ist eine sorgfältige Planung und die enge Zusammenarbeit mit einem Energieeffizienz-Experten, um alle Fördervorteile auszuschöpfen.

Lassen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten prüfen: Unsere zertifizierten Energieberater zeigen Ihnen, wie Sie mit der KfW 261 Ihre Sanierung optimal finanzieren und die maximale Förderung sichern.

Häufige Fragen zur KfW 261

Was ist die KfW 261?

Die KfW 261 ist ein Förderkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie unterstützt Eigentümer bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden oder beim Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Neben zinsgünstigen Krediten gibt es Tilgungszuschüsse, die die Rückzahlung deutlich reduzieren.

Wie hoch ist die Förderung der KfW 261?

Pro Wohneinheit sind bis zu 150.000 Euro Kredit möglich. Je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe beträgt der Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45 %. In der Spitze lassen sich bis zu 37.500 Euro pro Wohneinheit sparen.

Wer kann die KfW 261 nutzen?

Die Förderung richtet sich an private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter, Unternehmen, Genossenschaften, Körperschaften, soziale Organisationen und sogar Contracting-Geber.

Welche Gebäude sind förderfähig?

Gefördert werden Wohngebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Auch Baudenkmäler und Gebäude mit erhaltenswerter Substanz sind förderfähig. Zusätzlich kann der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses unterstützt werden, wenn die Sanierungskosten im Kaufvertrag ausgewiesen sind.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden nur Komplettsanierungen zum KfW-Effizienzhaus (85, 70, 55, 40, Denkmal). Einzelmaßnahmen wie ein reiner Heizungstausch sind nicht über die KfW 261 möglich, sondern laufen über die BAFA (BEG Einzelmaßnahmen).

Was sind EE-, NH- und WPB-Bonus?

Neben dem Basiszuschuss gibt es zusätzliche Förderungen: +5 % für erneuerbare Energien (EE-Klasse)+5 % mit Nachhaltigkeitszertifikat (NH-Klasse)+10 % für Worst Performing Buildings (WPB) und +15 % bei serieller Sanierung.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW gestellt, sondern über die Hausbank oder Sparkasse. Voraussetzung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, der die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt. Erst nach der Kreditzusage dürfen Aufträge vergeben werden.

Wie lange dauert die Umsetzung?

Nach Zusage haben Eigentümer bis zu 36 Monate Zeit, die Sanierung abzuschließen. Danach muss die Bestätigung nach Durchführung (BnD) eingereicht werden, damit die KfW den Tilgungszuschuss gutschreibt.

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