++ Trotz der hohen Nachfrage können wir weiterhin Termine innerhalb weniger Wochen anbieten. ++

Förderung Wärmepumpe: So sichern Sie sich bis zu 70 % Zuschuss

Jan Wanderer
Jan Wanderer
Energie-Experte bei Enwendo
Stand: 15 Min. Lesezeit

Wärmepumpen gelten als das Heizsystem der Zukunft: Sie nutzen Umweltwärme aus Luft, Erde oder Wasser und machen damit unabhängig von Öl und Gas. Das schont nicht nur das Klima, sondern auch den Geldbeutel – denn die Betriebskosten sind in der Regel deutlich niedriger als bei fossilen Heizungen. Der Haken: Die Anschaffung ist mit 20.000 bis 30.000 Euro und mehr ein großer Posten. Genau hier setzt die staatliche Förderung für Wärmepumpen an. Mit Zuschüssen von bis zu 70 % über die KfW lassen sich die Investitionskosten erheblich senken. Auch steuerliche Vergünstigungen können in bestimmten Fällen genutzt werden.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Förderprogramme es gibt für Wärmepumpen, wie hoch die Zuschüsse sind, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie den Antrag Schritt für Schritt richtig stellen. Außerdem finden Sie Beispiele, wie viel Förderung in der Praxis möglich ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Staatliche Zuschüsse senken die Kosten massiv: Für den Einbau einer Wärmepumpe sind sogar bis zu 70 % KfW-Zuschuss (Programm 458) drin.
  • Die BAFA-Förderung kommt heute vor allem für andere Einzelmaßnahmen in Frage, für den Heizungstausch ist die KfW zuständig.
  • Mehr als nur die Wärmepumpe wird gefördert: Auch Installation, notwendige Umfeldmaßnahmen (z. B. Heizkörpertausch, Pufferspeicher) sowie Fachplanung und Baubegleitung zählen zu den förderfähigen Kosten.
  • Zusatzboni machen den Unterschied: Wer eine alte Öl- oder Gasheizung austauscht, ein besonders effizientes System einbaut oder ein Haushaltseinkommen unter 40.000 € hat, erhält Extra-Zuschüsse.
  • Liegt bereits eine gesetzliche Austauschpflicht (GEG § 72, ehemals EnEV § 10) vor, gibt es keine Förderung mehr.
  • Erst nach Eingang der Förderzusage dürfen die Arbeiten verbindlich starten.

So gehen Sie vor

  1. Beratung einholen: Klären Sie mit einem Energieberater, welche Wärmepumpe zu Ihrem Gebäude passt und ob ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) sinnvoll ist.
  2. Förderung auswählen: Prüfen Sie, ob für Ihr Vorhaben die KfW-Heizungsförderung (Nr. 458) oder alternativ die steuerliche Förderung (§ 35c EStG) infrage kommt.
  3. Angebot sichern: Holen Sie Kostenvoranschläge ein und schließen Sie erst dann einen Vertrag ab – mit dem Hinweis, dass er nur bei Förderzusage wirksam wird.
  4. Antrag stellen: Reichen Sie Ihren Förderantrag online bei der KfW ein. Bei der KfW benötigen Sie zusätzlich eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) vom Fachbetrieb.
  5. Umsetzen und nachweisen: Nach Einbau der Wärmepumpe sorgt der Fachbetrieb für den vorgeschriebenen hydraulischen Abgleich. Anschließend reichen Sie Rechnungen und die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) ein.
  6. Förderung erhalten: Erst wenn alle Unterlagen geprüft sind, wird der Zuschuss oder Kredit ausgezahlt.

Warum Wärmepumpen gefördert werden

Wärmepumpen sind für die Energiewende ein zentrales Puzzleteil. Sie nutzen kostenlose Umweltenergie aus Luft, Erde oder Wasser und benötigen dafür nur einen geringen Anteil Strom. Im Vergleich zu Öl- oder Gasheizungen sinken die CO₂-Emissionen über die Lebensdauer um bis zu 80 %. Damit tragen Wärmepumpen erheblich dazu bei, die Klimaziele in Deutschland zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.

Auch wirtschaftlich lohnt sich der Umstieg: Zwar sind die Anschaffungskosten höher als bei einer herkömmlichen Gas- oder Ölheizung, doch die laufenden Energiekosten sind meist deutlich niedriger. Hinzu kommt, dass die staatliche Förderung die Investitionshürde massiv senkt. So zahlen Hausbesitzer im Idealfall nur noch die Hälfte der eigentlichen Kosten – ein entscheidender Anreiz, jetzt zu handeln.

Ein weiterer Punkt: Wärmepumpen machen unabhängiger von Preisschwankungen am Energiemarkt. Gerade in Zeiten steigender oder unsicherer Gas- und Ölpreise bedeutet das mehr Planungssicherheit und Wertsteigerung für die Immobilie.

Wärmepumpe

Welche Förderprogramme existieren für Wärmepumpen?

BAFA-Förderung: Heutiger Stand

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nicht mehr die zentrale Antragsstelle für den Wärmepumpen-Zuschuss. Seit 2024 wird der Heizungstausch (inklusive Wärmepumpe) zentral über die KfW, Programm 458, gefördert.

Das BAFA bleibt aber wichtig: Es führt die Liste der förderfähigen Wärmepumpen, die für einen erfolgreichen Antrag bei der KfW zwingend einzuhalten ist. Außerdem vergibt das BAFA weiterhin Zuschüsse für andere BEG-Einzelmaßnahmen wie die Heizungsoptimierung oder Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie z.B. Dämmung der Fassade oder des Daches.

Kostenlose Erstberatung anfragen

KfW-Zuschuss 458: Bis zu 70 % durch kombinierte Boni

Grundförderung bei der KfW

Sehr großzügig fällt die Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus. Im Programm Nr. 458 können selbstnutzende Eigentümer von Wohngebäuden für den Heizungstausch Zuschüsse beantragen. Die Basis der Förderung bildet ein Zuschuss von 30 % auf die förderfähigen Kosten. Dazu zählen nicht nur die Anschaffungskosten der Wärmepumpe selbst, sondern auch der fachgerechte Einbau, notwendige Umfeldmaßnahmen wie der Austausch von Heizkörpern oder der Einbau eines Pufferspeichers sowie Planung und Baubegleitung.

Klimageschwindigkeitsbonus

Ein wichtiger Hebel ist der Klimageschwindigkeitsbonus. Er wird gewährt, wenn eine alte, funktionsfähige fossile Heizung ersetzt wird – konkret: Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen sowie Gas- und Biomasseheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind. Der Zuschuss erhöht sich dadurch um 20 Prozentpunkte, allerdings nur für selbstgenutzte Wohneinheiten. Die Altanlage muss zudem fachgerecht demontiert und entsorgt werden.

Effizienzbonus

Für besonders effiziente Systeme gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus von 5 Prozentpunkten. Dazu zählen Wärmepumpen, die Umweltenergie aus Erdreich, Grundwasser oder Abwasser nutzen, sowie Anlagen mit natürlichen Kältemitteln. Dieser Bonus soll sicherstellen, dass nicht nur die Technik gefördert wird, sondern auch deren Klimawirkung.

Einkommensbonus

Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 40.000 Euro profitieren vom Einkommensbonus. Dieser Zuschlag beträgt 30 Prozentpunkte und wird zusätzlich zur Grundförderung gewährt. Wichtig: Der Bonus gilt ausschließlich für die selbstgenutzte Wohneinheit und muss über einen Zusatzantrag beantragt werden.

Zusammengerechnet ergibt das bis zu 70 % Förderung allerdings nur für selbstnutzende Eigentümer. Bei vermieteten Immobilien oder Wohnungseigentümergemeinschaften sind einzelne Boni ausgeschlossen, die Grundförderung bleibt aber bestehen. Ergänzend können über die KfW auch zinsgünstige KfW-Ergänzungskredite beantragt werden, um die Restkosten zu finanzieren.

Förderung Wärmepumpe

Steuerliche Förderung nach § 35c EStG

Als Alternative zu BAFA- oder KfW-Zuschüssen besteht die Möglichkeit, energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend zu machen. Über drei Jahre hinweg lassen sich 20 % der Kosten, maximal 40.000 Euro pro Objekt, von der Steuerschuld abziehen. Die Förderung gilt nur für Bestandsgebäude, die mindestens zehn Jahre alt sind, und setzt voraus, dass die Arbeiten durch ein Fachunternehmen durchgeführt und bescheinigt werden. Eine Kombination mit BAFA- oder KfW-Zuschüssen ist nicht möglich – hier muss man sich entscheiden. Für manche Eigentümer, die steuerlich stärker profitieren, kann dieser Weg dennoch sinnvoll sein.

Voraussetzungen für die Förderung

Damit eine Wärmepumpe tatsächlich gefördert wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Bestandsgebäude statt Neubau

Die Zuschüsse gelten in erster Linie für Bestandsgebäude. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss seit mindestens zwei Jahren eine Heizungsanlage installiert sein. Für Neubauten gibt es eigene Programme wie den „Klimafreundlichen Neubau“ (KfW 297/298), die hier nicht abgedeckt sind.

Alter und Art der bestehenden Heizung

Förderfähig ist der Austausch von Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie von Gas- und Biomasseheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind.

Der Klimageschwindigkeitsbonus greift jedoch nur bei selbstgenutzten Wohneinheiten und setzt voraus, dass die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt wird.

Liegt bereits eine gesetzliche Austauschpflicht (GEG § 72, ehemals EnEV § 10) vor, gibt es keine Förderung mehr.

Fachgerechter Einbau

Die Wärmepumpe muss durch ein zugelassenes Fachunternehmen installiert werden. Eigenleistungen sind nicht förderfähig.

Hydraulischer Abgleich

Ein hydraulischer Abgleich ist verpflichtend. Er stellt sicher, dass die Anlage optimal arbeitet und die erwarteten Effizienzwerte tatsächlich erreicht werden. Unterschätzen Sie nicht den hydraulischen Abgleich. Er ist nicht nur Pflicht für die Förderung, sondern entscheidet auch über die tatsächliche Effizienz Ihrer Wärmepumpe. Ohne korrekt eingestellte Heizkreise kann die Anlage deutlich mehr Strom verbrauchen als geplant – und die Einsparung bleibt hinter den Erwartungen zurück.

Technische Anforderungen an die Wärmepumpe

Gefördert werden nur Geräte, die auf der BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen aufgeführt sind (Prüf- und Effizienznachweis). In der Regel muss eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 nachgewiesen werden. Für Erdwärme- und Grundwasseranlagen sind zusätzliche Nachweise erforderlich, z. B. eine Zertifizierung des Bohrunternehmens nach DVGW W120-2.

Nachweise durch Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experten

  • KfW-Zuschuss 458: Für den Antrag ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) nötig. Diese darf entweder vom Fachunternehmen oder einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt werden. Für die Auszahlung ist später eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erforderlich – ebenfalls durch Fachunternehmen oder Experten. Wichtig: BzA vor Antrag, BnD für Auszahlung.
  • BAFA: Hier ist die Fachunternehmererklärung entscheidend, z. B. bei geförderten Umfeldmaßnahmen wie Heizungsoptimierung.

Förderfähige Kosten der Wärmepumpe

Die Förderung deckt weit mehr ab als nur die Wärmepumpe selbst. Angerechnet werden nicht nur die Anschaffungskosten der Anlage, sondern auch alle Arbeiten, die für den effizienten Betrieb notwendig sind. Dazu gehören:

  • Einbau und Inbetriebnahme: Die eigentliche Installation der Wärmepumpe sowie der Anschluss an das Heizsystem.
  • Umfeldmaßnahmen: Dazu zählen z. B. die Entsorgung der alten Heizung, der Einbau eines Pufferspeichers, die Erschließung der Wärmequelle (Bohrungen für Erdsonden, Brunnenbau, Außenaufstellung), der Austausch von Heizkörpern oder der Einbau einer Flächenheizung. Auch die Dämmung von Rohrleitungen fällt darunter.
  • Hydraulischer Abgleich: Pflichtbestandteil, damit die Förderung ausgezahlt wird. Die Kosten für den Abgleich sind daher ebenfalls förderfähig.
  • Planung und Baubegleitung: Wer einen Energieeffizienz-Experten einbindet, kann auch dessen Honorare für die Fachplanung und die Begleitung der Umsetzung ansetzen.
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik: Auch Ausgaben für moderne Steuerungen, die den effizienten Betrieb der Wärmepumpe sicherstellen, sind anrechenbar.

Die förderfähigen Kosten sind allerdings gedeckelt. Beim BAFA liegt die Grenze bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, bei der KfW variiert sie je nach Anzahl der Wohneinheiten:

  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit

Darüber hinausgehende Kosten sind nicht förderfähig und müssen von den Eigentümern selbst getragen werden.

Tipp:

Sinnvoll ist es außerdem, die Wärmepumpe nicht isoliert zu betrachten, sondern in einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) einzubetten. Dieser wird vom BAFA zu 50 % gefördert und erleichtert die langfristige Planung weiterer Maßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch. So lässt sich die Effizienz der Wärmepumpe deutlich steigern und die Investition nachhaltiger absichern

Antragstellung Fördermittel Schritt für Schritt

Damit die Förderung tatsächlich ausgezahlt wird, ist der richtige Ablauf entscheidend. Ein häufiger Fehler: Es wird schon mit den Arbeiten begonnen, bevor der Antrag gestellt und bewilligt ist – dann gibt es keinen Zuschuss.

1. Angebot einholen

Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb ein verbindliches Angebot erstellen. Wichtig: Der Vertrag sollte eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten – also den Hinweis, dass er nur wirksam wird, wenn die Förderung bewilligt wird.

2. Antrag online stellen

KfW 458: Vor dem Antrag benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von Ihrem Fachunternehmen oder einer Energieeffizienz-Experten. Mit der BzA-ID stellen Sie den Antrag im KfW-Portal „Meine KfW“. Boni für Selbstnutzer (Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus) beantragen Sie per Zusatzantrag.

Achtung!

Achten Sie auf die Formalien: BzA vor dem Antrag, Zusatzantrag für Boni (nur bei Selbstnutzung), BAFA-Liste für die ausgewählte Wärmepumpe sowie eine aufschiebende/auflösende Vertragsbedingung. Fehler an diesen Stellen kosten oft die komplette Förderung. Daher empfehlen wir die Beauftragung eines Energieberaters für die Beantragung und Begleitung der Durchführung.

3. Zusage abwarten

Erst nach Eingang der Förderzusage dürfen die Arbeiten verbindlich starten. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern.

4. Umsetzung durch Fachunternehmen

Der Einbau der Wärmepumpe erfolgt fachgerecht – inklusive hydraulischem Abgleich. Bewahren Sie alle Rechnungen und Nachweise (z. B. Demontage/Entsorgung der Altanlage) sorgfältig auf.

5. Nachweise einreichen

Nach Abschluss der Arbeiten stellt der Fachbetrieb die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus. Laden Sie BnD und Rechnungen im KfW-Portal hoch. Für Boni fügen Sie die geforderten Zusatznachweise (z. B. Nachweis Alter/Entsorgung der alten Heizung, Einkommen) hinzu.

6. Auszahlung der Förderung

Nach erfolgreicher Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss aus (bei WEG auf das WEG-Konto). Hinweis: Ein ggf. genutzter Ergänzungskredit (z. B. KfW 358/359) wird separat beantragt und abgewickelt.

📍 Jetzt neu: Auch in Ihrer Region für Sie da

Unsere zertifizierten Energieberater unterstützen Sie deutschlandweit. Jetzt neu sind wir auch in folgenden Regionen für Sie aktiv:

Rechenbeispiele: So viel Förderung für die Wärmepumpe ist drin

Beispiel 1: Einfamilienhaus mit alter Ölheizung

Familie Reisner lebt in einem Einfamilienhaus von 1980. Die alte Ölheizung soll durch eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt werden. Die Gesamtkosten für Anschaffung, Installation, Entsorgung des Öltanks und einen Pufferspeicher betragen rund 28.000 Euro.

Durch die Grundförderung von 30 % übernimmt die KfW 8.400 Euro. Hinzu kommt der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % (5.600 Euro), da eine alte Ölheizung ersetzt wird. Damit sinkt der Eigenanteil auf etwa 14.000 Euro – also die Hälfte der ursprünglichen Kosten.

Optional: Wählt die Familie eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel, wäre zusätzlich ein Effizienzbonus von 5 % möglich, sodass die Förderung noch etwas höher ausfallen könnte.

Beispiel 2: Wärmepumpe für eine Wohnungseigentümergemeinschaft

Eine WEG mit acht Parteien will die 25 Jahre alte Gaszentralheizung austauschen. Geplant ist eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdwärmesonden. Die Investition beläuft sich auf 160.000 Euro, förderfähig sind davon 135.000 Euro.

Die KfW übernimmt 30 % Grundförderung = 40.500 Euro. Zusätzlich gibt es den Effizienzbonus von 5 % = 6.750 Euro, weil Erdwärme genutzt wird. In Summe ergibt das einen Zuschuss von 47.250 Euro.

Wichtig:

 Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt nicht pauschal für die gesamte WEG, sondern nur für selbstnutzende Eigentümer – und auch nur über einen gesonderten Zusatzantrag. Diese Förderung reduziert also nur anteilig die Kosten der jeweiligen Selbstnutzer.

Beispiel 3: Einfamilienhaus mit Gasheizung

Ehepaar Moretti wohnt in einem Haus von 1995 mit alter Gasheizung. Geplant ist der Austausch gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, inklusive neuer Heizkörper und hydraulischem Abgleich. Die Gesamtkosten liegen bei 38.000 Euro.

Die Grundförderung von 30 % deckt 11.400 Euro ab. Da die alte Gasheizung älter als 20 Jahre ist, gibt es zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % = 7.600 Euro. Damit ergibt sich eine Gesamtförderung von 19.000 Euro.

Optional: Wenn die neue Anlage mit natürlichem Kältemittel arbeitet oder Umweltenergie aus Erdreich/Grundwasser nutzt, kommt noch der Effizienzbonus von 5 % = 1.900 Euro hinzu. Dann läge die Gesamtsumme bei 20.900 Euro.

Hinweis:

Für den Heizungstausch gibt es keinen iSFP-Bonus – dieser gilt nur für andere Einzelmaßnahmen wie Hülle oder Heizungsoptimierung.

Fazit: Das Klima und den Geldbeutel schonen

Die Wärmepumpen-Förderung macht den Umstieg auf klimafreundliches Heizen finanziell deutlich attraktiver. Über die KfW (Programm 458) sind Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich. Als Alternative kommt die steuerliche Förderung nach § 35c EStG infrage, die 20 % über drei Jahre verteilt bringt.

Besonders interessant wird die Förderung, wenn zusätzliche Boni genutzt werden: Der Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch alter Heizungen, der Effizienzbonus für besonders klimafreundliche Systeme oder der Einkommensbonus für Haushalte mit geringem Einkommen. Wichtig ist dabei: Diese Boni gelten nur für selbstgenutzte Wohneinheiten und müssen per Zusatzantrag gestellt werden.

Rechenbeispiele zeigen, dass Hausbesitzer ihre Ausgaben so oft mehr als halbieren können. Neben der finanziellen Entlastung spricht auch die Zukunftssicherheit für die Wärmepumpe: Sie macht unabhängiger von schwankenden Energiepreisen, steigert den Wert der Immobilie und leistet einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz.

Doch die Wärmepumpen-Förderung ist komplex – und schon kleine Formfehler können dazu führen, dass Zuschüsse verloren gehen. Unsere Experten prüfen für Sie, welche Förderprogramme passen, wie hoch Ihr Zuschuss ausfallen kann und welche Nachweise erforderlich sind. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch und starten Sie Ihre Sanierung mit bis zu 70 % Förderung.

Häufig gestellte Fragen zur Förderung der Wärmepumpe

Kann ich BAFA- und KfW-Förderung kombinieren?

Nein. Zuschüsse von KfW und BAFA sowie die steuerliche Förderung nach § 35c schließen sich gegenseitig aus. Sie müssen sich für eine Variante entscheiden.

Wie lange dauert es, bis ich die Förderung erhalte?

Die Bearbeitung bei der KfW dauert in der Regel mehrere Wochen. Erst wenn alle Nachweise vollständig eingereicht wurden, erfolgt die Auszahlung.

Gilt die Förderung auch für Neubauten?

Nein. Der Zuschuss über KfW 458 gilt ausschließlich für Bestandsgebäude. Für Neubauten gibt es eigene Programme wie den „Klimafreundlichen Neubau“ (KfW 297/298).

Gelten die Boni für alle?

Nein. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es ausschließlich für selbstgenutzte Wohneinheiten und sie müssen über einen Zusatzantrag beantragt werden.

Wer stellt die BzA und BnD aus?

Die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) können sowohl von einem Fachunternehmen als auch von einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt werden.

Was passiert, wenn meine Heizung noch keine 20 Jahre alt ist?

Dann können Sie zwar die Grundförderung beantragen, der Klimageschwindigkeitsbonus entfällt jedoch. Volle Zuschüsse gibt es nur, wenn die alte Gas- oder Biomasseheizung mindestens 20 Jahre in Betrieb ist.

Wird der hydraulische Abgleich wirklich gefördert?

Ja. Der hydraulische Abgleich ist verpflichtend und die Kosten dafür zählen zu den förderfähigen Maßnahmen.

Kann ich Eigenleistungen erbringen und dafür Förderung erhalten?

Nein. Die Wärmepumpe muss durch ein Fachunternehmen eingebaut werden. Eigenleistungen sind nicht förderfähig.

Gibt es zusätzlich regionale Förderprogramme?

Ja, einige Bundesländer, Städte oder Kommunen bieten ergänzende Zuschüsse oder günstige Kredite an. Diese können meist mit KfW-Mitteln kombiniert werden, solange die förderfähigen Kosten nicht überschritten werden.

Kostenlose Erstberatung anfragen