Die neue EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) ist am 28. Mai 2024 in Kraft getreten und verändert langfristig die Spielregeln für Immobilien in Europa. Für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern in Deutschland bedeutet das: keine Panik, aber durchaus Handlungsbedarf. Deutschland muss die Vorgaben bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen – voraussichtlich über Anpassungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG).Das zentrale Ziel der Richtlinie ist ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050. Erfahren Sie hier das Wichtigste im Überblick!
Das Wichtigste in Kürze
- Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ist seit Mai 2024 in Kraft und muss bis 29. Mai 2026 in deutsches Recht (voraussichtlich ins GEG) umgesetzt werden.
- Für Wohngebäude gibt es keinen EU-weiten Sanierungszwang je Einfamilienhaus – stattdessen gelten nationale Zielwerte für den gesamten Gebäudebestand.
- Deutschland muss den Primärenergieverbrauch im Wohngebäudebestand
- bis 2030 um 16 % und
- bis 2035 um 20–22 % senken.
- Neubauten müssen ab 2030 als Nullemissionsgebäude errichtet werden, öffentliche Neubauten bereits ab 2028.
- Fossile Heizkessel werden nicht verboten, aber:
- ab 2025 keine finanziellen Anreize mehr für neue, rein fossile Einzelkessel,
- der langfristige Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Gebäudesektor ist politisch vorgegeben.
- Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich über eine Kombination aus GEG-Anpassungen, Förderprogrammen und strengeren Anforderungen bei größeren Renovierungen.
So gehen Sie vor
- Schrittweise statt unter Zeitdruck sanieren: Wer früh plant und Maßnahmen sinnvoll kombiniert, profitiert von höherer Planungssicherheit, besseren Förderquoten und geringeren Gesamtkosten.
- Ist-Zustand Ihres Hauses klären: Prüfen Sie Baujahr, Dämmstandard, Heizsystem, Energieverbrauch und vorhandenen Energieausweis. Das schafft die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.
- Energieberatung in Anspruch nehmen: Eine qualifizierte Energieberatung zeigt Ihnen, wo Ihr Gebäude im Vergleich zu den künftigen Zielen steht und welche Maßnahmen technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind.
- Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen: Der iSFP strukturiert die Sanierung über mehrere Jahre, priorisiert Maßnahmen und kann zusätzliche Fördervorteile bei vielen Effizienzmaßnahmen erschließen.
- Heizung frühzeitig bewerten: Ist Ihre Heizung älter oder fossil betrieben, lohnt es sich, Alternativen wie Wärmepumpe oder Fernwärme rechtzeitig zu planen – unabhängig von konkreten Pflichten.
- Fördermöglichkeiten prüfen und kombinieren: Nutzen Sie aktuelle Programme (z. B. KfW-Heizungsförderung, BAFA-Einzelmaßnahmen, steuerliche Förderung) bevor sich Fördersätze oder Bedingungen ändern.
Was ist die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) konkret?
Die EU-Gebäuderichtlinie – offiziell „Richtlinie (EU) 2024/1275 zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden” – ist die Neufassung der früheren Richtlinie 2010/31/EU. Sie regelt europaweit die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und ist Teil des ambitionierten EU-Klimapakets Fit for 55.
Die Zahlen verdeutlichen, warum der Gebäudesektor im Fokus steht:
- Rund 40 % des Energieverbrauchs in der EU entfallen auf Gebäude
- Etwa 36 % der energiebedingten Treibhausgasemissionen stammen aus dem Gebäudebereich
- Ein klimaneutraler Gebäudebestand ist daher unverzichtbar für die europäischen Klimaziele
Die EPBD bildet zusammen mit der RED (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) und der EED (Energieeffizienz-Richtlinie) den übergeordneten Rahmen für nationale Gesetze wie das deutsche Gebäudeenergiegesetz. Wichtig zu verstehen: Die Richtlinie selbst schafft noch keine unmittelbaren Pflichten für Eigentümer. Erst durch die Umsetzung im GEG und weiteren deutschen Regelwerken entstehen konkrete Anforderungen, die Sie als Hausbesitzer betreffen.
Die Europäische Kommission hat mit dieser Novelle einen Paradigmenwechsel eingeleitet: Weg von reinen Neubau-Anforderungen, hin zu einer systematischen Verbesserung des gesamten Gebäudebestands.
Wichtige Termine und Fristen der neuen EU-Gebäuderichtlinie
Die Umsetzung der EPBD erfolgt nach einem gestaffelten Zeitplan. Hier die wichtigsten Daten im Überblick:
2024 – Inkrafttreten:
- Mai 2024: Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union
- Mai 2024: Inkrafttreten der Richtlinie
2025 – Erste Einschränkungen:
- Ab spätestens 1. Januar 2025 dürfen Mitgliedstaaten keine finanziellen Anreize mehr für die Installation neuer, alleinstehender fossil betriebener Heizkessel gewährleisten (Ausnahmen u. a. für bereits zuvor genehmigte Förderungen möglich)
2026 – Nationale Umsetzung:
- Bis 29. Mai 2026: Frist zur Umsetzung in nationales Recht, einschließlich Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes
2028 – Neue Standards für öffentliche Gebäude:
- Ab 1. Januar 2028: Alle neuen öffentlichen Gebäude müssen den Standard „Nullemissionsgebäude” erfüllen
- Ab 2028: Verpflichtende Lebenszyklus-Berechnung für Neubauten über 1.000 m²
2030 – Verschärfung für alle Neubauten:
- Ab 1. Januar 2030: Alle Neubauten müssen als Nullemissionsgebäude errichtet werden
- Ab 2030: Lebenszyklus-Betrachtung auch für kleinere Neubauten verpflichtend
Für typische Einfamilienhäuser spielt die Lebenszyklus-Berechnung zunächst eine eher indirekte Rolle. Langfristig werden jedoch auch private Bauherren von den neuen Bewertungsmethoden betroffen sein – etwa bei der Materialauswahl oder der Planung von Heizungssystemen.
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Neue Standards: Nullemissionsgebäude, MEPS und Lebenszyklusbetrachtung
Die EPBD 2024 hebt die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden deutlich an – allerdings ohne sofortige Sanierungspflichten für alle Wohnhäuser. Stattdessen werden neue Begriffe und Standards eingeführt, die das Bauen und Sanieren in den kommenden Jahren prägen werden.
Nullemissionsgebäude (Zero-Emission Building)
Das Nullemissionsgebäude wird ab 2030 der verbindliche Standard für Neubauten. Die Definition umfasst:
- Sehr hohe Gesamtenergieeffizienz mit niedrigem Primärenergieverbrauch
- Keine direkten CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort
- Überwiegende Versorgung aus erneuerbaren Energien (z. B. Wärmepumpe, Photovoltaik, Solarthermie, erneuerbare Fernwärme)
Hinweis
Im Vergleich zu den heutigen „Niedrigstenergiegebäuden” sind die Energiekennwerte deutlich strenger. Öffentliche Neubauten müssen diesen Standard bereits zwei Jahre früher – ab 2028 – erfüllen.
MEPS (Minimum Energy Performance Standards)
Die sogenannten Minimum Energy Performance Standards setzen Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz. Für Nichtwohngebäude gelten dabei konkrete Quoten:
| Zeitraum | Anforderung |
|---|---|
| Bis 2030 | 16 % der energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude müssen saniert werden |
| Bis 2033 | 26 % der energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude müssen saniert werden |
Für Wohngebäude sieht die EPBD dagegen keine starren Einzelgebäude-Pflichten vor. Stattdessen gelten flexible nationale Sanierungsziele, die Deutschland über das GEG umsetzen muss:
- Bis 2030: Reduktion des Primärenergieverbrauchs im Wohngebäudebestand um 16 %
- Bis 2035: Reduktion um 20–22 %
Lebenszyklusbetrachtung
Ein völlig neuer Ansatz ist die verpflichtende Lebenszyklus-Bewertung von Gebäuden. Diese berücksichtigt alle Emissionen aus:
- Herstellung und Transport der Baumaterialien
- Bau und Errichtung
- Nutzung und Betrieb
- Instandsetzung und Wartung
- Rückbau und Entsorgung
Die Berechnung erfolgt nach der Norm EN 15978 und dem EU-Rahmenwerk „Level(s)”. Zunächst relevant für größere Neubauprojekte, wird diese Betrachtung langfristig auch für Wohngebäudeplanungen an Bedeutung gewinnen – etwa bei der Auswahl von Dämmstoffen oder Heizsystemen.
Auswirkungen auf Wohngebäude in Deutschland: Sanierungsziele statt direkter Pflicht
Die EPBD schreibt fuer Wohngebäude keine EU-weit einheitliche Sanierungspflicht je Einfamilienhaus vor. Deutschland muss die Ziele über einen nationalen Umsetzungsweg erreichen – das kann z. B. über Förderung, Standards bei Renovierungen und weitere Instrumente erfolgen. Entgegen mancher Befürchtungen droht also kein Sanierungszwang für Ihr Eigenheim – doch welche konkreten Pflichten oder Anreize sich in Deutschland ergeben, hängt von der nationalen Umsetzung bis 2026 ab.
Was die EPBD stattdessen vorschreibt: Die Mitgliedstaaten müssen nationale Renovierungspläne vorlegen, die festlegen, wie der Energieverbrauch im gesamten Wohngebäudebestand gesenkt wird. Dabei gilt das Prinzip „worst first” – die energetisch schlechtesten Gebäude stehen im Fokus.
Die konkreten Ziele für den Wohngebäudebestand:
- Bis 2030: Reduktion des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs um 16 %
- Bis 2035: Reduktion um 20–22 %
Deutschland wird diese Ziele voraussichtlich umsetzen durch:
- Anpassungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Ausweitung von Förderprogrammen (BEG, KfW)
- Schärfere Anforderungen bei größeren Renovierungen
Für Sie als Eigentümer bedeutet das: Ältere, unsanierte Ein- und Zweifamilienhäuser – häufig mit Baujahr vor 1980 – werden perspektivisch stärker in den Fokus von Sanierungsanreizen und eventuell auch verschärften Anforderungen rücken.
Tipp
Wer jetzt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, nutzt aktuelle Förderchancen und vermeidet, spätere Pflichten unter Zeitdruck erfüllen zu müssen.
Heizen mit erneuerbaren Energien: Ausstiegspfad aus Gas- und Ölheizungen
Der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Gebäudesektor ist ein zentrales Element der europäischen Klimapolitik. Die EPBD gibt dabei den übergeordneten Rahmen vor, während das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) die konkreten Vorgaben für Hauseigentümer festlegt.
Was die EPBD vorgibt
Die Richtlinie enthält kein ausdrückliches Verbot von Gas- oder Ölheizungen. Sie schreibt jedoch einen schrittweisen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Gebäudebereich bis spätestens 2040 vor. Zentrale Maßnahme:
- Ab 1. Januar 2025: Keine finanziellen Anreize mehr für alleinstehende, neue fossile Heizkessel auf EU-Ebene
In Deutschland ist die Förderung ohnehin bereits auf erneuerbare Heizsysteme ausgerichtet. Reine Gas- oder Ölkessel erhalten seit Jahren keine direkten Zuschüsse mehr.
Was in Deutschland gilt
Nach aktuellem GEG sind folgende Regelungen maßgeblich:
| Situation | Anforderung |
|---|---|
| Bestehende Öl-/Gasheizungen | Betrieb mit fossilem Erdgas/Heizöl (bis zu 100%) ist noch bis 31. Dezember 2044 zulässig; danach gelten strengere Vorgaben bzw. klimaneutrale Brennstoffe/Alternativen. |
| Neue Heizungen im Neubau | Schrittweise höhere Anteile erneuerbarer Energien erforderlich |
| Heizungstausch im Bestand | 65%-Regel: Neue Heizungen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen (abhängig von kommunaler Wärmeplanung) |
Welche Systeme werden bevorzugt?
Die Zukunft gehört Heizsystemen, die auf erneuerbare Wärme setzen:
- Elektrisch betriebene Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
- Hybride Systeme (Wärmepumpe kombiniert mit bestehendem Kessel)
- Anschluss an erneuerbare oder hocheffiziente Fernwärme
- In Ausnahmefällen: Biomasseheizungen (Pellets, Hackschnitzel)
Eine fundierte Heizungsprüfung und Heizlastberechnung helfen Ihnen, das optimale System für Ihr Haus zu finden. Enwendo unterstützt Sie dabei, die richtige Entscheidung zu treffen und Förderungen wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) optimal auszuschöpfen – mit Zuschüssen von bis zu 70 %.
Solardach-Pflichten und Nutzung erneuerbarer Energien am Gebäude
Photovoltaik und Solarthermie spielen in der EPBD eine zentrale Rolle. Die Richtlinie sieht eine schrittweise Einführung von Solarpflichten vor, die je nach Gebäudetyp und Nutzung gestaffelt sind.
Der EU-Zeitplan für Solarnutzung
Bis Ende 2026:
- Pflicht zur Nutzung von Solartechnologien für neue öffentliche Gebäude und größere Nichtwohngebäude (über 250 m²)
Bis 2027:
- Solarpflicht bei umfassender Sanierung von Nichtwohngebäuden über 500 m²
Bis 2030:
- Gestaffelte Nachrüstung bestehender öffentlicher Gebäude
Bis Ende 2029:
- Neue Wohngebäude sowie große, überdachte Parkplätze werden voraussichtlich in die Solarpflichten einbezogen
Ausnahmen und Flexibilität
Die Richtlinie sieht Ausnahmen vor bei:
- Technischer Unzumutbarkeit (z. B. extreme Verschattung, statische Probleme)
- Wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (ungünstige Kosten-Nutzen-Relation)
- Funktionaler Unzumutbarkeit (spezielle Dachnutzungen, denkmalgeschützte Gebäude)
Die genauen Kriterien werden im nationalen Recht konkretisiert.
Was bedeutet das für Ein- und Zweifamilienhäuser?
Auch ohne harte Pflicht lohnt sich Photovoltaik für die meisten Eigenheime wirtschaftlich. Ein typisches Beispiel:
- Anlagengröße: 6–10 kWp auf dem Hausdach
- Eigenverbrauchsanteil: 30–70 % (je nach Verbrauchsprofil und Speicher)
- Einsparung: Deutliche Reduktion der Stromkosten, zusätzliche Einspeisevergütung
In Kombination mit einer Wärmepumpe und einem Batteriespeicher entsteht ein zukunftssicheres Energiesystem, das unabhängiger von steigenden Energiepreisen macht.
Neue Rolle von Energieausweisen, Effizienzklassen und Renovierungspässen
Der Energieausweis entwickelt sich zum zentralen Steuerungsinstrument der europäischen Gebäudepolitik. Die EPBD verschärft die Anforderungen an Ausstellung, Inhalt und Verwendung deutlich.
Europaweit einheitliche Effizienzklassen
Die Richtlinie sieht eine harmonisierte Bewertungsskala von A bis G vor:
| Klasse | Bedeutung |
|---|---|
| A | Nullemissionsgebäude (höchste Effizienz) |
| B–D | Gute bis mittlere Energieeffizienz |
| E–F | Unterdurchschnittliche Effizienz |
| G | Die energetisch schlechtesten 15 % des nationalen Bestands |
Diese Klassifizierung ermöglicht einen europaweiten Vergleich und schafft Transparenz für Käufer und Mieter.
Erweiterte Ausweispflichten
Energieausweise werden künftig in mehr Situationen verpflichtend:
- Bei Verkauf und Vermietung (wie bisher)
- Bei Mietvertragsverlängerungen (neu)
- Bei größeren Renovierungen (erweitert)
- Für öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr (verschärft)
Die Daten fließen in nationale Gebäudedatenbanken ein, die eine bisher nicht dagewesene Transparenz auf dem Immobilienmarkt schaffen.
Der Renovierungspass
Eine Neuerung der EPBD ist der sogenannte „Renovation Passport” – ein dokumentierter Fahrplan für die schrittweise Sanierung eines Gebäudes hin zum Nullemissionsgebäude. Er wird von qualifizierten Fachleuten erstellt und enthält:
- Aktuelle Bewertung des Gebäudezustands
- Empfohlene Sanierungsmaßnahmen in sinnvoller Reihenfolge
- Zeitliche Staffelung der Maßnahmen
- Darstellung der Energie- und CO₂-Einsparungen
Der iSFP als deutscher Vorläufer
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) erfüllt in Deutschland bereits heute eine sehr ähnliche Funktion. Er wird von zertifizierten Energieberatern erstellt und bietet:
- Gebäudeaufnahme vor Ort mit detaillierter Analyse
- Maßnahmenpakete mit Prioritäten
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
- Übersichtliche Darstellung für Eigentümer
Besonderer Vorteil: Ein vorliegender iSFP löst bei vielen Sanierungsmaßnahmen den sogenannten iSFP-Bonus aus – eine um 5 Prozentpunkte erhöhte Förderung. Der iSFP ist damit die ideale Vorbereitung auf kommende europäische Vorgaben.
Was bedeutet die EPBD für energetische Sanierungen im Bestand?
Die EPBD 2024 leitet einen Paradigmenwechsel ein: Der Fokus verschiebt sich vom Neubau auf das Bauen im Bestand. Denn hier liegt das größte Potenzial zur Reduktion von Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen.
Nationale Sanierungspläne mit Zwischenzielen
Die Mitgliedstaaten müssen umfassende Sanierungspläne vorlegen mit:
- Zwischenzielen für 2030, 2040 und 2050
- Geplanten Sanierungsraten und -tiefen
- Finanzierungsstrategien
- Maßnahmen zum Abbau von Renovierungshindernissen
Deutschlands erster nationaler Gebäude-Renovierungsplan musste bis zum 31. Dezember 2025 im ersten Entwurf bei der EU-Kommission eingereicht werden, mit Aktualisierungen alle fünf Jahre.
Unterschiedliche Ansätze für verschiedene Gebäudetypen
| Gebäudetyp | Anforderung |
|---|---|
| Nichtwohngebäude | Konkrete MEPS: 16 % der schlechtesten bis 2030, 26 % bis 2033 sanieren |
| Wohngebäude | Aggregierte Ziele für den Gesamtbestand, keine Einzelgebäude-Pflichten |
Deutschland wird voraussichtlich auf eine Kombination setzen aus:
- Attraktiven Förderinstrumenten (BEG, KfW)
- Beratungspflichten (z. B. bei Eigentümerwechsel)
- Erhöhten Anforderungen bei „größeren Renovierungen”
Relevante Sanierungsmaßnahmen für Wohnhäuser
Für typische Ein- und Zweifamilienhäuser sind folgende Maßnahmen besonders relevant:
- Dach und oberste Geschossdecke: Dämmung zur Vermeidung von Wärmeverlusten nach oben
- Außenwand: Fassadendämmung (WDVS oder Innendämmung bei Denkmalschutz)
- Kellerdecke: Dämmung zur Reduzierung von Wärmeverlusten nach unten
- Fenster: Austausch gegen moderne Dreifach-Verglasung
- Heizung: Umstellung auf erneuerbare Energien (Wärmepumpe, Pellets, Fernwärme)
- Anlagentechnik: Hydraulischer Abgleich, Rohrdämmung, effiziente Pumpen
Eine systematische Energieberatung hilft, die sinnvolle Sanierungsreihenfolge zu finden und Überinvestitionen zu vermeiden. Denn nicht jede Maßnahme ist für jedes Haus gleichermaßen wirtschaftlich.
Fördermittel, Finanzierung und Beratung: So unterstützt Enwendo Hauseigentümer
Der Staat flankiert die Ziele der EPBD mit umfangreichen Förderprogrammen. Die richtige Nutzung dieser Mittel kann die Investitionskosten erheblich senken – vorausgesetzt, Sie kennen die Möglichkeiten und beantragen rechtzeitig.
Aktuelle Förderlandschaft
Die wichtigsten Programme im Überblick:
- BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA): Zuschüsse für Dämmung, Fenster, Maßnahmen an Gebäudehülle – typischerweise Grundförderung plus iSFP-Bonus
- KfW-Heizungsförderung: Der Heizungstausch fuer Privatpersonen im Bestandswohngebäude läuft als Zuschuss über die KfW (Programm 458) mit bis zu 70%
- KfW-Kredite: Zinsgünstige Ergänzungskredite bis 120.000 Euro pro Wohneinheit
- Steuerliche Förderung (§ 35c EStG): 20 % der Kosten über drei Jahre absetzbar
- iSFP-Bonus: Zusätzliche 5 Prozentpunkte bei Maßnahmen gemäß Sanierungsfahrplan
Unsere Leistungen
Enwendo begleitet Hauseigentümer durch den gesamten Prozess der energetischen Sanierung:
- BAFA-geförderte Energieberatung für Wohngebäude: Vor-Ort-Aufnahme und Analyse Ihres Hauses
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Maßgeschneiderter Fahrplan mit Priorisierung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
- Heizungscheck und Heizlastberechnung: Grundlage für die Auswahl des optimalen Heizsystems
- Prüfung bestehender Energieausweise: Bewertung der aktuellen Dokumentation
- Fördermittelbegleitung: Von der Antragstellung bis zur Bestätigung nach Durchführung
Warum frühzeitige Beratung sich lohnt
Eine rechtzeitige Energieberatung ermöglicht:
- Vorausschauende Erfüllung europäischer und nationaler Anforderungen
- Optimale Nutzung aktueller Förderprogramme
- Vermeidung von Zeitdruck bei späteren Pflichten
- Wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmenkombination
Enwendo bietet ein unverbindliches Erstgespräch – so können Sie ohne Risiko herausfinden, welche Schritte für Ihr Haus sinnvoll sind.
Vorausschauende Sanierungen mit aktuellen Fördermitteln sind fast immer wirtschaftlich sinnvoller als spätes Reagieren auf verschärfte Pflichten. Wer heute plant, profitiert von höheren Zuschüssen, besserer Handwerkerverfügbarkeit und dem Wertzuwachs einer energetisch modernen Immobilie.
Jan Wanderer
Energie-Experte bei Enwendo
Fazit: Was Eigentümer jetzt konkret tun sollten
Die EPBD 2024 verschärft den regulatorischen Rahmen für Gebäude in Europa deutlich. Für private Hausbesitzer in Deutschland bedeutet das: Sie haben Zeit zur Planung, sollten diese aber nutzen. Die Ziele für den Wohngebäudebestand – 16 % weniger Primärenergieverbrauch bis 2030, 20–22 % bis 2035 – werden über Förderprogramme und schrittweise verschärfte Anforderungen umgesetzt.
Enwendo begleitet Sie als spezialisierter Energieberater für Wohngebäude in Deutschland Schritt für Schritt – von der ersten Bestandsaufnahme über den Sanierungsfahrplan bis zur erfolgreichen Umsetzung. Starten Sie jetzt mit einer unverbindlichen Prüfung, ob wir auch in Ihrer Region aktiv sind.
Häufige Fragen zur EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
Nein. Die EPBD schreibt keine EU-weite Sanierungspflicht für einzelne Ein- oder Zweifamilienhäuser vor. Stattdessen gelten Zielwerte für den gesamten Wohngebäudebestand eines Landes. Wie Deutschland diese Ziele umsetzt, wird im Zuge der nationalen Umsetzung bis 2026 festgelegt.
Ja, indirekt. Auch selbstgenutzte Wohnhäuser sind Teil des nationalen Gebäudebestands. Konkrete Pflichten entstehen jedoch erst durch deutsches Recht (z. B. über das GEG oder Förderbedingungen), nicht direkt durch die EU-Richtlinie.
Nein. Die EPBD enthält kein direktes Verbot von Öl- oder Gasheizungen. Sie sieht jedoch vor, dass ab 2025 keine finanziellen Anreize mehr für neue, rein fossile Einzelkessel gewährt werden und dass der Gebäudesektor langfristig auf erneuerbare Energien umgestellt wird.
Die EPBD ist seit Mai 2024 in Kraft, muss aber erst bis 29. Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Erst danach ergeben sich verbindliche Anforderungen für Hauseigentümer – abhängig von der konkreten Ausgestaltung im Gebäudeenergiegesetz.
Ein iSFP hilft Ihnen, Ihr Haus schrittweise und wirtschaftlich sinnvoll zu modernisieren. Er zeigt, welche Maßnahmen wann sinnvoll sind, erleichtert die Förderplanung und kann bei vielen Effizienzmaßnahmen zusätzliche Fördervorteile bringen. Damit sind Sie gut auf kommende europäische und nationale Vorgaben vorbereitet.