Die Frage nach der Förderung für Gasheizungen beschäftigt aktuell viele Eigentümer in Deutschland. Die kurze Antwort: Reine Erdgasheizungen werden praktisch nicht mehr gefördert. Doch es gibt wichtige Ausnahmen – und genau diese beleuchten wir in diesem Artikel. Wer jetzt die richtigen Entscheidungen trifft, kann weiterhin von staatlichen Zuschüssen profitieren und gleichzeitig die Weichen für eine zukunftssichere Wärmeversorgung stellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Reine neue Gasheizungen werden 2026 nicht mehr gefördert. Staatliche Zuschüsse gibt es nur noch für klimafreundliche Heizsysteme oder klar definierte Ausnahmefälle.
- H2-ready-Gasheizungen sind nur unter strengen Voraussetzungen förderfähig, etwa bei einer verbindlichen Wasserstoff-Perspektive durch kommunale Wärmeplanung oder einen konkreten Netzbetreiber-Fahrplan. Gefördert werden ausschließlich die Mehrkosten für die Wasserstofffähigkeit.
- Gas-Hybridheizungen können gefördert werden, allerdings nur der erneuerbare Anteil (z. B. Wärmepumpe oder Solarthermie) – die Gastherme selbst bleibt förderfrei.
- Die Optimierung bestehender Gasheizungen (z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Regelungstechnik) bleibt auch 2026 förderfähig – mit 15 % Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 20 %.
- Die höchsten Förderquoten gibt es beim Austausch der Gasheizung gegen Wärmepumpe, Biomasse oder Wärmenetz-Anschluss: bis zu 70 % Zuschuss bei Kombination mehrerer Förderbausteine.
- Förderanträge müssen immer vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Bei der KfW-Heizungsförderung ist ein Vertrag mit Fördervorbehalt erforderlich.
- Gas-basierte Lösungen gelten zunehmend als Übergangslösungen. Steigende CO₂-Kosten, Netzentgelte und gesetzliche Vorgaben machen erneuerbare Heizsysteme langfristig planbarer und wirtschaftlich stabiler.
So gehen Sie vor
- Bestehende Gasheizung prüfen: Erfassen Sie Alter, Effizienz und Betriebskosten Ihrer aktuellen Gasheizung. Entscheidend ist, ob eine Optimierung, eine Hybridlösung oder ein vollständiger Austausch wirtschaftlich sinnvoller ist.
- Kommunale Wärmeplanung einbeziehen: Prüfen Sie, ob für Ihren Standort eine realistische Perspektive für Wärmenetz oder Wasserstoff besteht. Diese Information ist zentral für die Bewertung von H2-ready- oder Hybridlösungen.
- Förderoptionen systematisch vergleichen: Klären Sie, welche Programme für Ihre Situation infrage kommen.
- Energieberatung nutzen und iSFP erstellen lassen: Eine qualifizierte Energieberatung schafft Klarheit über Technik, Kosten und Förderung. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sichern Sie sich zusätzlich 5 % Förderbonus bei vielen Maßnahmen.
- Angebote einholen – vor Antragstellung: Lassen Sie sich mehrere Angebote von Fachbetrieben erstellen. Achten Sie darauf, dass alle technischen Mindestanforderungen erfüllt sind und – bei KfW-Förderung – eine Förderklausel im Vertrag enthalten ist.
- Förderantrag korrekt stellen: Stellen Sie den Antrag vor Maßnahmenbeginn über das jeweilige Portal (BAFA oder KfW). Warten Sie die Förderzusage ab, bevor Sie mit der Umsetzung starten.
- Umsetzung dokumentieren und Förderung abrufen: Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie Rechnungen, Fachunternehmererklärungen und Nachweise fristgerecht ein. Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
Welche Gasheizungen noch Förderung erhalten
Die Förderlandschaft für Gasheizungen hat sich grundlegend gewandelt. Seit dem 1. Januar 2024 gibt es keine Förderung mehr für den Einbau einer neuen reinen Gasheizung. Die Bundesregierung hat die Förderpolitik konsequent auf erneuerbare Energien ausgerichtet. Dennoch existieren vier klar definierte Ausnahmen, in denen Fördermittel weiterhin fließen können.
Diese vier Hauptfälle werden noch gefördert:
- H2-ready-Gasheizungen: Gas-Brennwertheizungen, die vollständig auf Wasserstoff umrüstbar sind – aber nur bei verbindlicher Wasserstoffnetz-Perspektive
- Gashybridheizungen: Kombination aus Gasgerät und erneuerbarem Wärmeerzeuger (Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse) – gefördert wird der erneuerbare Anteil
- Optimierung bestehender Gasheizungen: Effizienzsteigernde Maßnahmen an vorhandenen Anlagen wie hydraulischer Abgleich oder Pumpentausch
- Austausch alter Gasheizungen: Ersatz durch klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpe, Biomasseheizung oder Wärmenetz-Anschluss
Die Förderung läuft im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zuständig sind das BAFA für Einzelmaßnahmen und die KfW für umfassende Heizungstausch-Projekte und Kredite. Rechtliche Grundlage bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung 2024/2025.
Rechtslage: Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Zukunft der Gasheizung
Das Heizungsgesetz – offiziell Gebäudeenergiegesetz (GEG) – bildet den rechtlichen Rahmen für alle Heizungsanlagen in Deutschland. Die 2024 in Kraft getretene Novelle hat weitreichende Konsequenzen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizung. Eine weitere Überarbeitung zum sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetz ist in Planung.
Die zentralen GEG-Vorgaben im Überblick:
- 65-Prozent-Regel: Neue Heizungen müssen langfristig mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen
- Verbot ab 2045: Rein fossiles Heizen mit Gas oder Öl wird dann nicht mehr zulässig sein
- Steigende Biogas-Anforderungen: Ab 2029 gelten stufenweise höhere Mindestanteile für Biogas/Biomethan (15 %, später 30 %, dann 60 %)
Gasheizungen sind damit nicht sofort verboten. Sie funktionieren jedoch nur noch als Übergangslösung oder in Kombination mit erneuerbaren Energien wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll. Eine neue Gasheizung ohne Wasserstoff-Perspektive oder ohne erneuerbare Ergänzung erfüllt die 65-Prozent-Vorgabe schlicht nicht.
Kommunale Wärmeplanung als Entscheidungsgrundlage
| Kommunengröße | Frist für Wärmeplanung |
| Über 100.000 Einwohner | 30. Juni 2026 |
| Kleinere Kommunen | 30. Juni 2028 |
Diese kommunalen Wärmepläne entscheiden maßgeblich, ob in Ihrem Wohngebäude eine realistische Perspektive für ein Wärmenetz oder eine Wasserstoffversorgung besteht. Erst dann lässt sich fundiert bewerten, ob eine H2-ready-Heizung oder ein Fernwärmeanschluss sinnvoll ist.
Warum die Förderpolitik von reinen Gasheizungen wegführt:
- Steigende CO₂-Bepreisung verteuert fossile Brennstoffe kontinuierlich
- Höhere Netzentgelte für Gasnetze bei sinkender Nutzerzahl
- Verbindliche Klimaziele der EU und Deutschlands bis 2045
H2-ready-Gasheizung: Förderung nur mit Wasserstoff-Perspektive
Eine neue Gasheizung erhält 2026 nur dann Förderung, wenn sie als „100 % H2-ready” zertifiziert ist und ein Wasserstoffnetz für Ihre Region konkret geplant wird. Diese sogenannten „Renewable Ready”-Anlagen bilden eine Brücke vom heutigen Erdgas zur künftigen Wasserstoffversorgung.
Was „100 % H2-ready” im förderrechtlichen Sinn bedeutet:
- Die Gas-Brennwertanlage muss technisch vollständig auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sein
- Eine Herstellerbestätigung oder ein entsprechendes Zertifikat ist zwingend erforderlich
- Aktuell ist meist ein Mischbetrieb mit bis zu 20 % Wasserstoff im Erdgas möglich
- Ziel ist die vollständige Umstellung auf Wasserstoff bis spätestens 2044
Förderkonditionen für H2-ready-Gasheizungen
| Förderbaustein | Höhe |
| Grundförderung | 30 Prozent |
| Einkommens Bonus (Einkommen unter 40.000 €) | bis 30 Prozent |
| Klimageschwindigkeits Bonus (Austausch alter fossiler Heizung) | bis 20 Prozent |
| Maximale Förderquote | 70 Prozent |
| Förderfähige Kosten (Obergrenze) | 30.000 € pro Wohneinheit |
| Maximaler Zuschuss | 21.000 € |
Gefördert werden die Mehrkosten für die Wasserstofffähigkeit – also die technischen Komponenten, die den späteren H₂-Betrieb ermöglichen.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Die kommunale Wärmeplanung oder der Netzbetreiber muss einen verbindlichen Umrüstungsplan auf Wasserstoff bis 2044 vorlegen
- Eine vertragliche Zusage des Netzbetreibers (H₂-Umstiegsfahrplan) ist erforderlich
- Die Anlage muss technische Effizienzanforderungen erfüllen (Brennwerttechnik, hydraulischer Abgleich)
Tipp
Eine H2-ready-Lösung kann beispielsweise für ein Einfamilienhaus in einem geplanten Wasserstoff-Quartier sinnvoll sein. Im Rahmen einer Energieberatung prüft Enwendo, ob in Ihrer Region tatsächlich eine realistische Wasserstoff-Perspektive existiert – oder ob Alternativen wirtschaftlicher sind.
Risiken und Grenzen der H2-ready-Förderung
Die Entscheidung für eine H2-ready-Gasheizung birgt Unsicherheiten, die Haushalte kennen sollten:
- Verfügbarkeit: Wasserstoff für den Gebäudebereich ist 2026 noch teuer und nur sehr begrenzt verfügbar
- Netzausbau: Die geplanten Wasserstoffnetze können scheitern oder sich erheblich verzögern
- Nachrüstpflicht: Kommt ein verbindlich zugesagter Wasserstoff-Fahrplan nicht zustande oder wird von der Bundesnetzagentur als nicht ausreichend bewertet, kann im Einzelfall eine Umstellung auf eine andere 65-%-EE-konforme Heizlösung erforderlich werden. Für neu installierte Anlagen sieht das GEG hierfür Übergangsfristen von bis zu drei Jahren vor.
- Infrastrukturlücke: Eine flächendeckende Wasserstoffversorgung für den Gebäudesektor ist derzeit nicht gegeben. Wasserstoff-Perspektiven bestehen nur in einzelnen, klar abgegrenzten Netzgebieten mit konkreten Ausbau- und Umrüstungsplänen der Netzbetreiber.
Eigentümer können bei Fehlinvestitionen zwar teilweise Kosten erstattet bekommen. Das beseitigt jedoch nicht das grundsätzliche Planungsrisiko.
Hinweis
Wir empfehlen eine Wasserstoffheizung nur nach genauer Prüfung der lokalen Wärmeplanung und einer vollständigen Wirtschaftlichkeitsberechnung. In vielen Fällen sind Wärmepumpen, ein Wärmenetz-Anschluss oder Biomasseheizungen die robustere Alternative.
Gas-Hybridheizungen: Förderung bei Kombination mit erneuerbaren Energien
Eine Gashybridheizung kombiniert ein Gas-Brennwertgerät mit einem erneuerbaren Wärmeerzeuger. Typische Kombinationen sind Gas plus Wärmepumpe, Gas plus Solarthermie oder Gas plus Biomasseanlage. Diese Hybridlösungen können die 65-Prozent-Vorgabe des GEG erfüllen, wenn der erneuerbare Anteil den Hauptteil der Jahresheizarbeit übernimmt.
Wichtig zu verstehen: Gefördert wird nicht die reine Gastherme, sondern ausschließlich der erneuerbare Anteil des Systems. Die Gaskomponente bleibt förderfrei, muss aber alle GEG-Anforderungen erfüllen.
Typische Hybrid-Konstellationen:
- Gas + Luft-Wasser-Wärmepumpe (Wärmepumpe als Hauptlastträger, Gas für Spitzenlasten)
- Gas + Solarthermie zur Heizungsunterstützung und Warmwasser-Bereitung
- Gas + Pelletkessel mit biomassebetontem Betrieb
Fördersätze für den erneuerbaren Anteil:
| Förderbaustein | Höhe |
| Basisförderung (erneuerbarer Anteil) | 30 Prozent |
| Geschwindigkeits Bonus | bis 20 Prozent |
| Einkommens Bonus | bis 30 Prozent |
| Emissionsminderungszuschlag (Biomasse) | 2.500 Euro |
| Maximale Förderquote | 70 Prozent |
Bei Gas-Hybridheizungen können bestimmte Boni eingeschränkt sein. Ein zusätzlicher Betriebsbonus für den Gas-Anteil existiert nicht.
Vorteile gegenüber reiner Wärmepumpe:
- Schrittweiser Umstieg möglich (geringere Anfangsinvestition)
- Gas deckt Spitzenlasten bei sehr niedrigen Außentemperaturen
- Für Bestandsgebäude mit Heizkörpern und begrenztem Stromanschluss oft praktikable Übergangslösung
Nachteile:
- Höhere Gesamtinvestition als bei einem einzelnen System
- Anhaltende Abhängigkeit von Gaspreisen und CO₂-Bepreisung
- Langfristig muss der Gas-Anteil auf unter 35 Prozent sinken
Hybridlösungen können für bestimmte Bestandsgebäude sinnvoll sein – etwa wenn die Heizlast hoch ist, aber eine schrittweise Sanierung geplant wird. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob ein Hybrid-System wirtschaftlicher ist als ein direkter Komplettwechsel zur Wärmepumpe.
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Spezialfall: Kompaktgeräte Gas + Wärmepumpe
Kompaktgeräte integrieren eine Gasbrennwerttherme und eine Wärmepumpe in einem Gehäuse. Diese Produkte werden zunehmend von Herstellern angeboten und vereinfachen die Installation erheblich.
Förderlogik bei Kompaktgeräten:
- Gefördert wird der nachweislich ausgewiesene Kostenanteil der Wärmepumpe innerhalb des Gesamtsystems. Maßgeblich sind die vom Hersteller oder Fachunternehmen getrennt ausgewiesenen Investitionskosten für den erneuerbaren Wärmeerzeuger.
- Die Gaskomponente bleibt förderfrei
- Beide Komponenten müssen GEG-Anforderungen erfüllen
Praxisbeispiel: Ein 140-m²-Einfamilienhaus mit Bestandsheizkörpern. Die Wärmepumpe im Kompaktgerät deckt rund 70 Prozent des Jahreswärmebedarfs. Das Gas-Brennwertgerät springt nur bei Spitzenlasten im Winter ein. Die Förderung bezieht sich auf den Wärmepumpen-Anteil der Investition.
Förderung für Optimierung bestehender Gasheizungen
Während der Einbau neuer reiner Gasheizungen nicht mehr gefördert wird, bleibt die Optimierung bestehender Heizungsanlagen auch 2025 förderfähig. Diese Maßnahmen senken den Energieverbrauch und die Kosten, ohne dass ein vollständiger Heizungstausch erforderlich ist.
Förderrahmen für Optimierungsmaßnahmen:
| Aspekt | Details |
| Förderprogramm | BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) über BAFA |
| Grundförderung | 15 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Mit iSFP-Bonus | 20 Prozent (15 % + 5 % Bonus) |
| Mindestinvestition | 300 € brutto |
Voraussetzungen für die Förderung:
- Das Wohngebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein
- Die Gasheizung sollte zwischen 2 und 20 Jahren in Betrieb sein (für viele Programme)
- Die Maßnahmen müssen die Effizienz tatsächlich steigern – Kleinstreparaturen zählen nicht
Typische förderfähige Maßnahmen:
- Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
- Pumpentausch auf Hocheffizienzpumpen
- Einbau moderner Regelung und Einzelraumregelung
- Anpassung der Vorlauftemperaturen und Heizkurven
- Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen in unbeheizten Räumen
- Einbindung einer Solarthermieanlage zur Warmwasser-Bereitung
Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 5 % Extraförderung sichern
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein von zertifizierten Energieeffizienz Experten erstellter Stufenplan für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie. Er zeigt auf, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind.
Konkrete Vorteile des iSFP:
- +5 % Förderbonus auf die jeweilige Einzelmaßnahme (Heizungsoptimierung, Dämmung, Fenstertausch)
- Planungssicherheit für spätere Maßnahmen und deren Förderfähigkeit
- Langfristige Kostentransparenz und Priorisierung
Förderung für den iSFP selbst:
| Gebäudetyp | Zuschuss | Maximal |
| Ein-/Zweifamilienhaus | 80 % | ca. 1.300 € |
| Wohngebäude ab 3 Einheiten | 80 % | ca. 1.700 € |
Inhalte eines iSFP:
- Vollständige Gebäudeanalyse (Dämmzustand, Heizungsanlage, Fenster)
- Konkrete Maßnahmenpakete mit Priorisierung
- Berechnung der CO₂-Einsparung pro Maßnahme
- Investitionskosten und erwartete Förderhöhen
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung über die Lebensdauer
Förderung beim Austausch der Gasheizung gegen klimafreundliche Alternativen
Die höchste Förderung erhalten Eigentümer heute nicht für neue Gasheizungen, sondern für deren Ersatz durch klimafreundliche Heizsysteme. Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Wärmenetz-Anschlüsse stehen im Fokus der Heizungsförderung.
Die KfW-Heizungsförderung im Überblick:
| Förderbaustein | Höhe | Bedingung |
| Grundförderung | 30 Prozent | Klimafreundliche Heizung |
| Klimageschwindigkeits Bonus | bis 20 Prozent | Austausch fossiler Heizung (insb. >20 Jahre alte Gasheizungen) |
| Einkommens Bonus | bis 30 Prozent | Zu versteuerndes Einkommen bis 40.000 € |
| Effizienzbonus (Wärmepumpen) | 5 Prozent | Natürliche Kältemittel oder Erdwärme/Grundwasser |
| Emissionsminderungszuschlag | 2.500 Euro | Besonders saubere Biomasseheizungen |
| Maximale Förderquote | 70 Prozent | – |
| Förderfähige Kosten (Obergrenze) | 30.000 € | Pro Wohneinheit |
Was als Austausch einer Gasheizung gilt:
- Ersatz eines alten Gas-Brennwert- oder Konstanttemperaturkessels durch eine Wärmepumpe
- Umstieg auf den Anschluss an ein Wärmenetz mit hohem Anteil erneuerbarer Energien
- Wechsel zu einer modernen Biomasseheizung (z.B. Pelletkessel) mit niedrigen Emissionen
Der Geschwindigkeits Bonus gilt nur für Heizungen, die zum Zeitpunkt des Austauschs noch funktionsfähig sind. Ein Austausch nach einem Defekt qualifiziert nicht für diesen Bonus.
Fördersätze und Fristen beim Gasheizungs-Austausch
Die einzelnen Förderbausteine lassen sich stapeln – allerdings nur bis zur Obergrenze von 70 Prozent. Hier die wichtigsten Kombinationen:
Förderbausteine im Detail:
- 30 % Grundförderung: Für alle klimafreundlichen Heizungen
- 20 % Klimageschwindigkeitsbonus: 2024–2028 bei Austausch funktionierender fossiler Heizungen über 20 Jahre; ab 2029 sinkt der Bonus alle zwei Jahre (17 %, 14 %, 11 %, 8 %)
- 30 % Einkommensbonus: Für Haushalte mit zu versteuerndem Jahreseinkommen unter 40.000 €
- 5 % Effizienzbonus: Für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme-/Grundwasser-Nutzung
- 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag: Für Biomasseheizungen mit Staubemissionen unter 2,5 mg/m³
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus:
| Position | Wert |
| Investition neue Wärmepumpe | 28.000 € |
| Grundförderung (30 %) | 8.400 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) | 5.600 € |
| Einkommensbonus (30 %) | – (Einkommen über 40.000 €) |
| Gesamtzuschuss | 14.000 € |
| Eigenanteil | 14.000 € |
Bei Kombination aller Boni (Einkommen unter 40.000 €) wäre ein Zuschuss von bis zu 19.600 € möglich – gedeckelt auf 70 % von 28.000 € = 19.600 €.
Zeitfaktor beachten: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 2029 kontinuierlich. Wer eine alte Gasheizung betreibt, profitiert bei zeitnahem Austausch von den höchsten Fördersätzen.
Steuerliche Förderung, Ergänzungskredite und Sonderregelungen
Neben den direkten Zuschüssen von BAFA und KfW existieren weitere Fördermöglichkeiten: steuerliche Vorteile und zinsgünstige Kredite können die Finanzierung erleichtern.
Steuerliche Förderung nach § 35c EStG:
- 20 % der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen über 3 Jahre verteilt absetzbar
- Verteilung: 7 % im ersten Jahr, 7 % im zweiten Jahr, 6 % im dritten Jahr
- Nur für selbstgenutzte Wohngebäude, die mindestens 10 Jahre alt sind
- Maximale Steuerermäßigung: 40.000 € pro Wohnung
Alternativer Steuerbonus für Handwerkerleistungen:
- Bis zu 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr
- 20 % von maximal 6.000 € Lohnkosten anrechenbar
- Keine technischen Mindestanforderungen, dafür geringere Entlastung
- Kann nicht mit BAFA/KfW-Förderung kombiniert werden
Ergänzungskredit der KfW:
| Merkmal | Details |
| Kreditvolumen | Bis 120.000 € pro Wohneinheit |
| Zinsvergünstigung | Bei Jahreseinkommen bis 90.000 € |
| Verwendung | Finanzierung weiterer energetischer Maßnahmen (Dämmung, Fenster, Lüftung) |
Sonderregelungen bei Hochwasser- oder Katastrophenschäden:
In Ausnahmefällen wie den Hochwasserereignissen 2024 in Bayern und Baden-Württemberg können auch Gasheizungen nach Elementarschäden gefördert werden. Ziel ist die schnelle, unbürokratische Wiederherstellung der Heizversorgung. Diese Regelungen gelten nur temporär und regional begrenzt.
Im Rahmen unserer Beratung prüfen wir, ob Zuschüsse, Steuerboni, Landesprogramme und Kredite kombinierbar sind – und achten darauf, dass die zulässige Förderquote nicht überschritten wird.
Wann lohnt sich welche Fördervariante?
Die Wahl zwischen Zuschussförderung und steuerlicher Förderung hängt von mehreren Faktoren ab:
Zuschussförderung (KfW/BAFA) ist meist vorteilhafter bei:
- Höheren Investitionen (z.B. neue Wärmepumpe statt Gas)
- Kombination mehrerer Boni (Einkommen, Geschwindigkeit, Effizienz)
- Geringerem zu versteuerndem Einkommen
Steuerbonus kann attraktiver sein bei:
- Kleineren Optimierungsmaßnahmen (Pumpentausch, hydraulischer Abgleich)
- Hohem Steuersatz und entsprechend hoher Steuerersparnis
- Wenn BAFA/KfW-Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt werden
Eine Doppelförderung – also BEG-Zuschuss und § 35c EStG für dieselbe Maßnahme – ist ausgeschlossen.
Was viele Hausbesitzer unterschätzen: Die eigentliche Kostenfalle bei Gas-, Hybrid- oder H₂-ready-Lösungen liegt nicht im Einbau, sondern im Betrieb. CO₂-Preis, Netzentgelte und Grundgebühren wirken wie ein schleichender Preistreiber – unabhängig davon, wie effizient die Anlage technisch ist. Wer heute entscheidet, sollte deshalb nicht nur fragen, ob eine Heizung förderfähig ist, sondern wie kalkulierbar ihre Betriebskosten über die nächsten 15 bis 20 Jahre bleiben. Genau hier schneiden rein erneuerbare Systeme in der Praxis oft deutlich stabiler ab.
Jan Wanderer
Energie-Experte bei Enwendo
So beantragen Sie die Förderung für Gasheizung, Hybrid oder Austausch
Der wichtigste Grundsatz: Der Antrag muss immer vor Auftragsvergabe bzw. vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Förderanspruch.
Der typische Ablauf in 7 Schritten:
- Energieberatung: Variantenvergleich (Gas-Optimierung, Hybrid, Wärmepumpe, Wärmenetz) und Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans
- Angebote einholen: Mindestens zwei bis drei Angebote von qualifizierten Fachbetrieben
- Fördercheck: Prüfung aller Programme (BAFA, KfW, Land, Kommune) und Auswahl der optimalen Förderkombination
- Online-Antragstellung: BAFA für Einzelmaßnahmen, KfW-Portal „Meine KfW” für Heizungsförderung und Kredite
- Vertragsabschluss vor Antragstellung: Bei der KfW-Heizungsförderung wird der Liefer- oder Leistungsvertrag vor Antragstellung abgeschlossen – zwingend mit einer Förder- bzw. Rücktrittsklausel. Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst nach Erhalt der Förderzusage begonnen werden.
- Umsetzung und Dokumentation: Maßnahme durchführen, Rechnungen sammeln, Fotos und technische Nachweise sichern
- Abschluss: Fachunternehmererklärung, Upload im Portal, Auszahlung
Besonderheiten bei Mehrfamilienhäusern und WEGs:
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft gelten spezielle Regelungen. Die Förderung wird zunächst auf Gebäudeebene beantragt, dann wohnungsbezogene Boni zugeordnet. Die Antragstellung erfordert entsprechende Beschlüsse der WEG.
Die Identitätsprüfung läuft meist digital (Video-Ident, Schufa-Check oder PostIdent).
Typische Fehler bei Förderanträgen vermeiden
Diese Fehler führen regelmäßig zu Ablehnungen – und lassen sich vermeiden:
- Auftrag vor Antragstellung unterschrieben: Die Förderung ist dann verloren
- Fehlende Förderklausel im Vertrag: Der Vertrag sollte einen Rücktrittsvorbehalt bei Nicht-Bewilligung enthalten
- Technische Mindestanforderungen nicht erfüllt: Z.B. SCOP der Wärmepumpe unterschreitet Vorgaben
- Kein hydraulischer Abgleich dokumentiert: Pflicht bei Heizungstausch und vielen Optimierungsmaßnahmen
- iSFP-Bonus beantragt, aber kein gültiger iSFP vorhanden: Der Bonus wird gestrichen
Tipp
Sammeln Sie alle technischen Datenblätter und Herstellerbestätigungen (z.B. H2-ready-Nachweis) und stimmen Sie diese mit Ihrem Energieberater ab. Wir kennen die häufigsten Ablehnungsgründe und schließen diese im Vorfeld aus.
Gasheizung, Förderung und Alternativen: Wann lohnt sich was?
Die Förderlandschaft für Gasheizungen hat sich fundamental verändert. Reine Erdgasheizungen ohne H₂-Perspektive lohnen sich wirtschaftlich und fördertechnisch kaum noch. Die steigenden CO₂-Preise, die GEG-Vorgaben und die auslaufenden Übergangsfristen machen fossile Heizsysteme langfristig unwirtschaftlich.
H2-ready- und Gashybridlösungen können als Übergangslösungen dienen – aber nur, wenn die lokale Wärmeplanung tatsächlich eine Wasserstoff- oder Fernwärme-Perspektive bietet. In vielen Regionen ist das Stand heute nicht der Fall.
Die höchsten Zuschüsse – bis zu 70 Prozent – gibt es für den vollständigen Umstieg auf klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpe, Biomasse oder Wärmenetz-Anschluss. Hier können PV Anlagen zusätzlich die Betriebskosten senken.
Bei jeder Entscheidung sollten Sie das Gesamtpaket betrachten:
- Investitionskosten und verfügbare Förderungen
- Laufende Kosten inklusive CO₂-Preis-Entwicklung
- Kombinierbarkeit von Zuschüssen, Boni, Krediten und Steuererleichterungen
- CO₂-Einsparung und langfristige Wertsteigerung der Immobilie
Ihre nächsten Schritte:
Lassen Sie Ihre aktuelle Heizung (Alter, Effizienz, Betriebskosten) durch zertifizierte Experten prüfen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit Enwendo zur individuellen Förder- und Sanierungsstrategie.
Enwendo arbeitet bundesweit mit zertifizierten Energieberaterinnen und Energieberatern zusammen und bietet sowohl Vor-Ort-Termine als auch digitale Beratung an. Von der ersten Analyse über die Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess.
Jetzt Fördercheck starten und unverbindlich prüfen, welche Förderung für Ihre Gasheizung möglich ist.
Häufige Fragen zur Förderung von Gasheizungen
Nein. Der Einbau einer neuen reinen Gasheizung wird 2025 nicht mehr gefördert. Staatliche Zuschüsse erhalten Sie nur noch für klimafreundliche Heizsysteme oder für Sonderfälle wie Hybridlösungen, H2-ready-Komponenten (unter strengen Voraussetzungen) sowie für die Optimierung bestehender Gasheizungen.
Nur in Ausnahmefällen. Eine H2-ready-Gasheizung ist nicht automatisch förderfähig. Voraussetzung ist unter anderem eine verbindliche Wasserstoff-Perspektive durch kommunale Wärmeplanung oder einen konkreten Umrüstungsfahrplan des Netzbetreibers. Gefördert werden zudem ausschließlich die Mehrkosten für die Wasserstofffähigkeit, nicht die Gasheizung selbst.
Bei einer Gas-Hybridheizung wird nur der erneuerbare Anteil gefördert, zum Beispiel die Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasseanlage. Die Gastherme selbst ist nicht förderfähig, muss aber die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen. Die maximale Förderquote für den erneuerbaren Anteil kann – je nach Bonus – bis zu 70 Prozent betragen.
Ja. Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Gasheizungen bleiben auch 2025 förderfähig. Dazu zählen unter anderem hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Regelungstechnik oder Rohrdämmung. Die Förderung erfolgt über die BEG-Einzelmaßnahmen und beträgt 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 20 Prozent.
Die höchste Förderung erhalten Sie beim Ersatz einer Gasheizung durch ein klimafreundliches System, etwa eine Wärmepumpe, Biomasseheizung oder einen Wärmenetz-Anschluss. Durch die Kombination aus Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus und Effizienzbonus sind bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich – gedeckelt auf 30.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit.