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Neue Türen Förderung: So sichern Sie sich Zuschüsse für energieeffiziente Haustüren

Jan Wanderer
Jan Wanderer
Energie-Experte bei Enwendo
Stand: 10 Min. Lesezeit

Wer seine alte Haustür gegen eine moderne, energieeffiziente Variante austauschen möchte, kann 2025 von attraktiven staatlichen Förderungen profitieren. Mit dem richtigen Förderprogramm sparen Hausbesitzer bis zu 20 Prozent der Investitionskosten – oder erhalten zinsgünstige Kredite für umfassende Sanierungsmaßnahmen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) macht den Austausch von Türen nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich attraktiv.

Die Förderlandschaft hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt: Während das BAFA für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zuständig ist, konzentriert sich die KfW auf Komplettsanierungen und Kredite. Für Eigentümer bedeutet das: Je nach geplanter Maßnahme stehen verschiedene Wege offen, um die Erneuerung der Haustüren finanziell zu unterstützen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für neue energieeffiziente Haustüren, Balkon- und Terrassentüren gibt es 2025 bis zu 20 % Zuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
  • Der BAFA-Zuschuss beträgt 15 %, mit iSFP-Bonus steigt er auf 20 %.
  • Mindestinvestition: 300 € brutto | max. förderfähige Kosten: 30.000 € ohne iSFP / 60.000 € mit iSFP → max. 12.000 € Zuschuss pro Wohneinheit.
  • KfW-Förderung: Kredit 261 (für Effizienzhaus-Sanierungen mit Tilgungszuschuss bis 75.000 €) und Ergänzungskredit 358/359 (zinsvergünstigt bis 120.000 € pro Wohneinheit).
  • Steuerbonus (§ 35c EStG): 20 % der Sanierungskosten über 3 Jahre absetzbar – max. 40.000 € pro Objekt.
  • Technische Anforderungen: Haustüren Ud ≤ 1,3 W/m²K, Balkon-/Terrassentüren Uw ≤ 0,95 W/m²K, RC2 Sicherheitsstandard empfohlen.
  • Antragstellung immer vor Maßnahmenbeginn, mit Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten.
  • Eigenleistungen nur für Materialkosten möglich; Arbeitszeit wird nicht gefördert.

So gehen Sie vor

  1. Förderoption prüfen: Entscheiden Sie, ob Sie Zuschuss (BAFA), Kredit (KfW) oder Steuerbonus nutzen möchten.
  2. Energieeffizienz-Experten beauftragen: Für BAFA-Zuschüsse ist ein EEE Pflicht; er prüft die technischen Anforderungen und stellt den iSFP aus.
  3. Angebote einholen: Lassen Sie sich von mehreren Fachbetrieben verbindliche Kostenvoranschläge erstellen – inklusive Demontage und Einbau.
  4. Antrag stellen: BAFA-Antrag online, KfW-Antrag über Ihre Hausbank – immer vor Beauftragung des Handwerkers.
  5. Umsetzung & Nachweis: Arbeiten durch Fachbetrieb ausführen lassen und Verwendungsnachweis inklusive EEE-Bestätigung einreichen.
  6. Auszahlung oder Steuerabzug: Nach Prüfung erfolgt die Zuschuss-Auszahlung bzw. der Steuerbonus über die Einkommensteuer.

Staatliche Förderung für neue Türen im Überblick

Die Förderung neuer Türen erfolgt Stand 2025 über drei Hauptkanäle: BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, KfW-Kredite für Sanierungen und der Steuerbonus als Alternative.

Das BAFA gewährt einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten für neue Haustüren, Balkontüren und Terrassentüren. Für die Förderfähigkeit von Balkon- und Terrassentüren ist insbesondere der U-Wert entscheidend, da er die energetische Qualität und damit die Förderwürdigkeit dieser Türarten bestimmt. Mit dem Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Förderung auf 20 Prozent.

Die KfW bietet Kredite bis 150.000 Euro mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierungen. Wer seine Immobilie zum Effizienzhaus-Standard modernisiert, kann von erheblichen Zinsvorteilen und Tilgungserleichterungen profitieren.

Als dritte Option steht der Steuerbonus zur Verfügung: 20 Prozent der Sanierungskosten lassen sich über drei Jahre steuerlich absetzen.

Die maximale Förderhöhe bei der BAFA-Förderung beträgt 12.000 Euro pro Wohneinheit. Diese Summe erreichen Hausbesitzer, wenn sie die volle 20-Prozent-Förderung mit iSFP ausschöpfen und die maximalen förderfähigen Kosten von 60.000 Euro investieren.

Tipp

Kombinieren Sie den Türtausch mit dem Fensteraustausch – das verbessert nicht nur die Energiebilanz, sondern macht den BAFA-Antrag oft effizienter, weil beide Maßnahmen unter eine Beantragung fallen können.

BAFA-Förderung für neue Türen 2025

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die zentrale Anlaufstelle für die Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben für den Einbau neuer Außentüren. Diese Förderung gilt für Haustüren, Wohnungseingangstüren, Balkontüren und Terrassentüren, sofern sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Besonders förderfähig ist der Ersatz alter Türen durch neue, energieeffiziente Modelle. Eine Mindestinvestition von 300 Euro brutto ist erforderlich, um die BAFA-Förderung zu erhalten. Die maximalen förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 Euro pro Wohneinheit ohne individuellen Sanierungsfahrplan. Mit einem iSFP verdoppelt sich dieser Betrag auf 60.000 Euro, was deutlich höhere Investitionen und entsprechend höhere Zuschüsse ermöglicht.

Die Antragstellung erfolgt über das BAFA-Online-Portal und muss zwingend vor Maßnahmenbeginn eingereicht werden. Eine vorzeitige Beauftragung des Handwerkers ohne bewilligten Antrag führt zum kompletten Verlust der Förderung. Als Nachweis für das erforderliche Mindestalter des Gebäudes (mindestens 5 Jahre) dient das Datum des Bauantrags.

Neue Türen Förderung

iSFP-Bonus für erhöhte Förderung

Mit dem iSFP-Bonus steigt die BAFA-Förderung um zusätzliche 5 Prozentpunkte auf insgesamt 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Voraussetzung ist, dass die neue Haustür als Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan aufgeführt ist, der von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten erstellt wurde.

Die Maßnahmen müssen innerhalb von 15 Jahren nach iSFP-Erstellung umgesetzt werden, um den Bonus zu erhalten. Der Energieeffizienz-Experte muss nicht nur den Sanierungsfahrplan erstellen, sondern auch die Förderfähigkeit der geplanten Türerneuerung bestätigen.

Tipp

Lassen Sie Ihre neue Haustür in einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aufnehmen – der zusätzliche 5 %-Bonus ist leicht zu beantragen und spart spürbar Geld.

KfW-Förderung und Kredite für neue Türen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme, die auch den Austausch von Türen unterstützen. Für die Türenerneuerung stehen staatliche Fördermittel in Form von Krediten und Tilgungszuschüssen zur Verfügung.

Für umfassende Sanierungen gilt weiterhin der KfW-Kredit 261 – bis zu 150.000 Euro Finanzierung für die Sanierung zum Effizienzhaus mit Tilgungszuschuss bis 75.000 Euro.

Für Einzelmaßnahmen ist seit 2023 der KfW-Ergänzungskredit 358/359 verfügbar: bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit zur Ergänzung einer BEG-Zuschussförderung (BAFA). Ein pauschaler 20-Prozent-Tilgungszuschuss entfällt; stattdessen profitieren Eigentümer von zinsverbilligten Konditionen.

Spezielle KfW-Programme

Der frühere KfW-Zuschuss 455-E (Einbruchschutz) sowie der 455-B (Barrierereduzierung) sind derzeit nicht aktiv.

Stattdessen können Eigentümer den KfW-Kredit 159 nutzen – bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen zum altersgerechten Umbau und Einbruchschutz. Dieses Programm kombiniert Sicherheits- und Komfortaspekte, ist aber als Kredit und nicht mehr als Zuschuss erhältlich.

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Technische Voraussetzungen für Türenförderung

Die Förderung ist an konkrete technische Mindestanforderungen und aktuelle Förderkonditionen geknüpft.

  • Haustüren: maximaler U-Wert = 1,3 W/m²K, empfohlene Widerstandsklasse RC2
  • Balkon-/Terrassentüren: maximaler U-Wert = 0,95 W/m²K, Mehrscheiben-Isolierverglasung

Tipp

Achten Sie darauf, dass der Hersteller den U-Wert und RC2-Standard schriftlich bestätigt. Fehlt dieser Nachweis, kann die Förderung abgelehnt werden.

Diese Werte gewährleisten, dass nur energieeffiziente, sicherheitsgeprüfte Türen bezuschusst werden.

Eine fachgerechte Installation durch ein qualifiziertes Handwerksunternehmen ist vorgeschrieben. Eigenleistungen sind nur insoweit förderfähig, als es sich um Materialkosten handelt, die von einem Energieeffizienz-Experten bestätigt werden; Arbeitskosten in Eigenleistung sind ausgeschlossen.

Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein – maßgeblich ist das Datum des Bauantrags oder der Bauanzeige.

TürtypMaximaler U-WertZusätzliche Anforderungen
Haustür1,3 W/m²KRC2 Widerstandsklasse empfohlen
Balkontür0,95 W/m²KMehrscheiben-Isolierverglasung
Terrassentür0,95 W/m²KMehrscheiben-Isolierverglasung

Steuerbonus als Förderalternative

Der Steuerbonus nach § 35c EStG bietet eine Alternative zur direkten Zuschussförderung. Selbstnutzende Eigentümer können 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre steuerlich absetzen. Der maximale Steuerabzug beträgt 40.000 Euro pro Objekt.

Die Maßnahme muss zwischen dem 1. Januar 2020 und 31. Dezember 2029 durchgeführt werden. Voraussetzung ist eine selbst bewohnte Immobilie; vermietete Objekte sind ausgeschlossen.

Die technischen Mindestanforderungen entsprechen den BAFA-Vorgaben, ein Energieberater ist jedoch nicht erforderlich.

Der Steuerbonus kann nicht mit BAFA-Zuschüssen kombiniert werden – Hausbesitzer müssen sich für eine Option entscheiden.

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Antragstellung und Förderabwicklung

Die erfolgreiche Förderabwicklung erfordert die Einhaltung spezifischer Verfahrensschritte und Fristen.

  • BAFA-Antrag: online, vor Vertragsvergabe
  • EEE-Bestätigung: erforderlich
  • KfW-Anträge: über Banken oder Sparkassen (Finanzierungspartner)

Ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung wird empfohlen, um Rücktrittsmöglichkeiten bei Ablehnung der Förderung zu wahren.

Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis mit allen Belegen einzureichen; erst danach erfolgt die Auszahlung des Zuschusses oder die Freigabe des Tilgungszuschusses.

Einbau neuer Tür

Energieberatung und Unterstützung

Die Kosten für die notwendige Energieberatung werden ebenfalls staatlich bezuschusst. Das BAFA-Zuschussprogramm EBW fördert 50 Prozent der Beratungskosten bis maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, bei Mehrfamilienhäusern bis 1.700 Euro.

Die Energieberatung umfasst auch die optimale Nutzung der Haustür-Förderung und unterstützt bei Antragstellung, technischer Umsetzung und Auswahl geeigneter Türsysteme.

Förderung für Haustüren mit Einbruchschutz

Moderne Haustüren vereinen heute Energieeffizienz und Sicherheit. Förderfähige Türen müssen sowohl den U-Wert ≤ 1,3 W/m²K als auch mindestens RC2-Sicherheitsstandard erfüllen.

Die Förderung solcher Haustüren ist ein wichtiger Bestandteil moderner Sanierungsmaßnahmen und wird mit Zuschüssen bis zu 20 Prozent der Investitionskosten oder zinsgünstigen Krediten unterstützt.

Vorteile energieeffizienter Türen

Der Austausch alter Türen ist mehr als nur eine optische Aufwertung – er verbessert nachhaltig die Energieeffizienz, Sicherheit und den Wohnkomfort. Eine moderne Haustür mit einem U-Wert von höchstens 1,3 W/m²K senkt den Wärmeverlust deutlich und hilft, Heizkosten langfristig zu reduzieren. Durch ihre bessere Dämmung bleibt die Wärme im Haus, während Zugluft und Kältebrücken minimiert werden. Gleichzeitig erhöhen neue Türsysteme mit geprüfter Widerstandsklasse RC2 oder höher das Sicherheitsniveau spürbar und schaffen ein beruhigendes Gefühl von Schutz und Stabilität.

Auch in puncto Schallschutz bieten hochwertige Türen klare Vorteile: Sie reduzieren den Lärm von draußen und tragen zu einer spürbar ruhigeren Wohnatmosphäre bei – besonders in städtischen Lagen oder an stark befahrenen Straßen. Darüber hinaus steigern energieeffiziente und einbruchhemmende Türen den Gesamtwert der Immobilie, da sie sowohl energetisch als auch optisch zu einer modernen Gebäudehülle beitragen. Damit ist der Türaustausch nicht nur eine Investition in Komfort, sondern auch in den langfristigen Werterhalt Ihres Hauses.

Wer den Förderbonus voll ausschöpfen will, sollte nicht zu lange warten. Die Konditionen für Einzelmaßnahmen sind aktuell so gut wie nie – aber politisch nicht auf Dauer gesichert. Ein frühzeitig gestellter Antrag sichert die beste Förderquote und verhindert, dass Sie später auf bereits begonnene Arbeiten sitzen bleiben.

Jan Wanderer

Energie-Experte bei Enwendo

Fazit

Die neue Türen-Förderung 2025 bietet Hausbesitzern attraktive Möglichkeiten, energetische Sanierungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen. Mit Förderquoten bis 20 Prozent oder zinsgünstigen Krediten wird die Modernisierung von Haustüren, Balkon- und Terrassentüren deutlich erschwinglicher.

Wer seine Türerneuerung plant, sollte frühzeitig einen Energieeffizienz-Experten konsultieren und die verschiedenen Förderoptionen prüfen. Die aktuelle Förderkulisse ist bis Ende 2025 gesichert; politische Änderungen könnten künftig Einfluss auf Programme haben.

Eine zeitnahe Umsetzung geplanter Maßnahmen sichert die Vorteile der bestehenden Fördermöglichkeiten.

Häufige Fragen zur Türenförderung

Welche Förderung gibt es 2025 für neue Türen?

BAFA-Zuschüsse von 15 bis 20 %, KfW-Kredite (261 bzw. 358/359) und der Steuerbonus von 20 % über drei Jahre.

Können verschiedene Förderprogramme kombiniert werden?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Eine Kombination von BAFA-Zuschuss und KfW-Ergänzungskredit ist möglich.

Wie hoch ist die Mindestinvestition?

Bei der BAFA-Förderung 300 Euro brutto, beim KfW-Kredit 159 1.000 Euro.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Immer vor Maßnahmenbeginn – BAFA online, KfW über Finanzierungspartner

Sind Eigenleistungen förderfähig?

Nur Materialkosten, keine Arbeitsleistung; Bestätigung durch Energieeffizienz-Experten erforderlich.

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