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Gibt es noch Förderung im Neubau? 

Jan Wanderer
Jan Wanderer
Energie-Experte bei Enwendo
Stand: 19 Min. Lesezeit

Die Frage „Gibt es noch Förderung im Neubau?” lässt sich klar beantworten: Ja, es gibt weiterhin staatliche Unterstützung – aber fast ausschließlich als zinsgünstige KfW-Kredite für energieeffiziente Gebäude. Klassische Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse, wie sie früher üblich waren, spielen im Neubau praktisch keine Rolle mehr. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten aktuellen Programme.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt 2026 noch Neubauförderung – aber fast ausschließlich als zinsgünstige KfW-Kredite
  • Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse spielen im Neubau keine Rolle mehr
  • Zentrale Programme sind:
    • Klimafreundlicher Neubau (KFN) – KfW 297 / 298
    • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) – KfW 296
    • Rückkehr der EH55-Förderung ab 16.12.2025 (befristet, Kredit, kein Zuschuss)
  • Gefördert werden nur energieeffiziente Neubauten (EH40, künftig teilweise EH55)
  • Für höhere Kreditbeträge ist oft ein QNG-Nachhaltigkeitssiegel erforderlich
  • Ein Energieeffizienz-Experte ist zwingend vorgeschrieben
  • Der Förderantrag muss vor Baubeginn gestellt werden
  • Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt – Budgets können kurzfristig ausgeschöpft sein

So gehen Sie vor

  1. Neubauvorhaben und Zielstandard festlegen: Prüfen Sie früh, ob EH40, EH40 + QNG oder künftig EH55 realistisch erreichbar sind.
  2. Energieeffizienz-Experten beauftragen: Wählen Sie einen Experten aus der dena-Liste – ohne ihn ist keine Förderung möglich.
  3. Förderfähigkeit prüfen lassen: Der Experte klärt Effizienzstandard, Treibhausgasbilanz und technische Anforderungen.
  4. Finanzierung strukturieren: Binden Sie den KfW-Kredit in Ihre Gesamtfinanzierung über Hausbank oder Vermittler ein.
  5. Förderantrag vor Baubeginn stellen: Erst nach Zusage dürfen Bauverträge für förderrelevante Leistungen geschlossen werden.
  6. Bau begleiten und Nachweise sichern: Energieexperte (und ggf. Nachhaltigkeitsberater) begleiten die Umsetzung.
  7. Bestätigung nach Durchführung einreichen: Nach Fertigstellung werden alle Nachweise eingereicht, damit der Kredit vollständig genutzt werden kann.

Überblick: Welche Neubauförderungen gibt es aktuell noch?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bildet das Dach aller relevanten Förderprogramme im Bau- und Sanierungsbereich. Für den Neubau ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) der zentrale Ansprechpartner – die Förderbank des Bundes vergibt zinsgünstige Förderkredite, die Sie über Ihre Hausbank oder Finanzierungsvermittler beantragen können.

Die relevanten Programme für Wohngebäude im Neubau:

  • BEG „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude” (KFN) – KfW 297 für Selbstnutzer, KfW 298 für Vermieter
  • KFN für Nichtwohngebäude (KfW 299) – relevant für gewerbliche Projekte und Investoren
  • Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment” (KNN) – seit 01.10.2024 für günstigen Mietwohnungsbau
  • Wiederaufgelegte EH55-Förderung – ab Mitte Dezember 2025 mit 800 Millionen Euro Budget

Die klassische EH55-Förderung wurde im April 2022 gestoppt. Damals war der Effizienzhaus-Standard 55 praktisch zum Neubaustandard geworden, was die Fördermittel sprengte. Die neue EH55-Variante ab 2025 unterscheidet sich deutlich: Sie läuft nur als Kredit ohne Tilgungszuschuss und ist an strengere Anforderungen bezüglich der Treibhausgasbilanz gekoppelt.

Zusätzlich bieten Bundesländer und Kommunen ergänzende Programme an – von Zuschüssen für Familien bis zu Grunderwerbsteuer-Erleichterungen. Dieser Artikel konzentriert sich primär auf die Bundesförderung, da diese für alle Bauherren in Deutschland zugänglich ist.

Hinweis

Die Neubauförderung ist streng an den Effizienzhaus-Standard (EH40, teilweise EH55) gekoppelt. Wer die höhere Förderstufe nutzen möchte, benötigt zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Die Förderung läuft überwiegend als Kredit mit Zinsverbilligung – bei aktuellen Konditionen sparen Sie beispielsweise bei 100.000 Euro Kreditvolumen mehrere Tausend Euro gegenüber marktüblichen Zinsen.

KfW 297 / 298: Klimafreundlicher Neubau – die zentrale Bundesförderung

Das Programm „Klimafreundlicher Neubau” (KFN) ist das Herzstück der aktuellen Neubauförderung. Die KfW unterscheidet zwischen Programm 297 für Selbstnutzer und Programm 298 für Vermieter und Wohnungsunternehmen. Für Nichtwohngebäude existiert zusätzlich das Programm 299, das hier nur am Rande relevant ist.

Die wichtigsten Konditionen auf einen Blick:

MerkmalStandard-KFNKFN mit QNG
Kreditvolumenbis 100.000 € je Wohneinheitbis 150.000 € je Wohneinheit
EffizienzanforderungEffizienzhaus 40Effizienzhaus 40 + QNG-Siegel
Finanzierungsanteilbis 100 % der förderfähigen Kostenbis 100 % der förderfähigen Kosten
Zinsbindung10 Jahre10 Jahre
Laufzeitbis 35 Jahrebis 35 Jahre

Förderfähige Kosten umfassen:

  • Bauwerkskosten und Haustechnik
  • Fachplanung und Baubegleitung
  • Lebenszyklusanalyse
  • QNG-Zertifizierung (bei der höheren Stufe)

Konkretes Zinsbeispiel (Stand Juni 2025): Der effektive Jahreszins liegt bei etwa 2,3–2,6 % bei 10 Jahren Zinsbindung und 25–35 Jahren Laufzeit. Im Vergleich: Der marktübliche Zinssatz für Immobilienfinanzierungen bewegt sich aktuell bei 3,5–4,0 %. Bei 100.000 Euro Kreditsumme sparen Sie so über die Zinsbindung mehrere Tausend Euro.

Die Konditionen werden tagesaktuell von der KfW festgelegt und orientieren sich am Kapitalmarkt. Die aktuellen Zinskonditionen finden Sie auf der KfW-Website. Wichtig: Der Kredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über Ihre Hausbank oder Finanzierungsvermittler wie Interhyp, Dr. Klein oder Baufi24.

Klimafreundlicher Neubau – Standard und mit QNG

Die Förderung unterscheidet zwei Stufen, die sich in den Anforderungen und der Förderhöhe unterscheiden:

Klimafreundliches Wohngebäude (Standard-KFN):

  • Mindestens Effizienzhaus 40
  • Keine Öl- oder Gasheizung erlaubt
  • Nutzung überwiegend erneuerbarer Energien für Heizung und Warmwasser
  • Einhaltung von Grenzwerten für das Treibhauspotenzial (Lebenszyklusbetrachtung)
  • Maximaler Kredit: 100.000 Euro pro Wohneinheit

Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG:

  • Alle Anforderungen des Standard-KFN
  • Zusätzlich verpflichtendes QNG-Siegel (Plus oder Premium)
  • Zertifizierung durch akkreditierte Stelle erforderlich
  • Strengere Anforderungen an Ökologie, Ökonomie und soziokulturelle Qualität
  • Maximaler Kredit: 150.000 Euro pro Wohneinheit

Das QNG-Siegel lohnt sich besonders bei größeren Vorhaben und Mehrfamilienhäusern, wo sich der zusätzliche Planungsaufwand auf mehrere Wohnungen verteilt. Für das klassische Einfamilienhaus sollten Sie individuell abwägen, ob der Mehraufwand die höhere Kreditobergrenze rechtfertigt.

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Treibhauspotenzial, Effizienzhaus-Standard und Technik-Anforderungen

Was bedeutet Effizienzhaus 40? Ein Effizienzhaus 40 verbraucht maximal 40 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nach Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das erfordert einen sehr guten Wärmeschutz der Gebäudehülle und hocheffiziente Anlagentechnik.

Was ist das Treibhauspotenzial? Die Förderung betrachtet nicht nur den Energieverbrauch im Betrieb, sondern die gesamten CO₂-Emissionen über den Lebenszyklus des Gebäudes – von der Herstellung der Baustoffe über die Nutzungsphase bis zum Rückbau. Diese Lebenszyklusanalyse (LCA) ist Pflichtbestandteil der Förderung.

Technische Mindestanforderungen im Überblick:

  • Verbot fossiler Heizsysteme (kein Gas- oder Ölkessel)
  • Bevorzugte Systeme: Wärmepumpen, Biomasseheizungen mit strengen Emissionsgrenzen
  • Nah- und Fernwärme mit hohem Anteil erneuerbarer Energie
  • PV-Anlagen zur Eigenstromnutzung werden positiv bewertet
  • Hochwertige Fenster mit Ug-Werten unter 0,95 W/m²K
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung empfohlen

Alle technischen Details sind in den KfW-Merkblättern und den BEG-FAQ geregelt. Für die konkrete Planung ist die Einbindung von Energieeffizienz-Experten zwingend erforderlich.

Neubau Förderung

Neubauförderung im Niedrigpreissegment (KNN) – günstige Wohnungen gezielt fördern

Das Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment” (KNN) läuft seit dem 01.10.2024 und adressiert ein drängendes Problem: den Mangel an bezahlbarem, gleichzeitig energieeffizientem Wohnraum. Das Programm richtet sich gezielt an Bauträger, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Kommunen, die preisgünstige Mietwohnungen errichten möchten.

Kernmerkmale des KNN-Programms:

  • Zielgruppe: Professionelle Bauherren für Mietwohnungsbau
  • Energieanforderungen: Effizienzhaus 55 oder 40, Verzicht auf fossile Energieträger
  • Besondere Anforderungen: Maximale Baukosten, Vorgaben für Wohnungsgrößen und Raumzuschnitte
  • Förderhöhe: Zinsverbilligte Kredite, teilweise höhere Kreditbeträge bei nachgewiesen günstigem Mietniveau
  • Ziel: Sicherstellung von „wirklich günstigem” Wohnraum

Das Programm stellt sicher, dass geförderte Wohnungen tatsächlich im Niedrigpreissegment bleiben. Dazu gehören:

  • Mindestgröße von Individualräumen (z.B. 10 m² bei Wohnungen ab 40 m²)
  • Definiertes Verhältnis von Gesamtwohnfläche zu Anzahl der Wohnräume
  • Begrenzung der Baukosten pro Quadratmeter
  • Nachweis der geplanten Mietpreisgestaltung

Praxisbeispiel: Kleine Wohnung mit zwei Individualräumen

Nehmen wir eine typische 2-Zimmer-Wohnung mit circa 50 m² Wohnfläche als Beispiel. Nach den KNN-Vorgaben müssen die beiden Individualräume – etwa Schlafzimmer und Arbeits- oder Kinderzimmer – jeweils mindestens 10 m² Fläche haben.

Wie die KNN-Vorgaben greifen:

  • Die Raumgrößen-Anforderungen stellen sicher, dass keine „Schuhschachtel-Wohnungen” entstehen
  • Die Baukosten-Begrenzung verhindert überteuerte Ausstattung
  • Der effiziente Standard (EH55/EH40) senkt langfristig die Heiz- und Nebenkosten für Mieter

Langfristiger Nutzen für Bewohner:

  • Niedrigere Betriebskosten durch gute Dämmung und effiziente Haustechnik
  • Vermeidung von „Billigbauweise”, die später hohe Wartungskosten verursacht
  • Werterhalt der Immobilie auch bei künftigen Verschärfungen des GEG

Die konkreten Grenzwerte und Tabellen für Raumgrößen und Baukosten können bei der KfW abgerufen werden. Für Menschen, die bezahlbaren Wohnraum suchen, bedeutet das Programm: Neue Wohnungen müssen nicht zwingend teuer sein, um energieeffizient zu sein.

Neue und zurückkehrende Förderung für Effizienzhaus 55 – was ändert sich?

Die klassische KfW-55-Förderung wurde im April 2022 abrupt eingestellt. Der Grund: Der Effizienzhaus-Standard 55 war praktisch zum Neubaustandard geworden, fast jedes neue Haus erfüllte die Anforderungen. Die Fördermittel waren ausgeschöpft, bevor das Haushaltsjahr überhaupt richtig begonnen hatte.

Mitte Dezember 2025 kehrt die EH55-Förderung zurück – allerdings in modifizierter Form:

Was ist neu bei der EH55-Förderung 2025?

  • Budget: Circa 800 Millionen Euro für Neubauprogramme
  • Förderart: Nur zinsverbilligte Kredite, keine Tilgungszuschüsse
  • Anforderungen: Teilweise Einbindung in bestehende Programme (KFN/KNN)
  • Strengere Vorgaben für die Treibhausgasbilanz als früher
  • Bauarbeiten dürfen erst nach dem Förderstart am 16.12.2025 beginnen

Vorteile für Bauwillige:

  • Niedrigere Einstiegshürde als EH40
  • Kosteneinsparungen von 20–30 % bei der Bauausführung gegenüber EH40
  • Breiterer Zugang für Familien und Normalverdiener

Nachteile und Kritik:

  • EH55 liegt nahe am GEG-Mindeststandard – Kritiker sehen geringe Zusatzwirkung
  • Begrenztes Budget kann schnell erschöpft sein
  • Politisch umstritten, Fortführung unsicher

Experten wie Felix Pakleppa vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe loben die Maßnahme als „gute Ergänzung zum Bau-Turbo”, die Investitionsmut schafft. Die Ampel-Koalition und auch die neue Bundesregierung sehen darin ein Mittel gegen den Wohnungsbaumangel.

Hintergrund: Warum wurde EH55 überhaupt gestoppt?

Die EH55-Förderung war eines der erfolgreichsten Förderprogramme überhaupt – zu erfolgreich. Als praktisch jeder Neubau den Standard erfüllte, wurde das Programm zum Haushaltsproblem:

  • Starke Nachfrage: EH55 wurde zum flächendeckenden Neubaustandard
  • Budgetüberschreitung: Die Haushaltsmittel waren regelmäßig vorzeitig erschöpft
  • Förderstopp: Im April 2022 endete das Programm abrupt

Die Konsequenzen waren erheblich: Viele bereits genehmigte Projekte standen plötzlich ohne zugesagte Förderung da. Der Bundestag stellte im September 2025 weitere 59 Millionen Euro bereit, um Altanträge und liegengebliebene Vorhaben abzuarbeiten.

Der aktuelle EH55-Neustart ist stärker begrenzt und bleibt politisch umkämpft. Die 800 Millionen Euro für 2026 werden voraussichtlich schnell vergriffen sein – wer von der Förderung profitieren möchte, sollte früh planen.

Voraussetzungen: Wer bekommt Neubauförderung – und unter welchen Bedingungen?

Grundsätzlich können verschiedene Gruppen die Neubauförderung nutzen: Privatpersonen und Familien, Vermieter und Investoren, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften sowie Kommunen. Die Entscheidung, ob eine Förderung gewährt wird, hängt von technischen und formalen Kriterien ab.

Allgemeine Voraussetzungen für alle Programme:

  • Neubau oder Erwerb eines neu gebauten, förderfähigen Effizienzhauses (EH40/EH55)
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten bereits in der Planungsphase
  • Antragstellung vor Baubeginn – keine vorzeitige Auftragsvergabe für Bauleistungen
  • Nutzung als Wohngebäude (bei KfW 297/298)

Zusätzliche Voraussetzungen für QNG-Varianten:

  • Nachhaltigkeitsberater zusätzlich zum Energieexperten
  • Akkreditierte Zertifizierungsstelle für das QNG-Siegel
  • QNG-Zertifizierung als obligatorischer Nachweis

Wichtige Einschränkungen bei Kombinationen:

  • KfW 297 ist nicht mit dem Wohneigentum-für-Familien-Programm (WEF) kombinierbar
  • Keine Doppelförderung mit KWKG/EEG-Vergütung für denselben Ökostrom
  • Steuerliche Förderung nach § 35c EStG nicht parallel zu BEG-Zuschüssen nutzbar

Eine frühzeitige Energieberatung ist der wichtigste erste Schritt. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Vorhaben die technischen Anforderungen erfüllt und Sie die passende Förderung beantragen.

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Was bedeutet Effizienzhaus-Standard konkret im Neubau?

Effizienzhaus 40 (EH40):

  • Nur 40 % des zulässigen Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes nach GEG
  • Rund 45 % besserer Wärmeschutz (Transmissionswärmeverlust) als GEG-Referenz
  • Sehr hochwertige Gebäudehülle und Anlagentechnik erforderlich
  • Aktueller Standard für maximale KfW-Förderung

Effizienzhaus 55 (EH55):

  • 55 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes
  • Länger als gesetzlicher Standard etabliert
  • Geringere technische Anforderungen als EH40
  • Kritische Betrachtung der Förderung, da nahe am GEG-Mindeststandard

Neben der Dämmung und Haustechnik beeinflussen auch die Ausrichtung des Gebäudes, seine Kompaktheit und die Flächenaufteilung den erreichbaren Effizienzhausstandard. Ein Energieeffizienz-Experte kann bereits in der frühen Planungsphase optimieren.

Im Neubau stehen die Stufen 40 und 55 im Fokus. Die weiteren Stufen (70, 85, 100, Denkmal) spielen vor allem bei der Sanierung eine Rolle.

Treibhauspotenzial und Lebenszyklusanalyse (LCA)

Die BEG-Förderung misst Neubauten nicht nur am Energieverbrauch im Betrieb, sondern auch an den CO₂-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus. Die Lebenszyklusanalyse (LCA) ist Pflichtbestandteil jedes Förderantrags.

Was die LCA umfasst:

  • Betrachtung aller Baustoffe (Beton, Stahl, Holz, Dämmmaterialien etc.)
  • Berücksichtigung von Herstellung, Nutzung, Instandhaltung und Rückbau
  • Berechnung des Treibhauspotenzials in kg CO₂-Äquivalent pro m² Wohnfläche
  • KfW definiert Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen

Praktische Konsequenzen:

  • Verwendung klimafreundlicher Materialien kann helfen, Grenzwerte zu erreichen
  • Holzbau und Recyclingbeton werden positiv bewertet
  • Der Energieexperte oder Nachhaltigkeitsberater führt die Berechnung durch
  • Die LCA-Dokumentation ist Teil der Nachweispflicht

Nachhaltigkeitszertifikat QNG – wann lohnt es sich?

Das QNG-Siegel ist das staatliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in den Stufen Plus und Premium. Es deckt deutlich mehr ab als nur die Energieeffizienz:

Was QNG umfasst:

  • Ökologische Kriterien: Ökobilanz, Baustoffwahl, Flächenversiegelung
  • Ökonomische Kriterien: Lebenszykluskosten, Wertstabilität
  • Soziale Kriterien: Wohnkomfort, Schallschutz, Barrierefreiheit

Voraussetzungen für QNG:

  • Zertifizierung über anerkannte Stellen (z.B. DGNB, BNK, NaWoh)
  • Nachweis umfangreicher Kriterienkataloge
  • Zusätzliche Planungs- und Dokumentationsaufwände

Vorteile des QNG-Siegels:

  • Höhere Kreditobergrenze: 150.000 Euro statt 100.000 Euro je Wohneinheit
  • Bessere Vermarktungsargumente bei späterem Kauf oder Vermietung
  • ESG-Konformität für institutionelle Investoren
  • Zukunftssicherheit bei weiteren regulatorischen Verschärfungen

Das QNG-Siegel rechnet sich vor allem bei Mehrfamilienhäusern und größeren Projekten, wo sich der Zusatzaufwand auf viele Wohnungen verteilt. Für das klassische Einfamilienhaus sollten Familien individuell abwägen, ob der Mehraufwand den höheren Kreditrahmen rechtfertigt.

Beratung Neubau

So beantragen Sie die Neubauförderung konkret

Der Weg zur Neubauförderung folgt einem klaren Ablauf: Grundstück sichern, Energieberater einbinden, Förderfähigkeit planen, Finanzierungspartner finden, Antrag vor Baubeginn stellen, Bau begleiten lassen und am Ende die Nachweise einreichen.

Wichtigste Regel: Der Förderantrag muss zwingend vor Baubeginn und vor Abschluss wichtiger Bauverträge gestellt werden. Nur planerische und beratende Leistungen dürfen vorher beauftragt werden.

KfW-Förderkredite laufen ausschließlich über Banken, Sparkassen und Finanzierungsvermittler – einen Direktantrag bei der KfW gibt es nicht. Nutzen Sie Vergleichsportale oder spezialisierte Baufinanzierungsvermittler, um die besten Zinskonditionen zu finden.

Mini-Guide: Der Weg zur Förderung in 8 Schritten

  1. Grundstück sichern und Bauvorhaben grob planen
  2. Energieeffizienz-Experten aus der DENA-Liste beauftragen
  3. Förderfähigkeit prüfen und Effizienzhaus-Standard festlegen
  4. Ggf. Nachhaltigkeitsberater für QNG-Variante einbinden
  5. Finanzierungspartner finden und Gesamtfinanzierung planen
  6. Förderantrag über die Bank bei der KfW einreichen
  7. Zusage abwarten, dann erst Bauverträge abschließen und bauen
  8. Nach Fertigstellung Nachweise einreichen und Kredit nutzen

Schritt 1: Energieeffizienz-Experten beauftragen

Ein gelisteter Energieeffizienz-Experte (EEE) ist verpflichtend, um KFN- und KNN-Förderung zu erhalten. Ohne ihn ist keine Antragstellung möglich.

Aufgaben des Experten:

Bei QNG-Projekten benötigen Sie zusätzlich einen Nachhaltigkeitsberater, der die erweiterten Kriterien begleitet. Die Suche nach einem zertifizierten Energieberater startet auf der DENA-Expertenliste unter energie-effizienz-experten.de.

Schritt 2: Finanzierungspartner finden und KfW-Kredit einbinden

Ihre Hausbank oder ein Online-Finanzierungsvermittler fungiert als „durchleitender” Partner und kombiniert den KfW-Kredit mit Ihrer klassischen Baufinanzierung.

So läuft der Prozess:

  • Der Finanzierungspartner prüft Ihre Bonität, die Projektunterlagen und die BzA
  • Der KfW-Kredit wird in die Gesamtfinanzierung integriert (z.B. 100.000–150.000 Euro KfW, Rest klassischer Bankkredit)
  • Zinsbindung, Tilgung und Laufzeit werden gemeinsam geplant
  • Der Sollzins wird am Tag der KfW-Zusage festgeschrieben

Holen Sie mehrere Angebote ein und nutzen Sie Online-Rechner, um die Monatsrate realistisch einzuschätzen. Der Antrag wird vom Finanzierungspartner bei der KfW eingereicht – Sie selbst stellen keinen Direktantrag.

Schritt 3: KfW-Zusage, Bauphase und Nachweise

Ablauf nach Einreichung:

  • Die KfW prüft den Antrag und erteilt die Zusage
  • Der Zinssatz wird am Tag der Zusage festgeschrieben
  • Sie unterschreiben den Kreditvertrag bei Ihrer Hausbank

Während der Bauphase:

  • Der Energieeffizienz-Experte begleitet die Umsetzung
  • Bei QNG überwacht zusätzlich die Zertifizierungsstelle die Anforderungen
  • Änderungen am Bauvorhaben müssen abgestimmt werden

Auszahlung des Kredits:

  • In einer Summe oder in Abruftranchen möglich
  • Abruffrist beachten (z.B. 12 Monate ab Zusage)
  • Danach fallen Bereitstellungszinsen an (z.B. 0,15 % pro Monat)

Nach Fertigstellung:

  • Einreichung der Nachweise innerhalb von 36 Monaten nach Zusage
  • BnD durch den Energieexperten erstellen lassen
  • Alle Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsnachweise, Zertifikate) mindestens 10 Jahre aufbewahren

Lohnt sich Neubauförderung für Sie – oder ist ein ungünstiger Standard zu teuer?

Die Neubauförderung bringt eindeutige Vorteile, aber auch Mehrkosten mit sich. Eine ehrliche Abwägung ist wichtig, bevor Sie sich für ein Vorhaben entscheiden.

Finanzielle Vorteile:

  • Zinsersparnis von circa 1,0–1,5 Prozentpunkten gegenüber Marktzins
  • Bei 100.000 Euro Kredit über 10 Jahre Zinsbindung: mehrere Tausend Euro Ersparnis
  • Höherer Kreditrahmen bei QNG (150.000 Euro statt 100.000 Euro)

Zusätzliche Kosten:

Langfristiger Nutzen:

  • Geringere Heiz- und Nebenkosten über die gesamte Nutzungsdauer
  • Höherer Werterhalt bei Verkauf oder Vermietung
  • Bessere Positionierung bei künftigen GEG-Verschärfungen
  • Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und deren Preisentwicklung

Persönliche Faktoren in der Entscheidung:

  • Verfügbares Budget und Eigenkapital
  • Haushaltseinkommen und Kreditwürdigkeit bei der Hausbank
  • Familienplanung und langfristige Nutzungsperspektive
  • Bereitschaft, bürokratische Anforderungen zu erfüllen

Realistisch planen und Angebote vergleichen

Vor dem Projektstart sollten Sie ein Gesamtbudget definieren, das alle Kosten umfasst:

  • Grundstück und Erschließung
  • Baukosten inkl. Haustechnik
  • Baunebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Versicherungen)
  • Außenanlagen und Garage
  • Reserve für Unvorhergesehenes (mindestens 10 %)

Praktische Tipps für die Finanzierung:

  • Nutzen Sie Online-Baufinanzierungsrechner für verschiedene Szenarien
  • Sprechen Sie mit einem Energieberater für passende Programme
  • Holen Sie mindestens drei Finanzierungsangebote ein
  • Achten Sie auf Effektivzins, nicht nur auf den Sollzins
  • Prüfen Sie Sondertilgungsmöglichkeiten und Bereitstellungszinsen
  • Kombinieren Sie KfW-Förderung mit regionalen Programmen, wo möglich

Kombination mit anderen Fördermitteln – was ist möglich, was nicht?

Die Neubauförderung lässt sich oft mit weiteren Mitteln kombinieren – aber Doppel- und Überförderung müssen vermieden werden. Die Regel lautet: Eine Maßnahme darf nicht doppelt gefördert werden.

Mögliche Kombinationen:

  • KFN/KNN-Kredite mit zinsverbilligten Darlehen der Landesbanken
  • Kommunale Zuschüsse für erneuerbare Energie (Wärmepumpenbonus, PV-Zuschüsse)
  • Steuerliche Förderung einzelner Maßnahmen, soweit mit BEG vereinbar
  • Länderprogramme für Familien mit Kindern

Nicht kombinierbar oder eingeschränkt:

  • KfW 297 nicht mit „Wohneigentum für Familien” (WEF) kombinierbar
  • Keine Doppelförderung von Strom aus PV über KFN und gleichzeitig EEG-Vergütung
  • Steuerbonus nach § 35c EStG nicht parallel zu BEG-Zuschüssen nutzbar

Die Heizungstausch-Förderung (30 % Grundförderung, Boni bis 70 %) gilt primär für Bestandsgebäude. Im Neubau ist die Heizung Teil der Gesamtförderung über KFN/KNN.

Regionale Programme und besondere Zielgruppen

Bundesländer und Kommunen bieten oft ergänzende Fördermöglichkeiten:

Länderprogramme (Beispiele):

  • Zinsgünstige Darlehen für Familien mit Kindern (z.B. L-Bank, BayernLabo, NRW.BANK)
  • Zuschüsse für Erst-Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Programme wie „Jung kauft Alt” (zwar Sanierung, aber als Alternative zum Neubau interessant)

Kommunale Angebote:

  • Verbilligte Grundstücke für Familien
  • Zuschüsse für effiziente Heiztechnik
  • Förderungen für Barrierefreiheit und familiengerechte Grundrisse

Fragen Sie frühzeitig bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung und der zuständigen Landesbank nach parallel nutzbaren Programmen. Die Kombination kann die Gesamtbelastung erheblich senken – vorausgesetzt, die Programme sind tatsächlich kombinierbar.

Neubauförderung ist keine feste Zusage, sondern immer eine Momentaufnahme. Die Programme stehen unter Haushaltsvorbehalt, Konditionen können sich kurzfristig ändern – und einen Rechtsanspruch gibt es erst mit der Bewilligung. Der Förderstopp bei EH55 im Jahr 2022 zeigt sehr deutlich: Wer zu spät plant oder Anträge aufschiebt, riskiert, komplett leer auszugehen.

Jan Wanderer

Energie-Experte bei Enwendo

Fazit: Gibt es noch Förderung im Neubau – und wie sicher ist sie?

Die Antwort auf die Frage nach der Neubauförderung ist auch 2026 eindeutig: Ja, es gibt sie noch – allerdings in deutlich veränderter Form. Staatliche Unterstützung konzentriert sich heute fast ausschliesslich auf besonders klimafreundliche und energieeffiziente Neubauten und wird überwiegend über zinsverbilligte KfW-Kredite gewährt. Zentrale Säulen der Förderung sind das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KfW 297/298) sowie das seit Oktober 2024 verfügbare Programm für das Niedrigpreissegment. Ergänzend soll die EH55-Förderung ab Mitte Dezember 2025 in begrenztem Umfang zurückkehren, allerdings ohne Zuschüsse und mit klaren Budgetgrenzen.

Wer von der Neubauförderung profitieren möchte, muss hohe Anforderungen erfüllen. Effizienzhausstandards wie EH40 oder künftig EH55, die verpflichtende Lebenszyklusanalyse, gegebenenfalls ein QNG-Nachhaltigkeitssiegel sowie die frühzeitige Einbindung von Energieeffizienz-Experten sind heute Voraussetzung. Der finanzielle Vorteil liegt weniger in direkten Zuschüssen als in spürbaren Zinsvorteilen von rund ein bis eineinhalb Prozentpunkten gegenüber marktüblichen Baufinanzierungen.

Für Bauherren bedeutet das vor allem eines: frühzeitig planen. Eine rechtzeitige Information, die enge Abstimmung mit Energieexperten und Finanzierungspartnern sowie die Prüfung möglicher Kombinationen mit Länder- oder Kommunalprogrammen sind entscheidend. Gleichzeitig gilt: Die Förderbudgets sind begrenzt und Programme können jederzeit angepasst oder gestoppt werden. Die Neubauförderung ist damit kein Selbstläufer mehr – wer jedoch strukturiert vorgeht und die Anforderungen erfüllt, kann weiterhin von attraktiven Konditionen profitieren und in ein zukunftssicheres, energieeffizientes Zuhause mit dauerhaft niedrigen Betriebskosten investieren.

Häufige Fragen zur Neubauförderung

Gibt es 2026 noch Zuschüsse für den Neubau?

Nein. Im Neubau werden aktuell keine direkten Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse mehr vergeben. Die Förderung erfolgt ausschließlich über zinsverbilligte KfW-Kredite.

Welche Effizienzstandards werden im Neubau gefördert?

Im Fokus stehen Effizienzhaus 40 (KFN) sowie perspektivisch wieder Effizienzhaus 55 ab Dezember 2025. Niedrigere Standards sind nicht förderfähig.

Brauche ich für jede Neubauförderung einen Energieberater?

Ja. Ein Energieeffizienz-Experte ist verpflichtend – sowohl für die Antragstellung (BzA) als auch für die Bestätigung nach Durchführung (BnD).

Lohnt sich das QNG-Siegel für Einfamilienhäuser?

Nicht immer. Das QNG-Siegel erhöht zwar den Kreditrahmen, verursacht aber zusätzlichen Planungs- und Zertifizierungsaufwand. Es rechnet sich meist besser bei Mehrfamilienhäusern.

Kann ich Neubauförderung mit anderen Programmen kombinieren?

Teilweise. KfW-Neubaukredite lassen sich oft mit Landes- oder Kommunalprogrammen kombinieren. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist jedoch ausgeschlossen.

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