Hamburg ist das erste Bundesland, das den Einbau bestimmter Heizsysteme konsequent einschränkt. Seit Anfang dieser Woche dürfen neue Stromdirektheizungen in der Hansestadt nicht mehr eingebaut oder ersetzt werden. Betroffen sind damit unter anderem klassische Elektroheizkörper, Nachtspeicherheizungen sowie viele Infrarotheizungen mit höherer Leistung. Für Eigentümer, Vermieter und Sanierer hat diese Regelung ganz konkrete Folgen – und sie zwingt viele zu schnellen Entscheidungen.
Was genau jetzt verboten ist – und warum Hamburg vorprescht
Konkret untersagt Hamburg den Neu- und Ersatzeinbau von Stromdirektheizungen zur Raumwärmeerzeugung, sobald diese eine Leistung von mehr als 1,5 kW haben. Die Regelung greift nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Sanierungen und beim Austausch bestehender Anlagen.
Der Hintergrund ist klar: Stromdirektheizungen gelten aus Sicht des Klimaschutzes als ineffizient, da sie Strom ohne Zwischenschritt direkt in Wärme umwandeln und dabei keine Umweltenergie nutzen. Im Vergleich zu Wärmepumpen oder Fernwärme verursachen sie deutlich höhere CO₂-Emissionen – insbesondere dann, wenn der Strom nicht vollständig aus erneuerbaren Quellen stammt. Hamburg nutzt hier seinen landesrechtlichen Spielraum und geht bewusst über die bundesweiten Mindestanforderungen hinaus.
Wer betroffen ist – und wo es Ausnahmen geben kann
Die neue Regelung betrifft vor allem:
- Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg
- Vermieter mit elektrisch beheizten Wohnungen
- Hausverwaltungen und Projektentwickler
- Handwerks- und Sanierungsbetriebe
Wichtig: Bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben werden. Das Verbot greift erst dann, wenn eine Heizung ersetzt oder neu eingebaut werden soll. In technisch begründeten Ausnahmefällen – etwa bei Denkmalschutz oder fehlenden Alternativen – können Ausnahmen beantragt werden. Diese müssen jedoch sauber begründet und dokumentiert werden, was den Planungsaufwand erhöht.
Warum Sie jetzt handeln sollten – auch außerhalb Hamburgs
Auch wenn das Verbot aktuell nur Hamburg betrifft, hat es Signalwirkung für andere Bundesländer. Für Eigentümer bedeutet das: Wer heute noch auf eine Stromdirektheizung setzt, riskiert, in wenigen Jahren erneut umrüsten zu müssen – ohne Fördervorteile und unter Zeitdruck.
Gerade bei anstehenden Sanierungen lohnt es sich deshalb, jetzt technologieoffen zu prüfen, welche Heizlösung langfristig rechtssicher, förderfähig und wirtschaftlich ist. Wärmepumpen, Hybridlösungen oder der Anschluss an ein Wärmenetz sind in vielen Fällen nicht nur zulässig, sondern auch finanziell attraktiver als erwartet – insbesondere in Kombination mit Förderprogrammen und einer sinnvollen Sanierungsreihenfolge.
Das bedeutet das Verbot ganz konkret für Ihre Planung
- Ein einfacher 1-zu-1-Tausch einer Elektroheizung ist in Hamburg nicht mehr möglich
- Heizungsentscheidungen müssen stärker mit Gebäudezustand und Dämmstandard zusammengedacht werden
- Frühzeitige Beratung verhindert Fehlentscheidungen und teure Umplanungen
Unser Tipp: Lassen Sie frühzeitig prüfen, ob Ihre Immobilie vom Verbot betroffen ist und welche Alternativen technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind. Eine fundierte Entscheidung spart nicht nur Kosten, sondern auch Zeit und Nerven – gerade in einem sich schnell ändernden Rechtsrahmen.
👉 Jetzt unverbindlich prüfen lassen, welche Heizlösung für Ihr Gebäude zukunftssicher ist und welche Fördermöglichkeiten Sie nutzen können.
Quellen: Utopia.de (01/2026), Inside Digital (01/2026), Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG)