Stand: 02.02.2026
Die staatliche Förderung für Wärmepumpen bleibt auch 2026 ein zentrales Instrument der Heizungswende. Gleichzeitig werden die technischen Anforderungen verschärft. Nach aktuellen Berichten gelten ab 2026 strengere Lärmgrenzen für Wärmepumpen, die Voraussetzung für eine Förderfähigkeit sind. Damit verändert sich die Auswahl förderfähiger Geräte spürbar – insbesondere für Eigentümer, die in dicht bebauten Wohngebieten oder im Bestand sanieren.
Strengere Lärmgrenzen entscheiden über Förderfähigkeit
Künftig reicht es nicht mehr aus, dass eine Wärmepumpe effizient arbeitet oder erneuerbare Energie nutzt. Auch der Schallpegel wird zum entscheidenden Kriterium, ob ein Gerät staatlich gefördert werden kann. Die zulässigen Schalldruckwerte werden je nach Leistungsbereich abgesenkt:
- Kleine Anlagen ab 6 kW: maximal 55 dB
- Mittlere Anlagen zwischen 6 und 12 kW: maximal 60 dB
- Größere Anlagen zwischen 12 und 30 kW: maximal 68 dB
Diese Grenzwerte orientieren sich stärker an Anforderungen des Lärmschutzes und sollen Konflikte mit Nachbarn reduzieren. Gleichzeitig führen sie dazu, dass nicht mehr alle derzeit am Markt verfügbaren Modelle förderfähig bleiben.
Warum die neuen Regeln für Sanierer relevant sind
Gerade im Gebäudebestand werden Wärmepumpen häufig im Außenbereich aufgestellt – etwa im Garten, auf dem Hof oder an der Hauswand. Hier spielt die Geräuschentwicklung eine große Rolle. Mit den neuen Vorgaben steigt der Planungsaufwand, denn nicht jedes technisch leistungsfähige Gerät erfüllt automatisch die neuen Schallanforderungen.
Für Eigentümer und Sanierer bedeutet das:
- Die Modellauswahl wird anspruchsvoller und muss frühzeitig erfolgen
- Geräte können trotz guter Effizienz aus der Förderung fallen, wenn sie zu laut sind
- Fehlentscheidungen führen im schlimmsten Fall zu hohen Mehrkosten, wenn Fördermittel entfallen
Gleichzeitig schaffen die klareren Vorgaben mehr Transparenz: Wer frühzeitig auf förderfähige, leise Geräte setzt, gewinnt Planungssicherheit – sowohl finanziell als auch rechtlich.
Frühzeitige Planung wird noch wichtiger
Die neuen Schallanforderungen zeigen, dass der Heizungstausch zunehmend ein integriertes Planungsprojekt wird. Neben Dämmstandard, Heizlast und Stromversorgung rückt nun auch die Geräuschentwicklung stärker in den Fokus. Besonders in Reihenhausgebieten oder bei kleineren Grundstücken kann dies über die Umsetzbarkeit entscheiden.
Unser Tipp: Prüfen Sie bereits in der Planungsphase, ob die gewünschte Wärmepumpe die neuen Förder- und Schallanforderungen erfüllt. Eine frühzeitige Auswahl schützt vor bösen Überraschungen und stellt sicher, dass die Förderung auch tatsächlich genutzt werden kann.
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Quelle
CHIP.de, „Neue Regeln: Diese Wärmepumpen bekommen 2026 keine Förderung mehr“