Die energetische Modernisierung von Gebäuden ist ein entscheidender Bestandteil der deutschen Klimapolitik. Sie soll nicht nur den Energieverbrauch im Gebäudesektor senken, sondern auch Eigentümern eine langfristige Entlastung bei den Heiz- und Energiekosten ermöglichen. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) stellt der Bund ein zentrales Förderinstrument bereit, das Gebäudebesitzern ermöglicht, Sanierungsmaßnahmen flexibel, schrittweise und wirtschaftlich attraktiv umzusetzen. Die Zuschüsse fallen je nach Maßnahme und Bonuskombination sehr unterschiedlich aus – in der Spitze sind bis zu 70 Prozent förderfähige Kosten möglich. Die BEG EM gehört damit zu den wirkungsvollsten Programmen, die derzeit im Bereich der energetischen Sanierung zur Verfügung stehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördern energetische Sanierungen in Bestandsgebäuden mit Zuschüssen von 15–70 %, abhängig vom Maßnahmentyp und möglichen Boni.
- Gefördert werden Gebäudehülle, erneuerbare Heizsysteme, Anlagentechnik, Lüftung, Smart Home und Heizungsoptimierung.
- Der iSFP-Bonus erhöht die Förderung bei Hülle/Technik um 5 Prozentpunkte und hebt den Kostenrahmen von 30.000 auf 60.000 € pro Wohneinheit an (gilt nicht für Heizungen).
- Der Klimageschwindigkeits-Bonus belohnt den Austausch funktionstüchtiger alter Heizungen: 20 % bis 2028, ab 2029 sinkend.
- Der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer bis 40.000 € Einkommen bringt weitere 30 %.
- Für Biomasse gibt es zusätzlich den Emissionsbonus von 2.500 €.
- Die Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn beim BAFA (Hülle/Technik) oder bei der KfW (Heizungen).
- Der KfW-Ergänzungskredit ermöglicht zinsgünstige Finanzierung bis 120.000 € pro Wohneinheit.
- Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2030 und bietet langfristige Planungssicherheit.
So gehen Sie vor
- Energieeffizienz-Experten kontaktieren und die Ausgangssituation bewerten lassen.
- Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen, wenn mehrere Maßnahmen geplant sind oder der Bonus genutzt werden soll.
- Maßnahmen strategisch auswählen, technische Anforderungen prüfen und Kostenvoranschläge einholen.
- Förderantrag vor Baubeginn stellen – beim BAFA (Hülle/Technik) oder der KfW (Heizung).
- Nach Förderzusage Aufträge vergeben und die Sanierung fachgerecht ausführen lassen – idealerweise mit Fachplanung und Baubegleitung.
- Nach Abschluss der Arbeiten Verwendungsnachweis einreichen (Rechnungen, Fachunternehmererklärungen, Produktdatenblätter).
- Zuschuss erhalten und – falls benötigt – ergänzend den KfW-Kredit nutzen.
- Langfristig Maßnahmen aus dem iSFP weiter umsetzen und zusätzliche Förderungen ausschöpfen.
Was sind BEG Einzelmaßnahmen?
Die BEG EM sind ein Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude und richten sich ausschließlich an Bestandsgebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Ziel ist es, einzelne energetische Maßnahmen – wie den Austausch der Heizung, die Dämmung der Fassade oder den Einbau moderner Anlagentechnik – gezielt zu fördern, ohne dass gleich eine komplette Sanierung hin zu einem Effizienzhaus notwendig ist. Eigentümer können damit Schritt für Schritt modernisieren und jeweils die optimale Förderung für die konkrete Maßnahme nutzen.
Entstanden ist die BEG EM im Rahmen der Zusammenführung mehrerer zuvor getrennter Programme. Seit 2021 bündelt die BEG frühere Förderinstrumente wie das CO₂-Gebäudesanierungsprogramm oder die Marktanreizprogramme für erneuerbare Energien unter einem einheitlichen Dach. Die Überarbeitung zum 1. Januar 2024 hat insbesondere die Heizungsförderung neu strukturiert und durch zusätzliche Boni verstärkt. Dadurch sollen Eigentümer stärker motiviert werden, alte fossile Heizungen zugunsten erneuerbarer Wärmeerzeugung abzulösen.
Die BEG EM umfasst drei große Kategorien: Maßnahmen an der Gebäudehülle, Maßnahmen an der Heizungsanlage sowie Maßnahmen an der Anlagentechnik und Optimierung. Jede dieser Kategorien folgt eigenen Fördersätzen, technischen Anforderungen und Bonusmodellen. Zuständig sind je nach Maßnahme das BAFA oder die KfW.
Struktur und Zielsetzung der BEG Einzelmaßnahmen Förderung
Die BEG-Struktur besteht aus drei Teilprogrammen: BEG Wohngebäude (WG), BEG Nichtwohngebäude (NWG) und BEG Einzelmaßnahmen (EM). Während die Effizienzhaus-Förderung eine umfassende Modernisierung voraussetzt, sind die Einzelmaßnahmen bewusst flexibel gehalten. Eigentümer sollen frei entscheiden können, ob sie zunächst nur Fenster austauschen, die Heizungsanlage modernisieren oder die Lüftung verbessern – jeweils mit individuell zugeschnittenen Zuschüssen.
Für viele Eigentümer ist genau diese Flexibilität entscheidend. Häufig ist es weder technisch noch finanziell sinnvoll, eine Komplettsanierung auf einmal vorzunehmen. Die BEG EM erlaubt es, Maßnahmen über mehrere Jahre zu verteilen und bei jedem Schritt die bestmögliche Förderung zu erhalten. Gleichzeitig dient die BEG EM als Einstieg in eine vollständige Modernisierung: Wer langfristig plant oder einen individuellen Sanierungsfahrplan nutzt, kann Maßnahmen strategisch aufeinander abstimmen.
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Welche Maßnahmen gefördert werden
Die BEG EM deckt nahezu alle relevanten Bereiche einer energetischen Sanierung ab. Voraussetzung ist immer, dass die Maßnahme dauerhaft zur Energieeinsparung beiträgt und die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Das geringe Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro eröffnet auch kleineren Maßnahmen den Zugang zur Förderung.
Förderfähige Maßnahmen – kompakt überblickt
- Gebäudehülle: Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, obersten Geschossdecken, Kellerdecken und erdberührten Bodenflächen; hochwärmedämmende Fenster mit Uw ≤ 0,95 W/m²K; Außentüren mit Ud ≤ 1,3 W/m²K; Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz wie Sonnenschutzsysteme mit automatischer Steuerung.
- Heizung und erneuerbare Wärmeerzeugung: Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellen, hybride erneuerbare Heizungssysteme, wasserstofffähige H₂-ready-Systeme sowie der Anschluss an Wärme- und Gebäudenetze. Biomasseheizungen können bei sehr niedrigen Emissionswerten einen zusätzlichen Bonus erhalten.
- Anlagentechnik und Optimierung: Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung, effiziente Regelungs- und Steuerungstechnik, Smart-Home-Lösungen, Energiemanagementsysteme, hydraulischer Abgleich, Pumpentausch und die Dämmung von Rohrleitungen.
- Nichtwohngebäude: Zusätzlich Gebäudeautomation, tageslichtabhängige Beleuchtung und weitere technische Optimierungen.
Alle Maßnahmen können einzeln umgesetzt werden, ohne dass eine Komplettsanierung erforderlich ist. In der Praxis ergibt sich oft ein schrittweiser Modernisierungspfad, bei dem einzelne Maßnahmen aufeinander aufbauen.
Tipp
Wer die Gebäudehülle und Anlagentechnik mit einem iSFP umsetzt, profitiert doppelt: vom höheren Kostenrahmen und vom zusätzlichen 5 %-Bonus. Dadurch werden auch größere Sanierungsschritte wie Fenster und Dämmung deutlich günstiger.
Förderhöhe, Zuschüsse und Bonusmodelle
Die Förderhöhe ist in der BEG EM vielschichtig und macht gerade den Heizungstausch besonders attraktiv. Für Gebäudehülle und Anlagentechnik ohne Heizung gilt ein Grundfördersatz von 15 Prozent, während erneuerbare Heizsysteme mit 30 Prozent Grundförderung unterstützt werden. Durch Boni kann die Förderung deutlich gesteigert werden.
Der iSFP-Bonus spielt für viele Eigentümer eine wichtige Rolle. Er gewährt zusätzlich 5 Prozentpunkte und erhöht zugleich die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit. Voraussetzung ist ein individueller Sanierungsfahrplan, der von einem qualifizierten Energieeffizienz-Experten erstellt wurde. Dieser Bonus gilt allerdings nicht für Heizungsmaßnahmen.
Beim Heizungstausch steht der Klimageschwindigkeits-Bonus im Mittelpunkt. Er belohnt den Austausch funktionstüchtiger fossiler Heizungen und beträgt bis Ende 2028 insgesamt 20 Prozentpunkte. Ab 2029 sinkt er zunächst auf 17 Prozentpunkte und reduziert sich danach alle zwei Jahre weiter. Der Bonus greift ausschließlich bei funktionierenden Altanlagen; bei defekten Heizungen entfällt er.
Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 Euro gibt es zusätzlich den Einkommensbonus von 30 Prozentpunkten. Zusammen mit Grundförderung und Klimageschwindigkeits-Bonus kann der Zuschuss beim Heizungstausch bis zu 70 Prozent betragen. Biomasseanlagen können darüber hinaus einen pauschalen Emissionsbonus von 2.500 Euro erhalten, wenn sie besonders niedrige Feinstaub- und Emissionswerte erreichen.
Die Obergrenzen für förderfähige Kosten ergeben sich aus dem Maßnahmentyp. Bei Heizungen liegen sie bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, bei der Gebäudehülle generell bei 30.000 Euro bzw. 60.000 Euro bei Nutzung des iSFP. Die Kombination verschiedener Maßnahmen innerhalb eines Sanierungskonzepts kann die Gesamtfördersumme erheblich erhöhen.
Berechnungsbeispiele für Zuschüsse
Ein anschauliches Beispiel zeigt die Wirkung der Boni: Wird eine funktionstüchtige Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, können sich bei einer Investition von 25.000 Euro bis zu 17.500 Euro Zuschuss ergeben – vorausgesetzt, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus greifen zusätzlich zur Grundförderung. Bei der Gebäudehülle lohnt sich besonders der iSFP-Bonus: Werden beispielsweise 40.000 Euro in neue, hochwärmedämmende Fenster investiert, ergibt sich bei 20 Prozent Zuschuss ein Betrag von 8.000 Euro. Je nach Kombination können Eigentümer mehrere Maßnahmen so aufeinander abstimmen, dass über die Jahre hinweg eine vollständige energetische Modernisierung entsteht.
Hinweis
Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab 2029. Wer seine funktionstüchtige Heizung rechtzeitig tauscht, sichert sich die höchste Förderung und vermeidet spätere Engpässe bei Handwerkern.
Antragstellung und Ablauf der Förderung
Das Antragsverfahren folgt einem klaren zweistufigen Prozess. Zunächst muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Das bedeutet: Es darf weder ein Auftrag vergeben noch eine bauliche Umsetzung gestartet worden sein, bevor die Förderstelle die Eingangsbestätigung liefert. Planungsleistungen sind hiervon ausgenommen und dürfen im Vorfeld beauftragt werden. Nach Abschluss der Maßnahme folgt der Verwendungsnachweis, bei dem Rechnungen, Produktdatenblätter und Fachunternehmererklärungen eingereicht werden.
Die Zuständigkeit hängt vom Maßnahmentyp ab: Erneuerbare Heizsysteme, Brennstoffzellen und Wärmenetzanschlüsse werden über die KfW beantragt. Dämmung, Fenster, Lüftungsanlagen, Smart-Home-Technik und Heizungsoptimierung laufen über das BAFA. Diese klare Trennung vereinfacht den Antragsprozess und sorgt für kurze Bearbeitungswege.
Erforderliche Unterlagen, Nachweise und Fristen
Für den Antrag sind in der Regel ein oder mehrere Kostenvoranschläge, technische Datenblätter und – falls ein iSFP genutzt wird – der Fahrplan selbst erforderlich. Beim Verwendungsnachweis müssen Eigentümer die vollständigen Rechnungen einreichen und die fachgerechte Ausführung über die Fachunternehmererklärung nachweisen. Je nach Maßnahme kann zusätzlich eine Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich sein.
Die Bewilligungszeiträume betragen in der Regel 36 Monate. Innerhalb dieser Zeit müssen die Maßnahmen vollständig umgesetzt werden. Der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Abschluss einzureichen. Bei Bedarf kann eine Fristverlängerung beantragt werden, sofern sie rechtzeitig gestellt wird.
Förderobergrenzen und maximale Zuschüsse in der BEG EM (2025)
| Maßnahmentyp | Grundförderung | Maximal förderfähige Kosten pro Wohneinheit | Mögliche Boni | Maximaler Zuschuss |
| Erneuerbare Heizsysteme (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle) | 30 % | 30.000 € (erste WE) | Klimageschwindigkeits-Bonus (bis 20 %), Einkommensbonus (30 %) | Bis zu 70 % → max. 21.000 € |
| Biomasseheizung mit verschärftem Emissionswert | 30 % | 30.000 € | Klimageschwindigkeits-Bonus, Einkommensbonus | Bis 70 % + 2.500 € Emissionsbonus |
| Gebäudehülle (Fenster, Türen, Dämmung) | 15 % | 30.000 € | iSFP-Bonus (+5 %), Kostenrahmen mit iSFP: 60.000 € | Bis zu 20 % → max. 12.000 € (mit iSFP) |
| Anlagentechnik (ohne Heizung), z. B. Lüftung, Smart Home | 15 % | 30.000 € | iSFP-Bonus (+5 %) | Bis zu 20 % |
| Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch) | 15 % | 30.000 € | iSFP-Bonus (+5 %) | Bis zu 20 % |
| Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz | 30 % | 30.000 € | Klimageschwindigkeits-Bonus, Einkommensbonus | Bis zu 70 % |
| Fachplanung und Baubegleitung | bis 50 % | 5.000 € (EFH/ZFH), 2.000 €/WE (MFH, max. 20.000 €), NWG: bis 20.000 € | – | Bis zu 50 % der Kosten |
Hinweise zur Tabelle
- Die 70 %-Förderobergrenze gilt nur für Heizungsmaßnahmen (erneuerbare Systeme + Netzanschluss).
- Der iSFP-Bonus gilt nicht für Heizungen, sondern nur für Gebäudehülle und Anlagentechnik.
- Bei Biomasse gibt es immer die Möglichkeit des Emissionsbonus, wenn die Emissionswerte erfüllt werden.
- Förderfähige Kosten beziehen sich immer auf die Wohneinheit, außer bei Nichtwohngebäuden.
Welche Boni gelten bei welcher Maßnahme? (BEG EM 2025)
| Maßnahmentyp | iSFP-Bonus (+5 %) | Klimageschwindigkeits-Bonus (bis +20 %) | Einkommensbonus (+30 %) | Emissionsbonus Biomasse (2.500 €) |
| Wärmepumpe | ❌ nicht möglich | ✔ möglich (nur bei funktionstüchtiger Altanlage) | ✔ möglich | ❌ |
| Biomasseheizung | ❌ | ✔ möglich (nur funktionstüchtig) | ✔ möglich | ✔ möglich, wenn Emissionsgrenzwert erreicht |
| Solarthermie | ❌ | ✔ möglich | ✔ möglich | ❌ |
| Brennstoffzelle | ❌ | ✔ möglich | ✔ möglich | ❌ |
| H₂-ready-Heizung (wasserstofffähige Gasheizung) | ❌ | ✔ möglich | ✔ möglich | ❌ |
| Hybridheizung mit erneuerbaren Energien | ❌ | ✔ möglich | ✔ möglich | ❌ |
| Wärmenetzanschluss (Gebäude- oder Fernwärme) | ❌ | ✔ möglich | ✔ möglich | ❌ |
| Fenster / Außentüren | ✔ möglich | ❌ | ❌ | ❌ |
| Dachdämmung / Fassadendämmung / Kellerdeckendämmung | ✔ möglich | ❌ | ❌ | ❌ |
| Dachflächenfenster / Fenstertüren | ✔ möglich | ❌ | ❌ | ❌ |
| Sommerlicher Wärmeschutz (z. B. Sonnenschutz) | ✔ möglich | ❌ | ❌ | ❌ |
| Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen, WRG, dezentrale Lüftung) | ✔ möglich | ❌ | ❌ | ❌ |
| Smart-Home-Systeme / Energiemanagement | ✔ möglich | ❌ | ❌ | ❌ |
| Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch) | ✔ möglich | ❌ | ❌ | ❌ |
Fachplanung und baubegleitende Qualitätssicherung
Energieeffiziente Modernisierungen profitieren erheblich von einer professionellen Fachplanung und begleitender Qualitätssicherung. Die BEG EM unterstützt diese Leistungen mit hohen Zuschüssen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern stehen bis zu 5.000 Euro bereit, während bei Mehrfamilienhäusern 2.000 Euro pro Wohneinheit, maximal 20.000 Euro pro Projekt, möglich sind. Bei Nichtwohngebäuden hängt die Förderung von der Größe des Gebäudes ab und kann ebenfalls bis zu 20.000 Euro betragen.
Energieberater übernehmen die Bestandsanalyse, konzipieren die technischen Lösungen, koordinieren Gewerke und erstellen die erforderlichen Nachweise. Die baubegleitende Qualitätssicherung stellt sicher, dass sämtliche Anforderungen der BEG eingehalten werden und keine Ausführungsfehler entstehen, die später zu Energieverlusten oder Förderproblemen führen könnten. Die Kombination aus Fachplanung, technischer Prüfung und Bonussystem führt in der Regel zu besseren Ergebnissen und höherer Gesamtförderung.
Qualifikation der Energieeffizienz-Experten
Viele Maßnahmen der BEG EM erfordern eine Einbindung qualifizierter Energieeffizienz-Experten. Diese Experten müssen in der offiziellen Expertenliste eingetragen sein und regelmäßig Weiterbildungen absolvieren. Sie sind insbesondere zuständig für die Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne, für technisch anspruchsvolle Maßnahmen im Nichtwohnbereich und für die Qualitätskontrolle bestimmter baulicher Maßnahmen. Ihre Expertise ist wesentlich für die korrekte Umsetzung der technischen Anforderungen und die Sicherstellung der Förderfähigkeit.
Ergänzungskredit der KfW
Neben den Zuschüssen bietet der Ergänzungskredit der KfW eine attraktive Möglichkeit, die Finanzierung der eigenen Sanierungsmaßnahmen sicherzustellen. Er umfasst bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit und richtet sich insbesondere an Eigentümer mit einem Einkommen bis 90.000 Euro, die von besonders günstigen Konditionen profitieren. Die Laufzeiten reichen bis zu 35 Jahren, und es können tilgungsfreie Anlaufjahre genutzt werden. Beantragt wird der Kredit nach der Förderzusage über die Hausbank. Diese Kombination aus Zuschuss und Kredit schafft eine solide Grundlage für die Umsetzung selbst umfangreicher Modernisierungsmaßnahmen.
Technische Mindestanforderungen
Die technischen Mindestanforderungen der BEG gewährleisten, dass geförderte Investitionen langfristig effizient und nachhaltig sind. Bei Dämmmaßnahmen müssen bestimmte U-Werte unterschritten werden, bei Fenstern und Türen gelten strenge Wärme- und Dichtheitsvorgaben, und bei Lüftungsanlagen sind Mindestwerte für die Wärmerückgewinnung einzuhalten. Heizungsanlagen müssen die geforderten Jahresarbeitszahlen, Mindestnutzungsgrade und Emissionsgrenzwerte nachweisen. Biomasseanlagen dürfen nur besonders geringe Feinstaubwerte ausstoßen, wenn sie den Emissionsbonus erhalten sollen. Zudem ist der hydraulische Abgleich bei allen neuen Heizungsanlagen verpflichtend. Diese Anforderungen stellen sicher, dass geförderte Maßnahmen eine spürbare energetische Verbesserung bewirken.
Technische Mindestanforderungen je Maßnahme (BEG EM 2025)
| Maßnahme | Technische Mindestanforderungen |
| Außenwanddämmung | U-Wert ≤ 0,20 W/(m²K); fachgerechte Ausführung nach DIN 4108; Wärmebrückenminimierung; luftdichte Anschlüsse |
| Dachdämmung / oberste Geschossdecke | U-Wert ≤ 0,14 W/(m²K); Dachflächenfenster luftdicht angeschlossen; Feuchteschutz gemäß DIN 4108-3 |
| Kellerdeckendämmung / Bodenplatten | U-Wert ≤ 0,25 W/(m²K); Dämmstoffe mit ausreichender Druckfestigkeit; fachgerechte Ausführung gegen unbeheizte Räume |
| Fenster (3-fach-Verglasung) | Uw-Wert ≤ 0,95 W/(m²K); g-Wert ≥ 0,50 empfohlen; luftdichter Einbau nach DIN 4108-7 |
| Außentüren | Ud-Wert ≤ 1,30 W/(m²K) |
| Dachflächenfenster | Uw-Wert ≤ 1,00 W/(m²K); luftdichter Anschluss; Wärmeschutzverglasung |
| Sommerlicher Wärmeschutz (Sonnenschutz) | Wirksamkeitsnachweis nach DIN 4108-2; automatische Steuerung oder tageslichtoptimierte Systeme erforderlich |
| Wärmepumpe (alle Arten) | Jahresarbeitszahl (JAZ) gemäß BEG: ≥ 3,0 (Luft), ≥ 3,5 (Sole/Wasser/Wasser); Einsatz von natürlichen Kältemitteln empfohlen; hydraulischer Abgleich verpflichtend |
| Biomasseheizung (Pellet, Hackgut, Scheitholz) | Staubgrenzwert ≤ 2,5 mg/m³ (für Emissionsbonus); Mindestwirkungsgrad gemäß EN 303-5; Pufferspeicher erforderlich; automatische Brennstoffzuführung empfohlen |
| Solarthermieanlage | Zertifizierung nach Solar Keymark; Mindestkollektorleistung; hydraulischer Abgleich; Kombinationspflicht mit effizienten Speichersystemen |
| Brennstoffzelle | Mindestwirkungsgrad je BEG-Anforderung; 70 °C Heizkreis möglich; Einbindung in Gebäudeleittechnik empfehlenswert |
| H₂-ready-Heizung | Gerät muss mind. 20 % Wasserstoffanteil sofort verarbeiten können und perspektivisch auf 100 % umrüstbar sein |
| Hybridheizung (erneuerbare + fossile) | Erneuerbare Komponente muss die Hauptlast tragen können; Regelungsstrategie zur Priorisierung erneuerbarer Energien erforderlich |
| Wärmenetzanschluss | Netz muss mindestens 65 % erneuerbare Energien oder Abwärme liefern; Bestätigung des Netzbetreibers erforderlich |
| Lüftungsanlagen (RLT, WRG) | Wärmerückgewinnung ≥ 75 %; spezifische elektrische Leistungsaufnahme ≤ 0,45 Wh/m³; CO₂- oder feuchtegeführte Regelung empfohlen |
| Dezentrale Lüftungsgeräte | Wärmerückgewinnung ≥ 80 %; Schallschutz gemäß DIN 4109 |
| Gebäudeautomation (NWG) | Energieeffizienzklasse A oder B nach DIN EN 15232-1 |
| Smart-Home / Energiemanagement | Muss nachweislich der Energieeinsparung dienen; Steuerung von Heizung, Warmwasser oder Lüftung |
| Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich) | Durchführung nach Verfahren A oder B; Dokumentation gemäß VdZ-Formular |
| Pumpentausch | Neue Umwälzpumpen müssen mind. Effizienzklasse A erfüllen |
| Rohrleitungsdämmung | Mindestdämmstärke gemäß GEG (meist 100 % Rohrdurchmesser); fachgerechte Befestigung; Wärmebrückenminimierung |
Energieberatung und individueller Sanierungsfahrplan
Eine qualifizierte Energieberatung bildet häufig die Grundlage für eine strategische, langfristig sinnvolle Sanierung. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) beschreibt die energetische Ausgangssituation des Gebäudes und empfiehlt in sinnvoller Reihenfolge Maßnahmen, die über einen Zeitraum von 15 Jahren umgesetzt werden können. Er enthält wirtschaftliche Bewertungen, Priorisierungen und konkrete Handlungsempfehlungen. Eigentümer, die einen iSFP nutzen, profitieren nicht nur von einer klaren Modernisierungsstrategie, sondern auch von höheren Fördersummen. Der iSFP öffnet den Zugang zu zusätzlichen 5 Prozent Förderung und verdoppelt gleichzeitig die förderfähigen Kosten bei Gebäudemaßnahmen.
Die höchste Förderung erreichen Sie nicht durch einzelne Maßnahmen, sondern durch eine strategische Reihenfolge. Eigentümer, die zuerst ihren iSFP erstellen, dann die Gebäudehülle verbessern und erst danach die Heizung erneuern, holen das Maximum aus der BEG heraus – sowohl technisch als auch finanziell. Genau dafür lohnt sich eine frühzeitige Expertenberatung.
Jan Wanderer
Energie-Experte bei Enwendo
Fazit BEG Einzelmaßnahmen
Die BEG Einzelmaßnahmen sind eines der wirkungsvollsten Instrumente zur energetischen Modernisierung von Bestandsgebäuden. Sie ermöglichen es Eigentümern, Sanierungen gezielt und finanziell planbar umzusetzen und dabei von einem breiten Spektrum an Zuschüssen und Boni zu profitieren. Die Kombination aus Grundförderung, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sowie iSFP-Bonus eröffnet erhebliche Einsparpotenziale und steigert die Attraktivität von Modernisierungsinvestitionen. Gleichzeitig sorgen Fachplanung, Qualitätssicherung und die technischen Mindestanforderungen dafür, dass die Sanierungen dauerhaft erfolgreich sind. In Verbindung mit dem Ergänzungskredit der KfW entsteht ein robustes Förderpaket, das Eigentümern sowohl finanziell als auch technisch den Weg zu einer zukunftsfähigen Gebäudemodernisierung erleichtert.
Häufige Fragen zu BEG Einzelmaßnahmen
Alle Eigentümer von Bestandsgebäuden – Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen, Kommunen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.
Nein. Der Bauantrag muss mindestens fünf Jahre alt sein. Die BEG EM richtet sich ausschließlich an Bestandsgebäude.
Bis zu 70 % bei erneuerbaren Heizsystemen, wenn Grundförderung, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus kombiniert werden. Bei Gebäudehülle und Technik maximal 20 %.
Ja, wenn alle Boni greifen. Zusätzlich gibt es einen Emissionsbonus von 2.500 €, der nicht auf die 70 % angerechnet wird.
Nein. Der iSFP-Bonus gilt nur für Gebäudehülle, Anlagentechnik (ohne Heizung) und Heizungsoptimierung.
Dann entfällt der Klimageschwindigkeits-Bonus vollständig. Gefördert wird trotzdem – aber mit geringeren Fördersätzen.
Ja. Der Ergänzungskredit ist speziell dafür gedacht, die Eigenfinanzierungsanteile der BEG EM abzudecken.