Heizungsförderung 2024 - bis zu 70% Zuschuss sichern | Enwendo

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Die Heizungsförderung in Deutschland soll ab dem 1. Januar 2024 grundlegend reformiert werden. Das neue Förderkonzept soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungssysteme beschleunigen und den Verbrauchern dabei helfen, die hohen Kosten für die Umrüstung zu tragen. Dabei gibt es insgesamt bis zu 70% Förderung für den Einbau einer neuen Heizung!

Neue Grundförderung für alle rein regenerativen Heizungen

Die wichtigste Änderung ist die Einführung einer einheitlichen Grundförderung von 30 Prozent für alle rein regenerativen Heizungen. Dazu gehören Wärmepumpen, Pelletheizungen, Brennstoffzellenheizungen und Biomasseheizungen. Im Gegensatz zur Förderung vor dem 1.1.2024 wird es keine Unterscheidung mehr zwischen den verschiedenen Systemen geben. Bislang wurden beispielsweise Biomasseheizungen deutlich geringer gefördert als Wärmepumpen. Ab 2024 wird dies wieder angeglichen und es gibt nur noch eine grundlegende Förderung für alle erneuerbaren Heizungssysteme. Somit liegt dann bspw. auch die Förderung für Pelletheizungen wieder bei 30% im Gegensatz zu nur 10% bislang. 

Die Förderung ist nicht an Einkommensgrenzen geknüpft und gilt ab dem 1.1.2024. Die neue Förderung ersetzt damit die bisherige Förderung für Heizungsanlagen, die je nach Heizungssystem zwischen 10% und 35% beträgt. 

Eine wichtige Änderung gibt es auch bei den förderfähigen Kosten. Dies sind die Kosten, die für eine neue Heizung investiert werden und auf deren Basis die ausgezahlte Förderung berechnet wird. Bislang lag die Grenze der förderfähigen Kosten bei 60.000 € pro Jahr bei Einfamilienhäusern. Ab 2024 sinkt die Grenze auf 30.000 €. Außerdem ändert sich, dass die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten nur einmalig für eine Förderung genutzt werden kann, nicht wie bislang je Kalenderjahr. 

Bis zu 70% Förderung für neue Heizungen durch Förderboni

Neben der Grundförderung gibt es noch eine Reihe weiterer Fördermöglichkeiten, wie z. B. einen Wärmepumpenbonus, einen Einkommensbonus und einen Geschwindigkeitsbonus.

  • Wärmepumpenbonus: Für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gibt es einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 5 Prozent.
  • Einkommensbonus: Haushalte mit geringem Einkommen von max. 40.000 € erhalten einen zusätzlichen Bonus von 30 Prozent.
  • Geschwindigkeitsbonus: Wer eine neue Heizung vor der Pflicht zum Austausch der alten Heizung einbaut, erhält einen zusätzlichen Bonus von 25 Prozent. Dieser Bonus ist beschränkt auf bis 2026 und sinkt anschließend um 5% pro Jahr.

Die einzelnen Boni sind grundsätzlich kumulierbar, also können aufeinander aufaddiert werden, dies allerdings nur bis zu einer maximalen Förderung von 70%. Möchte also beispielsweise ein Eigentümer mit einem Einkommen von weniger als 40.000 € pro Jahr die Förderung für eine Wärmepumpe beantragen und tut dies vor 2028 läge die Förderung theoretisch bei 85% (30%+30%+25%). In diesem Fall werden maximal 70% Zuschuss bezahlt. 

Was, wenn schon eine Förderung für eine neue Heizung beantragt wurde? 

Viele Hauseigentümer haben in den letzten Monaten und Jahren die Entscheidung getroffen eine neue Heizung einzubauen und haben hierfür auch bereits eine Heizungsförderung beantragt. Nun stellt sich die Frage, wie hiermit umgegangen werden soll, besonders, wenn es ab 2024 höhere Fördersätze gäbe. 

Für diesen Fall hat sich das Wirtschaftsministerium allerdings eine sehr großzügige Regel ausgedacht: Sofern mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde, kann der alte Förderantrag storniert werden und ohne Sperrfrist ein neuer Antrag unter den neuen Regeln beantragt werden. 

Hier ist allerdings Vorsicht geboten: Da die förderfähigen Kosten von 60.000 € auf 30.000 € je Wohneinheit sinken, kann es auch bei einem geringeren Fördersatz sinnvoller sein die alte Förderung zu nutzen. Hier muss man als Hauseigentümer nicht nur auf den Fördersatz achten, sondern die gesamte Fördersumme ausrechnen. Nur so kann man für sich selbst bestimmten, ob sich die neue oder die alte Förderung mehr lohnt. 

Wie läuft die Auszahlung der Förderung für neue Heizungen ab 2024?

Bislang mussten bei der Förderung für den Tausch von Heizungsanlagen Eigentümer die gesamten Kosten vorstrecken und erhielten erst nach Abschluss der Maßnahme und ausführlicher Prüfung durch das BAFA den Zuschuss ausgezahlt. 

Dies soll sich nun ändern, denn die Zuständigkeit für die Heizungsförderung ab 2024 wird auf die KfW übergeben und es sollen auch wieder Förderkredite zur Verfügung stehen. Dies macht die Förderung für Eigentümer deutlich attraktiver, da die Förderkredite voraussichtlich mit günstigen Zinsen daherkommen werden.

Lohnt sich eine neue Heizung durch die hohe Förderung ab 2024?

Spätestens seit den Diskussionen rund um das Heizungsgesetz fragen sich viele Hausbesitzer, ob sich der Einbau einer neuen Heizung lohnt. Besonders Hausbesitzer mit einer alten Öl- oder Gasheizung müssen sich für die nächsten Jahrzente Gedanken über die Zukunft Ihrer Heizung machen und hier eine Entscheidung treffen. Die neue Förderung ab 2024 schafft einen deutlichen Anreiz sich für ein erneuerbares System zu entscheiden. Bei den meisten Hausbesitzern wird dies eine Wärmepumpe sein. 

Vor einer schnellen Entscheidung für eine neue Heizung sei allerdings gewarnt, denn jedes Haus mit seinen individuellen Gegebenheiten ist individuell zu betrachten. Besonders beim Einbau einer Wärmepumpe ist Vorsicht geboten, da eine falsche Entscheidung hier teuer werden kann. Wer eine Wärmepumpe einbauen möchte, sollte vorher durch einen Experten prüfen lassen, ob das eigene Gebäude für eine Wärmepumpe geeignet ist. 

Fazit zur neuen Heizungsförderung ab 2024

Die neue Heizungsförderung ab 2024 ist ein wichtiger Schritt hin zu einer klimafreundlicheren Wärmeversorgung in Deutschland. Sie macht den Umstieg auf erneuerbare Energien für alle Haushalte attraktiver und unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen. 

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen eine neue Heizung mit Förderung einzubauen oder sich allgemein fragen, welche Sanierungsmaßnahmen in Ihrem Gebäude sinnvoll sind, freuen wir uns auf Ihre Anfrage. In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir Ihr Anliegen gerne. 

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