Stand: 06.02.2026
Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), häufig als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, kommt erneut nicht voran. Nach aktuellen Berichten hat die Bundesregierung die selbst gesetzte Frist für die Vorlage zentraler Eckpunkte verpasst. Eigentlich sollte bis Ende Januar 2026 Klarheit über die geplanten Änderungen bestehen, doch auch Anfang Februar liegen weiterhin keine verbindlichen Beschlüsse vor. Damit setzt sich das politische Tauziehen innerhalb der Koalition fort – mit spürbaren Folgen für Eigentümer, Sanierer und den gesamten Gebäudesektor.
Reform verzögert sich – politische Einigung weiter offen
Das Gebäudeenergiegesetz ist eines der zentralen Instrumente der deutschen Klimapolitik im Gebäudebereich. Es legt fest, welche energetischen Anforderungen Gebäude erfüllen müssen und unter welchen Bedingungen neue Heizungen eingebaut werden dürfen. Besonders umstritten ist die Vorgabe, dass neu installierte Heizsysteme zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Genau an dieser Stelle hakt es politisch: Innerhalb der Koalition gibt es weiterhin unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie verbindlich diese Vorgabe künftig ausgestaltet sein soll. Während einige Akteure auf mehr Flexibilität und technologieoffene Lösungen drängen, warnen andere vor einer Aufweichung zentraler Klimaziele. Eine Einigung lässt weiter auf sich warten.
Warum die Verzögerung für Eigentümer problematisch ist
Die ausbleibende Reform trifft den Markt in einer sensiblen Phase. Viele Hauseigentümer stehen vor grundlegenden Entscheidungen – etwa beim Austausch alter Heizungen oder bei umfassenden Sanierungen. Die fehlende Klarheit führt dazu, dass Projekte verschoben oder ganz gestoppt werden.
Konkret entstehen aktuell:
- Planungsunsicherheit bei Heizungs-, Dämm- und Sanierungsvorhaben
- uneinheitliche Vorgaben, da Kommunen und Bundesländer unterschiedlich reagieren
- Unsicherheit bei Förderbedingungen, die eng mit gesetzlichen Anforderungen verknüpft sind
Diese Situation wirkt wie eine Investitionsbremse. Fachleute warnen, dass notwendige Modernisierungen dadurch weiter hinausgezögert werden – mit negativen Folgen für Energieverbrauch, Emissionen und langfristige Heizkosten.
Gesetz gilt weiter – Handlungsdruck bleibt bestehen
Wichtig ist: Trotz der Verzögerung bleibt das bestehende Gebäudeenergiegesetz uneingeschränkt in Kraft. Für Eigentümer bedeutet das, dass aktuelle Anforderungen weiterhin gelten – inklusive der Vorgaben für neue Heizungen und energetische Standards. Wer heute saniert oder eine Heizung tauscht, muss sich also an den bestehenden Regeln orientieren.
Gleichzeitig zeigt die aktuelle Situation, dass weitere Anpassungen kommen können. Wer jetzt plant, sollte daher nicht nur die aktuelle Rechtslage berücksichtigen, sondern Sanierungsentscheidungen möglichst zukunftssicher treffen.
Unser Tipp: Auch wenn politische Entscheidungen auf sich warten lassen, ist es für Eigentümer sinnvoll, Sanierungs- oder Heizungstausch-Projekte jetzt strukturiert vorzubereiten. Eine vorausschauende Planung hilft, spätere Nachrüstpflichten, Mehrkosten oder Förderverluste zu vermeiden.
👉 Jetzt prüfen, welche Massnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll und langfristig tragfähig sind – unabhängig von kurzfristigen politischen Verzögerungen.
Quelle
T-Online: „Heizungsgesetz gilt weiter: Neuer Zeitplan – Reform wieder verschoben“, 6. Februar 2026