Ein eigener Stromspeicher macht Sie unabhängiger vom Energieversorger – und senkt Ihre Stromkosten dauerhaft. Zwar gibt es keine bundesweite Förderung mehr, doch wer clever plant, kann weiterhin kräftig sparen: Mit Landes- und Kommunalprogrammen, günstigen KfW-Krediten und steuerlichen Vorteilen holen Sie auch jetzt noch das Maximum aus Ihrer Investition heraus.
Das Wichtigste in Kürze
- Keine bundesweiten Zuschüsse mehr, aber attraktive Landes- und Kommunalprogramme.
 - Berlin (EnergiespeicherPLUS) zahlt bis 15 000 € Zuschuss, andere Länder bieten zinsgünstige Kredite.
 - KfW 270 bleibt das zentrale Programm für PV-Anlagen mit Speicherfinanzierung.
 - 0 % Mehrwertsteuer und Einkommensteuer-Befreiung (§ 12 Abs. 3 UStG / § 3 Nr. 72 EStG) reduzieren die Gesamtkosten deutlich.
 - Mit der richtigen Kombination aus Förderung, Steuerbonus und Eigenverbrauch sparen Sie bis zu 30 % der Investition.
 
So gehen Sie vor
- Dach und Anlage prüfen: Prüfen Sie Zustand, Ausrichtung und verfügbare Fläche – besonders, wenn die Anlage erweitert oder saniert wird.
 - Energieeffizienz-Experten beauftragen: Ein zertifizierter Energieberater hilft bei Wirtschaftlichkeitsberechnung und Förderantrag – viele Programme setzen ihn voraus.
 - Förderweg wählen: Entscheiden Sie zwischen KfW-Kredit (270) oder Landes- bzw. Kommunalzuschuss – beides ist nicht immer kombinierbar.
 - Angebote vergleichen: Holen Sie mindestens drei Angebote ein, idealerweise mit identischem Leistungsverzeichnis für PV und Speicher.
 - Antrag vor Baubeginn stellen: Förderanträge müssen vor Vertragsabschluss eingereicht werden – sonst entfällt der Anspruch.
 - Einbau & Nachweis: Fachgerechte Installation durch zertifizierten Betrieb; nach Abschluss alle Rechnungen und Nachweise einreichen.
 
Warum sich ein PV-Speicher auch jetzt noch lohnt
Ein Stromspeicher ist die logische Ergänzung zur eigenen Photovoltaikanlage. Er sorgt dafür, dass Sie den tagsüber erzeugten Solarstrom auch abends nutzen können – und damit deutlich weniger Strom aus dem Netz beziehen. So steigern Sie Ihren Eigenverbrauch, senken die Stromkosten und machen sich unabhängiger von Energiepreis-Schwankungen.
Ein Beispiel zeigt das Potenzial:
Ein typischer Vier-Personen-Haushalt mit 5 kWp PV-Anlage verbraucht rund 5.000 kWh Strom pro Jahr. Ohne Speicher kann er etwa 30 % davon selbst nutzen – mit einem 7 kWh-Speicher steigt dieser Anteil auf bis zu 70 %. Dadurch sinken die jährlichen Stromkosten um 400 bis 600 Euro, je nach Tarif und Verbrauch.
Neben der finanziellen Entlastung trägt ein PV-Speicher auch zur Netzstabilität und Klimaschutz bei. Sie nutzen mehr Ihrer selbst erzeugten Energie, entlasten das Stromnetz und reduzieren CO₂-Emissionen – Tag für Tag.
Tipp:
Wenn Ihre Anlage älter als zehn Jahre ist, kann sich die Nachrüstung eines Speichers besonders lohnen – die Technik ist heute effizienter, langlebiger und günstiger als noch vor wenigen Jahren.
Förderlandschaft 2025 im Überblick
Die gute Nachricht zuerst: Auch wenn es keine bundesweite Zuschussförderung mehr für Batteriespeicher gibt, müssen Hausbesitzer 2025 nicht auf Unterstützung verzichten. Wer sich mit den regionalen Programmen und steuerlichen Vorteilen befasst, kann seine Investitionskosten deutlich senken.
Deutschlandweit gibt es drei zentrale Förderwege:
- Bundesweite Kreditprogramme (KfW)
 - Länderspezifische Zuschüsse oder Kredite
 - Kommunale Förderungen und Steuervergünstigungen
 
Bundesweite Programme
KfW-Programm 270 – Erneuerbare Energien (Standard)
Das Programm KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ ist das wichtigste bundesweite Finanzierungsinstrument für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Es richtet sich an private Hausbesitzer, Unternehmen und Kommunen, die ihre Energieversorgung auf Solarstrom umstellen möchten – unabhängig vom Wohnort.
Was gefördert wird:
Finanziert werden können alle Investitionskosten für
- Photovoltaikanlagen,
 - Batteriespeicher,
 - Wechselrichter, Steuerung, Installation und Netzanbindung.
 
Konditionen (Stand 2025):
- Kreditvolumen: bis zu 100 % der Investitionskosten, keine Förderobergrenze
 - Laufzeit: 5 bis 30 Jahre
 - Zinssatz: ab ca. 3,25 % effektivem Jahreszins
 - Tilgungsfreie Zeit: bis 5 Jahre
 - Antrag: vor Projektbeginn über die Hausbank
 
Eine Kombination mit der EEG-Einspeisevergütung ist ausdrücklich erlaubt. In der Praxis lohnt sich die KfW-Finanzierung besonders dann, wenn zusätzlich kommunale Zuschüsse genutzt werden.
Tipp:
Lassen Sie sich vorab von Ihrer Hausbank die Konditionen alternativer Solarkredite zeigen – bei kleineren Projekten sind klassische Ratenkredite oft günstiger als KfW-Darlehen.
Wann sich der KfW-Kredit lohnt – und wann nicht
Für kleine PV-Projekte unter etwa 15.000 Euro Investitionsvolumen ist der KfW-Kredit oft schwerer zu bekommen, weil viele Banken lieber eigene Solarkredite vergeben. Auch die Zinsen unterscheiden sich kaum vom freien Markt.
Dennoch lohnt sich der KfW-Kredit in bestimmten Fällen eindeutig:
- Bei größeren Anlagen mit Speicher (ab 20.000 Euro)→ Der Zinsvorteil wirkt sich über die längere Laufzeit deutlich stärker aus.
 - Wenn weitere Maßnahmen kombiniert werden (z. B. Dachsanierung, Wärmepumpe, energetische Modernisierung)→ Die gesamte Finanzierung kann über ein Programm laufen – einfacher und günstiger als mehrere Einzelkredite.
 - Bei schwächerer Bonität oder geringem Eigenkapital→ Banken bewerten KfW-Darlehen als besonders sicher, was die Kreditvergabe erleichtert.
 - In Kombination mit kommunalen Zuschüssen oder steuerlichen Vorteilen→ So sinkt der tatsächliche Eigenanteil spürbar.
 
    
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Länderspezifische Förderungen
Während die meisten Bundesländer ihre Speicherprogramme eingestellt haben, bleiben einige besonders aktiv:
| Bundesland | Programm / Förderstelle | Förderhöhe | Besonderheiten / Zielgruppe | 
|---|---|---|---|
| Berlin | EnergiespeicherPLUS (IBB) | 300 €/kWh, max. 15.000 € | Bonus 300 € bei Smart-Grid-Integration, nur mit neuer PV-Anlage | 
| Hessen | WIBank-Darlehen | Zinsverbilligtes Darlehen | Wiederaufnahme 2025 geplant, keine Zuschüsse | 
| Sachsen | SAB „Energie und Speicher“ | Bis 20 % Tilgungszuschuss | Gilt für Anlagen ab 30 kWp, v. a. Unternehmen & Landwirte | 
| Baden-Württemberg | L-Bank „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ | Zinsgünstiges Darlehen | Kombination aus PV-Installation und Speicher möglich | 
| Nordrhein-Westfalen | progres.nrw (kommunale Gebäude) | Zuschüsse für öffentliche PV-Anlagen | Keine Förderung für private Haushalte | 
| Bayern | — | — | 10.000-Häuser-Programm eingestellt (April 2022) | 
Die Programme unterscheiden sich deutlich in Zielgruppe, Förderhöhe und technischer Auslegung.
Für private Hausbesitzer ist Berlin derzeit das einzige Bundesland mit direktem Zuschussprogramm. Andere Länder setzen auf zinsgünstige Kredite oder kombinierte Förderungen im Rahmen der Gebäudesanierung. Selbst wenn Ihr Bundesland keine eigene Speicherförderung bietet, können Sie häufig kommunale oder kombinierte Förderungen in Anspruch nehmen – etwa in Freiburg, München oder Düsseldorf.
Kommunale Förderprogramme
Viele Städte und Gemeinden haben erkannt, dass Stromspeicher ein wichtiger Baustein der Energiewende sind. Sie fördern deshalb den Einbau mit direkten Zuschüssen pro kWh Speicherkapazität.
Beispiele aktiver Programme (Stand Herbst 2025):
- Freiburg: 250 €/kWh, max. 2.000 €
 - München: Pauschal 500 € pro Speicher
 - Düsseldorf: bis zu 50 % der Kosten, max. 5.000 €
 - Unterhaching: 1.000 € Pauschalzuschuss
 - Bremerhaven: bis 3.000 € für PV-Speicher-Kombination
 
Diese Programme sind zeitlich und budgetär begrenzt – Fördermittel sind oft schon nach wenigen Wochen ausgeschöpft. Prüfen Sie daher vor dem Kauf, ob Ihr Wohnort aktuell Zuschüsse vergibt. Eine gute Anlaufstelle ist die Förderdatenbank des Bundes oder Ihre lokale Energieberatung.
Steuerliche Vergünstigungen (indirekte Förderung)
Auch ohne Zuschuss profitieren Hausbesitzer von erheblichen steuerlichen Vorteilen:
- 0 % Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen, Batteriespeicher, Wechselrichter und Installation (§ 12 Abs. 3 UStG)
 - Einkommensteuerbefreiung für Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp (§ 3 Nr. 72 EStG)
 
Das reduziert die Anschaffungskosten einer typischen 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher um rund 4.500 bis 5.000 Euro.
Gibt es noch Förderung für PV und Speicher?
Die große Speicherförderung auf Bundesebene ist Geschichte – doch kombinierte Förderstrategien machen die Investition weiterhin attraktiv.
Wer KfW-Kredite, Landes- oder Kommunalzuschüsse und steuerliche Entlastungen gezielt kombiniert, kann den Eigenanteil an einer neuen PV-Speicher-Anlage um bis zu 30 % senken.
Energieeffizienz-Experten: Pflicht und Nutzen
Ein Energieeffizienz-Experte ist bei vielen Förderprogrammen nicht nur hilfreich, sondern oft Pflichtvoraussetzung. Besonders bei Zuschüssen für die energetische Sanierung – etwa über die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) – muss ein zertifizierter Energieberater eingebunden sein. Er bestätigt, dass die geplante Maßnahme die technischen Mindestanforderungen erfüllt, erstellt die notwendigen Nachweise und begleitet das Projekt bis zur Fertigstellung.
Doch die Beratung lohnt sich auch unabhängig von der Förderpflicht: Energieeffizienz-Experten analysieren, wie groß Ihr Speicher tatsächlich sein sollte, welche Förderkombinationen sinnvoll sind und wie sich der Eigenverbrauch optimieren lässt. Eine professionelle Beratung schützt vor Fehldimensionierung und vermeidet unnötige Mehrkosten.
Kosten und Förderung:
Die BAFA übernimmt 50 % der Beratungskosten, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 850 Eurobei Mehrfamilienhäusern. Damit wird die fachliche Begleitung nicht nur empfehlenswert, sondern finanziell attraktiv.
Tipp
Lassen Sie den Energieberater gleich zu Beginn in die Planung einsteigen – er kennt die Fristen, Förderbedingungen und Antragsportale der jeweiligen Programme genau. So vermeiden Sie formale Fehler, die sonst zum Verlust des Zuschusses führen können.
Steuerliche Förderung und Vorteile
Neben den regionalen Zuschüssen sind die steuerlichen Entlastungen der wichtigste Hebel, um die Anschaffung einer PV-Anlage mit Speicher 2025 bezahlbarer zu machen. Sie gelten bundesweit und reduzieren die Gesamtkosten oft stärker als jedes Landesprogramm.
0 % Mehrwertsteuer (§ 12 Abs. 3 UStG)
Seit 1. Januar 2023 entfällt die Mehrwertsteuer vollständig auf die Lieferung und Installation von
- Photovoltaikanlagen bis 30 kWp,
 - Batteriespeichern,
 - Wechselrichtern, Steuer- und Energiemanagementsystemen sowie
 - alle zugehörigen Montageleistungen.
 
Die Regelung gilt für private Wohngebäude und wurde mit der Einführung des neuen Umsatzsteuergesetzes (§ 12 Abs. 3 UStG) dauerhaft verankert. Damit sinkt der Bruttopreis Ihrer Anlage automatisch um 19 %.
Beispiel:
Eine 10 kWp-PV-Anlage mit 10 kWh-Speicher kostet 25 000 €.
Durch die 0 %-Regelung sparen Sie 4 750 € Mehrwertsteuer – ein Preisvorteil, der direkt beim Kauf wirksam wird, ohne Antrag oder Nachweis.
Einkommensteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG)
Seit 2022 sind alle Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern (oder 15 kWp je Wohnung bei Mehrfamilienhäusern) von der Einkommensteuer befreit.
Das betrifft sowohl den Eigenverbrauch als auch die Einspeisevergütung.
Ihre Vorteile:
- Keine Steuererklärungspflicht für die PV-Anlage
 - Keine Gewinnermittlung oder Buchführung
 - Keine Gewerbeanmeldung erforderlich
 
Damit fällt die gesamte steuerliche Verwaltung weg – ein entscheidender Punkt, der die Wirtschaftlichkeit weiter verbessert und die Bürokratie minimiert.
Wirtschaftlicher Effekt der Steuervergünstigungen
Kombiniert führen beide Regelungen zu einer spürbaren Kostensenkung:
- 0 % Mehrwertsteuer: –19 % Anschaffungskosten
 - Einkommensteuerbefreiung: +3–5 % Renditevorteil über 20 Jahre
 
Bei einer Gesamtinvestition von 25 000 € reduziert sich der effektive Eigenanteil somit auf etwa 20 000 € – ohne einen einzigen Förderantrag.
Kombination mit Förderprogrammen
Die Steuervergünstigungen können uneingeschränkt mit
- KfW-Förderkrediten,
 - Landes- oder Kommunalzuschüssen kombiniert werden. Da es sich nicht um eine klassische Zuschussförderung, sondern um eine steuerliche Regelung handelt, entsteht kein Doppelförderungsverbot.
 
Tipp:
Wenn Sie zusätzlich einen Zuschuss aus dem Berliner EnergiespeicherPLUS-Programm (bis 15 000 €) erhalten, reduziert sich die tatsächliche Belastung für einen 10 kWh-Speicher von etwa 25 000 € auf rund 12 000 € – also mehr als 50 % Ersparnis.
Wirtschaftlichkeit PV Speicher
Ob sich ein Batteriespeicher lohnt, hängt vor allem von drei Faktoren ab:
- Ihrem Eigenverbrauch und Strompreis,
 - den Investitionskosten,
 - und den verfügbaren Förderungen oder Steuervergünstigungen.
 
Richtig kombiniert, kann ein Speicher seine Anschaffungskosten in 10 bis 12 Jahren wieder einspielen – und sorgt danach für reale Einsparungen.
Kostenstruktur von Stromspeichern
Die Preise für Stromspeicher sind in den letzten Jahren deutlich gefallen. Moderne Lithium-Ionen-Systeme liegen heute bei durchschnittlich 1.000 bis 1.500 € pro kWh Gesamtkosten inklusive Einbau.
| Komponente | Kosten pro kWh | Bemerkung | 
|---|---|---|
| Batteriespeicher | 800–1.200 € | inkl. Steuerung & Anschluss | 
| Wechselrichter & Installation | 200–300 € | abhängig von Systemgröße | 
| Gesamtpreis Speicher | 1.000–1.500 € | durchschnittlich 10–15 Jahre Lebensdauer | 
Praxiswert: Ein 7 kWh-Speicher kostet 8.000–10.000 €, ein 10 kWh-System etwa 12.000–15.000 €.
Beispielrechnung: Speicher mit Förderung (Berlin 2025)
| Posten | Betrag | 
|---|---|
| 10 kWh-Speicher | 12.000 € | 
| Zuschuss EnergiespeicherPLUS | –3.000 € | 
| Mehrwertsteuer (0 %) | –2.280 € | 
| Effektive Kosten | 6.720 € | 
| Jährliche Stromersparnis | ca. 500–600 € | 
| Amortisationszeit | ca. 11 Jahre | 
Ohne Förderung würde derselbe Speicher rund 12.000 € kosten – mit Förderung und Steuererleichterung sparen Sie also über 5.000 €.
Vergleich: PV-Anlage mit und ohne Speicher
| Kriterium | Nur PV-Anlage (5 kWp) | PV + Speicher (5 kWp + 7 kWh) | 
|---|---|---|
| Investition (nach MwSt-Vorteil) | ca. 10.000 € | ca. 18.000 € | 
| Eigenverbrauchsanteil | 30 % | 60–70 % | 
| Netzstromkosten pro Jahr | ca. 1.050 € | ca. 400–500 € | 
| Einspeisevergütung | 7,86 Cent/kWh | 7,86 Cent/kWh | 
| Jährliche Ersparnis | ca. 500–600 € | ca. 900–1.100 € | 
| Amortisation | 13–15 Jahre | 10–12 Jahre | 
Ein Speicher rechnet sich also nicht über Nacht – aber er verkürzt die Amortisationszeit, steigert die Energieunabhängigkeit und schützt vor steigenden Strompreisen.
Rechnen Sie Ihren Speicher nicht nur über den Strompreis, sondern über die Autarkiequote. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist eine sichere Rendite – und schützt dauerhaft vor Preissprüngen im Netzstrom.
Jan Wanderer
Energie-Experte bei Enwendo
Einspeisevergütung 2025: Was Sie für Ihren Solarstrom erhalten
Auch wenn Eigenverbrauch mit Speicher heute wirtschaftlich meist attraktiver ist, lohnt sich die Einspeisung ins Netz weiterhin – vor allem, um überschüssigen Strom optimal zu nutzen. Die Vergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert.
Aktuelle Vergütungssätze (Stand 2025):
- bis 10 kWp: 7,86 Cent pro kWh
 - 10 bis 40 kWp: 6,82 Cent pro kWh
 - Volleinspeiser (bis 10 kWp): 13,00 Cent pro kWh
 
Die Sätze gelten für Anlagen, die 2025 neu in Betrieb genommen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, nicht der Antragstellung.
Eigenverbrauch oder Einspeisung – was lohnt sich mehr?
Wer einen Speicher nutzt, kann deutlich mehr Strom selbst verbrauchen und spart dadurch rund 27 Cent pro Kilowattstunde Netzstrom. Das ist wesentlich lukrativer als die Einspeisevergütung von 7,86 Cent.
Viele Hausbesitzer setzen daher auf Mischbetrieb: Ein Teil des Stroms wird direkt im Haushalt genutzt, der Rest ins Netz eingespeist – so profitieren Sie doppelt.
Beispiel:
Eine 8-kWp-Anlage mit Speicher produziert etwa 8.000 kWh pro Jahr. Davon werden 5.000 kWh selbst verbraucht und 3.000 kWh eingespeist.
→ Einspeisevergütung: 3.000 kWh × 7,86 Cent = 236 € pro Jahr zusätzlich.
Fazit
Auch wenn die große Speicherförderung auf Bundesebene Geschichte ist, ist auch jetzt noch ein guter Zeitpunkt, um in eine eigene PV-Anlage mit Batteriespeicher zu investieren. Die Kombination aus steuerlichen Vorteilen, zinsgünstigen KfW-Krediten und regionalen Zuschüssen macht den Umstieg weiterhin attraktiv.
Wer die Förderlandschaft genau prüft, kann den Eigenanteil an der Investition um bis zu 30 Prozent senken – ganz ohne Einspeisevergütung. Besonders lohnend ist der Speicher, wenn Sie einen Großteil Ihres Solarstroms selbst verbrauchen und damit Ihre Abhängigkeit vom Stromnetz deutlich reduzieren.
Ein Speicher steigert nicht nur Ihre Energieautarkie, sondern auch den Wert Ihrer Immobilie. Mit den passenden Förderbausteinen amortisiert sich die Anlage heute meist in 10 bis 12 Jahren – und liefert danach fast kostenlose Energie.
Häufige Fragen zur PV Speicher Förderung
Welche Förderungen gibt es 2025 für PV-Speicher?
Bundesweit gibt es derzeit keine Zuschüsse mehr für Stromspeicher, aber weiterhin zinsgünstige Kredite über das KfW-Programm 270. Einige Bundesländer – insbesondere Berlin (EnergiespeicherPLUS) und Sachsen – sowie viele Kommunen bieten zusätzliche Förderprogramme an. Außerdem gelten steuerliche Vorteile wie der 0 %-Mehrwertsteuersatz und die Einkommensteuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp.
Kann ich KfW-Kredit und Zuschuss kombinieren?
Ja. Die Kombination des KfW-270-Kredits mit Landes- oder Kommunalförderungen ist möglich, da es sich um verschiedene Förderarten handelt (Kredit + Zuschuss). Auch die steuerlichen Vorteile (0 % MwSt, ESt-Befreiung) können zusätzlich genutzt werden. Nicht kombinierbar sind dagegen zwei direkte Zuschüsse für denselben Zweck.
Brauche ich für die Förderung einen Energieeffizienz-Experten?
Bei Förderungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – etwa im Rahmen einer Dachsanierung – ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht. Für reine Speicherförderungen wird die Einbindung zwar oft empfohlen, ist aber nicht immer zwingend. Die BAFA fördert die Beratung selbst mit bis zu 50 % Zuschuss, maximal 650 Euro.
Wie lange dauert die Auszahlung der Förderung?
Bei Landes- und Kommunalprogrammen dauert die Auszahlung in der Regel 4 bis 8 Wochen nach Einreichung aller Nachweise. Beim KfW-Kredit erfolgt die Auszahlung direkt über die Hausbank nach Genehmigung. Wichtig: Der Antrag muss immer vor Baubeginn gestellt werden – sonst verfällt der Anspruch.
Was lohnt sich mehr – Förderung oder Einspeisevergütung?
In der Regel ist der Eigenverbrauch wirtschaftlich attraktiver: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart rund 27 Cent, während die Einspeisevergütung 2025 nur 7,86 Cent pro kWh beträgt. Mit einem Speicher steigt der Eigenverbrauch auf bis zu 70 %, wodurch sich die Investition schneller rechnet. Eine Teil-Einspeisung kann sich aber ergänzend lohnen.
Welche steuerlichen Vorteile gelten für PV-Anlagen mit Speicher?
Seit 2023 gilt für Anlagen bis 30 kWp der Nullsteuersatz auf Lieferung, Installation und Zubehör (§ 12 Abs. 3 UStG). Zusätzlich sind die Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Damit reduzieren sich die Anschaffungskosten einer typischen Anlage um rund 20 bis 25 %.