Die energetische Sanierung Ihres Hauses muss nicht zur finanziellen Belastung werden. Denn der Staat unterstützt Hausbesitzer mit attraktiven Förderprogrammen bei der Dämmung von Außenwänden, Dach und Kellerdecke. Bis zu 70 Prozent der Kosten können Sie durch geschickte Kombination verschiedener Fördermöglichkeiten sparen.
Besonders interessant: Seit 2024 gelten neue Regelungen, die Ihnen als Eigentümer noch bessere Konditionen ermöglichen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde erweitert, der KfW Ergänzungskredit eingeführt und die Antragstellung vereinfacht.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Förderungen für Dämmmaßnahmen verfügbar sind, wie Sie diese optimal kombinieren und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen. Denn eine gut geplante Wärmedämmung senkt nicht nur Ihre Energiekosten dauerhaft, sondern steigert auch den Wert Ihrer Immobilie erheblich.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Dämmmaßnahmen können Sie bis zu 70 % Förderung erhalten – durch die Kombination aus BAFA-Zuschuss, KfW-Ergänzungskredit und Steuerbonus (Alternative).
- BAFA fördert Einzelmaßnahmen wie Außenwand-, Dach- und Kellerdeckendämmung mit 15–20 % Zuschuss (bis zu 12.000 Euro).
- KfW unterstützt Komplettsanierungen mit Krediten bis 150.000 Euro und Tilgungszuschüssen bis 45 %, inklusive Boni für Worst-Performing Buildings und EE-Klasse.
- Seit 2024 gibt es zusätzlich den KfW-Ergänzungskredit bis 120.000 Euro – mit bis zu 2,5 Prozentpunkten Zinsvorteil für Haushalte unter 90.000 Euro Einkommen.
- Die Energieberater-Pflicht gilt für alle geförderten Dämmmaßnahmen – und die Beratung wird zu 50 % bezuschusst.
- Wichtig: Der BAFA-Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden – aber erst nach Annahme eines Handwerkerangebots mit Förderklausel.
- Die Dämmung muss strenge U-Wert-Anforderungen erfüllen (z. B. Dach ≤ 0,14 W/m²K, Aussenwand ≤ 0,20 W/m²K).
So gehen Sie vor
- Energieeffizienz-Experten beauftragen: Beratung, Variantenvergleich und Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) – dieser erhöht Ihre Förderung um zusätzliche 5 %-Punkte.
- Handwerkerangebote einholen (mind. drei): Achten Sie darauf, dass Förderbedingungen explizit im Angebot stehen.
- Angebot annehmen – danach BAFA-Antrag stellen: Erst die Angebotsannahme, dann der Antrag. Baubeginn erst nach Bewilligung.
- Förderweg wählen:
- Einzelmaßnahmen → BAFA + KfW-Ergänzungskredit
- Komplettsanierung → KfW-Effizienzhaus 261
- Hohe Steuerlast? → § 35c EStG als Alternative
- Technische Anforderungen sichern: U-Werte prüfen (Außenwand 0,20, Dach 0,14, Kellerdecke 0,25 W/m²K). Nur zugelassene Dämmstoffe verwenden.
- Umsetzen lassen & Verwendungsnachweis einreichen: Sie haben 36 Monate Zeit, alle Unterlagen einzureichen.
Staatliche Förderung für Dämmung: Die wichtigsten Fördermöglichkeiten
Die Förderung von Dämmmaßnahmen erfolgt in Deutschland über verschiedene Programme, die sich geschickt kombinieren lassen. Als Eigentümer haben Sie grundsätzlich drei Wege der finanziellen Unterstützung zur Verfügung:
BAFA-Zuschuss bis zu 12.000 Euro für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährt direkte Zuschüsse für die Dämmung einzelner Bauteile. Bei förderfähigen Kosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit können Sie bis zu 12.000 Euro Zuschuss erhalten, wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan vorlegen.
KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss bis zu 67.500 Euro bei Komplettsanierung – Die Kreditanstalt für Wiederaufbau unterstützt umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus mit zinsgünstigen Krediten und attraktiven Tilgungszuschüssen. Je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard erhalten Sie zwischen 5 und 45 Prozent der Kreditsumme geschenkt.
Steuerbonus bis zu 40.000 Euro als Alternative zu direkter Förderung – Selbstnutzende Eigentümer können 20 Prozent ihrer Sanierungskosten über drei Jahre von der Einkommensteuer absetzen. Diese Option ist besonders attraktiv für Haushalte mit hoher Steuerlast.
Ergänzungskredit der KfW bis 120.000 Euro mit Zinsvergünstigung – Seit 2024 können Sie zusätzlich zur BAFA-Förderung einen zinsgünstigen Ergänzungskredit beantragen. Bei einem Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro erhalten Sie einen Zinsvorteil von bis zu 2,5 Prozentpunkten.
BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die BAFA-Förderung ist für die meisten Eigentümer der einfachste Einstieg in die Dämmungsförderung. Das Programm “Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen” (BEG EM) richtet sich gezielt an Sanierungen einzelner Bauteile der Gebäudehülle.
15% Zuschuss der förderfähigen Kosten, maximal 4.500 Euro bei 30.000 Euro Investition – Die Grundförderung beträgt 15 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben. Ohne individuellen Sanierungsfahrplan sind maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit förderfähig, was einen Höchstzuschuss von 4.500 Euro ergibt.
Zusätzliche 5% iSFP-Bonus bei individuellem Sanierungsfahrplan (maximal 12.000 Euro) – Deutlich attraktiver wird die Förderung mit dem sogenannten iSFP Bonus. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, erhöht sich die Förderquote auf 20 Prozent und die förderfähigen Kosten steigen auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Förderfähige Kosten auf 60.000 Euro pro Wohneinheit mit Sanierungsfahrplan erhöht – Diese Erhöhung macht den Sanierungsfahrplan besonders wertvoll. Selbst bei Kosten für eine umfangreiche Fassadendämmung oder Dachdämmung bleiben Sie damit meist im förderfähigen Rahmen.
Die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist verpflichtend, wenn eine förderfähige energetische Sanierung geplant wird. Die gute Nachricht: Die Kosten für die Energieberatung werden zur Hälfte vom Staat übernommen. Über die BAFA-Förderung „Energieberatung für Wohngebäude“ erhalten Eigentümer 50 % Zuschuss, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten. Wird der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) in erstellt, gibt es für Wohnungseigentümergemeinschaften zusätzlich 250 Euro Bonus. Voraussetzung ist, dass die Beratung von einem in der BAFA-/dena-Expertenliste eingetragenen Energieeffizienz-Experten durchgeführt wird.
Antrag muss vor Baubeginn nach Annahme eines Handwerkerangebots gestellt werden – Wichtige Änderung seit 2024: Sie müssen zunächst ein Angebot mit der entsprechenden Förderbedingung annehmen, bevor Sie den BAFA-Antrag stellen. Der eigentliche Baubeginn darf erst nach der Antragstellung erfolgen.
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KfW-Förderung für Dämmmaßnahmen
Die KfW bietet zwei verschiedene Förderwege für Dämmung: die Komplettsanierung zum Effizienzhaus und den Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen. Beide Programme ergänzen sich optimal mit der BAFA-Förderung.
Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261)
Kredit bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für energetische Sanierung – Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus können Sie einen zinsgünstigen Kredit über maximal 150.000 Euro beantragen. Die Dämmung ist dabei ein wichtiger Baustein des Gesamtpakets.
Tilgungszuschuss zwischen 5% und 45% je nach Effizienzhaus-Standard – Je höher der erreichte Effizienzhaus-Standard, desto mehr Geld müssen Sie nicht zurückzahlen. Bei einem Effizienzhaus 40 erhalten Sie beispielsweise 45 Prozent der Kreditsumme als Tilgungszuschuss.
Zusätzliche Boni für Worst Performing Buildings und Erneuerbare-Energien-Klasse – Besonders ineffiziente Gebäude (Worst Performing Buildings) erhalten einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozentpunkten. Die Erneuerbare-Energien-Klasse bringt weitere 5 Prozentpunkte.
Dämmung wird anteilig an Gesamtsanierungskosten gefördert – Ihre Dämmmaßnahmen fließen proportional in die Gesamtförderung ein. Bei Kosten von 100.000 Euro für eine Komplettsanierung und einem Tilgungszuschuss von 40 Prozent erhalten Sie 40.000 Euro geschenkt.
KfW-Ergänzungskredit (Programme 358/359)
Zinsgünstiger Kredit bis 120.000 Euro zusätzlich zu BAFA-Zuschuss – Der 2024 eingeführte Ergänzungskredit kann parallel zur BAFA-Förderung beantragt werden. Er finanziert den Eigenanteil Ihrer Dämmmaßnahme zu besonders günstigen Konditionen.
Zinsvergünstigung bis 2,5 Prozentpunkte bei Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro – Haushalte mit niedrigerem Einkommen profitieren von deutlich reduzierten Zinssätzen. Die genaue Zinshöhe hängt von der Bonitätsprüfung ab.
Nur für selbstnutzende Eigentümer verfügbar – Den Ergänzungskredit können Sie nur beantragen, wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen. Vermietete Objekte sind ausgeschlossen.
Antrag erst nach BAFA-Zusage oder KfW-Bewilligung möglich – Sie müssen zunächst eine andere Förderung bewilligt bekommen, bevor Sie den Ergänzungskredit beantragen können.
Steuerliche Förderung der Dämmung (§ 35c EStG)
Die Dämmkosten können Sie alternativ zu den BAFA- und KfW-Förderungen auch steuerlich geltend machen, indem Sie 20 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren von Ihrer Einkommensteuer absetzen. Dabei können Sie in den ersten beiden Jahren jeweils sieben Prozent und im dritten Jahr sechs Prozent der förderfähigen Kosten von Ihrer Steuerschuld abziehen. Die steuerliche Förderung ist auf maximal 40.000 Euro pro selbstgenutztem Wohneigentum begrenzt, was förderfähigen Kosten von bis zu 200.000 Euro entspricht. Eine Kombination mit den direkten Förderprogrammen von BAFA oder KfW ist nicht möglich, sodass Sie sich für eine der beiden Varianten entscheiden müssen. Besonders lohnenswert ist diese steuerliche Entlastung für Eigentümer mit hoher Steuerlast. Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit ist zudem, dass ein Fachbetrieb eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Dämmarbeiten ausstellt, die Sie zusammen mit der Steuererklärung einreichen.
Geförderte Dämmmaßnahmen und technische Anforderungen
Förderfähige Dämmarten
Außenwanddämmung (WDVS, Kerndämmung, Innendämmung) mit U-Wert ≤ 0,20 w m k – Die Dämmung der Fassade ist eine der wirkungsvollsten Einzelmaßnahmen. Alle gängigen Systeme wie Wärmedämmverbundsysteme, Kerndämmung oder Innendämmung werden gefördert, sofern sie den verschärften U-Wert von 0,20 W/(m²K) erreichen.
Dachdämmung (Zwischensparren-, Aufsparren-, Untersparrendämmung) mit U-Wert ≤ 0,14 W/(m²K) – Für die Dämmung des Daches gelten besonders strenge Anforderungen. Der U-Wert darf maximal 0,14 W/(m²K) betragen, unabhängig davon, ob Sie zwischen, auf oder unter den Sparren dämmen.
Oberste Geschossdeckendämmung mit U-Wert ≤ 0,14 W/(m²K) – Die kostengünstige Alternative zur Dachdämmung ist oft die Dämmung der obersten Geschossdecke. Hier gelten dieselben strengen U-Wert-Anforderungen wie beim Dach.
Kellerdeckendämmung mit U-Wert ≤ 0,25 W/(m²K) – Für die Kellerdeckendämmung gelten etwas weniger strenge Anforderungen. Mit einem erlaubten U-Wert von 0,25 W/(m²K) ist diese Maßnahme oft besonders wirtschaftlich.
Perimeterdämmung und Innenwanddämmung gegen unbeheizte Räume – Auch die Dämmung von Kelleraußenwänden (Perimeterdämmung) und Innenwänden zu unbeheizten Bereichen wird gefördert, sofern die entsprechenden U-Werte erreicht werden.
Hinweis
Bei Dämmprojekten lohnt sich ein sauberer Angebotsvergleich besonders. Die Preise zwischen Handwerksbetrieben unterscheiden sich teilweise um 20–30 %. Wichtig ist nicht der günstigste Preis, sondern dass das Angebot GEG- und Förder-U-Werte zuverlässig erfüllt.
Technische Mindestanforderungen
Einhaltung der U-Werte nach GEG und verschärfte Anforderungen der Förderprogramme – Für die Förderung müssen Sie nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen, sondern die deutlich strengeren Vorgaben der Förderprogramme einhalten.
Fachgerechte Ausführung durch qualifizierten Handwerksbetrieb – Alle Arbeiten müssen von einem entsprechend qualifizierten Handwerker durchgeführt werden. Eigenleistung ist nur bei den Materialkosten förderfähig.
Verwendung zugelassener Dämmstoffe und Systeme – Nur zugelassene Dämmstoffe und Systeme werden gefördert. Ihr Energieberater hilft Ihnen bei der Auswahl geeigneter Materialien. Von Steinwolle über moderne Polyurethan-Dämmstoffe bis hin zu ökologischen Alternativen – die Auswahl ist groß.
Luftdichtigkeitsprüfung bei bestimmten Maßnahmen erforderlich – Bei umfangreichen Dämmmaßnahmen kann eine Luftdichtigkeitsprüfung vorgeschrieben sein, um die Wirksamkeit der Maßnahme zu belegen.
Antragstellung und Ablauf der Förderung
- Einbindung eines zertifizierten Energie-Effizienz-Experten obligatorisch – Ohne qualifizierte Energieberatung keine Förderung: Sie müssen einen zertifizierten Energieeffizienz Experten beauftragen, der in der Liste der Deutschen Energie Agentur geführt wird.
- Handwerkerangebot mit Förderbedingung vor BAFA-Antrag erforderlich (seit 2024) – Wichtige Neuerung: Sie müssen zunächst ein Handwerkerangebot einholen und dieses mit der entsprechenden Förderbedingung annehmen. Erst dann können Sie den BAFA-Antrag stellen.
- Antragstellung vor Vertragsabschluss und Baubeginn zwingend notwendig – Der Förderantrag muss immer vor dem eigentlichen Baubeginn gestellt werden. Nur Planungsleistungen dürfen Sie vorab beauftragen.
- Verwendungsnachweis innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung – Nach Abschluss der Arbeiten haben Sie 36 Monate Zeit, um den Verwendungsnachweis zu erbringen. Dabei müssen Sie belegen, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
- Planungsleistungen vor Antragstellung sind erlaubt – Sie können bereits vor der Antragstellung einen Energieberater beauftragen und Planungsleistungen erbringen lassen. Diese Kosten sind ebenfalls förderfähig.
Beispielrechnung: Fassadendämmung mit BAFA-Förderung
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht, wie viel Sie durch geschickte Nutzung der Förderungen sparen können:
Beispiel: 150 m² Fassadenfläche, Gesamtkosten 35.000 Euro
Bei einer typischen Fassadendämmung fallen für 150 Quadratmeter etwa 35.000 Euro an Kosten an. Diese setzen sich zusammen aus dem Dämmmaterial, Gerüst, Handwerkerkosten und Energieberatung.
Ohne iSFP-Bonus: 15% von 30.000 Euro = 4.500 Euro Zuschuss
Ohne individuellen Sanierungsfahrplan erhalten Sie 15 Prozent von maximal 30.000 Euro förderfähigen Kosten. Das ergibt einen Zuschuss von 4.500 Euro.
Mit iSFP-Bonus: 20% von 35.000 Euro = 7.000 Euro Zuschuss
Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Förderquote auf 20 Prozent und die gesamten 35.000 Euro sind förderfähig. Ihr Zuschuss beträgt damit 7.000 Euro.
Eigenanteil reduziert sich von 30.500 Euro auf 28.000 Euro
Durch den iSFP-Bonus sparen Sie zusätzlich 2.500 Euro und reduzieren Ihren Eigenanteil von 30.500 auf nur noch 28.000 Euro.
Energieberaterkosten werden zu 50% erstattet – bis maximal 650 bzw. 850 Euro
Die Kosten für die Energieberatung von etwa 2.000 Euro werden anteilig vom BAFA erstattet. Das BAFA übernimmt davon 50 %, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bis zu 850 Euro bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten
Tipp
Lassen Sie den Energieberater schon im ersten Schritt prüfen, ob Sie mit einem iSFP später weitere Maßnahmen kombinieren können. Oft sparen Sie dadurch mehrere Tausend Euro zusätzlich, selbst wenn Sie erst einmal nur eine einzige Dämmmaßnahme umsetzen.
Kombinationsmöglichkeiten der Förderprogramme
BAFA-Zuschuss kombinierbar mit KfW-Ergänzungskredit seit 2024 – Eine der wichtigsten Neuerungen: Sie können den BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen mit dem zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit kombinieren. So finanzieren Sie Ihren Eigenanteil zu besonders günstigen Konditionen.
Keine Doppelförderung des gleichen Gewerks möglich – Sie können nicht für dieselbe Dämmmaßnahme sowohl BAFA- als auch KfW-Förderung in Anspruch nehmen. Entweder BAFA-Einzelmaßnahme oder KfW-Effizienzhaus.
Regionale Förderprogramme teilweise zusätzlich zu Bundesförderung nutzbar – Viele Bundesländer und Kommunen haben eigene Förderprogramme, die Sie zusätzlich zur Bundesförderung nutzen können. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde über lokale Fördermöglichkeiten.
Steuerbonus schließt andere staatliche Förderungen aus – Wenn Sie sich für die steuerliche Absetzung nach § 35c EStG entscheiden, können Sie keine anderen staatlichen Förderungen in Anspruch nehmen.
Regionale Förderprogramme für Dämmung
Einige Bundesländer unterstützen besonders umweltfreundliche Dämmstoffe mit zusätzlichen Zuschüssen. So fördert beispielsweise Bayern nachwachsende Rohstoffe wie Zellulose oder Holzfaser. Darüber hinaus bieten viele Städte eigene Förderprogramme an, die sich speziell an besondere Gebäudetypen oder Sanierungsgebiete, etwa denkmalgeschützte Bereiche, richten. Diese kommunalen Programme können in der Regel zusätzlich zu den Bundesprogrammen genutzt werden. Um einen umfassenden Überblick über alle verfügbaren Fördermittel zu erhalten, empfiehlt es sich, Online-Portale wie die Förderdatenbank des Bundes oder regionale Fördermittelchecks zu nutzen. In den meisten Fällen ist eine Kombination regionaler Förderungen mit Bundesprogrammen möglich, allerdings sollten Sie die individuellen Regelungen genau prüfen und sich gegebenenfalls beraten lassen, da die Voraussetzungen komplex sein können.
Wichtige Tipps für maximale Förderausschöpfung
- Frühzeitige Beratung durch Energieeffizienz-Experten für optimale Förderstrategie – Starten Sie mit einer umfassenden Beratung. Ein qualifizierter Energieberater entwickelt die optimale Förderstrategie für Ihr Haus und begleitet Sie durch den gesamten Prozess.
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht Förderung um 5% – Der iSFP ist fast immer lohnenswert. Für etwa 2.000 Euro Kosten (50% gefördert) erhalten Sie 5 Prozentpunkte zusätzliche Förderung bei allen Einzelmaßnahmen.
- Mehrere Angebote einholen und Förderbedingungen berücksichtigen – Holen Sie mindestens drei Angebote ein und achten Sie darauf, dass die Handwerker die Förderbedingungen kennen und einhalten. Das Angebot muss die entsprechende Förderbedingung enthalten.
- Bei Komplettsanierung KfW-Förderung oft lukrativer als BAFA-Einzelmaßnahmen – Wenn Sie mehrere Maßnahmen planen, rechnen Sie beide Wege durch. Eine KfW-Effizienzhaus-Sanierung kann insgesamt günstiger sein als einzelne BAFA-Förderungen.
- Eigenleistung nur bei Materialkosten förderfähig – Arbeiten, die Sie selbst durchführen, werden nicht gefördert. Nur die Materialkosten sind förderfähig, wenn ein Fachbetrieb die Arbeiten überwacht und abnimmt.
Förderungen wirken am besten, wenn sie in einer sinnvollen Maßnahmenreihenfolge eingesetzt werden. Wer Dämmung, Heizung und Lüftung nicht getrennt, sondern als System betrachtet, öffnet sich zusätzliche Förderpfade und vermeidet spätere Mehrkosten.
Jan Wanderer
Energie-Experte bei Enwendo
Fazit Förderung Dämmung
Die Förderung von Dämmmaßnahmen bietet Ihnen als Hausbesitzer die Chance, Ihre Energiekosten dauerhaft zu senken und gleichzeitig den Wohnkomfort Ihres Zuhause zu verbessern. Mit der richtigen Strategie und professioneller Beratung können Sie bis zu 70 Prozent Ihrer Investition durch staatliche Fördergelder finanzieren.
Nutzen Sie die aktuell sehr attraktiven Fördermöglichkeiten der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die Kombination aus BAFA-Zuschuss und KfW-Ergänzungskredit macht energetische Sanierungen so günstig wie nie zuvor. Wichtig ist dabei die frühzeitige Planung und die Einbindung qualifizierter Energieeffizienz Experten.
Warten Sie nicht zu lange – die Fördertöpfe sind begrenzt und die Konditionen können sich ändern. Starten Sie jetzt mit einer unverbindlichen Energieberatung durch unsere zertifzierten Energieberater und sichern Sie sich Ihre Förderung für eine effiziente Dämmung Ihrer Gebäudehülle. Ihre Investition in bessere Dämmung zahlt sich durch niedrigere Heizkosten über Jahrzehnte aus – besonders mit der großzügigen staatlichen Unterstützung.
Häufige Fragen zur Förderung von Dämmmaßnahmen
Nein. Für dieselbe Dämmmaßnahme (z. B. Außenwanddämmung) dürfen Sie entweder den BAFA-Zuschuss oder eine KfW-Förderung (z. B. Effizienzhaus) nutzen. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Kombinierbar ist jedoch: BAFA-Zuschuss + KfW-Ergänzungskredit (seit 2024).
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich die BAFA-Förderung für Dämmmaßnahmen um 5 Prozentpunkte. Gleichzeitig steigt der förderfähige Betrag pro Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro, wodurch sich die maximale Förderung von 4.500 auf 12.000 Euro erhöhen kann.
Ja, für alle geförderten Dämmmaßnahmen ist ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte (dena-Liste) verpflichtend. Die gute Nachricht: Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung werden zu 50 % bezuschusst (bis zu 2.500 Euro bei Einzelmaßnahmen).
Nein. Der Baubeginn darf erst nach Antragstellung erfolgen.
Wichtig seit 2024: Sie müssen zuerst ein Handwerkerangebot mit Förderklausel annehmen – danach stellen Sie den BAFA-Antrag. Planungsleistungen beim Energieberater dürfen Sie aber vorab beauftragen.
Gefördert werden unter anderem Außenwand-, Dach-, Geschossdecken-, Kellerdecken- und Perimeterdämmungen. Voraussetzung ist immer das Einhalten der strengen U-Werte der Förderprogramme.