Das Jahr 2026 wird für Hausbesitzer in Deutschland zum Wendepunkt. Höhere CO₂-Kosten, neue Pflichten bei Heizung und Photovoltaik, strengere Effizienzstandards und eine veränderte Förderlandschaft – die Veränderungen betreffen nahezu jeden Bereich rund um Wohnen, Heizen und Sanieren. Wer rechtzeitig handelt, kann von attraktiven Fördermöglichkeiten profitieren und sich langfristig vor steigenden Energiepreisen schützen.
In diesem Artikel erfahren Sie, was sich ab 2026 für Hausbesitzer ändert: vom Gebäudeenergiegesetz über die kommunale Wärmeplanung bis hin zu PV-Anlagen und Smart-Meter-Pflichten. Wir zeigen Ihnen, welche Maßnahmen jetzt sinnvoll sind und wie Sie als Eigentümer die Weichen für eine wirtschaftliche Zukunft stellen.
Das Wichtigste in Kürze
- CO₂-Preis steigt weiter: 2026 gilt ein Preiskorridor von 55–65 Euro pro Tonne. Heizen mit Öl und Gas wird damit spürbar teurer, während effiziente Gebäude und Wärmepumpen wirtschaftlich profitieren.
- 65-Prozent-Regel rückt näher: In Großstädten greift sie spätestens ab dem 30.06.2026 für neu eingebaute Heizungen. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen, erst beim Austausch gelten die neuen Vorgaben.
- Kommunale Wärmeplanung wird entscheidend: Städte und Gemeinden legen fest, wo künftig Fernwärme, Wasserstoff oder dezentrale Lösungen vorgesehen sind – das beeinflusst Ihre Heizungsentscheidung direkt.
- Förderung verändert sich: Das BEG-Budget wird knapper, der Fokus liegt stärker auf Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch und Heizungstausch statt auf Komplettsanierungen.
- Photovoltaik bleibt attraktiv: Der 0-Prozent-Mehrwertsteuersatz gilt weiter, Solarpflichten werden ausgeweitet und Energy-Sharing ist ab Juni 2026 möglich.
- Alte Kaminöfen prüfen: Für viele Geräte gelten bereits verschärfte Emissionsanforderungen. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig klären, ob Nachrüstung oder Stilllegung nötig ist.
So gehen Sie vor
- Ist-Zustand analysieren: Prüfen Sie Alter und Zustand Ihrer Heizung, die Qualität der Dämmung sowie Ihren Strom- und Wärmeverbrauch. Das ist die Basis für alle weiteren Entscheidungen.
- Wärmeplanung Ihrer Kommune prüfen: Informieren Sie sich, ob und wann Ihre Gemeinde Fernwärme- oder andere Versorgungsgebiete ausweist. Das verhindert Fehlinvestitionen beim Heizungstausch.
- Maßnahmen priorisieren: Setzen Sie zuerst auf die grössten Hebel – meist sind das Heizung, Gebäudehülle und Photovoltaik. Schrittweise Sanierungen sind 2026 oft sinnvoller als eine Komplettsanierung.
- Förderung vor Auftrag sichern: Beantragen Sie BAFA- oder KfW-Förderungen immer vor Vertragsabschluss. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann zusätzliche Boni auslösen.
- Wirtschaftlichkeit rechnen: Lassen Sie sich die Kosten- und CO₂-Entwicklung für Öl, Gas, Wärmepumpe und PV über mehrere Jahre vergleichen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
- Rechtzeitig planen: Starten Sie früh mit Beratung und Planung – so vermeiden Sie Zeitdruck, Engpässe bei Handwerkern und verpasste Förderchancen.
Was 2026 ganz konkret auf Hausbesitzer zukommt
Das Jahr 2026 bringt für Immobilieneigentümer eine Fülle an Änderungen mit sich. Ob steigende Kosten beim Heizen, neue Regeln für Kamine oder strengere Vorschriften bei der Energieeffizienz – die Themen sind vielfältig und komplex. Hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
Kosten und Preise:
- CO2 Preis steigt auf 55–65 Euro pro Tonne (bisher 55 €/t)
- Strompreise sinken durch Bundeszuschuss für Netzentgelte (ca. 6,5 Mrd. €)
- Wegfall der Gasspeicherumlage (Entlastung um 0,34 ct/kWh brutto)
- Steigende Netzentgelte beim Gas (regional bis zu 12 %)
Heizung und Wärme:
- 65-Prozent-Regel für neue Heizungen in Großstädten ab 30.06.2026
- Kommunale Wärmeplanung wird in vielen Regionen verbindlich
- Strengere Emissionsgrenzwerte für Kamine und Holzöfen
Photovoltaik und Strom:
- Neue Solarpflichten in mehreren Bundesländern
- Energy-Sharing zwischen Nachbarn ab Juni 2026 möglich
- Smart-Meter-Rollout für Wärmepumpen und PV-Anlagen
Förderung und Standards:
- BEG-Budget auf rund 11,96 Mrd. € reduziert
- Fokus auf Einzelmaßnahmen statt Komplettsanierungen
- Neue EU-Gebäuderichtlinie muss bis Mai 2026 umgesetzt werden
Heizungsgesetz & kommunale Wärmeplanung: Was ab 30.06.2026 gilt
Das Zusammenspiel von Gebäudeenergiegesetz (GEG) und kommunaler Wärmeplanung bestimmt maßgeblich, welche Heizung Sie künftig einbauen dürfen. Die Gesetze wurden so gestaltet, dass regionale Rahmenbedingungen berücksichtigt werden – was in der Praxis bedeutet, dass Ihr Wohnort entscheidend ist.
Das wichtige Datum: 30. Juni 2026
In Großstädten mit über 100.000 Einwohnern gilt ab dem 30.06.2026 faktisch die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht für neu eingebaute Heizungen, sofern die kommunale Wärmeplanung zu diesem Zeitpunkt vorliegt. Konkret heißt das: Neue Heizungen müssen dann zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Was bedeutet das praktisch?
| Situation | Regelung ab 30.06.2026 |
|---|---|
| Bestehende Öl-/Gasheizung funktioniert | Weiterbetrieb erlaubt |
| Irreparabler Defekt der alten Heizung | 65-%-Regel greift (mit Übergangsfristen) |
| Geplanter Heizungstausch | 65-%-Regel greift |
| Anschluss an Fernwärme geplant | Wartezeit von bis zu 10 Jahren möglich |
Die gute Nachricht: Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen. Erst bei einem geplanten Tausch oder wenn das Gerät irreparabel ausfällt, greifen die neuen Vorgaben. Für Übergangsphasen sind Ausnahmen vorgesehen.
Was die kommunale Wärmeplanung bedeutet
Städte und Gemeinden müssen bis 30.06.2026 (Großstädte) bzw. 30.06.2028 (kleinere Kommunen) festlegen, wie die künftige Wärmeversorgung aussehen soll. In dieser Planung wird definiert:
- Wo Fernwärmenetze ausgebaut werden
- Welche Gebiete für Wasserstoffnetze vorgesehen sind
- Wo dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen die erste Wahl sind
Diese Wärmeplanung beeinflusst direkt, welche Heizungslösung für Ihr Gebäude wirtschaftlich sinnvoll ist.
Flexibleres Gebäudemodernisierungsgesetz geplant
Die Bundesregierung plant bis Mai 2026 ein neues, flexibleres Heizungsgesetz. Der Schwerpunkt soll künftig stärker auf der tatsächlichen CO₂-Einsparung liegen als auf reinen Technikvorgaben. Für Vermieter und Eigentümer bedeutet das mehr Wahlfreiheit bei der Umsetzung.
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Ihrer Region aktiv sind.
Förderlandschaft 2026: Weniger Geld, andere Schwerpunkte
Die Förderprogramme für energetische Sanierungen ändern sich 2026 spürbar. Es gibt zwar keine Förderwüste, aber die Mittel werden deutlich anders verteilt als bisher. Wer Investitionen plant, sollte dies früh berücksichtigen.
BEG-Budget sinkt auf 11,96 Milliarden Euro
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) steht 2026 mit rund 11,96 Milliarden Euro zur Verfügung. Das klingt nach viel, bedeutet aber weniger Spielraum – besonders für umfassende Effizienzhaus-Sanierungen.
Neuer Fokus der Förderprogramme
| Maßnahme | Förderperspektive 2026 |
|---|---|
| Dachdämmung | Weiterhin gut gefördert |
| Fassadendämmung | Weiterhin gut gefördert |
| Fenstertausch | Weiterhin gut gefördert |
| Heizungsumstellung | Fokus der BEG-Förderung |
| Komplettsanierung zum Effizienzhaus | Weniger Budget, längere Wartezeiten |
Der Trend geht klar in Richtung Einzelmaßnahmen. Statt einer teuren Komplettsanierung auf Effizienzhaus-Standard werden Dämmung, Fenstertausch und Heizungstausch einzeln gefördert. Das macht schrittweise Sanierungen attraktiver.
Wichtiger Hinweis für Förderbedingungen
Die genauen Fördersätze, Einkommensgrenzen und Boni für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) können sich im Laufe von 2026 ändern. Unsere Empfehlung: Holen Sie vor jeder Auftragserteilung eine verbindliche Förderbestätigung ein.
Unser Service: Wir erstellen Sanierungsfahrpläne (iSFP), prüfen alle relevanten KfW- und BAFA-Fördermöglichkeiten und übernehmen auf Wunsch die komplette Antragstellung – damit Sie keine Zuschüsse verschenken.
CO₂-Preis, Gas- und Stromkosten: So verändern sich Ihre laufenden Kosten 2026
Die laufenden Kosten für Hausbesitzer werden 2026 von drei zentralen Faktoren beeinflusst: dem steigenden CO Preis, sinkenden Strompreisen und veränderten Gaskosten. Diese Entwicklungen betreffen vor allem diejenigen, die noch mit Öl oder Gas heizen.
CO₂-Preis steigt deutlich
Im nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) steigt der CO2 Preis 2026 auf eine Spanne von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Das macht fossile Brennstoffe spürbar teurer:
| Brennstoff | Kostensteigerung durch CO₂-Preis 2026 |
|---|---|
| Erdgas | Bis zu ca. 1,5 ct/kWh teurer |
| Heizöl | Bis zu ca. 20 ct/l teurer (inkl. MwSt.) |
Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit Gasheizung bedeutet das Mehrkosten von mehreren hundert Euro pro Jahr – Tendenz steigend.
Strompreis sinkt leicht
Die Bundesregierung plant einen Zuschuss von rund 6,5 Milliarden Euro zur Senkung der Netzentgelte. Das führt zu einer durchschnittlichen Entlastung von etwa 1,5 ct/kWh beim Strom – was einer Strompreisreduktion von rund 7 % entspricht.
Für Haushalte mit Wärmepumpen ist das eine gute Nachricht: Die Betriebskosten für elektrisches Heizen werden attraktiver.
Gaspreis: Gemischte Bilanz
Beim Gas gibt es 2026 gegenläufige Effekte:
- Entlastung: Wegfall der Gasspeicherumlage (zuletzt 0,34 ct/kWh brutto)
- Belastung: Steigende Netzentgelte (regional bis zu ca. 12 %)
- Belastung: Höhere CO Steuer (siehe oben)
Unterm Strich bleibt für Gasheizer oft nur eine begrenzte oder gar keine Entlastung.
Die klare Botschaft
Je höher der CO₂-Preis steigt, desto wirtschaftlicher werden Wärmepumpen und gut gedämmte Gebäude. Sanierung und Heizungstausch lohnen sich langfristig immer stärker – nicht nur aus Klimaschutzgründen, sondern auch finanziell.
Gerne rechnen wir mit Ihnen individuell durch, wie sich CO₂-Kosten und Energiepreise über 10 bis 15 Jahre bei Öl, Gas, Wärmepumpe und PV auswirken. So treffen Sie fundierte Entscheidungen.
Photovoltaik & Energy-Sharing: Neue Spielregeln ab 2026
Photovoltaik bleibt eine zentrale Säule für niedrige Strom- und Heizkosten – besonders in Kombination mit Wärmepumpen. Allerdings ändern sich 2026 einige Rahmenbedingungen, die Hausbesitzer kennen sollten.
Einspeisevergütung im Wandel
Die Bundesregierung plant, die feste EEG-Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen schrittweise zu reduzieren und teilweise durch marktnahe Modelle wie Differenzverträge oder Direktvermarktung zu ersetzen.
Hinweis
Bestandsanlagen behalten ihre zugesicherte 20-jährige Vergütung. Wer bereits eine PV-Anlage betreibt, ist also nicht betroffen.
Nullsteuersatz bleibt bestehen
Der 0-Prozent-Mehrwertsteuersatz für Kauf und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp gilt auch 2026 weiterhin. Das reduziert die Investitionskosten für Solaranlagen auf Einfamilienhäusern erheblich.
Solarpflichten in den Bundesländern
Die Regeln für Solarpflichten variieren je nach Bundesland. Ein konkretes Beispiel:
NRW: Seit dem 01.01.2026 gilt die Pflicht zur Installation einer PV-Anlage bei:
- Neubauten von Wohngebäuden (bereits seit 2025)
- Größeren Dachsanierungen
Ähnliche Vorschriften existieren bereits in Baden-Württemberg, Berlin und weiteren Bundesländern. Die genaue Ausgestaltung (Mindestfläche, Ausnahmen) ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.
Energy-Sharing ab Juni 2026
Eine spannende Neuerung: Ab Juni 2026 dürfen Nachbarn lokal erzeugten Strom untereinander teilen oder verkaufen. Dieses sogenannte Energy-Sharing ermöglicht neue Formen der gemeinschaftlichen Energienutzung.
Voraussetzungen:
- Installation eines intelligenten Messsystems (Smart Meter)
- Keine gesonderten Förderboni oder reduzierten Netzentgelte vorgesehen
Für Immobilien mit PV-Anlage eröffnet das interessante Möglichkeiten – etwa wenn Nachbarn tagsüber den nicht selbst genutzten Strom abnehmen.
Tipp
In unseren Energieberatungen binden wir PV in einen ganzheitlichen Sanierungsfahrplan ein. Wir analysieren Eigenverbrauch mit Wärmepumpe, Speicher und Wallbox und erstellen detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalysen.
Strengere Anforderungen für Wärmepumpen und Smart Meter
Wärmepumpen sind die Standardlösung, um das 65-Prozent-Erneuerbare-Ziel zu erreichen. Parallel dazu schreitet die Digitalisierung der Strom- und Wärmesysteme voran. Beides bringt 2026 neue Anforderungen mit sich.
Lärmschutz wird Fördervoraussetzung
Ab 2026 gelten für Luft-Wasser-Wärmepumpen strengere Lärmanforderungen als Fördervoraussetzung, deren Außengerät mindestens 10 dB unter den EU-Grenzwerten liegt. Je nach Leistungsklasse bedeutet das Maximalwerte von etwa 55 bis 78 dB.
Diese Vorgabe zielt auf mehr Akzeptanz in Wohngebieten ab. Gerade in dicht bebauten Bereichen sind leise Wärmepumpen wichtig, um Nachbarschaftskonflikte zu vermeiden.
Hinweis
Die Lärmvorgaben betreffen primär Bestandsgebäude. Bei Neubauten greifen andere Standards, die ebenfalls Schallschutzanforderungen berücksichtigen.
Smart-Meter-Rollout nimmt Fahrt auf
Der verpflichtende Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) betrifft ab 2025/2026 besonders Haushalte mit:
- Wärmepumpen
- PV-Anlagen
- E-Auto-Ladestationen
- Anlagen ab etwa 7 kWp Leistung
Smart Meter sind Voraussetzung für:
- Dynamische Stromtarife
- Energy-Sharing mit Nachbarn
- Wirtschaftlichen Betrieb von Wärmepumpe und PV durch Lastverschiebung in günstige Tarifzeiten
Was das für Verbraucher bedeutet
Die Digitalisierung macht den Energieverbrauch transparenter und ermöglicht es, Strom dann zu nutzen, wenn er günstig ist. In Kombination mit einer Wärmepumpe können Sie beispielsweise den Warmwasserspeicher bevorzugt mittags bei hoher PV-Einspeisung aufheizen.
PV-Förderung, Steuerregeln & Solarpflichten im Detail
Die Regelungen rund um Photovoltaik sind komplex, weil sie auf verschiedenen Ebenen greifen: Steuerrecht, EEG-Förderung und Landesrecht. Hier eine Übersicht für Hausbesitzer.
Steuerliche Vorteile für kleine PV-Anlagen
| Regelung | Status 2026 |
|---|---|
| Nullsteuersatz (0 % MwSt.) | Gilt für Anlagen bis 30 kWp auf Ein- und kleinen Mehrfamilienhäusern |
| Umsatzsteuer auf Einspeiseerlöse | Für Kleinanlagen in der Regel keine Umsatzsteuer |
| Einkommensteuer auf Erträge | Vereinfachungen für Kleinanlagen |
Wirtschaftlichkeit durch Eigenverbrauch
Die klassische Einspeisevergütung für neue Anlagen sinkt tendenziell weiter. Das macht den Eigenverbrauch wirtschaftlich immer wichtiger. Die beste Rendite erzielen Sie, wenn Sie möglichst viel selbst erzeugten Strom direkt nutzen – etwa durch:
- Wärmepumpe tagsüber betreiben
- Batteriespeicher für Abend- und Nachtstunden
- E-Auto laden, wenn die Sonne scheint
Landesrechtliche Solarpflichten im Überblick
| Bundesland | Solarpflicht bei |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Neubauten, größere Dachsanierungen |
| Berlin | Neubauten, Dachsanierungen |
| NRW | Neubauten, Dachsanierungen (seit 01.01.2026) |
| Weitere Länder | Unterschiedliche Regelungen in Arbeit |
Die Details zu Mindestflächen und Ausnahmen sind im jeweiligen Landesrecht geregelt.
Blick in die Zukunft: Negative Börsenstrompreise
Diskutiert wird eine mögliche Anpassung der Einspeiseregeln bei negativen Börsenstrompreisen. In Stunden mit Stromüberangebot könnte die Vergütung künftig entfallen. Ein weiterer Grund, die Planung konsequent auf Eigenverbrauch auszurichten.
Kamine, Holzöfen & Immissionsschutz: Was 2026 nicht mehr erlaubt ist
Für viele ältere Kaminöfen endet 2026 eine wichtige Frist bei den Emissionsgrenzwerten. Wer noch einen alten Holzofen betreibt, sollte dringend prüfen, ob dieser den aktuellen Standards entspricht.
Die Grenzwerte im Detail
Für Einzelraumfeuerungsanlagen gelten Emissionsgrenzwerte (Feinstaub und CO), die je nach Baujahr und Inbetriebnahme zu bestimmten Stichtagen nachzuweisen sind.
| Schadstoff | Grenzwert |
|---|---|
| Feinstaub | max. 0,15 g/m³ |
| Kohlenmonoxid (CO) | max. 4 g/m³ |
Geräte, die die Grenzwerte nicht einhalten, müssen – abhängig vom Baujahr – nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden; für viele ältere Öfen ist ein maßgeblicher Stichtag bereits Ende 2024 gewesen.
Welche Öfen sind betroffen?
Betroffen sind vor allem Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor etwa 2010 in Betrieb gegangen sind. Als Eigentümer sollten Sie:
- Den Bescheid Ihres Schornsteinfegers prüfen
- Das Typenschild des Ofens kontrollieren
- Ggf. ein Prüfzeugnis oder Nachrüstnachweis bereithalten
Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die Dokumentationspflicht liegt beim Eigentümer – Sie müssen nachweisen können, dass Ihr Ofen die Anforderungen erfüllt.
Energieeffizienz-Perspektive
Moderne Holz- oder Pelletöfen können als Ergänzung zu Wärmepumpen dienen und für wohlige Wärme an kalten Winterabenden sorgen. Aus Klimaschutzsicht sind sie jedoch klar sekundär gegenüber Gebäudedämmung und erneuerbaren Heizsystemen.
Im Rahmen unserer Energieberatung prüfen wir, ob sich eine Modernisierung Ihres Ofens lohnt – oder ob andere Maßnahmen wie Dämmung oder eine neue Heizung mehr Einsparung bringen.
Energieausweise, EU-Gebäuderichtlinie & neue Effizienzstandards
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275) muss bis spätestens Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das bringt langfristig verschärfte Standards für den Gebäudebestand – auch wenn es keine sofortigen Sanierungspflichten für Wohngebäude gibt.
Neue Energieausweise mit einheitlicher Skala
Künftig sollen Energieausweise EU-weit einheitlich mit einer Skala von A bis G ausgestellt werden. Zusätzlich müssen sie konkrete Sanierungsempfehlungen enthalten. Das erhöht die Transparenz beim Immobilienkauf und bei der Vermietung.
Reduktionsziele für den Gebäudebestand
Die EU setzt ambitionierte Ziele für die Primärenergieverbrauchsreduktion:
| Zeitraum | Reduktionsziel |
|---|---|
| Bis 2030 | ca. 16 % durchschnittliche Reduktion |
| Bis 2035 | ca. 20–22 % durchschnittliche Reduktion |
Diese Ziele deuten auf mögliche spätere Sanierungspflichten hin – auch wenn die konkrete Ausgestaltung für Deutschland noch offen ist.
Auswirkungen auf Immobilien
Strengere Effizienzstandards beeinflussen Wert und Vermietbarkeit von Gebäuden erheblich:
- Schlechtere Energieklassen (E–G) riskieren Wertabschläge
- Höhere Betriebskosten machen Wohnungen für Mieter unattraktiver
- Gut sanierte Immobilien erzielen Preisaufschläge von 15–25 %
Wie IVD-Bundesgeschäftsführerin Carolin Hegenbarth betont, sollten Eigentümer frühzeitig planen. Die Anforderungen steigen langfristig, und wer heute saniert, profitiert von besseren Förderkonditionen.
Grundsteuer & weitere rechtliche Rahmenbedingungen 2026
Das Jahr 2026 bringt zwar keinen neuen Grundsteuerstichtag, aber die Folgen der Grundsteuerreform kommen bei vielen Eigentümern erstmals voll in der Belastung an. Dazu gibt es weitere rechtliche Anpassungen im Bereich Wohnen und Mieten.
Grundsteuer: Kommunale Hebesätze entscheiden
Das neue Bundesmodell gilt seit 2025. Die Kommunen entscheiden über die konkreten Hebesätze – und 2026 können sich je nach Gemeinde spürbare Mehrbelastungen ergeben, insbesondere bei:
- Stark gestiegenen Bodenrichtwerten
- Hebesatzerhöhungen durch die Kommune
- Großen Grundstücken in attraktiven Lagen
Prüfen Sie daher Ihren Grundsteuerbescheid genau und verfolgen Sie kommunale Beschlüsse zu möglichen Hebesatzänderungen.
Weitere Rahmenbedingungen für Vermieter
| Regelung | Status 2026 |
|---|---|
| Mietpreisbremse | Verlängert bis 31.12.2029 |
| Umwandlungsverbot (Miet in Eigentumswohnungen) | Gilt mindestens bis 2030 |
| CO₂-Kostenaufteilung | Gilt weiterhin zwischen Vermieter und Mieter |
Für Vermieter unter den Hausbesitzern ist die Heizkostenverordnung und die CO₂-Kostenaufteilung wichtig: Je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes, desto höher der Anteil, den der Vermieter selbst tragen muss.
Betriebskosten (Heizkosten, CO₂-Kosten) und grundsteuerliche Belastung werden zu immer wichtigeren Faktoren für Vermietbarkeit und Rendite. Das Recht auf warme Wohnungen wird teurer – für alle Beteiligten.
Durch energetische Sanierung können höhere Nebenkosten kompensiert und attraktive Kaltmieten besser gerechtfertigt werden. Wir zeigen Ihnen gerne, welche Maßnahmen sich rechnen.
Förderung für barrierefreies Umbauen & Ladeinfrastruktur
Nicht nur Energieeffizienz steht 2026 im Fokus der Förderpolitik. Auch Komfort und Mobilität spielen eine wichtige Rolle – mit neuen Programmen für barrierefreies Wohnen und E-Auto-Ladestationen.
Barrierefreiheit: Förderprogramm startet wieder
Die Förderung für altersgerechtes und barrierefreies Umbauen (ehemaliger KfW-Zuschuss 455-B) soll ab Frühjahr 2026 wieder aufgenommen werden. Die genauen Zuschusshöhen werden noch abgestimmt, aber der Zweck ist klar definiert:
- Badumbau (bodengleiche Dusche, breitere Türen)
- Schwellenabbau im gesamten Wohnbereich
- Rampen und Treppenlifte
- Breitere Türen und Flure
Für ältere Eigentümer oder Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen ist das eine wichtige Unterstützung.
Ladestationen für Mehrparteienhäuser
Ein neues Programm für private Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern ist ab 2026 geplant. Die Förderung soll umfassen:
- Wallboxen für private Stellplätze
- Leitungsinfrastruktur im Gebäude
- Netzanschlusskosten
- Besondere Unterstützung für Eigentümergemeinschaften
Die Details zu Fördersätzen, Maximalbeträgen und möglichen Einkommensgrenzen werden voraussichtlich Anfang 2026 veröffentlicht.
Warum eine unabhängige Energieberatung 2026 besonders wichtig ist
Das Jahr 2026 bringt viele Entwicklungen gleichzeitig: höherer CO₂-Preis, strengere Effizienzanforderungen, neue Förderlogik, kommunale Wärmeplanung und PV-Änderungen. Ohne fachliche Hilfe verlieren Hausbesitzer leicht den Überblick über Stichtage, Pflichten und die optimale Reihenfolge der Maßnahmen.
Was Enwendo für Sie tun kann
Unsere zertifizierten Energieberater bieten:
- Vor-Ort-Energieberatung: Analyse Ihres Gebäudes mit allen Schwachstellen
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Priorisierte Maßnahmen mit Kostenabschätzung
- Heizungscheck: Bewertung der aktuellen Anlage und Alternativen
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen: Prognosen für verschiedene Szenarien
- Förderantrag-Service: Unterstützung bei BAFA- und KfW-Anträgen
Förderung für die Beratung selbst
Die gute Nachricht: Eine geförderte Energieberatung wird selbst mit bis zu 80 % Zuschuss unterstützt. Zusätzlich löst ein iSFP bei späteren Sanierungsmaßnahmen den 5-%-Bonus aus – Sie profitieren also doppelt.
Fazit: Was Hausbesitzer aus 2026 mitnehmen sollten
Das Jahr 2026 ist kein Sanktionsjahr, sondern ein Orientierungs- und Weichenstellungsjahr. Wer jetzt plant, profitiert von Förderungen und schützt sich vor steigenden CO₂-Kosten. Wer abwartet, riskiert höhere Investitionskosten und weniger Fördermittel.
Die vier zentralen Erkenntnisse
- 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht ernst nehmen: In Großstädten greift sie ab 30.06.2026, sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Prüfen Sie, was Ihre Gemeinde plant.
- Steigende CO₂-Kosten machen fossile Heizungen unattraktiv: Mit 55–65 € pro Tonne wird Heizen mit Öl und Gas jedes Jahr teurer. Die Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen und Dämmung steigt.
- PV, Wärmepumpe und Dämmung sind die wichtigsten Hebel: Diese drei Maßnahmen senken Energiekosten am effektivsten und werden weiterhin gefördert.
- Förderlandschaft verändert sich: Weniger Budget für Komplettsanierungen, mehr Fokus auf Einzelmaßnahmen. Rechtzeitig informieren und Anträge vor Auftragserteilung stellen.
Prüfen Sie den Zustand Ihrer Immobilie: Wie alt ist die Heizung? Wie gut ist die Dämmung? Wie hoch ist der Stromverbrauch? Auf dieser Basis entwickeln Sie einen mittel- bis langfristigen Sanierungsfahrplan. Enwendo begleitet Sie gerne dabei: Von der ersten Analyse über die Förderanträge bis zur Umsetzung mit regionalen Fachbetrieben. Wir sorgen dafür, dass Ihre Maßnahmen technisch, wirtschaftlich und förderrechtlich zusammenpassen.
Jan Wanderer
Energie-Experte bei Enwendo
Häufige Fragen zu den Änderungen für Hausbesitzer ab 2026
Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Die 65-Prozent-Regel greift grundsätzlich erst, wenn eine Heizung neu eingebaut wird – also bei einem geplanten Austausch oder wenn die alte Anlage irreparabel ausfällt.
In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt sie spätestens ab dem 30.06.2026 für neue Heizungen. In kleineren Kommunen verschiebt sich der Zeitpunkt in der Regel nach hinten, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.
Es gibt weiterhin Förderung, aber mit anderen Schwerpunkten. Das Budget der BEG wird knapper, und der Fokus liegt stärker auf Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch und Heizungsumstellung statt auf umfangreichen Komplettsanierungen.
Ja. Durch den weiterhin geltenden 0-Prozent-Mehrwertsteuersatz, steigende Strompreise ausserhalb der Eigenversorgung und neue Modelle wie Energy-Sharing ab Juni 2026 bleibt Photovoltaik wirtschaftlich attraktiv – besonders in Kombination mit Wärmepumpe und Eigenverbrauch.
Prüfen Sie, ob Ihr Ofen die geltenden Emissionsgrenzwerte einhält. Für viele ältere Geräte galten bereits frühere Stichtage. Der Schornsteinfeger kann sagen, ob ein Nachrüstnachweis nötig ist oder der Ofen außer Betrieb genommen werden muss.