Das neue Heizungsgesetz, offiziell als Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) bezeichnet, soll das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG) reformieren. Ein final verabschiedetes Gesetz liegt aktuell (Stand 2026) noch nicht vor.
Ziel ist es, die Wärmeversorgung in Deutschland klimafreundlicher und technologieoffener zu gestalten. In diesem ausführlichen Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige zum neuen Heizungsgesetz, den gesetzlichen Vorgaben, Übergangsfristen, Förderungen und praktischen Tipps für den Heizungstausch. Wichtig: Stand 2026 handelt es sich beim neuen Heizungsgesetz (GMG) noch um ein geplantes Gesetz. Viele Details können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Das Wichtigste in Kürze
- Aktuell gilt weiterhin das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – nicht das neue Gesetz
- Seit 2024 müssen neue Heizungen in vielen Fällen mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen
- Eine Reform („GMG“) ist geplant, aber noch nicht beschlossen
- Die 65 %-Regel soll voraussichtlich entfallen, ist aber noch nicht final
- Gas- und Ölheizungen könnten künftig wieder erlaubt sein – mit Auflagen
- Ab etwa 2029 ist ein steigender Anteil erneuerbarer Brennstoffe geplant (Details noch offen)
- Förderungen bleiben voraussichtlich bestehen – aktuell sind bis zu 70 % möglich
- Kommunale Wärmeplanung bleibt entscheidend für Ihre Optionen vor Ort
Was bedeutet das für Sie konkret als Eigentümer?
- Kein akuter Handlungsdruck wegen neuem Gesetz
→ Es gilt weiterhin das GEG 2024 - Keine voreiligen Entscheidungen treffen
→ Die Regeln für 2026 sind noch nicht final - Heizungstausch trotzdem sinnvoll planen
→ wegen steigender CO₂-Kosten und Förderung - Wärmepumpe & erneuerbare Systeme bleiben langfristig die sicherste Lösung
→ unabhängig von politischer Änderung
Hintergrund und Ziele des neuen Heizungsgesetzes
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt seit 2024 vor, dass neue Heizungen in Neubauten mindestens 65 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Energien beziehen müssen. Diese strikte Vorgabe wird mit der Novelle des GEG reformiert, deren Eckpunkte von der Regierung und der Koalition gemeinsam beschlossen wurden, um mehr Flexibilität und Technologieoffenheit zu ermöglichen. Ziel ist die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045, indem der Anteil fossiler Brennstoffe bei der Wärmeversorgung schrittweise reduziert wird.
Der aktuelle Stand der Regelungen sieht vor, dass die wichtigsten Regeln des neuen Heizungsgesetzes insbesondere den Einbau und Austausch von Heizungen betreffen und klare gesetzliche Vorgaben für Neubauten und Bestandsgebäude festlegen. Die Regelungen regeln zudem Übergangsfristen und Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Abschaffung der 65-Prozent-Regelung ab 2026
Die bisherige Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll nach aktuellen Plänen entfallen, ist jedoch noch nicht final gesetzlich beschlossen.
Stattdessen soll die sogenannte „Biotreppe“ in Kraft treten, die ab 2029 einen gestaffelten Anteil an erneuerbaren Brennstoffen für Gas- und Ölheizungen vorschreibt.
Technologieoffenheit und Wahlfreiheit
Das neue Gesetz setzt auf Technologieoffenheit: Verschiedene Heizungssysteme stehen zur Auswahl, sodass Hausbesitzer frei entscheiden können, ob sie Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Hybridheizungen, Fernwärme oder auch Gas- und Ölheizungen mit steigendem Anteil erneuerbarer Energien verwenden wollen.
Bestandsschutz und Austauschpflichten
Funktionierende Gas- und Ölheizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden, sofern sie die gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb gemäß dem neuen Heizungsgesetz erfüllen. Austauschpflichten bestehen nur für alte Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren oder bei irreparablen Defekten. Übergangsfristen und Ausnahmen gelten je nach kommunaler Wärmeplanung.
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Die „Biotreppe“: Stufenweise Erhöhung des Anteils erneuerbarer Brennstoffe
Das neue Heizungsgesetz schreibt vor, dass Heizsysteme künftig zu einem bestimmten Prozentsatz mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Ab 2029 soll eine sogenannte „Biotreppe“ gelten. Der Einstieg beginnt voraussichtlich bei rund 10 % erneuerbaren Brennstoffen, der weitere Anstieg ist jedoch noch nicht final festgelegt.
Als Energieträger können dabei verschiedene nachhaltige Optionen wie Biomethan, Wasserstoff oder Biogas eingesetzt werden. Diese Brennstoffe umfassen Biomethan, Bio-Heizöl, synthetische Kraftstoffe und grünen Wasserstoff. Für erneuerbare Brennstoffe ist aktuell vorgesehen, dass keine CO₂-Bepreisung anfällt – die genaue Ausgestaltung ist jedoch noch nicht final geregelt.
Kommunale Wärmeplanung: Bedeutung und Fristen
Die kommunale Wärmeplanung legt fest, welche Wärmeversorgung in Ihrer Region zukünftig möglich oder geplant ist. Der Wärmeplan spielt dabei eine zentrale Rolle, da er bestimmt, ob und wann beispielsweise ein Anschluss an Fernwärme oder andere erneuerbare Energien wie Wasserstoff vorgesehen ist. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmepläne bis spätestens 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis 30. Juni 2028. Diese Pläne beeinflussen, ab wann bestimmte Vorgaben des Gesetzes für Neubauten und Bestandsgebäude gelten, insbesondere die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien.
Bürger und Bürgerinnen werden im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung aktiv einbezogen und über Informationsveranstaltungen sowie rechtliche Rahmenbedingungen zu ihren Wärmeversorgungsoptionen aufgeklärt, damit ihre Bedürfnisse und Perspektiven in die Entscheidungsprozesse einfließen können.
Erlaubte Heizsysteme unter dem neuen Gesetz
Das neue Heizungsgesetz erlaubt eine Vielzahl von Heizsystemen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten zu heizen, wobei die gesetzlichen Vorgaben und Förderprogramme insbesondere den Umstieg auf erneuerbare Energien und effiziente Heiztechnologien fördern.
- Wärmepumpen: Luft-, Erdreich- oder Wasser-Wärmepumpen werden umfangreich gefördert und gelten als besonders klimafreundlich.
- Biomasseheizungen: Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzheizungen mit modernen Emissionsgrenzwerten.
- Hybridheizungen: Kombinationen aus Wärmepumpe und Gas- oder Ölkessel.
- Fernwärme: Anschluss an Nah- oder Fernwärmenetze mit hohem Anteil erneuerbarer Energien.
- Gasheizungen: Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben werden, müssen jedoch ab 2029 schrittweise mit einem steigenden Anteil erneuerbarer Gase betrieben oder perspektivisch auf alternative Heizsysteme umgerüstet werden.
- Gas- und Ölheizungen: Weiterhin erlaubt, müssen jedoch ab 2029 zunehmend mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden.
- Stromdirektheizungen: Für gut gedämmte Gebäude mit geringem Heizbedarf möglich, jedoch mit höheren Betriebskosten.
Für Öl- und Gasheizungen gelten also künftig strengere gesetzliche Vorgaben: Sie dürfen im Bestand weiterhin genutzt werden, müssen aber ab bestimmten Fristen anteilig mit erneuerbaren Energien betrieben oder durch förderfähige, klimafreundliche Alternativen ersetzt werden.
Anschluss an ein Wärmenetz: Chancen und Voraussetzungen
Der Anschluss an ein Wärmenetz wird im Zuge des neuen Heizungsgesetzes und der geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur echten Chance für clevere Hausbesitzer. Sie eröffnen sich damit eine attraktive Möglichkeit, ihre Heizkosten nachhaltig zu senken und gleichzeitig aktiv zum Klimaschutz beizutragen – eine Win-win-Situation, von der Sie mehrfach profitieren. Wärmenetze ermöglichen es nämlich, Wärme aus unterschiedlichen erneuerbaren Energien – wie Biomasse, industrieller Abwärme oder moderner Fernwärme – effizient auf mehrere Gebäude zu verteilen. So reduzieren Sie den Anteil fossiler Energieträger wie Gas und Öl in Ihrem eigenen Heizsystem deutlich.
Der entscheidende Vorteil? Sie machen sich unabhängig von klassischen Gas- und Ölheizungen – und das ist gerade heute bares Geld wert. Denn angesichts steigender Energiepreise und der CO₂-Bepreisung bietet Ihnen der Umstieg auf ein Wärmenetz langfristige Planungssicherheit und schützt vor unerwarteten Kostensteigerungen. Die gute Nachricht: Sie leisten durch die Nutzung erneuerbarer Energien nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der bundesweiten Klimaziele, sondern unterstützen auch aktiv die Wärmewende in Ihrer Region.
Voraussetzungen für Anschluss ans Wärmenetz
Was sind nun die Voraussetzungen für Ihren Anschluss an ein Wärmenetz? Diese hängen von der vorhandenen Infrastruktur und den technischen Gegebenheiten Ihres Gebäudes ab. In der Regel benötigen Sie einen Vertrag mit dem jeweiligen Wärmenetzbetreiber, der die Versorgung und die Kosten regelt. Je nach Zustand Ihres Gebäudes können Umbaumaßnahmen notwendig sein, um die Wärmeübergabestation zu integrieren und das bestehende Heizsystem anzupassen.
Tipp
Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihr Gebäude technisch für den Anschluss geeignet ist und welche Investitionen anfallen könnten.
Die Bundesregierung unterstützt Sie gezielt beim Ausbau von Wärmenetzen, um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen. Sie profitieren von attraktiven Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten, die Ihre Investitionskosten deutlich reduzieren. Besonders im Rahmen der aktuellen Reformen und des neuen Heizungsgesetzes ist der Anschluss an ein Wärmenetz eine zukunftssichere Lösung, die Ihnen sowohl ökonomische als auch ökologische Vorteile bietet.
Wer sich für den Anschluss an ein Wärmenetz entscheidet, senkt nicht nur seine Heizkosten, sondern erhöht auch den Anteil erneuerbarer Energien im eigenen Haushalt – und trägt damit aktiv zum Klimaschutz bei. Sie profitieren von einer modernen, effizienten Wärmeversorgung, die Sie langfristig unabhängiger macht. Es lohnt sich also, die Möglichkeiten in Ihrer Kommune zu prüfen und sich über die aktuellen Förderprogramme zu informieren, um den Umstieg optimal zu gestalten.
Übergangsfristen und Sonderregelungen
Heizungstausch bei Defekt
Bei irreparablen Defekten alter Gas- oder Ölheizungen sind bis zu fünf Jahre Übergangsfristen vorgesehen, in denen auch fossile Ersatzgeräte oder Mietheizungen eingesetzt werden dürfen. Falls ein Anschluss an ein Wärmenetz geplant ist, verlängert sich diese Frist auf bis zu zehn Jahre.
Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern
Gasetagenheizungen erhalten längere Übergangsfristen. Nach einem Defekt kann für fünf Jahre eine neue Gasetagenheizung mit fossilem Gas betrieben werden. Danach gelten die neuen Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes.
Härtefallregelungen und Ausnahmen
Für Haushalte mit geringem Einkommen oder besonderen sozialen Härten sind Ausnahmen und Befreiungen vorgesehen. Ebenso besteht Bestandsschutz für Eigentümer, die seit mindestens Februar 2002 in ihrem Haus wohnen und dort einen alten Konstanttemperaturkessel betreiben.
Förderung von klimafreundlichen Heizungen
Die Förderung soll nach aktuellem Stand bis mindestens 2029 fortgeführt werden, Details können sich jedoch noch ändern.
Die wichtigsten Förderprogramme umfassen:
- KfW-Zuschüsse: Bis zu 30 Prozent Grundförderung plus Boni für besonders effiziente Wärmepumpen, schnelle Umsetzung und einkommensabhängige Zuschläge. Insgesamt sind bis zu 70 Prozent Förderung der Investitionskosten möglich.
- Ergänzungskredite: Zinsgünstige Kredite zur Finanzierung der Investition.
- Regionale Förderprogramme: Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Zuschüsse an, die mit Bundesmitteln kombinierbar sind.
Gas- und Ölheizungen sind in der Regel von der Förderung ausgeschlossen, es sei denn, sie erfüllen die Anforderungen der Biotreppe.
Rechtliche Pflichten und Beratung
Beratungspflicht
Vor dem Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung ist eine fachkundige Beratung verpflichtend. Diese soll Hausbesitzer über die kommunale Wärmeplanung, CO₂-Kosten, Fördermöglichkeiten und wirtschaftliche Risiken informieren. Die Beratung sollte am besten durch zertifizierte Energieberater erfolgen.
Modernisierungsumlage für Vermieter
Vermieter können die Kosten für den Heizungstausch unter bestimmten Bedingungen auf die Mieter umlegen. Vermieter können derzeit bis zu 8 % der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen, begrenzt durch gesetzliche Kappungsgrenzen pro Quadratmeter.
Auswirkungen auf Heizkosten und Umwelt
Die CO₂-Bepreisung verteuert fossile Brennstoffe zunehmend, was die Betriebskosten von Gas- und Ölheizungen langfristig steigen lässt. Klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen bieten hier wirtschaftliche Vorteile durch geringere Betriebskosten und staatliche Förderungen. Zudem leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und zur Wärmewende.
Tipps für Hausbesitzer: So gelingt der Heizungstausch
- Frühzeitig informieren: Nutzen Sie die kommunale Wärmeplanung und prüfen Sie, welche Wärmeversorgung in Ihrer Region geplant ist.
- Fachberatung nutzen: Vereinbaren Sie eine Energieberatung bei Enwendo, um die passende Heizungstechnik zu finden und Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen.
- Förderungen beantragen: Nutzen Sie die staatlichen Zuschüsse und Kredite, um die Investitionskosten zu reduzieren.
- Energetische Sanierung planen: Eine gute Dämmung und effiziente Heiztechnik reduzieren langfristig die Heizkosten.
- Heizung rechtzeitig tauschen: Beachten Sie die Austauschfristen, um Bußgelder zu vermeiden und von Förderungen zu profitieren.
Viele Eigentümer warten aktuell auf das neue Gesetz – das ist verständlich, aber oft nicht sinnvoll. Die wirtschaftlich beste Entscheidung hängt weniger von politischen Details ab als vom Zustand Ihres Hauses. Wer heute sauber plant, kann Förderung sichern und unabhängig von zukünftigen Änderungen investieren.
Jan Wanderer
Energie-Experte bei Enwendo
Fazit
Das neue Heizungsgesetz 2026 bringt mehr Flexibilität und Technologieoffenheit für Hausbesitzer. Die Förderung klimafreundlicher Heizungen bleibt hoch, während die Nutzung fossiler Brennstoffe schrittweise reduziert wird. Eine rechtzeitige Planung, fachkundige Beratung und die Nutzung von Fördermitteln sind entscheidend, um den Heizungstausch effizient und kostengünstig zu gestalten. Enwendo unterstützt Sie dabei mit kompetenter Energieberatung und umfassendem Service – von der Analyse bis zur Fördermittelbeantragung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum neuen Heizungsgesetz 2026
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ist die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ein Inkrafttreten ist für 2026 geplant, aber noch nicht final beschlossen. Es regelt die Anforderungen an Heizungen mit Fokus auf Klimaneutralität und Technologieoffenheit.
Die 65-Prozent-Vorgabe soll nach aktuellen Plänen entfallen, ist jedoch noch nicht final gesetzlich beschlossen. Stattdessen gilt ab 2029 die „Biotreppe“ mit gestaffelten Pflichtanteilen an erneuerbaren Brennstoffen.
Nein. Bestehende Anlagen dürfen weiterhin betrieben und repariert werden. Austauschpflichten gelten nur für bestimmte alte Kessel und bei irreparablen Defekten.
Erlaubt sind Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Hybridheizungen, Fernwärme sowie Gas- und Ölheizungen mit steigendem Anteil erneuerbarer Brennstoffe.
Förderungen können bis zu 70 Prozent der Investitionskosten betragen, insbesondere für Wärmepumpen und Biomasseheizungen.
Sie legt fest, welche Wärmeversorgung in Ihrer Region künftig möglich ist und beeinflusst die Anwendung des Gesetzes.
Ja, vor dem Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung ist eine fachkundige Beratung vorgeschrieben.
Sie verteuern fossile Brennstoffe und erhöhen die Betriebskosten von Gas- und Ölheizungen.
Übergangsfristen erlauben den Einsatz fossiler Ersatzgeräte bis zu fünf bzw. zehn Jahren, je nach Anschluss an Wärmenetz.