Die Verunsicherung ist groß: Wie lange darf ich noch eine neue Gasheizung einbauen? Während in den Medien oft von einem “Gasheizungs-Verbot” die Rede ist, zeigt die Realität ein differenzierteres Bild. Das novellierte Gebäudeenergiegesetz bringt zwar verschärfte Regeln mit sich, aber ein pauschales Verbot für den Einbau einer neuen Gasheizung existiert nicht.
Für Hausbesitzer bedeutet das: Die Zeit für neue Gasheizungen läuft ab, aber sie ist noch nicht abgelaufen. Je nach Gebäudetyp und regionaler Wärmeplanung haben Sie noch ein bzw. drei Jahre Zeit für den Einbau einer neuen Gasheizung – allerdings mit wichtigen technischen Auflagen und steigenden Kosten durch den CO2 Preis.
Dieser Artikel klärt auf, was aktuell erlaubt ist, welche Vorgaben gelten und wann sich der Einbau einer neuen Gasheizung noch lohnt. Sie erfahren außerdem, welche Alternativen zur Verfügung stehen und wie sich die Kosten zwischen verschiedenen Heizsystemen entwickeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Einbau einer Gasheizung ist 2025 noch erlaubt, solange Ihre Kommune keine Wärmeplanung abgeschlossen hat (Großstädte bis 2026, alle anderen bis 2028).
- Es gibt kein Gasheizungsverbot, aber einen klaren Pfad: Ab 2045 dürfen Heizungen nur noch mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Die früher diskutierten Gasquoten (15/30/60 %) gelten nicht – sie wurden aus dem GEG gestrichen.
- Reine Gasheizungen erhalten keine Förderung. Wärmepumpen dagegen werden mit bis zu 70 % Zuschussgefördert (max. 21.000 €).
- Gas-Hybridheizungen erfüllen die 65-%-Regel nicht automatisch – der erneuerbare Anteil muss nachgewiesen werden.
- H2-ready ist kein gesetzlich definierter Standard und stellt keine Garantie für eine spätere Wasserstoffversorgung dar.
- Ab 2045 hängt der Weiterbetrieb einer Gasheizung davon ab, ob ausreichend erneuerbare Gase verfügbar und bezahlbar sind.
- Die CO₂-Kosten werden kontinuierlich steigen und machen Gasheizungen jedes Jahr teurer.
So gehen Sie vor
- Kommunale Wärmeplanung prüfen: Ermitteln Sie, ob Ihre Gemeinde bereits eine Wärmeplanung veröffentlicht hat.Davon hängt ab, ob Sie heute noch eine Gasheizung einbauen dürfen.
- Energieberatung durchführen: Vor jeder neuen fossilen Heizung ist eine Beratung verpflichtend. Lassen Sie sich Alternativen, CO₂-Kosten und Fördermöglichkeiten erklären.
- Gebäudezustand bewerten: Prüfen Sie, ob Ihr Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist oder ob vorab Dämmmaßnahmen sinnvoll sind (Dach, Fassade, Fenster).
- Technik vergleichen: Entscheiden Sie, ob eine Übergangslösung (Gas oder Hybrid), eine Wärmepumpe oder ein Anschluss an Fernwärme langfristig die beste Option ist.
- Förderung nutzen: Wenn Sie sich für eine Wärmepumpe oder Hybridlösung entscheiden, prüfen Sie die BEG-Förderung und den Fördermix (30 % + 20 % + 30 %).
- Zukunftsfähigkeit prüfen: Bedenken Sie, dass Gasheizungen spätestens 2045 nur noch mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden dürfen. Planen Sie so, dass Sie nicht zweimal investieren müssen.
Ja, Gasheizung einbauen ist 2025 noch erlaubt – mit Einschränkungen
Die kurze Antwort lautet: Gasheizungen dürfen in Bestandsgebäuden weiterhin eingebaut werden – allerdings nicht mehr uneingeschränkt. Das Heizungsgesetz schreibt vor, dass neue Heizungen ab einem bestimmten Zeitpunkt mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regel gilt seit 1. Januar 2024 zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten.
Für Bestandsgebäude tritt die Vorgabe erst in Kraft, wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist. Großstädte müssen diese bis Juni 2026 vorlegen, kleinere Gemeinden bis Juni 2028. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie in Bestandsgebäuden noch eine klassische Gasheizung einbauen.
Wichtige Einschränkungen bestehen jedoch bereits heute:
- Verpflichtende Beratung vor dem Einbau über Alternativen, steigende Kosten und rechtliche Risiken
- Keine staatliche Förderung für reine Gasheizungen – im Gegensatz zu erneuerbaren Energien
- Bestandsschutz nur bis 2044 – ab 2045 müssen alle Heizungen klimaneutral arbeiten
Die kommunale Wärmeplanung bestimmt ab 2026/2028 weitere Einschränkungen. Je nach lokalem Energiekonzept können dann nur noch bestimmte Heiztechnologien erlaubt sein – etwa wenn ein Fernwärmenetz oder Wasserstoffinfrastruktur geplant ist.
Gesetzliche Grundlagen: Was sagt das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Seit Januar 2024 gelten verschärfte Regeln durch das novellierte Gebäudeenergiegesetz. Das Ziel ist eindeutig: klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 in Deutschland. Entgegen weit verbreiteter Annahmen gibt es jedoch kein generelles Gasheizung Verbot, sondern einen schrittweisen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen.
Das Gesetz verfolgt einen differenzierten Ansatz:
- Bestehende Gasheizungen haben Bestandsschutz und dürfen bis Ende 2044 weiter betrieben werden
- Reparaturen an vorhandenen Anlagen bleiben weiterhin möglich und wirtschaftlich sinnvoll
- Neue Heizsysteme unterliegen je nach Gebäudetyp und Standort unterschiedlichen Vorgaben
- Übergangsfristen schaffen Planungssicherheit für Eigentümer
Die Bundesregierung hat die ursprünglich schärferen Pläne nach intensiven Diskussionen abgemildert. Anstelle eines sofortigen Verbots gibt es nun einen Stufenplan, der verschiedene Umstände berücksichtigt – von der lokalen Infrastruktur bis zu sozialen Härtefällen.
Regelungen für Neubauten seit 2024
Für Neubauten gelten die strengsten Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Seit dem 1. Januar 2024 müssen alle neuen Heizungen in Neubaugebieten mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Reine Gasheizungen erfüllen diese Anforderung nicht, weil fossiles Erdgas als nicht-erneuerbarer Brennstoff gilt.
Zulässige Heizsysteme im Neubau
- Wärmepumpen aller Arten (Luft-Wasser, Erdreich, Grundwasser)
- Gas-Hybridheizungen in Kombination mit Wärmepumpe oder Solarthermie– der erneuerbare Anteil muss nachweislich mindestens 65 Prozent erreichen
- Wärmenetz-Anschluss, wenn das Netz einen hohen Anteil erneuerbarer Energien aufweist
- Biogas- oder Wasserstoffheizungen, sofern diese Brennstoffe real verfügbar sind
Bestandsschutz für ältere Bauanträge
Für Bauanträge, die vor dem 1. April 2023 gestellt wurden, gelten Übergangsregeln:
Diese Gebäude dürfen noch mit konventionellen Heizsystemen errichtet werden, müssen aber ebenfalls bis 2045 auf erneuerbare Energien umgestellt werden.
Neubauten außerhalb von Neubaugebieten
Neubauten außerhalb ausgewiesener Neubaugebiete – zum Beispiel Baulücken oder Einzelhäuser im gewachsenen Ortskern – werden im Gesetz wie Bestandsgebäude behandelt. Hier greift die 65-Prozent-Vorgabe erst, wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist.
Das bedeutet konkret:
- In Großstädten über 100.000 Einwohner: ab 1. Juli 2026
- In allen anderen Gemeinden: ab 1. Juli 2028
Bis zu diesen Stichtagen kann auch im Neubau außerhalb eines Neubaugebiets noch eine Gasheizung eingebaut werden – allerdings ohne staatliche Förderung und nur mit dem Wissen, dass sie spätestens ab 2045 erneuerbar betrieben werden muss.bestehenden Wohngebieten – unterliegen ab Mitte 2026 bis 2028 denselben verschärften Regeln.
Regelungen für Bestandsgebäude ab 2026/2028
Für Bestandsgebäude sind die Vorgaben weniger streng, aber zeitlich begrenzt. Die entscheidende Zäsur ist die kommunale Wärmeplanung, die deutschlandweit bis spätestens Juni 2028 abgeschlossen sein muss:
- Großstädte über 100.000 Einwohner müssen ihre Wärmeplanung bis Juni 2026 vorlegen
- Kleinere Kommunen haben Zeit bis Juni 2028
- Nach Fertigstellung der Wärmeplanung gelten die 65-Prozent-Vorgaben auch im Bestand
- Bis dahin können weiterhin neue Gasheizungen eingebaut werden – mit den genannten technischen Auflagen
Die kommunale Wärmeplanung zeigt auf, welche Energieinfrastruktur in den kommenden Jahren aufgebaut wird. Ist beispielsweise ein Wasserstoffnetz oder Fernwärmeausbau geplant, können passende Heizsysteme weiterhin installiert werden. Fehlen solche Konzepte, wird der Umstieg auf dezentrale erneuerbare Energien wie Wärmepumpen faktisch verpflichtend.
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Technische Anforderungen an neue Gasheizungen
Wer 2025 noch eine neue Gasheizung einbauen möchte, muss weniger technische Vorgaben erfüllen, als oft dargestellt wird – aber die wichtigen Rahmenbedingungen kennen. Entscheidend ist, ob Ihre Kommune bereits eine Wärmeplanung abgeschlossen hat. Solange dies nicht der Fall ist, dürfen Sie im Bestand weiterhin eine Gasheizung installieren. Das gilt in Großstädten bis spätestens Juni 2026 und in allen übrigen Gemeinden bis Juni 2028.
H2-ready: möglich – aber nicht vorgeschrieben
Viele Hersteller bieten inzwischen sogenannte „H2-ready“-Gasheizungen an. Diese Geräte sollen sich später auf Wasserstoff umstellen lassen. Wichtig zu wissen:
- Der Begriff ist im Gebäudeenergiegesetz nicht definiert.
- Eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von H2-ready-Geräten gibt es nicht.
- Eine spätere Umrüstung auf Wasserstoff ist nicht garantiert, sondern abhängig vom Hersteller und der tatsächlichen Infrastruktur vor Ort.
Damit gilt: Sie dürfen eine H2-ready-Therme einbauen, aber sie bringt Ihnen rechtlich keinen Vorteil – und sie stellt nicht sicher, dass Ihre Heizung ab 2045 automatisch weiterbetrieben werden kann.
Keine verpflichtenden Gasquoten ab 2029
Im politischen Prozess wurde häufig über stufenweise Mindestanteile erneuerbarer Gase diskutiert (z. B. 15 % ab 2029, 30 % ab 2035). Diese Vorgaben wurden jedoch komplett gestrichen.
Das bedeutet:
- Sie müssen keine steigenden Anteile von Biogas, Wasserstoff oder synthetischen Gasen beimischen.
- Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, dass ab 2029 oder 2035 erneuerbare Gase genutzt werden müssen.
- Die Entscheidung über mögliche Beimischungen liegt rein bei Ihnen bzw. den Versorgern.
Einzige verbindliche Vorgabe: klimaneutraler Betrieb ab 2045
Gasheizungen dürfen bis spätestens Ende 2044 mit fossilem Erdgas betrieben werden.
Ab 1. Januar 2045 gilt:
- Heizungen dürfen nur noch mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Der Einsatz fossiler Brennstoffe ist verboten.
- Ob Biogas, synthetisches Methan oder Wasserstoff bis dahin in ausreichender Menge verfügbar sind, ist offen.
Forschungsinstitute weisen darauf hin, dass Wasserstoff vorrangig in die Industrie und den Schwerlastverkehr gehen wird. Für Wohngebäude könnte er erst nach 2035 in begrenzten Mengen zur Verfügung stehen – und vermutlich zu höheren Preisen als Erdgas heute.
Was das für Eigentümer bedeutet
Wer langfristige Sicherheit sucht, sollte Alternativen wie Wärmepumpe oder Hybridlösung prüfen.
- Sie können weiterhin eine Gasheizung einbauen – bis zur Wärmeplanung Ihrer Kommune.
- Sie müssen keine Biogas- oder Wasserstoffquoten erfüllen.
- Der Betrieb ist zeitlich begrenzt bis 2044.
- Die späteren Betriebskosten hängen stark von der Verfügbarkeit erneuerbarer Gase ab.
- Wer langfristige Sicherheit sucht, sollte Alternativen wie Wärmepumpe oder Hybridlösung prüfen.
Wann ist der Gasheizung-Einbau noch sinnvoll?
Bei defekter Altanlage und fehlender kommunaler Wärmeplanung kann eine neue Gasheizung eine pragmatische Zwischenlösung sein. Vor allem in älteren Bestandsgebäuden, die noch nicht energetisch saniert sind, können Wärmepumpen oft nicht effizient arbeiten. Eine moderne Gasheizung überbrückt dann die Zeit bis zu einer umfassenden Gebäudesanierung.
Als Hybridlösung in Kombination mit Wärmepumpe oder Solarthermie erfüllen Gas-Hybridheizungen bereits heute die 65-Prozent-Vorgabe. Die Gasheizung springt nur bei sehr niedrigen Außentemperaturen oder hohem Wärmebedarf ein, während die Wärmepumpe den Grundbedarf abdeckt.
In Altbauten mit hohem Sanierungsbedarf kann eine neue Gasheizung sinnvoll sein, wenn parallel eine energetische Sanierung geplant ist. Nach der Dämmung von Dach, Fassade und Keller arbeitet eine spätere Wärmepumpe deutlich effizienter.
Wenn ein Fernwärmeanschluss oder Wasserstoffnetz konkret geplant ist, macht eine H2-ready-Gasheizung als Übergangslösung Sinn. Die kommunale Wärmeplanung zeigt auf, welche Infrastruktur in den kommenden Jahren entsteht.
Nicht empfehlenswert ist der Einbau einer neuen Gasheizung hingegen:
- In gut gedämmten Gebäuden, wo Wärmepumpen effizient arbeiten können
- Wenn keine kommunalen Wasserstoff- oder Fernwärmepläne bestehen
- Bei geplanter Vermietung, da steigende Energiekosten die Attraktivität mindern
- In Regionen mit bereits abgeschlossener Wärmeplanung ohne Gasinfrastruktur
Kosten für eine neue Gasheizung 2025
Die Anschaffungskosten für eine neue Gasheizung liegen 2025 zwischen 6.000 und 12.000 Euro inklusive Einbau. Moderne Gasthermen kosten zwischen 1.500 und 3.000 Euro, hinzu kommen 2.000 bis 4.000 Euro für die fachgerechte Montage durch einen Heizungsinstallateur.
Zusatzkosten entstehen häufig für:
- Schornsteinsanierung: 1.000 bis 2.500 Euro
- Anpassung der Gasleitung: 500 bis 1.500 Euro
- Neue Heizkörper bei älteren Anlagen: 300 bis 800 Euro pro Stück
- Digitale Steuerung und Smart-Home-Anbindung: 500 bis 1.200 Euro
Die jährlichen Betriebskosten belaufen sich bei einer 150 Quadratmeter-Wohnung auf etwa 1.800 bis 3.200 Euro, abhängig von Gaspreisen, Gebäudedämmung und Heizverhalten. Hinzu kommen Wartungskosten von 150 bis 250 Euro pro Jahr.
Steigende CO₂-Kosten belasten Gasheizungen
Der Betrieb von Gasheizungen wird in den kommenden Jahren kontinuierlich teurer. Grund ist der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe, der sich schrittweise erhöht. Ab 2025 liegt der CO₂-Preis bei 50 Euro pro Tonne CO₂. Für Haushalte bedeutet das eine Mehrbelastung von rund 0,27 Cent pro Kilowattstunde Gas.
Bei einem typischen Jahresverbrauch von 20.000 kWh entstehen dadurch rund 54 Euro zusätzliche Kosten pro Jahr – Tendenz klar steigend. Für die Jahre 2026 und 2027 plant die Bundesregierung weitere Erhöhungen des CO₂-Preises, sodass der Gasbetrieb langfristig deutlich teurer wird als heute.
Mit dieser Entwicklung wächst der Kostenvorteil erneuerbarer Heizsysteme. Während Gas stetig verteuert wird, bleiben die Betriebskosten von Wärmepumpen dank zunehmendem Ökostromanteil und höherer Effizienz langfristig vergleichsweise stabil.
Alternativen zur reinen Gasheizung
Wärmepumpen gelten als klimafreundliche Hauptalternative zu Gas- und Ölheizungen. Sie entziehen der Umgebungsluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser Wärme und bringen diese mit elektrischem Strom auf die benötigte Heiztemperatur. Bei Betrieb mit Ökostrom arbeiten sie nahezu klimaneutral.
Gas-Hybridheizungen bieten einen Kompromiss zwischen bewährter Technik und erneuerbaren Energien. Die Kombination aus Gaskessel und Wärmepumpe oder Solarthermie erreicht automatisch die geforderten 65 Prozent erneuerbare Energien. Der Gasanteil reduziert sich um 30 bis 50 Prozent gegenüber einer reinen Gasheizung.
Pelletheizungen eignen sich besonders für ländliche Gebiete mit ausreichend Lagerplatz. Sie nutzen einen nachwachsenden Rohstoff und können die fossilen Energiekosten deutlich reduzieren. Biogas ist eine weitere Option, allerdings nur begrenzt verfügbar und meist teurer als Erdgas. Es gilt bilanziell als CO₂-neutral, da das bei der Verbrennung entstehende CO₂ zuvor im Pflanzenwachstum gebunden wurde. In der Praxis hängt die tatsächliche Klimabilanz jedoch stark von Produktion, Transport und Methanverlusten ab.
Der Fernwärmeanschluss ist in städtischen Gebieten eine komfortable Option – sofern ein entsprechendes Netz vorhanden ist. Die Wärme wird zentral erzeugt und über isolierte Leitungen zu den Haushalten transportiert. Viele Städte bauen ihre Fernwärmenetze derzeit aus und stellen auf erneuerbare Wärmequellen um.
Wärmepumpe als bevorzugte Alternative
Wärmepumpen erfüllen die 65-Prozent-Regel automatisch, wenn sie mit Ökostrom betrieben werden. Die Technologie ist ausgereift und funktioniert auch bei niedrigen Außentemperaturen zuverlässig. Moderne Luft-Wasser-Wärmepumpen arbeiten bis minus 20 Grad Celsius effizient.
Die staatliche Förderung macht Wärmepumpen besonders attraktiv: Bis zu 70 Prozent der Investitionskosten werden bezuschusst – das sind maximal 21.000 Euro pro Wohneinheit. Die Kombination aus Grundförderung, Klimabonus und Einkommensbonus kann die Anschaffungskosten erheblich reduzieren.
Betriebskosten fallen um 30 bis 50 Prozent niedriger aus als bei Gasheizungen, vor allem in gut gedämmten Gebäuden. Bei einer Jahresarbeitszahl von 4,0 erzeugt eine Wärmepumpe aus einer Kilowattstunde Strom vier Kilowattstunden Wärme.
Zukunftssicher bis 2045 und darüber hinaus müssen Wärmepumpen nicht umgerüstet oder ersetzt werden. Sie erfüllen alle aktuellen und geplanten Klimaschutzanforderungen ohne weitere Investitionen.
Gas-Hybridheizungen als Kompromiss
Gas-Hybridheizungen kombinieren einen Gaskessel mit einer Wärmepumpe oder Solarthermieanlage. Damit lassen sich fossile Brennstoffe reduzieren und gleichzeitig Versorgungssicherheit herstellen. Allerdings erfüllen Hybridheizungen die 65-Prozent-Vorgabe nicht automatisch. Entscheidend ist, wie viel Wärme die erneuerbare Komponente im Jahresverlauf tatsächlich liefert.
Damit eine Gas-Hybridheizung die gesetzlichen Anforderungen erreicht, muss der erneuerbare Anteil rechnerisch mindestens 65 Prozent betragen. Das gelingt in der Praxis nur, wenn die Wärmepumpe den überwiegenden Teil der Heizlast übernimmt und der Gaskessel wirklich nur bei Spitzenlasten einspringt.
Typische Einsparungen beim Gasverbrauch liegen zwischen 30 und 50 Prozent, können aber je nach Gebäudezustand, Vorlauftemperaturen und Regelungstechnik abweichen. Gefördert wird ausschließlich der erneuerbare Anteil des Systems – also die Wärmepumpe oder die Solarthermie, nicht der Gaskessel.
Förderungen: Gasheizung vs. erneuerbare Alternativen
Für reine Gasheizungen gibt es keine Förderung. Weder Zuschüsse noch zinsgünstige Kredite werden gewährt – die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) konzentriert sich vollständig auf erneuerbare Heizsysteme und Effizienzmaßnahmen. Wer eine klassische Gasheizung einbaut, trägt die gesamten Kosten selbst.
Deutlich attraktiver sind dagegen die Förderungen für Wärmepumpen. Je nach persönlicher Situation kann der Zuschuss bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten erreichen. Diese förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt – damit liegt der maximale Zuschuss bei 21.000 Euro.
Die Förderung setzt sich aus drei Bausteinen zusammen:
- 30 % Grundförderung für jede förderfähige Wärmepumpe
- 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn eine alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizung ersetzt wird
- 30 % Einkommensbonus, wenn das zu versteuernde Einkommen des selbstnutzenden Eigentümers unter 40.000 Euro pro Jahr liegt. Maßgeblich ist der Wert aus dem letzten Einkommensteuerbescheid – nicht das Haushalts- oder Bruttoeinkommen.
Wichtig
Die maximale Förderquote von 70 Prozent gilt ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer. Vermietende erhalten weder den Einkommensbonus noch den vollen Klimabonus und profitieren dadurch von geringeren Förderquoten.
Gas-Hybridheizungen können ebenfalls gefördert werden – allerdings nur der erneuerbare Anteil. Die Wärmepumpe oder Solarthermie wird nach den regulären BEG-Sätzen bezuschusst; der fossile Gaskessel muss vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden.
Ergänzend zur BEG-Förderung bietet die KfW zinsgünstige Ergänzungskredite für den Heizungstausch an. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 90.000 Euro erhalten dabei besonders günstige Konditionen, um die Restfinanzierung zu erleichtern.
Eine Alternative zur BEG-Förderung ist die steuerliche Förderung:
Selbstnutzende Eigentümer können 20 Prozent der Investitionskosten über drei Jahre verteilt von der Steuer absetzen – maximal 40.000 Euro pro Objekt. Die steuerliche Förderung ist nicht mit BAFA- oder KfW-Zuschüssen kombinierbar, sondern nur als eigenständige Option nutzbar.– maximal 40.000 Euro pro Objekt. Diese Option lässt sich nicht mit BAFA-Zuschüssen kombinieren.
Ausblick: Gasheizung bis 2045
Der Betrieb aller Gasheizungen ist maximal bis 31. Dezember 2044 erlaubt. Ab 1. Januar 2045 dürfen Heizungen ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Fossile Brennstoffe wie Erdgas oder Heizöl sind dann nicht mehr zulässig. Diese Frist gilt ausnahmslos für alle Gebäude – unabhängig vom Alter der Heizungsanlage.
Die Verfügbarkeit und Kosten von Wasserstoff und Biogas bleiben ungewiss. Während die Bundesregierung den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur plant, konzentrieren sich die ersten Projekte auf Industriegebiete und Kraftwerke. Für die Gebäudeheizung wird grüner Wasserstoff frühestens ab Mitte der 2030er Jahre in nennenswerten Mengen verfügbar sein.
Biogas ist bereits verfügbar, aber teuer und in der Menge begrenzt. Experten gehen davon aus, dass höchstens 10 bis 15 Prozent der deutschen Haushalte mit Biogas versorgt werden können – zu Preisen, die deutlich über fossilem Erdgas liegen.
Langfristige Planungssicherheit spricht daher klar für erneuerbare Alternativen. Wärmepumpen, Solarthermie und andere grüne Heiztechnologien erfüllen alle aktuellen und geplanten Anforderungen ohne weitere Umrüstungen oder Brennstoffrisiken.
Für Eigentümer bedeutet das: Wer heute eine Gasheizung einbaut, muss spätestens in 20 Jahren wieder investieren – entweder in eine komplette Systemumstellung oder in teure grüne Brennstoffe ungewisser Verfügbarkeit.
Beratungspflicht bei neuen Gasheizungen
Seit 1. Januar 2024 besteht eine verpflichtende Energieberatung vor dem Einbau einer neuen, fossil betriebenen Heizung. Diese Beratung muss durch einen qualifizierten Energieberater erfolgen und verschiedene Aspekte umfassen:
- Aufklärung über die örtliche kommunale Wärmeplanung und deren Auswirkungen
- Information über steigende CO₂-Kosten und deren finanzielle Belastung
- Darstellung alternativer Heizsysteme und deren Wirtschaftlichkeit
- Hinweise auf verfügbare Förderprogramme für erneuerbare Energien
- Bewertung des energetischen Zustands des Gebäudes
Die Beratungskosten werden zu 50 Prozent gefördert, maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Beratung soll vor unwirtschaftlichen Fehlinvestitionen schützen und über die rechtlichen Risiken aufklären.
Die Beratungspflicht gilt ausschließlich für neue Heizsysteme, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden sollen – nicht für Reparaturen bestehender Anlagen oder den Austausch einzelner Komponenten. Heizungsinstallateure müssen einen Nachweis über die erfolgte Beratung einsehen, bevor sie eine neue fossile Heizung einbauen dürfen.
Ziel der Regelung ist, Fehlinvestitionen zu vermeiden und Eigentümer frühzeitig auf die steigenden CO₂-Kosten sowie die gesetzlichen Vorgaben bis 2045 hinzuweisen. Die Beratung wird zu 50 Prozent gefördert, maximal mit 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern.
Wenn Sie 2025 noch eine Gasheizung einbauen möchten, schauen Sie nicht nur auf die Anschaffungskosten – sondern auf die nächsten 20 Jahre. Die steigenden CO₂-Preise machen fossile Heizungen jedes Jahr teurer, während Wärmepumpen durch Förderungen und günstigen Strommix langfristig klar im Vorteil sind. Mein Rat: Prüfen Sie genau, welche Lösung in Ihrer Kommune ab 2026 oder 2028 erlaubt ist – und entscheiden Sie so, dass Sie nicht doppelt investieren müssen.
Jan Wanderer
Energie-Experte bei Enwendo
Fazit: Gasheizung 2025 – letzte Chance oder Fehlinvestition?
Rechtlich ist der Gasheizung-Einbau im Bestand noch ein bis drei Jahre möglich – je nach kommunaler Wärmeplanung vor Ort. Die gesetzlichen Übergangsfristen schaffen noch Raum für den Einbau neuer Gasheizungen, allerdings nur unter verschärften technischen Auflagen.
Wirtschaftlich werden Alternativen durch Förderungen und CO₂-Kosten zunehmend attraktiver. Während eine neue Gasheizung komplett selbst finanziert werden muss, reduzieren staatliche Zuschüsse die Investitionskosten für Wärmepumpen um bis zu 70 Prozent. Gleichzeitig verteuern steigende CO₂-Abgaben den Gasbetrieb kontinuierlich.
Hybridlösungen bieten einen Kompromiss zwischen Kosten und Klimaschutz und erfüllen bereits heute alle gesetzlichen Vorgaben. Sie reduzieren sowohl Investitionsrisiken als auch Betriebskosten und sind förderfähig.
Eine individuelle Beratung ist aufgrund der komplexen Regelungen dringend empfohlen. Die richtige Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab: Gebäudezustand, örtliche Energieplanung, persönliche Wohnsituation und finanzielle Möglichkeiten.
Klar ist jedoch: Die Zeit für neue Gasheizungen läuft ab. Wer heute noch eine klassische Gasheizung installiert, muss spätestens 2045 wieder investieren – in eine komplette Systemumstellung oder in teure grüne Brennstoffe ungewisser Verfügbarkeit. Langfristig führt der Weg zu erneuerbaren Heizsystemen – die Frage ist nur, ob Sie diesen Schritt jetzt oder später gehen. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema!
Häufige Fragen zur Gasheizung
Ja. Solange Ihre Kommune noch keine Wärmeplanung abgeschlossen hat, dürfen Sie im Bestand weiterhin eine neue Gasheizung installieren. In Großstädten gilt dies voraussichtlich bis 2026, in allen anderen Gemeinden bis spätestens 2028.
Es gibt keine gesetzlichen Beimischungsquoten. Erst ab 2045 müssen Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
„H2-ready“ ist kein gesetzlich definierter Begriff. Es gibt keine Pflicht, ein solches Gerät einzubauen. Ob eine spätere Umrüstung funktioniert, hängt von der Technik des Herstellers und der tatsächlichen Wasserstoffinfrastruktur vor Ort ab.
Nein. Reine Gasheizungen werden nicht gefördert. Wärmepumpen und Hybridlösungen erhalten dagegen Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, maximal 21.000 Euro pro Wohneinheit.
Ab 1. Januar 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilem Erdgas betrieben werden. Sie müssen dann vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden – zum Beispiel auf Biogas, synthetische Brennstoffe oder eine andere erneuerbare Heiztechnik.