Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen, vermieten oder verpachten möchte, kommt um ihn nicht herum: den Energieausweis. Er zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist – ähnlich wie das Energie-Label bei Elektrogeräten. Seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist er für fast alle Wohngebäude Pflicht.
Doch viele Eigentümer fragen sich: Was kostet ein Energieausweis eigentlich – und welcher ist der richtige für mein Haus?
Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: von der Art des Ausweises, dem Gebäudetyp, der Datengrundlage und der Qualifikation des Ausstellers. Dieser Artikel erklärt, welche Energieausweis Kosten realistisch sind, wann Sie welchen Energieausweis benötigen und wie Sie mit Förderungen oder cleverer Vorbereitung Geld sparen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Neubau eines Gebäudes – geregelt im Gebäudeenergiegesetz (GEG).
- Es gibt zwei Varianten: den Verbrauchsausweis (ab ca. 50 €) und den Bedarfsausweis (300–800 €).
- Der Bedarfsausweis ist vorgeschrieben für unsanierte Altbauten mit bis zu vier Wohneinheiten und für Neubauten.
- Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig – danach muss ein neuer erstellt werden.
- Fehlende oder falsche Angaben können Bußgelder bis zu 10.000 € nach sich ziehen.
- Eine BAFA-Energieberatung kann bis zu 50 % der Kosten für die Erstellung des Ausweises fördern.
So gehen Sie vor
- Prüfen Sie, ob Sie einen Energieausweis benötigen: Bei Verkauf, Neuvermietung oder größeren Sanierungen ist er Pflicht.
- Wählen Sie die passende Art des Ausweises: Verbrauchsausweis für modernisierte oder neuere Gebäude, Bedarfsausweis für Altbauten oder Neubauten.
- Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen: Dazu gehören Baupläne, Heizkostenabrechnungen und Informationen zur Anlagentechnik.
- Beauftragen Sie eine qualifizierte Energieberaterin oder einen zertifizierten Anbieter: Achten Sie auf Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena.
- Nutzen Sie den Energieausweis als Grundlage für Sanierungen: Der Bedarfsausweis zeigt, wo sich Energie sparen und die Effizienz verbessern lässt.
Was ist ein Energieausweis – und wann ist er Pflicht?
Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes und gibt Auskunft darüber, wie viel Energie es im Betrieb benötigt. Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten zeigt eine farbige Skala von grün (A+) bis rot (H), ob ein Haus energieeffizient ist oder hohe Heizkosten verursacht.
Rechtlich vorgeschrieben ist der Energieausweis durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Eigentümerinnen und Eigentümer müssen ihn immer dann vorlegen, wenn sie ein Gebäude verkaufen, vermieten, verpachten oder neu errichten.
Auch bei einer umfassenden energetischen Sanierung, z.B. im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans, die den Energiebedarf des Hauses verändert, kann ein neuer Ausweis erforderlich sein. In bestimmten Fällen reicht es nicht, den Ausweis bereitzuhalten – er muss bereits in der Immobilienanzeige angegeben werden. Dazu gehören:
- die Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch),
- der Energiekennwert in kWh/(m²·a),
- die Energieeffizienzklasse,
- der wesentliche Energieträger (z. B. Gas, Wärmepumpe, Fernwärme) und
- das Baujahr des Gebäudes.
Wann kein Energieausweis erforderlich ist
Einige Gebäude sind von der Pflicht befreit:
- Denkmalschutz-Objekte,
- Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche,
- Ferienhäuser, die nur zeitweise genutzt werden,
- sowie Abrissgebäude, die ohnehin bald entfernt werden.
Wer den Energieausweis trotz Pflicht nicht vorlegt oder fehlerhafte Angaben macht, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.Die Kontrolle erfolgt stichprobenartig durch die zuständigen Bauaufsichtsbehörden der Länder.
Gültigkeit und Aktualisierung
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Danach muss er erneuert werden – eine Verlängerung ist nicht möglich. Ändert sich die energetische Qualität eines Gebäudes deutlich, etwa durch eine neue Dämmung, Heizung oder Fenster, sollte ein neuer Bedarfsausweis erstellt werden, um aktuelle Werte auszuweisen.
Arten von Energieausweisen und ihre Kosten
Bei der Ausstellung eines Energieausweises haben Eigentümerinnen und Eigentümer grundsätzlich die Wahl zwischen zwei Varianten: dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis. Beide dokumentieren die Energieeffizienz eines Gebäudes, beruhen aber auf unterschiedlichen Grundlagen – und unterscheiden sich damit deutlich im Preis.
Verbrauchsausweis: günstig, aber weniger aussagekräftig
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten drei Jahre. Dazu werden die Heizkostenabrechnungen oder Verbrauchsdaten (Gas, Öl, Fernwärme) herangezogen.Diese Variante ist schnell und kostengünstig, aber stark vom individuellen Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner abhängig. Für modernisierte Gebäude oder Baujahre nach 1977 ist der Verbrauchsausweis in der Regel ausreichend.
Bedarfsausweis: präziser, aber teurer
Der Bedarfsausweis analysiert die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten. Eine Energieberaterin oder ein Energieberater beurteilt Dämmung, Fenster, Heizungsanlage und Warmwasserbereitung nach standardisierten Verfahren.
Er ist Pflicht für unsanierte Altbauten mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, sowie für alle Neubauten. Der Aufwand ist höher – ebenso die Kosten –, dafür erhalten Eigentümer aber eine objektive Grundlage für Sanierungsentscheidungen und Förderanträge.
Welchen Ausweis benötige ich für mein Gebäude? Eine Entscheidungshilfe
- Verbrauchsausweis ist ausreichend für:
- Mehrfamilienhäuser ab fünf Wohneinheiten (unabhängig vom Baujahr).
- Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde.
- Wohngebäude, die vor 1977 errichtet, aber bereits nach den Standards der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurden.
- Bedarfsausweis ist Pflicht für:
- Alle Neubauten.
- Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977, die noch nicht energetisch saniert wurden.
- Bei grundlegenden Sanierungen, die eine energetische Gesamtbilanzierung nach GEG erfordern.
Hinweis:
Auch wenn für Ihr Gebäude ein Verbrauchsausweis ausreichen würde, können Sie sich freiwillig für den aussagekräftigeren Bedarfsausweis entscheiden. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie eine energetische Sanierung planen und eine verlässliche Grundlage für weitere Maßnahmen benötigen.
Energieausweis Kostenübersicht: Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis (Stand 2025)
| Art des Energieausweises | Beschreibung | Geeignet für | Kosten (ca.) | Erforderlicher Aufwand |
| Verbrauchsausweis (einfach) | Basiert auf den Energieverbräuchen der letzten 3 Jahre | Modernisierte Gebäude, Baujahr nach 1977, Mehrfamilienhäuser ab 5 WE | 50 – 150 € | Dateneingabe online, keine Begehung |
| Verbrauchsausweis (mit Prüfung) | Plausibilitätsprüfung durch Fachperson | Wie oben, aber mit Datenprüfung | 150 – 250 € | Prüfung der Unterlagen durch Energieberater |
| Bedarfsausweis (Online) | Berechnung auf Basis von Gebäudedaten | Neubauten oder gut dokumentierte Altbauten | 100 – 300 € | Dateneingabe + digitale Berechnung |
| Bedarfsausweis (mit Vor-Ort-Begehung) | Technische Analyse mit Begehung | Pflicht bei unsanierten Altbauten (≤ 4 WE) und Neubauten | 400 – 800 € | Vor-Ort-Aufnahme + Detailanalyse |
| Bedarfsausweis für größere Gebäude | Für komplexe Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeobjekte | Gebäude mit vielen Wohneinheiten | ab 800 €, zzgl. 30 – 50 € pro WE | Umfangreiche Datenaufnahme |
Hinweise zur Kosteneinschätzung
- Online-Angebote sind günstiger, aber oft weniger individuell geprüft.
- Eine qualifizierte Energieberaterin oder ein Energieberater stellt sicher, dass der Ausweis rechtssicher ist und Förderpotenziale erkannt werden.
- Die Energieausweis Kosten können steuerlich abgesetzt werden (bei Vermietung) oder über eine BAFA-Energieberatung gefördert werden: Zuschuss bis zu 50 %, maximal 650 € für Ein-/Zweifamilienhäuser, 850 € für Mehrfamilienhäuser.
Energieausweis Kosten nach Gebäudetyp
Wie hoch die Energieausweis Kosten tatsächlich sind, hängt stark vom Gebäudetyp ab. Ein Einfamilienhaus lässt sich meist günstiger bewerten als ein Mehrfamilienhaus oder ein Gewerbeobjekt mit komplexer Anlagentechnik. Die folgende Übersicht zeigt typische Preisbereiche für unterschiedliche Gebäudekategorien.
| Gebäudetyp | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis (Online) | Bedarfsausweis (mit Vor-Ort-Begehung) | Hinweis |
| Einfamilienhaus | 50 – 150 € | 100 – 300 € | 400 – 800 € | Häufigste Variante. Bei Altbauten vor 1977 meist Bedarfsausweis Pflicht. |
| Mehrfamilienhaus | ab 150 €, zzgl. 30–50 € pro Wohneinheit | ab 250 € | ab 500 €, zzgl. 30–50 € pro WE | Sammelaufträge oft 10–20 % günstiger. Verbrauchsausweis nur zulässig bei ≥ 5 WE oder modernisiertem Bau. |
| Nichtwohngebäude | – | ab 500 € | 800 – 1.500 € und mehr | Aufwand durch komplexe Nutzung und Anlagentechnik höher. Seit 2024 dürfen auch staatlich geprüfte Techniker mit Energieberater-Qualifikation Ausweise ausstellen. |
Kurz erklärt
- Die Preise sind Richtwerte und können je nach Anbieter, Region und Datenlage variieren.
- Für unsanierte Altbauten (Bauantrag vor 1. November 1977) ist der Bedarfsausweis Pflicht.
- Online-Angebote sind günstiger, ersetzen aber keine qualifizierte Vor-Ort-Prüfung.
- Sammelaufträge bei Mehrfamilienhäusern oder WEGs senken die Kosten spürbar.
Energieeffizienzklassen im Energieausweis
Die Energieeffizienzklasse eines Hauses ist das zentrale Ergebnis des Energieausweises. Sie zeigt, wie viel Energie ein Gebäude pro Quadratmeter und Jahr verbraucht – und wie hoch die daraus resultierenden Heizkosten ungefähr sind. Die Skala reicht von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient).
| Energieeffizienzklasse | Energiebedarf bzw. -verbrauch | Ungefähre jährliche Energiekosten pro m² Wohnfläche | Bedeutung |
| A+ | unter 30 kWh / (m²·a) | ca. 3 € / m² | Passivhausstandard – sehr energieeffizient |
| A | 30 – < 50 kWh / (m²·a) | ca. 7 € / m² | Neubauten mit sehr guter Dämmung und moderner Heizung |
| B | 50 – < 75 kWh / (m²·a) | ca. 12 € / m² | Modernisierte Gebäude mit effizienter Anlagentechnik |
| C | 75 – < 100 kWh / (m²·a) | ca. 16 € / m² | Durchschnittlicher energetischer Standard |
| D | 100 – < 130 kWh / (m²·a) | ca. 21 € / m² | Gebäude mit Verbesserungspotenzial |
| E | 130 – < 160 kWh / (m²·a) | ca. 27 € / m² | Erhöhter Heizbedarf – Sanierung lohnt sich |
| F | 160 – < 200 kWh / (m²·a) | ca. 34 € / m² | Deutlich ineffizient, hohe Heizkosten |
| G | 200 – < 250 kWh / (m²·a) | ca. 42 € / m² | Sehr hoher Energieverbrauch |
| H | über 250 kWh / (m²·a) | 50 € und mehr / m² | Sanierungsbedürftig, schlechte Energiebilanz |
Was die Energieklasse über den Immobilienwert aussagt
Ein Haus in den Klassen A bis B erzielt meist höhere Verkaufspreise und schnellere Vermietungen.
Umgekehrt verlieren ineffiziente Gebäude an Attraktivität – nicht nur wegen steigender Energiepreise, sondern auch durch strengere Klimavorgaben.
Wer also plant, sein Haus zu verkaufen oder energetisch zu modernisieren, sollte den Energieausweis nicht nur als Pflichtdokument sehen, sondern als wertvolles Analyseinstrument, das den tatsächlichen Zustand sichtbar macht.
CO₂-Emissionen im Energieausweis: Was die neue Angabe bedeutet
Seit Mai 2021 müssen alle Energieausweise zusätzlich die jährlichen CO₂-Emissionen eines Gebäudes ausweisen. Diese Pflicht gilt sowohl für Verbrauchs- als auch für Bedarfsausweise und soll die Klimawirkung eines Gebäudes transparenter machen.
Die CO₂-Werte werden auf Basis des Energieverbrauchs bzw. -bedarfs und des verwendeten Energieträgers berechnet. Ein Haus, das mit Heizöl oder Kohle beheizt wird, verursacht deutlich höhere Emissionen als ein Gebäude mit Wärmepumpe, Fernwärme oder Pelletheizung.
Im Energieausweis finden Sie die CO₂-Emissionen meist auf Seite 2 unter der Kennzeichnung „Emissionen in kg CO₂-Äquivalent pro m² und Jahr“. Dieser Wert gibt an, wie viel klimaschädliches Kohlendioxid das Gebäude jährlich verursacht.
Wichtig zu wissen: Die CO₂-Angabe beeinflusst nicht direkt die Energieeffizienzklasse im Energieausweis. Sie dient vor allem der Transparenz über die Klimawirkung eines Gebäudes und hilft Eigentümer:innen, Sanierungsmaßnahmen gezielter zu planen und den Fortschritt bei der Emissionsreduktion messbar zu machen.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist die Angabe mehr als eine Zahl: Sie zeigt, wo sich der Einsatz erneuerbarer Energien besonders lohnt. Wer fossile Heizsysteme ersetzt, verbessert nicht nur seine Effizienzklasse, sondern reduziert auch den CO₂-Wert im Ausweis – ein wachsender Vorteil beim Immobilienverkauf.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Einen Energieausweis darf nicht jeder ausstellen – das ist im § 88 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) genau geregelt. Nur qualifizierte Fachleute mit entsprechender Ausbildung und Zulassung dürfen Energieausweise erstellen. Dazu gehören:
- Zertifizierte Energieberater:innen, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur) geführt sind,
- Architekt:innen, Ingenieur:innen und Physiker:innen,
- Handwerksmeister:innen mit Zusatzqualifikation im Bereich Energieberatung,
- sowie Schornsteinfeger:innen, sofern sie über die entsprechende Fachqualifikation verfügen.
Diese Fachpersonen verfügen über das technische Wissen, um Baukonstruktionen, Dämmwerte und Heiztechnik korrekt zu bewerten. Damit stellen sie sicher, dass der Energieausweis nicht nur formal korrekt, sondern auch rechtssicher und aussagekräftig ist.
Online-Anbieter: praktisch, aber nicht immer empfehlenswert
Zahlreiche Portale bieten heute die Ausstellung von Energieausweisen online an. Das ist grundsätzlich erlaubt – insbesondere beim Verbrauchsausweis, der auf vorhandenen Verbrauchsdaten basiert.
Allerdings sollten Eigentümer genau prüfen, wer hinter dem Angebot steht. Ein Energieausweis ohne fachliche Prüfung oder Plausibilitätskontrolle kann bei Stichproben durch die Behörden als ungültig gelten.
Tipp:
Achten Sie darauf, dass der Name des Ausstellers, seine Berufsbezeichnung und Qualifikation auf dem Energieausweis angegeben sind. Fehlen diese Angaben, ist das Dokument nicht rechtsgültig
Warum sich ein zertifizierter Energieberater lohnt
Ein professionell erstellter Energieausweis bietet mehr als nur Rechtssicherheit:
Er enthält Modernisierungsempfehlungen und Hinweise, wie sich der Energieverbrauch des Gebäudes langfristig senken lässt. Diese Informationen können entscheidend sein, wenn Sie in Zukunft Sanierungen oder Förderanträge planen.
Gerade beim Bedarfsausweis lohnt sich die Investition in einen Fachmann, weil er die Daten nicht nur berechnet, sondern vor Ort prüft und bewertet.
Der Energieausweis ist kein Formular, das man einfach ausfüllt. Nur wer die Gebäudetechnik wirklich versteht, kann verlässliche Werte liefern. Darum empfehle ich: Setzen Sie auf zertifizierte Energieberater – das schützt Sie vor formalen Fehlern und erhöht die Qualität der Ergebnisse.
Jan Wanderer
Energie-Experte bei Enwendo
Wie Sie beim Energieausweis Kosten sparen
Die Kosten für einen Energieausweis können stark variieren – von etwa 50 Euro für einen einfachen Verbrauchsausweis bis zu rund 800 Euro für einen umfangreichen Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Begehung. Wer sich gut vorbereitet, spart nicht nur Geld, sondern sorgt auch dafür, dass der Ausweis rechtssicher und aussagekräftig ist.
Gründliche Vorbereitung senkt den Preis
Die wichtigste Stellschraube für geringere Kosten ist eine gute Vorbereitung. Je mehr Unterlagen Sie vorab zusammentragen, desto weniger Rechercheaufwand hat der Aussteller – und desto niedriger fällt sein Honorar aus. Für den Verbrauchsausweis benötigen Sie die Heiz- und Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Wer einen Bedarfsausweis beantragt, sollte zusätzlich Baupläne, Nachweise über Modernisierungen, technische Daten zur Heizung sowie Informationen zur Dämmung von Dach, Fassade und Keller bereithalten. Auch Grundrisse und Fotos von Heizungsraum, Dachboden oder Fenstern erleichtern die Arbeit.
Gerade bei Mehrfamilienhäusern spart eine gute Struktur Zeit und Geld: Wenn alle Wohneinheiten ihre Daten einheitlich erfassen, lassen sich Rückfragen vermeiden und der Energieberater kann die Berechnung effizient durchführen.
Die richtige Ausweisart wählen
Ein Verbrauchsausweis ist die günstigste Lösung, wenn Ihr Gebäude nach 1977 gebaut oder bereits modernisiert wurde und verlässliche Verbrauchsdaten vorliegen. Für unsanierte Altbauten mit bis zu vier Wohneinheiten ist dagegen der Bedarfsausweis Pflicht. Er ist teurer, bietet aber eine objektive Bewertung der energetischen Qualität und eine fundierte Basis für Sanierungsentscheidungen. Online-Angebote sind verlockend günstig, bergen aber Risiken: Bei reinen Onlineformularen ohne Plausibilitätsprüfung kann es leicht zu fehlerhaften Angaben kommen. Der Ausweis ist nur dann rechtsgültig, wenn er von einer qualifizierten Fachperson mit Berechtigung nach § 88 GEG ausgestellt wurde – etwa einer Energieberaterin, einem Ingenieur oder einer Architektin.
Online oder Vor-Ort – was sich wann lohnt
Ein Online-Verbrauchsausweis kann sinnvoll sein, wenn alle Daten vollständig vorliegen und Sie lediglich eine gesetzliche Pflicht erfüllen müssen. Wer aber eine Sanierung plant, Fördermittel beantragen oder ein altes Gebäude verkaufen möchte, sollte auf eine Vor-Ort-Begehung durch einen zertifizierten Energieberater setzen. Das kostet zwar mehr, liefert aber exakte Werte und rechtssichere Ergebnisse – eine Investition, die sich langfristig auszahlt.
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Gesetzliche Pflichten und mögliche Fallstricke
Der Energieausweis ist mehr als nur ein informatives Dokument; seine Vorlage ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) klar geregelt und bei Missachtung drohen Konsequenzen. Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten, sind gesetzlich verpflichtet, potenziellen Interessenten den Energieausweis vorzulegen. Dies muss spätestens bei der Besichtigung geschehen. Wird keine Besichtigung durchgeführt, muss der Ausweis unverzüglich nach Aufforderung übergeben werden. Nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags muss dem Käufer bzw. Mieter eine Kopie oder das Original des Dokuments ausgehändigt werden.
Bereits in der Immobilienanzeige – sei es online oder in Printmedien – müssen bestimmte Pflichtangaben aus dem Energieausweis enthalten sein. Dazu gehören unter anderem:
- Die Art des Ausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch des Gebäudes in kWh/(m²·a)
- Der wesentliche Energieträger für die Heizung (z.B. Gas, Öl, Fernwärme)
- Das Baujahr des Gebäudes
- Die Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
Wer diese Pflichten ignoriert, riskiert ein empfindliches Bußgeld, das bis zu 10.000 Euro betragen kann. Dies gilt sowohl für das Fehlen der Angaben in der Anzeige als auch für die nicht rechtzeitige Vorlage des Ausweises. Ebenso ist es strafbar, einen falschen oder unvollständigen Ausweis ausstellen zu lassen oder zu verwenden. Die Kontrolle obliegt den zuständigen Baubehörden der Bundesländer, die stichprobenartig Prüfungen durchführen.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen von der Ausweispflicht. Dazu zählen Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern. Auch für Ferienhäuser, die nicht regelmäßig genutzt werden, oder für Gebäude, die abgerissen werden sollen, ist in der Regel kein Energieausweis erforderlich. Im Zweifel sollte jedoch immer eine fachkundige Beratung eingeholt werden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Förderungen und steuerliche Vorteile nutzen
Für die reine Ausstellung des Energieausweises gibt es keine direkte Förderung. Sehr wohl gefördert wird aber die Kosten für Energieberatung für Wohngebäude (EBW), in deren Rahmen häufig auch ein Bedarfsausweis erstellt wird. Das BAFA übernimmt bis zu 50 % der Beratungskosten – maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und 850 Euro bei Mehrfamilienhäusern. Wer also eine Beratung beauftragt, erhält nicht nur einen professionellen Ausweis, sondern zugleich eine Analyse der Sanierungspotenziale und konkrete Modernisierungsempfehlungen. Und reduziert somit die Energieausweis Kosten.
Wichtig:
Seit April 2025 erfolgt die Auszahlung der Förderung direkt an die Antragsteller:innen, nicht mehr über die Energieberater:innen. Die Fördersätze bleiben unverändert.
Auch steuerlich lässt sich sparen: Vermieterinnen und Vermieter können die Kosten sowohl für den Verbrauchs- als auch für den Bedarfsausweis als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen. Nicht erlaubt ist jedoch, die Ausgabenkosten über die Nebenkosten auf die Mieter umzulegen – der Energieausweis zählt nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.
Typische Zusatzkosten vermeiden
Häufig entstehen Mehrkosten, weil Unterlagen fehlen oder Termine zu kurzfristig angesetzt werden. Wer den Energieausweis wenige Tage vor einem Notartermin oder einer Vermietung benötigt, zahlt oft Expresszuschläge. Auch zusätzliche Fahrten oder Korrekturen wegen unvollständiger Angaben treiben den Preis in die Höhe. Planen Sie deshalb rechtzeitig und stellen Sie sicher, dass alle Daten vollständig sind, bevor der Auftrag startet.
Praktische Spartipps für den Energieausweis im Überblick
- Tipp 1 – Unterlagen bündeln: Erstellen Sie ein kompaktes Datenpaket mit Verbrauchsdaten, Bauunterlagen, Grundrissen und Fotos. Das reduziert Nachfragen und beschleunigt die Bearbeitung.
- Tipp 2 – Qualifikation prüfen: Beauftragen Sie ausschließlichzertifzierte Energieberater oder andere nach GEG zugelassene Fachleute. So vermeiden Sie formale Fehler, die zur Ungültigkeit des Ausweises führen könnten.
- Tipp 3 – Förderung kombinieren: Lassen Sie den Bedarfsausweis im Rahmen einer geförderten Energieberatung erstellen. Dadurch halbieren sich die Kosten – und Sie erhalten zusätzlich wertvolle Sanierungsempfehlungen.
Kurz gesagt: Eine gute Vorbereitung, die Wahl des passenden Ausweises und ein erfahrener Energieberater sind die drei wichtigsten Hebel, um beim Energieausweis Kosten zu sparen und gleichzeitig Qualität zu sichern. Der Ausweis ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, Ihr Gebäude energetisch besser zu verstehen – und gezielt in die Zukunft zu investieren.
Fazit: Energieausweis Kosten
Ein Energieausweis ist mehr als nur ein Formular, das eine gesetzliche Vorgabe erfüllt. Richtig erstellt und verstanden, bietet er Eigentümerinnen und Eigentümern wertvolle Einblicke in die energetische Qualität ihres Gebäudes – und damit eine wichtige Grundlage für Entscheidungen rund um Sanierung, Verkauf oder Vermietung.
Die Energieausweis Kosten hängen dabei stark von der Art des Ausweises, dem Gebäudetyp und der Datengrundlage ab. Während ein einfacher Verbrauchsausweis schon ab rund 50 Euro erhältlich ist, kostet ein umfassender Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Begehung zwischen 400 und 800 Euro. Diese Investition lohnt sich: Ein präziser, fachgerecht ausgestellter Energieausweis erhöht nicht nur die Rechtssicherheit, sondern schafft auch Transparenz gegenüber Kauf- oder Mietinteressenten – und kann langfristig den Wert der Immobilie steigern.
Wer clever vorgeht, nutzt den Energieausweis nicht isoliert, sondern im Rahmen einer geförderten Energieberatung. So lassen sich die Kosten um bis zu 50 % reduzieren, und gleichzeitig entsteht eine klare Grundlage für zukünftige Sanierungsschritte und Förderanträge. Eigentümer, die ihre Unterlagen sorgfältig vorbereiten, qualifizierte Fachleute beauftragen und rechtzeitig planen, sparen also doppelt – Zeit und Geld.
Sie sind unsicher, welchen Energieausweis Sie benötigen, oder möchten ein konkretes Angebot für Ihre Immobilie erhalten? Unsere zertifizierten Energieexperten beraten Sie gerne unverbindlich. Kontaktieren Sie uns noch heute und sichern Sie sich einen rechtssicheren und aussagekräftigen Energieausweis, der den Wert Ihrer Immobilie unterstreicht.
Häufige Fragen zu Energieausweis Kosten
Die Kosten hängen von der Art des Ausweises ab. Ein Verbrauchsausweis kostet meist zwischen 50 und 150 Euro, ein Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Begehung etwa 400 bis 800 Euro. Bei größeren oder komplexeren Gebäuden kann der Preis darüber liegen.
Nur qualifizierte Fachleute mit Berechtigung nach § 88 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) dürfen Energieausweise ausstellen. Dazu gehören Energieberater:innen, Ingenieur:innen, Architekt:innen und Schornsteinfeger:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation. Empfehlenswert ist, eine Person zu wählen, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena eingetragen ist.
Ein Energieausweis gilt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Danach muss ein neuer Ausweis erstellt werden. Wird das Gebäude umfassend saniert oder energetisch verändert (z. B. durch neue Dämmung oder Heizung), sollte ein neuer Bedarfsausweis beantragt werden, um aktuelle Werte zu dokumentieren.
Immer dann, wenn Sie ein Gebäude verkaufen, vermieten, verpachten oder neu errichten, ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei umfassenden Sanierungen kann eine Aktualisierung erforderlich sein.
Ausnahmen gelten für Baudenkmäler, Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche, Ferienhäuser, die nicht regelmäßig genutzt werden, sowie Abrissgebäude.
Wer keinen gültigen Energieausweis vorlegt oder fehlerhafte Angaben macht, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Die Pflichtangaben müssen außerdem bereits in Immobilienanzeigen genannt werden (Effizienzklasse, Baujahr, Energieträger etc.).
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Heiz- und Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er ist günstiger, aber weniger präzise, weil das Nutzerverhalten den Wert stark beeinflusst.
Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Analyse des Gebäudes und bewertet unabhängig vom Nutzerverhalten den theoretischen Energiebedarf. Er ist teurer, aber genauer – und bei Altbauten meist Pflicht.
Ja, viele Anbieter ermöglichen die Beantragung online. Dabei geben Sie Gebäudedaten und Verbrauchswerte in ein Formular ein. Wichtig ist, dass der Aussteller qualifiziert und auf dem Ausweis namentlich genannt ist. Ein Online-Ausweis ohne fachliche Prüfung kann im Zweifel ungültig sein.
Für den Energieausweis selbst gibt es keine eigene Förderung. Wird er jedoch im Rahmen einer BAFA-Energieberatung erstellt, übernimmt der Staat bis zu 50 % der Beratungskosten (max. 650 € für Ein-/Zweifamilienhäuser, 850 € für Mehrfamilienhäuser).
Ja. Vermieter können die Kosten für den Energieausweis als Werbungskosten absetzen. Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, können die Ausgaben im Rahmen einer Energieberatung oder Sanierung teilweise über steuerliche Förderprogramme geltend machen
Entscheidend ist die Energieeffizienzklasse: Je näher der Pfeil an der grünen Zone (A+ / A), desto effizienter das Gebäude. Ein hoher Wert im roten Bereich (F–H) weist auf Sanierungsbedarf hin. Zusätzlich zeigt der Ausweis, welche Modernisierungen die Energiebilanz verbessern könnten – etwa eine neue Dämmung oder Heizung.