Eine Dachsanierung ist weit mehr als eine reine Schönheitsreparatur – sie ist eine Investition in den Werterhalt und die Zukunft Ihres Hauses. Ein saniertes, gut gedämmtes Dach schützt vor Wärmeverlust, steigert den Wohnkomfort und kann den Energieverbrauch um bis zu 30 Prozent senken. Angesichts steigender Energiepreise und wachsender Anforderungen an die Energieeffizienz lohnt es sich, eine Dachsanierung mit staatlicher Förderung anzugehen.
Die gute Nachricht: Der Staat unterstützt Sie dabei mit großzügigen Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten, sofern die Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen. Besonders interessant ist die Förderung für die Dachdämmung – sie gilt als zentrale Maßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Auch über die KfW-Bank können Sie Förderkredite mit Tilgungszuschüssen erhalten, wenn die Dachsanierung Teil einer umfassenden Effizienzhaus-Sanierung ist. Wichtig ist vor allem: Wer rechtzeitig plant und die Anträge korrekt stellt, kann einen erheblichen Teil der Kosten sparen – und das Projekt ohne finanzielle Engpässe umsetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Förderung erhalten Sie nur, wenn Ihre Dachsanierung auch eine energetische Verbesserung umfasst – etwa durch Dämmung.
- Über die BAFA-Förderung (BEG EM) sind bis zu 20 % Zuschuss möglich.
- Alternativ oder ergänzend können Sie einen zinsgünstigen KfW-Kredit nutzen.
- Die Antragstellung muss vor Beginn der Arbeiten erfolgen – idealerweise mit Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten.
So gehen Sie vor
- Lassen Sie sich von einem Energieeffizienz-Experten beraten und prüfen, ob Ihre geplanten Maßnahmen förderfähig sind.
- Holen Sie Angebote von qualifizierten Fachfirmen ein und vergleichen Sie diese sorgfältig.
- Stellen Sie den Förderantrag rechtzeitig – bevor die Sanierung startet.
- Führen Sie die Arbeiten durch und reichen Sie alle Nachweise vollständig ein.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihren Zuschuss oder Kredit.
Warum sich eine Dachsanierung mit Förderung doppelt lohnt
Ein sanierungsbedürftiges Dach verursacht nicht nur hohe Wärmeverluste, sondern belastet auch langfristig die Haushaltskasse. Bis zu 30 Prozent der Heizenergie können über ein ungedämmtes Dach verloren gehen – das ist in den meisten Altbauten der größte Einzelposten beim Energieverbrauch. Eine Sanierung bringt daher gleich mehrere Vorteile: Sie schützt die Bausubstanz, senkt dauerhaft die Energiekosten und steigert den Wert Ihrer Immobilie. Insofern lohnen sich die Kosten für ein neues Dach mit Blick auf die Zukunft.
Besonders lohnend wird das Ganze, wenn Sie staatliche Fördermittel nutzen. Denn wer sein Dach energetisch ertüchtigt, profitiert gleich doppelt – durch die geringeren Betriebskosten und durch Zuschüsse, die einen erheblichen Teil der Investition abdecken. Für viele Eigentümer reduziert sich so die tatsächliche Belastung um mehrere Tausend Euro.
Ein weiterer Pluspunkt: Eine gut ausgeführte Dachdämmung sorgt nicht nur im Winter für ein warmes Zuhause, sondern schützt im Sommer auch zuverlässig vor Überhitzung der Räume. Der Wohnkomfort steigt spürbar, und der Energieausweis verbessert sich deutlich – ein wichtiges Argument, wenn Sie Ihre Immobilie später verkaufen oder vermieten möchten.
Auch der ökologische Nutzen ist nicht zu unterschätzen. Jede eingesparte Kilowattstunde Heizenergie bedeutet weniger CO₂-Ausstoß und trägt zum Klimaschutz bei. Damit wird die Dachsanierung zu einer Investition, die sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch sinnvoll ist.
Welche Förderungen es für die Dachsanierung gibt
Wer sein Dach energetisch saniert, kann auf mehrere Förderprogramme zugreifen. Entscheidend ist, dass die Maßnahme die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert – also eine Dämmung erfolgt oder das Dach Bestandteil einer größeren Effizienzhaus-Sanierung ist. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten bundesweiten Fördermöglichkeiten im Überblick.
BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Dachsanierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Wird die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), erhöht sich der Fördersatz um weitere 5 Prozentpunkte – auf insgesamt 20 %.
Wichtige Eckdaten:
- Maximal förderfähige Kosten: 60.000 € pro Wohneinheit
- Maximaler Zuschuss: bis zu 12.000 €
- Förderfähig sind: Dämmung, Neueindeckung, Dachfenster, Gauben (nur wenn unmittelbar durch die Dämmung veranlasst), Gerüst, Entsorgung
- Voraussetzung: Gebäude älter als 5 Jahre
- Pflicht: Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE)
Damit sind sowohl reine Dachdämmungen als auch begleitende Arbeiten wie der Austausch von Dachfenstern oder die Erneuerung der Eindeckung förderfähig – sofern sie im direkten Zusammenhang mit der energetischen Maßnahme stehen.
KfW-Ergänzungskredit 358/359
Wenn der Zuschuss des BAFA nicht alle Kosten abdeckt, können Eigentümer zusätzlich den KfW-Ergänzungskredit in Anspruch nehmen.
Damit lassen sich die verbleibenden Sanierungskosten zu besonders günstigen Konditionen finanzieren.
Eckdaten:
- Kreditrahmen: bis zu 120.000 € pro Wohneinheit
- Zinsvergünstigung: für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 90.000 €
- Sondertilgung: jederzeit möglich, ab 5.000 €
- Antrag: innerhalb von 12 Monaten nach BAFA-Zuschussbescheid
Der Ergänzungskredit ermöglicht also, die Dachsanierung sofort umzusetzen – auch wenn der Zuschuss erst nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt wird.
KfW-Kredit 261 für umfassende Sanierungen
Wer das Dach im Zuge einer kompletten energetischen Sanierung erneuert, kann über die KfW den Wohngebäude-Kredit 261 beantragen.
Gefördert wird hier nicht nur die Dachdämmung, sondern das gesamte Gebäude, wenn ein Effizienzhausstandard erreicht wird.
Eckdaten:
- Kreditbetrag: bis zu 150.000 € pro Wohneinheit
- Tilgungszuschuss: je nach Effizienzhaus-Stufe bis zu 45 %
- Pflicht: Energieeffizienz-Experte und Antrag vor Maßnahmenbeginn
- Förderfähig: alle Maßnahmen, die zur energetischen Gesamtverbesserung beitragen (z. B. Dach, Fenster, Heizung)
Je besser der energetische Zielwert, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus – das macht die Kombination mehrerer Sanierungsmaßnahmen besonders attraktiv.
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Regionale Förderprogramme für die Dachsanierung (Stand 2025)
Neben der bundesweiten Förderung durch BAFA und KfW bieten viele Bundesländer und Städte eigene Zuschüsse oder Kredite für die Dachsanierung an – oft zusätzlich kombinierbar mit der Bundesförderung.
Da sich die Programme laufend ändern, lohnt sich ein Blick in die Förderdatenbank des Bundes oder direkt bei Ihrer Landesförderbank.
| Bundesland / Region | Förderart | Zuschuss / Konditionen | Besonderheiten / Hinweise |
| Baden-Württemberg | Zuschuss über L-Bank | Bis zu 15 % für Dämmung und nachhaltige Baustoffe | Kombination mit BEG EM möglich |
| Bayern | Zuschuss über BayREN | Bis zu 2.000 € für energetische Dachmaßnahmen | Voraussetzung: Energieberatung durch EEE |
| Berlin / Brandenburg | Zuschussprogramm „Effiziente GebäudePLUS“ | 10 – 20 % Zuschuss für Dachdämmung | Fokus auf Klimaschutz und soziale Kriterien |
| Hamburg | IFB-Programm „Erneuerbare Wärme“ | 43,50 € / m² Steildach oder 58,30 € / m² Flachdach | +18 € / m² bei nachhaltiger Dämmung |
| Nordrhein-Westfalen | NRW.Bank – Modernisierungskredit | Bis zu 150.000 € Kredit, Zinsvorteil + Tilgungszuschuss | Kombinierbar mit BAFA-Zuschuss |
| Rheinland-Pfalz | ISB-Darlehen „Modernisierung Wohnraum“ | Bis zu 100.000 €, Tilgungszuschuss bis 25 % | Einkommensgrenzen beachten |
| Sachsen | SAB-Kredit „Klimafreundlich Wohnen“ | Zinsgünstiger Kredit + 5 % Tilgungszuschuss | Nur bei Kombination mit BAFA-Förderung, Haus min. 5 Jahre alt |
| Sachsen-Anhalt | Programm „Modernisieren – Sachsen-Anhalt Modern“ | Darlehen bis 50.000 € / Wohneinheit | Ab 10.000 € Mindestinvestition |
| Bremen | Programm „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ | Festbetrag + 6 € / m², je nach Dämmstärke | +8 € / m² für nachhaltige Dämmstoffe |
Die meisten Landesprogramme verlangen, dass Sie den Antrag vor Beginn der Bauarbeiten stellen. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen rechtzeitig.
Tipp:
Gerade in Städten mit hohen Förderquoten wie Hamburg oder Bremen lohnt sich die Kombination aus Landes- und Bundesmitteln. Wer hier frühzeitig plant, kann die Gesamtkosten der Dachsanierung um ein Drittel senken.
Voraussetzungen für die Förderung einer Dachsanierung
Damit Ihre Dachsanierung staatlich gefördert wird, müssen einige technische und formale Anforderungen erfüllt sein. Sie unterscheiden sich leicht je nach Programm, folgen aber einem klaren Prinzip: Nur wer energieeffizient saniert und die Antragsschritte korrekt einhält, bekommt den Zuschuss oder Kredit tatsächlich bewilligt.
Allgemeine Voraussetzungen
- Gebäudealter: Das Haus muss mindestens fünf Jahre alt sein (maßgeblich ist der Bauantrag).
- Energieeffizienz: Die Sanierung muss die Energieeffizienz verbessern – reine Reparaturen oder Neueindeckungen ohne Dämmung sind nicht förderfähig.
- Fachgerechte Ausführung: Alle Arbeiten müssen von einem zertifizierten Fachbetrieb ausgeführt werden.
- Energieeffizienz-Experte (EEE): Für BAFA und KfW ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten Pflicht. Dieser erstellt die technische Projektbeschreibung und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen.
- Antragstellung: Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden – sonst entfällt der Anspruch auf Förderung.
Technische Mindestanforderungen
Die Dachdämmung muss bestimmte U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten) einhalten, die über den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) liegen.
Nur dann gilt sie als förderfähige energetische Maßnahme.
| Bauteil | Maximaler U-Wert (W/m²K) | Vorgabe laut BEG EM |
| Dachflächen / Dachschrägen | ≤ 0,14 | BAFA-Förderrichtlinie 2025 |
| Oberste Geschossdecke (nicht begehbar) | ≤ 0,14 | BAFA-Förderrichtlinie 2025 |
| Dachfenster | ≤ 1,0 | inkl. Rahmenanteil |
Die Einhaltung dieser Werte prüft Ihr Energieberater. Er berechnet auch, welche Dämmstärke und welches Material erforderlich sind, um die Förderbedingungen zu erfüllen.
Voraussetzungen bei den einzelnen Programmen
| Programm | Voraussetzungen Antragsteller | Voraussetzungen Maßnahme |
| BAFA (BEG EM) | Eigentümer eines Wohngebäudes in Deutschland, Gebäude älter als 5 Jahre, EEE verpflichtend | Dämmung muss technischen Mindestanforderungen entsprechen, Antrag vor Maßnahmenbeginn |
| KfW 358/359 (Ergänzungskredit) | Selbstnutzende Eigentümer, Einkommensgrenze bis 90.000 €, bestehende BAFA-Zusage erforderlich | Gleiche technische Vorgaben wie BAFA, Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zuschussbewilligung |
| KfW 261 (Effizienzhaus) | Eigentümer von Wohngebäuden, die selbst genutzt oder vermietet werden | Sanierung muss zu einem Effizienzhaus führen (mind. Stufe 85), Antrag über Hausbank, EEE verpflichtend |
Eine qualifizierte Energieberatung ist nicht nur Pflicht, sondern auch der Schlüssel zu einer optimalen Förderstrategie. Der Energieberater erstellt den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der Ihnen zusätzliche 5 % Zuschuss sichert und zeigt, wie sich Dach, Fassade und Heizung am sinnvollsten kombinieren lassen.
Schritt für Schritt zur Förderung für Ihr neues Dach
Der Weg zur Förderung ist kein bürokratischer Hindernislauf – wenn Sie systematisch vorgehen und die richtigen Schritte einhalten. Die folgende Anleitung zeigt, wie Sie Ihre Dachsanierung Förderung sicher beantragen – vom ersten Beratungsgespräch bis zur Auszahlung.
Schritt 1: Energieberatung und Planung
Bevor Sie Angebote einholen oder Aufträge vergeben, sollten Sie einen Energieeffizienz-Experten (EEE) beauftragen. Er analysiert den Zustand Ihres Dachs, prüft die technischen Mindestanforderungen und erstellt bei Bedarf einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
Dieser ist nicht nur Voraussetzung für den iSFP-Bonus, sondern auch eine wertvolle Grundlage für die gesamte Sanierungsplanung. Unsere Energieberater helfen Ihnen gerne dabei.
Schritt 2: Angebote von Fachfirmen einholen
Auf Basis der Empfehlungen des Energieberaters holen Sie detaillierte Angebote von qualifizierten Fachbetrieben (z. B. Dachdecker, Zimmerer) ein.
Diese Angebote sollten klar ausweisen:
- welche Dämmstoffe eingesetzt werden,
- wie groß die gedämmte Fläche ist,
- und welche Zusatzarbeiten (z. B. Neueindeckung, Gerüst, Entsorgung) anfallen.
Vergleichen Sie die Angebote sorgfältig – Preisunterschiede ergeben sich häufig durch unterschiedliche Dämmstärken oder Materialqualitäten.
Schritt 3: Förderantrag stellen
Jetzt geht es an den offiziellen Antrag.
- Für Zuschüsse (BAFA): Antragstellung über das BAFA-Portal. Hier geben Sie die sogenannte Technische Projektbeschreibung (TPB-ID) Ihres Energieberaters an.
- Für Kredite (KfW): Antragstellung über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler.
Hinweis:
Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Sie dürfen zwar Angebote einholen, aber keinen Auftrag unterschreiben, bevor der Antrag eingereicht ist. Beim BAFA gilt der Antrag als gestellt, sobald er digital übermittelt wurde.
Schritt 4: Förderzusage abwarten und Auftrag erteilen
Erst wenn Sie die Zuwendungsbestätigung (BAFA) oder die Kreditbestätigung (KfW) erhalten haben, sollten Sie den Handwerksbetrieb offiziell beauftragen.
Die Zuschusszusage sichert Ihnen den Förderbetrag verbindlich zu – unabhängig davon, wann die Arbeiten starten.
Die Frist für die Umsetzung beträgt in der Regel 36 Monate ab Zusage, jedoch immer gemäß Bescheid.
Schritt 5: Sanierung durchführen lassen
Jetzt kann die Dachsanierung starten.
Achten Sie darauf, dass die Arbeiten exakt nach den Vorgaben des Energieberaters ausgeführt werden. Er begleitet die Baumaßnahme als Fachplaner oder Baubegleiter und sorgt dafür, dass die energetischen Werte eingehalten und alle Nachweise korrekt dokumentiert werden.
Tipp:
Bewahren Sie alle Rechnungen, Lieferscheine und Baustellenprotokolle auf. Diese Dokumente werden für den Verwendungsnachweis benötigt
Schritt 6: Nachweis einreichen und Auszahlung erhalten
Nach Abschluss der Arbeiten erstellt Ihr Energieberater den Technischen Projektnachweis (TPN).
Diesen reichen Sie zusammen mit den Handwerkerrechnungen und der Fachunternehmererklärung im BAFA-Portal ein.
Das BAFA prüft alle Unterlagen – wenn alles passt, wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Beim KfW-Kredit erfolgt die Auszahlung über Ihre Hausbank.
Bearbeitungszeiten (Stand 2025)
| Förderstelle | Bearbeitungsdauer | Hinweis |
| BAFA (Zuschuss) | einige Wochen nach vollständigem Nachweis | schnelle Bearbeitung bei vollständigen Unterlagen |
| KfW (Kredit) | meist innerhalb weniger Tage nach Hausbank-Freigabe | Zinsbindung ab Antragsdatum |
Häufige Fehler & Praxistipps bei der Beantragung der Dachsanierung Förderung
Auch wenn der Ablauf einer Dachsanierungsförderung klar geregelt ist, passieren in der Praxis häufig vermeidbare Fehler. Sie führen nicht selten dazu, dass Zuschüsse gestrichen oder Auszahlungen verzögert werden. Mit den folgenden Hinweisen gelingt Ihre Antragstellung sicher und ohne böse Überraschungen.
1. Auftrag vor Antrag – der Klassiker
Der wohl häufigste Fehler: Eigentümer beauftragen die Handwerksfirma, bevor der Förderantrag gestellt oder bestätigt ist.
Das führt automatisch zum Verlust des Förderanspruchs, da die Programme eine Antragstellung vor Maßnahmenbeginn zwingend vorschreiben.
Selbst wenn nur ein schriftliches Angebot angenommen oder eine mündliche Zusage erteilt wird, gilt das bereits als Auftragsvergabe. Warten Sie lieber die Eingangsbestätigung oder – noch besser – die Förderzusage ab, bevor Sie den Auftrag unterschreiben.
2. Kein Energieeffizienz-Experte eingebunden
Ein zweiter, häufiger Fehler ist das Fehlen eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Ohne ihn können weder BAFA- noch KfW-Anträge gestellt werden.
Der Experte sorgt nicht nur für die technische Richtigkeit, sondern dokumentiert auch den gesamten Ablauf – ein wichtiger Punkt für die spätere Auszahlung.
3. Technische Anforderungen nicht erfüllt
Viele Förderanträge scheitern an Details: Die Dämmung ist zu dünn, der U-Wert wird knapp verfehlt oder das verwendete Material ist nicht förderfähig.
Diese Fehler fallen oft erst auf, wenn das BAFA die Nachweise prüft – dann ist eine Korrektur nicht mehr möglich.
Tipp:
Lassen Sie die Materialauswahl und Dämmstärke vor dem Einbau schriftlich vom Energieberater bestätigen. So vermeiden Sie Abzüge oder Ablehnungen.
4. Unvollständige Dokumentation
Nach Abschluss der Dachsanierung müssen alle Nachweise vollständig eingereicht werden. Fehlende Rechnungen, falsche Belege oder unleserliche Unterschriften führen schnell zu Rückfragen – und damit zu langen Wartezeiten.
Tipp:
Sammeln Sie alle Dokumente in einem digitalen Ordner: Angebote, Rechnungen, Lieferscheine, Baustellenfotos, Fachunternehmererklärung und den Technischen Projektnachweis (TPN).
5. Förderkombinationen nicht genutzt
Viele Eigentümer beschränken sich auf das Bundesprogramm und lassen regionale oder steuerliche Zusatzförderungen ungenutzt.
Dabei kann die Kombination – etwa BAFA-Zuschuss + Landesdarlehen oder Steuerbonus – die Eigenkosten erheblich reduzieren.
Informieren Sie sich frühzeitig über Förderprogramme Ihres Bundeslands oder Ihrer Stadt. Oft lassen sich diese ergänzend beantragen, solange sie unterschiedliche Kostenpositionen abdecken.
6. Zeitplan unterschätzt
Von der Energieberatung bis zur Auszahlung können – je nach Programm und Antragslast – mehrere Monate vergehen. Lesen Sie hier mehr, wie lange die Auszahlung der BAFA-Förderung dauert.
Wer zu spät startet, riskiert Engpässe bei Handwerkern oder das Auslaufen von Fristen.
Planen Sie mindestens zwei bis drei Monate Vorlauf ein und reservieren Sie frühzeitig einen Energieberatertermin.
Steuerbonus als Alternative für die Dachsanierung
Nicht immer ist der Weg über Zuschüsse oder Kredite der beste. Wer keine Energieberatung beauftragen möchte oder nur eine kleinere Dachmaßnahme plant, kann alternativ den steuerlichen Bonus für energetische Sanierungen nutzen. Diese Option ist unkomplizierter und bietet ebenfalls spürbare finanzielle Entlastung.
So funktioniert der Steuerbonus
Gemäß § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) können selbstnutzende Eigentümer 20 % der Sanierungskosten, maximal 40.000 Euro pro Objekt, über drei Jahre direkt von der Steuerschuld abziehen.
Die Erstattung erfolgt gestaffelt:
- 7 % im ersten Jahr,
- 7 % im zweiten Jahr,
- 6 % im dritten Jahr.
Voraussetzung ist, dass das Gebäude älter als zehn Jahre ist und die Arbeiten von einem anerkannten Fachbetrieb ausgeführt werden, der die Einhaltung der energetischen Standards schriftlich bestätigt.
Wann sich der Steuerbonus lohnt
Der Steuerbonus bietet sich an, wenn:
- die Dachsanierung ohne Energieberater erfolgen soll,
- die Maßnahme zeitlich flexibel umgesetzt werden soll,
- die Antragstellung über das BAFA oder die KfW zu aufwendig wäre,
- oder bereits eine andere Förderung (z. B. für Heizung oder Fassade) genutzt wurde.
Wichtig ist: Die steuerliche Förderung kann nicht mit BAFA- oder KfW-Mitteln kombiniert werden – es gilt das Prinzip „entweder oder“.
Steuerliche Anerkennung: So gelingt sie
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen Sie:
- eine Fachunternehmererklärung nach § 35c EStG beilegen,
- die Rechnungen unbar begleichen (z. B. per Überweisung),
- und alle Belege gemeinsam mit der Steuererklärung einreichen.
Achten Sie darauf, dass die Erklärung die energetische Maßnahme (z. B. Dachdämmung, Austausch der Dachhaut) klar benennt und die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind.
Für kleinere Sanierungen oder Teildämmungen ist der Steuerbonus oft die einfachste Lösung. Wer jedoch ein ganzes Dach energetisch modernisiert, erhält über das BAFA meist deutlich höhere Zuschüsse – vor allem mit iSFP-Bonus.
Jan Wanderer
Energie-Experte bei Enwendo
Fazit: Mit Förderung zum energieeffizienten Dach
Eine Dachsanierung ist eine der wirksamsten Maßnahmen, um Energie zu sparen, den Wohnkomfort zu erhöhen und die Immobilie langfristig im Wert zu steigern. Wer die staatliche Förderung clever nutzt, senkt seine Investitionskosten deutlich – und profitiert dauerhaft von niedrigeren Heizkosten.
Ob Zuschuss über das BAFA, Kredit über die KfW oder steuerliche Förderung – für fast jedes Sanierungsvorhaben gibt es passende Programme. Entscheidend ist, frühzeitig zu planen, den Antrag vor Beginn der Arbeiten zu stellen und einen Energieeffizienz-Experten einzubinden. So sichern Sie sich nicht nur die maximale Förderung, sondern vermeiden auch teure Formfehler.
Mit einer professionellen Energieberatung an Ihrer Seite wird aus einer komplexen Antragstellung ein klar strukturierter Prozess – von der Planung bis zur Auszahlung.
Sie möchten wissen, welche Förderprogramme für Ihr Dach in Frage kommen und wie Sie die Antragstellung optimal vorbereiten?
Unsere Energieexperten begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur Auszahlung der Zuschüsse.
Häufig gestellte Fragen zu Dachsanierung Förderung
Über die BAFA-Förderung (BEG EM) erhalten Sie 15 % Zuschuss, mit iSFP-Bonus sogar 20 %. Zusätzlich sind günstige KfW-Kredite bis 150.000 € pro Wohneinheit möglich.
Nur wenn die Maßnahme die Energieeffizienz verbessert – etwa durch Dämmung. Reine Reparaturen oder Neueindeckungen ohne Dämmung werden nicht gefördert.
Nein. Die Kombination von Zuschuss (BAFA/KfW) und steuerlicher Förderung (§ 35c EStG) ist nicht erlaubt. Sie müssen sich für eine Variante entscheiden.
Immer vor Beginn der Arbeiten. Sobald ein Auftrag unterschrieben wurde, gilt das Vorhaben als begonnen – und die Förderung entfällt.
Nur zertifizierte Fachbetriebe dürfen förderfähige Dachsanierungen ausführen. Der Energieeffizienz-Experte bestätigt die technische Umsetzung und erstellt die Nachweise.
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden in Deutschland, egal ob selbst genutzt oder vermietet. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können Zuschüsse beantragen, wenn die Maßnahme gemeinschaftliches Eigentum betrifft.
Für geförderte Dachdämmungen gilt ein maximaler U-Wert von 0,14 W/m²K, für Dachfenster 1,0 W/m²K. Diese Werte liegen über den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und müssen vom Energieeffizienz-Experten bestätigt werden.
Ja – wenn sie im Zuge einer förderfähigen Dachmaßnahme (z. B. Austausch von Dachfenstern) eingebaut werden. Außenliegende Sonnenschutzelemente gelten als Bestandteil der Gebäudehülle und können anteilig und im Zuge der Maßnahme mitgefördert werden.
Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises:
BAFA: im Regelfall 6–8 Wochen nach vollständiger Einreichung der Unterlagen.
KfW: meist innerhalb weniger Tage nach Freigabe durch die Hausbank.
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