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KfW Ergänzungskredit (358/359): So finanzieren Sie Sanierungsmaßnahmen clever

Jan Wanderer
Jan Wanderer
Energie-Experte bei Enwendo
Stand: 15 Min. Lesezeit

Wer energetisch saniert, kennt das Dilemma: Der Zuschuss von KfW oder BAFA ist bewilligt, die Auszahlung kommt aber erst nach Abschluss der Arbeiten. Genau diese Finanzierungslücke schließt der KfW-Ergänzungskredit – ein zusätzlicher Förderkredit zur Sanierung (nicht für Neubau) – und das zu Konditionen, die deutlich günstiger sind als bei einem normalen Bankdarlehen. Besonders im Programm 358 können Eigentümer mit mittlerem Einkommen vom Zinsvorteil profitieren und über die Laufzeit fünfstellige Summen sparen. Gleichzeitig ermöglicht der Kredit einen sofortigen Start der Sanierung – inklusive der Möglichkeit, vorzeitig zu tilgen. So können Sie bewilligte Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung oder Fenstertausch sofort bezahlen und erst später mit dem Zuschuss verrechnen.

Dabei gibt es zwei Varianten: KfW 358 („Ergänzungskredit Plus“) für selbstnutzende Eigentümer mit bestimmten Einkommensgrenzen sowie KfW 359 für alle übrigen Antragsteller (z. B. höhere Einkommen, WEG, Unternehmen). Beide Programme decken unterschiedliche Zielgruppen ab und sorgen dafür, dass der Förderkredit passgenau eingesetzt werden kann.

In diesem Ratgeber führen wir Sie Schritt für Schritt durch Anspruch, Konditionen und Antrag – inklusive Rechenbeispielen und Praxistipps.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 ergänzt einen bereits zugesagten Zuschuss von KfW oder BAFA für energetische Einzelmaßnahmen.
  • Programm 358 („Plus“): Für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 90.000 € – mit besonders günstigen Zinsen (ab 0,01 %). Dieser kann Ihnen im Gegensatz zu einem klassischen Bankdarlehen Einsparungen in fünfstelliger Höhe bringen!
  • Programm 359: Für alle weiteren Antragsteller (z. B. Einkommen über 90.000 €, WEG, Unternehmen, Organisationen).
  • Kredithöhe: bis zu 120.000 € pro Wohneinheit, abhängig von den förderfähigen Kosten.
  • Laufzeiten: 4 bis 35 Jahre, mit tilgungsfreier Anlaufzeit (1–5 Jahre) und Wahl zwischen Annuitäten- oder endfälligem Darlehen.
  • Auszahlung in einer Summe oder in Teilbeträgen, Abruf bis 12 Monate nach Zusage (Verlängerung auf 36 Monate möglich, danach Bereitstellungszinsen).
  • Sondertilgungen ab 5.000 € während der ersten Zinsbindung jederzeit kostenfrei möglich.

So gehen Sie vor

  1. Zuschuss beantragen: Stellen Sie zunächst einen Antrag auf Förderung bei der KfW (Heizungsförderung) oder beim BAFA (Einzelmaßnahmen). Voraussetzung: Der Zuschuss muss bewilligt sein, darf aber noch nicht ausgezahlt worden sein.
  2. Ergänzungskredit innerhalb von 12 Monaten beantragen: Mit der Zuschusszusage haben Sie bis zu zwölf Monate Zeit, den KfW-Ergänzungskredit 358 oder 359 zu beantragen. Das geht nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder einen Baufinanzierungsvermittler.
  3. Unterlagen vorbereiten: Je nach Programm (358 oder 359) benötigen Sie z. B. Grundbuchauszug, Meldebestätigung sowie Einkommensteuerbescheide der letzten Jahre. Ihre Bank leitet den Antrag an die KfW weiter.
  4. Kreditvertrag abschließen und Auszahlung nutzen:  Nach der Zusage können Sie den Kredit in einer Gesamtsumme oder in Teilbeträgen abrufen. Sie haben dafür 12 Monate Zeit; eine Verlängerung auf bis zu 36 Monate ist möglich (ab dem 13. Monat fallen Bereitstellungszinsen an).
  5. Zuschuss erhalten und ggf. Teilrückzahlung leisten: Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie alle Rechnungen und Bestätigungen bei KfW oder BAFA ein. Sobald der Zuschuss ausgezahlt wird, muss eine eventuelle Zwischenfinanzierung in gleicher Höhe an die KfW zurückgezahlt werden.

Was ist der KfW-Ergänzungskredit?

Der KfW-Ergänzungskredit (Programme 358 und 359) ist ein zusätzlicher Förderkredit, der sich an Haushalte, Eigentümergemeinschaften, Unternehmen oder Organisationen richtet, die bereits eine Zuschusszusage von der KfW oder dem BAFA für eine energetische Einzelmaßnahme (BEG EM) erhalten haben.

Der Kredit dient dazu, die Zeit zwischen bewilligtem Zuschuss und tatsächlicher Auszahlung zu überbrücken. Denn Zuschüsse werden meist erst nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt – die Handwerkerrechnungen müssen jedoch sofort beglichen werden.

Wichtige Eckpunkte:

  • Der Ergänzungskredit kann nur beantragt werden, wenn die Zuschusszusage nicht länger als 12 Monate zurückliegt und noch keine Auszahlung erfolgt ist.
  • Eine Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Maßnahmen oder eine Umschuldung bestehender Kredite ist ausgeschlossen.
  • Der Kredit kann sowohl für die verbleibenden Kosten genutzt werden, die nicht durch den Zuschuss abgedeckt sind, als auch für eine Zwischenfinanzierung der zugesagten Zuschusssumme.

Damit ist der KfW-Ergänzungskredit eine spezialisierte Finanzierungslösung für Sanierungen, die nur in Kombination mit einem Zuschuss funktioniert – und nicht als eigenständiger Förderkredit.

KfW Ergänzungskredit

Wer kann den Ergänzungskredit beantragen?

Der Ergänzungskredit kommt infrage, wenn Sie bereits eine Zusage für einen Zuschuss von der KfW (z. B. Heizungsförderung) oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung Ihres Wohngebäudes erhalten haben. Doch kann hier zwischen Bescheid und tatsächlicher Auszahlung einige Zeit vergehen, so dass der Ergänzungskredit Finanzierungslücken schließen kann!

Entscheidend ist, dass die Zusage auf den Namen des Antragstellers lautet und nicht älter als zwölf Monate ist. Der Ergänzungskredit dient nicht zur Umschuldung bestehender Darlehen und kann auch nicht für bereits abgeschlossene Maßnahmen nachträglich genutzt werden. Je nach Programm gibt es jedoch Unterschiede.

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Unterschied zwischen KfW Ergänzungskredit 358 und 359

Die KfW bietet den Ergänzungskredit in zwei Varianten an, die sich nach Zielgruppe und Konditionen unterscheiden:

Das Programm 358 („Ergänzungskredit Plus“) richtet sich speziell an Privatpersonen, die ihre Immobilie selbst bewohnen und dort ihren Hauptwohnsitz haben. Zusätzlich gilt eine Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen aller relevanten Mitglieder darf 90.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Wer diese Bedingungen erfüllt, profitiert von besonders niedrigen Zinssätzen, die deutlich unter Marktniveau liegen. Für das Programm 358 zählt nicht Ihr Brutto- oder Nettoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen aller Haushaltsmitglieder. Dieses liegt in der Regel deutlich niedriger, da bestimmte Freibeträge und Abzüge berücksichtigt werden. Einkommen minderjähriger Kinder wird dabei nicht eingerechnet.

Das Programm 359 ist breiter aufgestellt. Hier können nicht nur Privatpersonen ohne Einkommensgrenze, sondern auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, freiberuflich Tätige oder gemeinnützige Organisationen den Kredit beantragen. Ein weiterer Unterschied: Während bei 358 die Selbstnutzung der Immobilie Voraussetzung ist, können im Programm 359 auch vermietete oder gewerblich genutzte Objekte finanziert werden.

Damit decken die beiden Programme unterschiedliche Zielgruppen ab: Der 358er-Kredit unterstützt gezielt selbstnutzende Eigentümer mit mittlerem Einkommen, während 359 für eine Vielzahl weiterer Investoren offensteht.

Tipp:

Wenn Sie Sanierungsmaßnahmen planen, lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) – er zeigt Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind und wird ebenfalls gefördert.

Konditionen und Kreditrahmen beim KfW Ergänzungskredit

Mit dem KfW-Ergänzungskredit können bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit finanziert werden. Die genaue Kredithöhe richtet sich nach den Kosten der bewilligten Maßnahmen und den im Zuschussantrag angegebenen Beträgen. Sowohl die nicht durch Zuschüsse abgedeckten Kosten als auch eine Zwischenfinanzierung der zugesagten Zuschusssumme sind möglich.

Bei den Laufzeiten gibt es verschiedene Optionen: Sie reichen von 4 bis 35 Jahren, wobei eine tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahren vorgesehen ist. In dieser Phase zahlen Kreditnehmer lediglich die Zinsen, bevor die reguläre Tilgung einsetzt.

Es stehen zwei Darlehensarten zur Wahl:

  • Annuitätendarlehen, bei dem gleichbleibende Raten gezahlt werden, die sich aus Zins- und Tilgungsanteil zusammensetzen.
  • Endfälliges Darlehen, bei dem über die gesamte Laufzeit nur Zinsen gezahlt werden und die gesamte Kreditsumme am Ende fällig wird.

Die Zinssätze unterscheiden sich deutlich zwischen den Programmen:

  • Im Programm 358 erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 90.000 Euro besonders günstige Konditionen. Der effektive Jahreszins beginnt bereits bei 0,01 % und liegt selbst bei längeren Laufzeiten deutlich unter 2 %.
  • Im Programm 359 gelten marktübliche Zinssätze, die je nach Laufzeit zwischen etwa 3 und 4 % liegen.

Die Auszahlung des Kredits kann in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Nach der Zusage haben Antragsteller 12 Monate Zeit, den Kredit abzurufen. Auf Wunsch kann diese Frist auf bis zu 36 Monate verlängert werden – ab dem 13. Monat fallen jedoch Bereitstellungszinsen an.

Ergänzungskredit Plus (358)

Beim Ergänzungskredit Plus (358) wird für den Zeitraum der ersten Zinsbindungsfrist bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt.

LaufzeitZinsbindungTilgungsfreie AnlaufzeitSollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins)
4 bis 5 Jahre5 Jahre1 Jahr0,01 % (0,01 %)
6 bis 10 Jahre10 Jahre1 bis 2 Jahre0,38 % (0,38 %)
11 bis 25 Jahre10 Jahre1 bis 3 Jahre1,55 % (1,56 %)
26 bis 35 Jahre10 Jahre1 bis 5 Jahre1,73 % (1,74 %)
Quelle: KfW (Stand Sept. 2025)

Ergänzungskredit (359)

LaufzeitZinsbindungTilgungsfreie AnlaufzeitSollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins)
4 bis 5 Jahre5 Jahre1 Jahr3,08 % (3,13 %)
6 bis 10 Jahre10 Jahre1 bis 2 Jahre3,43 % (3,49 %)
11 bis 25 Jahre10 Jahre1 bis 3 Jahre3,64 % (3,70 %)
26 bis 35 Jahre10 Jahre1 bis 5 Jahre3,67 % (3,73 %)
Quelle: KfW (Stand Sept. 2025)

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Antragstellung: Schritt für Schritt

Damit Sie den KfW-Ergänzungskredit nutzen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt und bestimmte Schritte eingehalten werden. Entscheidend ist immer, dass Sie bereits eine bewilligte Zuschussförderung von der KfW oder dem BAFA vorliegen haben, die nicht älter als zwölf Monate ist und deren Auszahlung noch nicht erfolgt ist.

Schritt 1: Zuschusszusage erhalten

Beantragen Sie zunächst die Förderung für Ihre Sanierungsmaßnahme beim BAFA (Einzelmaßnahmen) oder bei der KfW (Heizungsförderung). Erst mit einer Zusage können Sie den Ergänzungskredit beantragen.

Schritt 2: Finanzierungspartner auswählen

Den Kredit stellen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner wie Ihre Hausbank oder einen Baufinanzierungsvermittler. Diese leiten den Antrag an die KfW weiter.

Tipp:

Manche Banken vergeben den Ergänzungskredit erst ab einer bestimmten Mindestkreditsumme (z. B. 10.000 oder 50.000 Euro). Falls Ihr Finanzierungsbedarf darunter liegt, kann es helfen, mehrere Maßnahmen zusammenzufassen oder einen Finanzierungsvermittler einzuschalten.

Schritt 3: Unterlagen einreichen

Für den Antrag benötigen Sie je nach Programm unter anderem einen Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis, eine Meldebestätigung zur Selbstnutzung sowie die Einkommensteuerbescheide der relevanten Haushaltsmitglieder.

Schritt 4: Kreditzusage und Abruf

Nach der Bewilligung können Sie den Kredit innerhalb von zwölf Monaten in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufen. Eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich, ab dem 13. Monat fällt jedoch eine Bereitstellungsgebühr an.

Schritt 5: Zuschuss und Teilrückzahlung

Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, reichen Sie die Rechnungen sowie die Bestätigung nach Durchführung beim BAFA oder der KfW ein. Nach Auszahlung des Zuschusses muss eine eventuelle Zwischenfinanzierung in gleicher Höhe innerhalb von drei Monaten an die KfW zurückgezahlt werden.

Tipp:

Mit den Bauarbeiten dürfen Sie bereits nach der Zuschusszusage beginnen. Es ist also nicht erforderlich, den Ergänzungskredit abzuwarten, um loszulegen.

Rückzahlung, Sondertilgung & Vorfälligkeitsentschädigung

Die Rückzahlung des KfW-Ergänzungskredits erfolgt je nach gewähltem Modell als Annuitätendarlehen mit gleichbleibenden Raten oder als endfälliges Darlehen mit einer Gesamttilgung am Laufzeitende. In der tilgungsfreien Anlaufzeit zahlen Kreditnehmer nur die anfallenden Zinsen.

Ein Vorteil des Programms ist die Möglichkeit von kostenlosen Sondertilgungen: Während der ersten Zinsbindungsfrist kann der Kredit jederzeit ab einem Mindestbetrag von 5.000 Euro teilweise oder vollständig zurückgezahlt werden, ohne dass eine Gebühr anfällt. Das gibt zusätzliche Flexibilität, wenn unerwartete Mittel zur Verfügung stehen. 

Tipp:

Ob die Bank einer hohen Tilgungsrate zustimmt, hängt von Ihrer finanziellen Situation und Bonität ab. Ist die Rate zu hoch, muss die Laufzeit verlängert werden – was meist höhere Zinsen bedeutet. Bedenken Sie auch, dass der besonders günstige Zins im Programm 358 nur für die erste Zinsbindungsfrist gilt. Danach wird eine neue Kondition vereinbart. Um Kosten zu sparen, können Sie zwischendurch größere Beträge sondertilgen und so die Rückzahlung beschleunigen. Das reduziert die Gefahr, später deutlich höhere Zinsen zahlen zu müssen.

Wurde ein bewilligter Zuschuss über den Ergänzungskredit zwischenfinanziert, muss die entsprechende Summe nach Zuschussauszahlung zwingend und innerhalb von drei Monaten an die KfW zurückgeführt werden. Diese Teilrückzahlung kann auch unterhalb der üblichen 5.000-Euro-Grenze erfolgen.

Nach Ablauf der ersten Zinsbindung gelten strengere Regeln: Dann ist eine außerplanmäßige Tilgung nur noch gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Alternativ bietet die KfW in der Regel ein Prolongationsangebot für die Anschlussfinanzierung an. Sie sind dabei nicht an die KfW gebunden, sondern können den Kredit auch bei einem anderen Anbieter fortführen.

Damit bleibt der Ergänzungskredit eine vergleichsweise flexible Finanzierungsform – insbesondere in der ersten Phase, in der Sondertilgungen ohne zusätzliche Kosten möglich sind.

Hinweis:

Wenn Sie Zuschüsse zwischenfinanzieren, müssen diese nach Auszahlung innerhalb von drei Monaten an die KfW zurückgezahlt werden – unabhängig von der 5.000-Euro-Grenze für Sondertilgungen.

Vorteile & Nachteile im Überblick

Der KfW-Ergänzungskredit bietet viele Vorteile, hat aber auch klare Einschränkungen.

Vorteile:

  • Überbrückt die Zeit zwischen Zuschussbewilligung und Auszahlung, sodass Rechnungen sofort beglichen werden können.
  • Besonders günstige Zinssätze im Programm 358 für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 90.000 Euro (ab 0,01 %). Dieser Zinsvorteil kann gegenüber einem klassischen Bankdarlehen Einsparungen in fünfstelliger Höhe bringen!
  • Flexible Gestaltung durch Wahl zwischen Annuitätendarlehen und endfälligem Darlehen.
  • Sondertilgungen während der ersten Zinsbindung jederzeit möglich – ohne Zusatzkosten.
  • Kreditsummen bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit bieten ausreichend Spielraum auch für größere Maßnahmen.

Nachteile:

  • Der Kredit kann ausschließlich in Kombination mit einem bewilligten Zuschuss beantragt werden – eine eigenständige Nutzung ist nicht möglich.
  • Programm 358 ist an Einkommensgrenzen und Selbstnutzung gebunden.
  • Keine Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Maßnahmen, keine Umschuldung bestehender Kredite.
  • Ab dem 13. Monat nach Zusage fallen Bereitstellungszinsen an, wenn der Kredit noch nicht abgerufen wurde.
  • Nach Ende der Zinsbindung sind außerplanmäßige Tilgungen nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Hinweis:

Wenn Sie von einem bereits bewilligten Antrag zurücktreten, gilt eine Sperrfrist von sechs Monaten, bevor Sie erneut einen Ergänzungskredit beantragen können – es sei denn, Sie starten ein neues oder geändertes Bauvorhaben.

Rechenbeispiele: Der KfW-Ergänzungskredit in der Praxis

Ein typischer Anwendungsfall für den Ergänzungskredit ist beispielsweise eine Familie, die ihr Einfamilienhaus energetisch modernisieren möchte. Neben einer neuen Heizung sollen auch die Fenster erneuert und die Kellerdecke gedämmt werden. Die Gesamtkosten liegen bei 60.000 Euro.

Das BAFA bewilligt einen Zuschuss von 12.000 Euro (20 %). Da die Auszahlung jedoch erst nach Abschluss der Arbeiten erfolgt, beantragt die Familie zusätzlich den KfW-Ergänzungskredit. Mit dem Kredit können sie die Rechnungen sofort begleichen – sowohl für den Zuschussanteil, der später zurückgezahlt wird, als auch für die verbleibenden Eigenkosten von 48.000 Euro. Liegt das Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro, profitieren sie vom Zinsvorteil im Programm 358.

Ein weiteres Szenario: Ein Eigentümer plant einen Fenstertausch für 20.000 Euro. Er erhält einen Zuschuss von 4.000 Euro. Den Ergänzungskredit nutzt er, um die verbleibenden 16.000 Euro zu finanzieren. Auch die 4.000 Euro Zuschussanteil kann er übergangsweise mitfinanzieren und nach Auszahlung innerhalb von drei Monaten an die KfW zurückzahlen.

Diese Beispiele zeigen: Der Ergänzungskredit eignet sich, um Sanierungen sofort umzusetzen, ohne auf die Auszahlung der Fördermittel warten zu müssen.

In der Praxis zeigt sich: Manche Banken vergeben KfW-Ergänzungskredite ungern, weil sie an einem 0 %-Darlehen weniger verdienen und lieber ihr eigenes Darlehen verkaufen wollen. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen – wenn die Hausbank ablehnt, lohnt es sich, bei zwei bis drei weiteren Instituten nachzufragen. Meist klappt es dann.

Jan Wanderer

Energie-Experte bei Enwendo

Fazit: KfW Ergänzungskredit als Brücke zur Förderung

Der KfW-Ergänzungskredit (358/359) ist kein klassischer Förderkredit, sondern eine clevere Ergänzung zu bewilligten Zuschüssen. Er schließt Finanzierungslücken, ermöglicht einen sofortigen Start der Sanierung und bietet – je nach Programm – besonders günstige Zinssätze. Entscheidend ist, dass Sie die Fristen einhalten und Zuschuss und Kredit sinnvoll kombinieren. Durch den Zinsvorteil im Programm 358 lassen sich im Vergleich zu einem herkömmlichen Bankdarlehen oft fünfstellige Summen sparen – gerade bei längeren Laufzeiten oder größeren Kreditsummen ein entscheidender Hebel.

Aber auch im Programm 359 können Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen oder Organisationen profitieren. Wer rechtzeitig plant, behält nicht nur die Kosten im Griff, sondern auch die eigene Handlungsfreiheit bei der energetischen Sanierung.

Sie möchten wissen, ob der KfW-Ergänzungskredit für Ihr Vorhaben in Frage kommt – oder wie Sie Zuschüsse und Kredite am besten kombinieren? Unsere Experten unterstützen Sie bei Planung, Antrag und Umsetzung.

Häufige Fragen zum KfW-Ergänzungskredit

Was ist ein KfW-Ergänzungskredit?

Der Ergänzungskredit (Programme 358/359) ist ein Förderkredit, der zusätzlich zu einer bewilligten Zuschussförderung von KfW oder BAFA beantragt werden kann. Er überbrückt die Zeit bis zur Zuschussauszahlung und hilft, Rechnungen sofort zu bezahlen.

Wie hoch ist der KfW-Ergänzungskredit?

Pro Wohneinheit können bis zu 120.000 Euro finanziert werden. Die genaue Kredithöhe hängt von den förderfähigen Kosten und der bewilligten Zuschusssumme ab

Wie hoch sind die Zinsen beim Ergänzungskredit?

Im Programm 358 („Plus“) starten die Zinsen bei 0,01 % effektiv pro Jahr und liegen je nach Laufzeit bei maximal rund 1,7 %. Im Programm 359 bewegen sich die Zinssätze auf Marktniveau – etwa zwischen 3 und 4 %.

Welche Laufzeiten sind möglich?

Die Kreditlaufzeit liegt zwischen 4 und 35 Jahren. Es gibt eine tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahren.

Kann ich eine Sondertilgung leisten?

Ja. Während der ersten Zinsbindung sind Sondertilgungen ab 5.000 Euro jederzeit möglich, ohne zusätzliche Kosten. Wird ein Zuschuss zwischenfinanziert, muss dieser nach Auszahlung ohnehin in voller Höhe zurückgezahlt werden – auch unterhalb dieser Grenze.

Wann darf ich mit den Bauarbeiten beginnen?

Der Baubeginn ist bereits nach Erhalt der Zuschusszusage möglich. Sie müssen nicht warten, bis der Ergänzungskredit beantragt oder ausgezahlt ist.

Wer kann den Ergänzungskredit beantragen?

Das Programm 358 ist für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro gedacht. Programm 359 richtet sich an alle weiteren Antragsteller, darunter auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen.

Was passiert, wenn meine Bank den Kredit ablehnt?

Einige Banken vergeben den Ergänzungskredit erst ab bestimmten Mindestsummen (z. B. 10.000 oder 50.000 Euro). In diesem Fall kann es helfen, mehrere Maßnahmen zusammenzufassen oder über einen Baufinanzierungsvermittler andere Banken anzusprechen.

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