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Wie lange darf ich noch eine neue Ölheizung einbauen? Aktuelle Rechtslage 2025

Jan Wanderer
Jan Wanderer
Energie-Experte bei Enwendo
Stand: 11 Min. Lesezeit

Die Frage, ob man noch eine Ölheizung einbauen darf, beschäftigt viele Hausbesitzer in Deutschland. Mit dem Heizungsgesetz und den Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat sich die Rechtslage in den letzten Jahren grundlegend verändert. Während der Einbau neuer Ölheizungen noch möglich ist, gelten bereits klare Fristen und verschärfte Vorschriften für die Zukunft.

In diesem Überblick erfahren Sie alles Wichtige zur aktuellen Rechtslage: Bis wann dürfen neue Ölheizungen noch eingebaut werden, welche Alternativen gibt es und mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? Wir beleuchten auch die Option von Hybridheizungen und Bio-Heizöl als Zukunftslösung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neue Ölheizungen dürfen nur noch bis 2026 (Großstädte) bzw. bis 2028 (kleine Gemeinden) eingebaut werden.
  • Ab diesen Stichtagen sind ausschließlich Hybrid-Systeme mit mind. 65 % erneuerbaren Energien erlaubt.
  • Reine Ölheizungen erhalten keine staatliche Förderung mehr.
  • Die Bio-Heizöl-Pflicht ab 2026 und höhere CO₂-Kosten verteuern den Betrieb zunehmend.
  • Für viele Gebäude lohnt sich der Umstieg auf Wärmepumpen oder Hybrid-Lösungen schon heute wirtschaftlich.
  • Bestehende Ölheizungen dürfen weiterlaufen – oft bis 2045.

So gehen Sie vor

  1. Kommunale Wärmeplanung prüfen: Erst wenn klar ist, ob ein Wärmenetz kommt, vermeiden Sie Fehlinvestitionen.
  2. Gebäudestandard & Heizlast analysieren lassen: Einfluss auf Wirtschaftlichkeit, Gerätegröße und passende Technik.
  3. Vergleich einholen: Ölheizung vs. Wärmepumpe vs. Hybrid: Förderungen, Betriebskosten und Zukunftssicherheit vergleichen.
  4. Fördercheck durchführen (BEG EM): Insbesondere relevant für Wärmepumpen und Biomasse.
  5. Beratung durch einen Heizungsfachbetrieb: Klärt technische Eignung, Tankentsorgung, Platzbedarf und regulatorische Anforderungen.

Kurze Antwort: Ja, aber nur noch bis 2026 bzw. 2028

Die wichtigsten Termine im Überblick:

  • Großstädte über 100.000 Einwohnern: Neue Ölheizungen dürfen bis zum 30. Juni 2026 eingebaut werden.
  • Kleinere Gemeinden unter 100.000 Einwohnern: Die Frist gilt bis zum 30. Juni 2028.
  • Ab diesen Stichtagen: Nur noch Hybridheizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien erlaubt.
  • Bestandsanlagen: Dürfen bis 2045 weiter betrieben werden, solange sie funktionstüchtig sind.

Diese Regelung ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Sobald eine Gemeinde ihre Wärmeplanung abgeschlossen hat, gelten die neuen Vorgaben für den Anteil an erneuerbaren Energien. Bestehende Heizungen können jedoch weiter genutzt werden – es besteht keine sofortige Austauschpflicht.

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Aktuelle Rechtslage nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz bildet die rechtliche Grundlage für alle Fragen rund um neue Heizsysteme. Seit Januar 2024 gilt die sogenannte 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien – allerdings zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen, die eng mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft sind. Darüber hinaus schreibt das GEG vor, dass bis 2045 keine fossilen Brennstoffe mehr zum Heizen verwendet werden dürfen.

Die wichtigste Unterscheidung betrifft neue Heizsysteme versus den weiteren Betrieb bestehender Anlagen. Während für neue Heizungen ab 2026/2028 strenge Auflagen gelten, genießen bestehende Ölkessel Bestandsschutz. Eine Ausnahme bildet die Austauschpflicht für alte Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind.

Fristen je nach Gemeindegröße

Die zeitliche Umsetzung der neuen Vorschriften orientiert sich an der Größe der jeweiligen Gemeinde und dem Stand der kommunalen Wärmeplanung:

Großstädte (über 100.000 Einwohnern):

  • Stichtag: 30. Juni 2026
  • Grund: Diese Kommunen müssen ihre Wärmeplanung bis Ende 2026 abschließen.

Kleinere Kommunen (unter 100.000 Einwohnern):

  • Stichtag: 30. Juni 2028
  • Grund: Längere Frist für die kommunale Wärmeplanung bis Ende 2028.

Sonderregelungen bei bestehenden Verträgen:

Hausbesitzer, die bereits vor dem 19. April 2023 einen Vertrag für eine neue Ölheizung abgeschlossen haben und diese bis zum 18. Oktober 2024 in Betrieb nehmen, können von Ausnahmen profitieren.

Wärmenetz-Gebiete:

In Gebieten mit geplanten Fernwärmenetzen können längere Übergangsfristen gelten, wenn der Anschluss an das Wärmenetz innerhalb von zehn Jahren nach Installation der Heizung erfolgt.

Darf ich noch eine Ölheizung einbauen

Was ändert sich ab 2026/2028

Ab den jeweiligen Stichtagen dürfen keine reinen Ölheizungen mehr eingebaut werden. Stattdessen gilt die Vorgabe, dass jeder neue Wärmeerzeuger mindestens 65 Prozent seiner Energie aus erneuerbaren Energien beziehen muss.

Konkret bedeutet das:

  • Verbot reiner Öl-Brennwertkessel ohne erneuerbare Ergänzung
  • Pflicht zur Kombination mit Wärmepumpen, Solarthermie oder anderen erneuerbaren Technologien
  • Hybrid-Systeme werden zur Standard-Lösung für alle, die weiterhin mit Öl heizen möchten

Ausnahmen gelten für:

  • Gebäude in geplanten Wärmenetz-Ausbaugebieten
  • Besondere Härtefälle nach Prüfung im Einzelfall
  • Denkmalgeschützte Objekte unter bestimmten Umständen

Anforderungen für neue Ölheizungen bis 2026/2028

Bis zu den Stichtagen können Hausbesitzer noch neue Ölheizungen installieren lassen, müssen dabei aber bestimmte Anforderungen beachten. Moderne Brennwert-Ölheizungen sind die einzige Technologie, die noch zugelassen ist – alte Konstanttemperaturkessel dürfen nicht mehr eingebaut werden.

Beratungspflicht vor Einbau:

Seit 2024 müssen Eigentümer vor dem Einbau einer fossilen Heizung eine Beratung durch einen qualifizierten Energieberater durchführen. Diese Beratung informiert über Alternativen und die zukünftigen Verpflichtungen bezüglich Bio-Öl.

Vor dem Einbau neuer Ölheizungen müssen Hauseigentümer zudem die kommunale Wärmeplanung abwarten, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.

Der Umstieg auf moderne Heiztechnologien wird durch staatliche Förderungen attraktiv gestaltet, was die Entscheidung für umweltfreundlichere Alternativen erleichtert.

Technische Mindestanforderungen:

  • Ausschließlich Öl-Brennwertkessel mit moderner Brennwerttechnik
  • Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • Hydraulischer Abgleich zur Optimierung der Heizungsanlage
  • Moderne Regelungstechnik für effizienten Betrieb

Bio-Heizöl-Pflicht ab 2026

Ab 2026 beginnt die schrittweise Einführung von Bio-Heizöl-Quoten für alle Ölheizungen – sowohl neue als auch bestehende Anlagen. Ab 2029 wird die Nutzung von Bio-Heizöl mit einem Anteil von 15 Prozent eingeführt und schrittweise erhöht.

JahrBio-Heizöl-AnteilBeschreibung
202915%Erster pflichtanteil erneuerbarer Brennstoffe
203530%Verdopplung des Bio-Anteils
204060%Deutliche Mehrheit aus Bioheizöl
204565%Nahezu vollständiger Übergang

Bio-Heizöl wird hauptsächlich aus Rapsöl, Sojaöl oder Altfetten hergestellt und ist mit modernen Ölkesseln technisch kompatibel. Die Mehrkosten gegenüber herkömmlichem Heizöl liegen derzeit bei etwa 5–15 Prozent.

Die Verfügbarkeit von Bio-Heizöl wird kontinuierlich ausgebaut, allerdings bleibt die Preisentwicklung ein wichtiger Faktor für Hauseigentümer. Experten empfehlen, bereits heute auf Öl-Brennwertkessel zu setzen, die für Bio-Heizöl geeignet sind.

Hybridheizungen als Zukunftsoption

Hybridheizungen kombinieren Öl mit erneuerbaren Energien und erfüllen damit die 65-Prozent-Regel. Diese Systeme bieten eine praktische Lösung für alle, die auch nach 2026/2028 noch teilweise mit Öl heizen möchten.

Beliebte Kombinationen:

  • Öl-Wärmepumpen-Hybrid: Die Wärmepumpe übernimmt die Grundlast, die Ölheizung springt bei hohem Wärmebedarf zu.
  • Öl-Solarthermie-Kombination: Solarkollektoren unterstützen Warmwasserbereitung und Heizung.
  • Öl-Biomasse-Systeme: Kombination mit Pellet- oder Holzheizung.

Hersteller wie Buderus, Vaillant, Viessmann und Wolf bieten bereits ab Werk aufeinander abgestimmte Hybrid-Systeme an. Diese Anlagen sind so konzipiert, dass der Anteil erneuerbarer Energien automatisch überwacht wird.

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Kosten und Förderungen

Die Anschaffungskosten für neue Ölheizungen variieren je nach Leistung und Ausstattung erheblich. Neben den Investitionskosten sollten Hausbesitzer auch die Entsorgungskosten für alte Öltanks berücksichtigen, die sich auf etwa 500 bis 3.000 Euro belaufen können.

Kostenübersicht neue Ölheizungen:

  • Einfacher Öl-Brennwertkessel: 6.000–12.000 Euro
  • Hochwertige Brennwert-Ölheizungen: 8.000–15.000 Euro
  • Hybrid-Systeme: 15.000–35.000 Euro
  • Installation und Zubehör: zusätzlich 3.000–8.000 Euro

Betriebskosten

Heizöl kostet derzeit etwa 10 Cent pro Kilowattstunde.

Hinzu kommt die CO₂-Steuer, die bis 2026 auf 55 Euro pro Tonne CO₂ steigt. Das erhöht die Heizkosten für Öl um rund 1,5 Cent pro Liter.

Je nach Marktlage können die Heizölpreise zwischen 10 und 15 Cent pro kWh liegen.

Zum Vergleich: Stromkosten für moderne Heizsysteme liegen bei 22–25 Cent pro kWh.

Welche Förderung gibt es für Ölheizungen?

Seit 2020 gibt es keine Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mehr für reine Ölheizungen.

Nur der erneuerbare Anteil von Hybridheizungen wird gefördert:

  • Grundförderung: 30 % für den erneuerbaren Anteil
  • Einkommensbonus: zusätzlich 30 % bei geringem Einkommen
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % beim Austausch funktionsfähiger alter Heizungen
  • Maximale Förderung: bis zu 70 % für den erneuerbaren Anteil
Eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe kann eine sinnvolle Alternative für eine Ölheizung sein

Alternativen zur Ölheizung

Angesichts der zeitlichen Begrenzung und fehlenden Förderung für Ölheizungen lohnt sich der Blick auf Alternativen:

Wärmepumpen als zukunftssichere Lösung

Wärmepumpen nutzen Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Wasser.

Tipp

Lassen Sie Ihre Heizlast professionell bestimmen. Viele Häuser funktionieren besser mit Wärmepumpe, als man denkt.

Pelletheizungen mit regionalen Brennstoffen

Pelletheizungen sind eine bewährte Technologie, vor allem in ländlichen Gebieten.

Blockheizkraftwerke (BHKW) erzeugen zusätzlich Strom und Wärme und können für größere Gebäude interessant sein.

  • Nutzung heimischer Holzressourcen
  • CO₂-neutraler Brennstoff
  • Förderquoten von 30–70 % je nach Ausführung
  • Bewährte Technologie für ländliche Gebiete

Gas-Brennwertheizungen

Für Gasheizungen gelten dieselben GEG-Regelungen wie für Ölheizungen.

Gas verursacht zwar niedrigere CO₂-Emissionen und ist oft günstiger in der Anschaffung, dennoch gilt ab 2026/2028 auch hier die 65-Prozent-Erneuerbarenregel.

Fernwärme-Anschluss

Wo verfügbar, bietet Fernwärme eine wartungsarme und langfristig sichere Alternative.

In vielen Städten werden die Netze derzeit ausgebaut und zunehmend auf erneuerbare Energien umgestellt.

Hausbesitzer unterschätzen oft zwei Dinge: Erstens, wie schnell eine Heizung technisch veraltet – und zweitens, wie teuer die letzten Betriebsjahre einer Ölheizung wirklich werden. Die Kombination aus CO₂-Kosten, Bio-Heizöl-Pflicht und steigenden Wartungsaufwänden führt dazu, dass Ölheizungen gegen Ende ihrer Lebenszeit überproportional teuer werden. Wer jetzt auf ein förderfähiges System umsteigt, profitiert nicht nur von finanziellen Zuschüssen, sondern gewinnt auch Planungssicherheit für die nächsten 20 bis 30 Jahre.

Jan Wanderer

Energie-Experte bei Enwendo

Fazit und Empfehlung

Die zeitliche Begrenzung für den Einbau neuer Ölheizungen macht eine frühzeitige Planung erforderlich. Zwar ist der Einbau bis 2026 bzw. 2028 noch möglich, doch die wirtschaftlichen Argumente sprechen zunehmend für Alternativen: Der Austausch einer Ölheizung lohnt sich oftmals schon nach 15 bis 20 Jahren, da moderne Heizsysteme effizienter und umweltfreundlicher sind.

Planen Sie den Heizungswechsel frühzeitig und prüfen Sie alle Optionen. Eine moderne Wärmepumpe oder ein Hybrid-System bietet oft bessere Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit als eine reine Ölheizung.

Bei bestehenden Ölheizungen sollten Sie sich von einem qualifizierten Energie-Effizienz-Experten beraten lassen. Eine professionelle Energieberatung hilft dabei, die beste Lösung für Ihr Gebäude zu finden und verfügbare Förderungen optimal zu nutzen. Es ist wichtig, die Eignung der jeweiligen Heizungsalternative für das spezifische Haus zu prüfen.

Die Modernisierung der Heizungsanlage ist eine langfristige Investition – umso wichtiger ist es, bereits heute die richtige Entscheidung für die kommenden Jahrzehnte zu treffen.

Häufige Fragen zu Neue Ölheizung einbauen

Wie lange darf ich meine bestehende Ölheizung weiter betreiben?

Bestehende Ölheizungen dürfen grundsätzlich bis spätestens 2045 weiterlaufen. Eine Austauschpflicht gibt es nur für alte Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind. Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind davon nicht betroffen.

Darf ich 2025 überhaupt noch eine neue Ölheizung einbauen?

Ja, aber nur noch unter klaren zeitlichen Einschränkungen: In Großstädten (über 100.000 Einwohner) ist der Einbau nur bis 30. Juni 2026 möglich. In kleineren Gemeinden bis 30. Juni 2028. Danach sind nur noch Hybrid-Systeme erlaubt, die mindestens 65 % erneuerbare Energien einbinden. Entscheidend ist außerdem die kommunale Wärmeplanung: Sobald Ihre Gemeinde ein Wärmenetz plant oder bereits konkret ausweist, können sich die Vorgaben vorzeitig ändern.

Gibt es staatliche Förderung für eine neue Ölheizung?

Für reine Ölheizungen nein. Seit 2020 sind fossile Heizungen vollständig von der BEG-Förderung ausgeschlossen. Bei Hybrid-Systemen mit Öl wird jedoch der erneuerbare Anteil gefördert — je nach Einkommen, Heizungstausch und Gebäudesituation mit bis zu 70 % Zuschuss. Für viele Eigentümer lohnt sich deshalb ein Umstieg auf Wärmepumpe, Biomasse oder Hybridtechnik ohnehin mehr als der Einbau eines reinen Öl-Brennwertkessels.

Wird Bio-Heizöl wirklich Pflicht – und was bedeutet das für mich?

Ja. Ab 2026 werden Bio-Heizöl-Quoten stufenweise eingeführt. Ab 2029 ist ein Mindestanteil von 15 % Bio-Heizölverpflichtend. Da Bio-Heizöl teurer ist als fossiles Heizöl und der Anteil weiter steigen wird, erhöhen sich die Betriebskosten automatisch. Wer langfristig plant, sollte daher prüfen, ob ein modernes System mit erneuerbaren Energien nicht die wirtschaftlich stabilere Lösung ist.

Welche Alternative zur Ölheizung lohnt sich am meisten?

In vielen Wohngebäuden ist die Wärmepumpe heute die langfristig günstigste und klimafreundlichste Lösung. Sie kombiniert hohe staatliche Förderung mit niedrigen Betriebskosten und ist besonders in gut gedämmten Häusern sehr effizient. Für Gebäude mit höherem Wärmebedarf können Pelletheizungen oder Hybridlösungen interessant sein. Wo verfügbar, ist ein Fernwärmeanschluss eine sehr komfortable, wartungsarme Option. Welche Technik sich wirklich lohnt, hängt aber immer vom Gebäudezustand, der Heizlast, den Dämmwerten und der Wärmeplanung der Gemeinde ab — eine fachkundige Bewertung ist daher essenziell.

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