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Bestätigung nach Durchführung KfW (BnD): Der vollständige Leitfaden

Jan Wanderer
Jan Wanderer
Energie-Experte bei Enwendo
Stand: 16 Min. Lesezeit

Wenn eine energetische Sanierung über einen KfW-Kredit finanziert wird, entscheidet die Bestätigung nach Durchführung KfW (BnD) darüber, ob die Fördermittel tatsächlich ausgezahlt werden. Auch wenn viele Eigentümer den Fokus verständlicherweise auf die technische Umsetzung legen – Wärmepumpe, Dämmung, Fenster, Effizienzhaus – ist die BnD der zentrale administrative Baustein, der die gesamte Förderung absichert und insbesondere den Tilgungszuschuss als zentrales Element der KfW Förderung im Baukontext ermöglicht. Ohne eine saubere Abwicklung der Nachweise – und dazu gehört die BnD zwingend dazu – bleibt ein Teil dieses Potenzials ungenutzt.

Dieser Leitfaden erklärt, wie die BnD funktioniert, welchen Zweck sie erfüllt, welche Fristen gelten und wie Sie alle typischen Fehler von Anfang an vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ist das Abschlussdokument für KfW-geförderte Sanierungen mit dem Kredit 261 – ohne BnD gibt es keinen Tilgungszuschuß und keinen final abgeschlossenen Förderkredit.
  • Die BnD wird ausschließlich von einem Energieeffizienz-Experten aus der dena-Liste erstellt und bestätigt, dass alle geplanten Maßnahmen wie beantragt umgesetzt und die technischen BEG-Anforderungen erfüllt wurden.
  • Für BAFA-Zuschüsse (z. B. Dämmung, Fenster) gilt nicht die BnD, sondern eine eigene technische Projektbeschreibung bzw. ein technischer Projektnachweis.
  • Die BnD muss innerhalb der Kreditbereitstellungsfrist bei der KfW vorliegen – meist 6 bis 12 Monate nach Kreditabruf, Verlängerungen sind in Abstimmung mit der Bank möglich.
  • Häufige Stolpersteine sind unvollständige Rechnungen, fehlende Produktnachweise, Änderungen ohne Rücksprache mit dem Energieberater und eine zu späte Einbindung des Experten.

So gehen Sie vor

  1. Energieeffizienz-Experten frühzeitig einbinden: Suchen Sie sich einen Energieeffizienz-Experten und binden Sie ihn bereits für Planung und BzA ein – nicht erst, wenn die Baustelle steht.
  2. KfW-Finanzierung klären (Programm 261): Sprechen Sie mit Ihrer Bank über den passenden KfW-Kredit (261) und stellen Sie sicher, daß die Finanzierung auf einer gültigen BzA des Energieeffizienz-Experten basiert.
  3. Maßnahmen sauber dokumentieren: Sammeln Sie alle Rechnungen, Produktdatenblätter, Protokolle und aussagekräftige Fotos (auch von verdeckten Bauteilen) konsequent während der Umsetzung der Sanierung.
  4. BnD rechtzeitig einreichen und Rückfragen klären: Der Experte übermittelt die BnD über das KfW-Portal; behalten Sie gemeinsam mit Bank und Berater die Bereitstellungsfrist im Blick und reagieren Sie zügig auf eventuelle Nachforderungen der KfW.
  5. Tilgungszuschuß und Auszahlung der Förderung prüfen: Kontrollieren Sie nach der BnD-Prüfung durch KfW und Bank, ob der Tilgungszuschuß wie geplant gutgeschrieben wurde und der Förderkredit damit vollständig und korrekt abgeschlossen ist.

Was ist die Bestätigung nach Durchführung (BnD)?

Die Bestätigung nach Durchführung ist das offizielle Abschlussdokument bei energetischen Sanierungsmaßnahmen, die über den KfW-Wohngebäude-Kredit 261 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG) gefördert werden. Sie wird vom Energieeffizienz-Experten erstellt und bestätigt der KfW, dass:

  • alle geplanten und beantragten Maßnahmen umgesetzt wurden,
  • die technischen Anforderungen des BEG eingehalten sind,
  • alle Systemdaten, Produkte, energetischen Werte und Kosten korrekt sind,
  • die geplanten Effizienzhausstandards oder technischen Mindestanforderungen erfüllt wurden.  

Der Energieeffizienz-Experte muss zwingend in der dena-Expertenliste registriert sein. Fachunternehmen dürfen keine BnD ausstellen. Fachunternehmer sind für die fachgerechte Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich und arbeiten dabei eng mit dem Energieeffizienz-Experten zusammen, um die Anforderungen der KfW-Förderprogramme zu erfüllen und alle relevanten Informationen rechtzeitig zu liefern.

Die BnD ist der direkte Gegenpart zur Bestätigung zum Antrag (BzA), die zu Beginn des Projekts erstellt wurde. In der BzA wird festgehalten, was geplant ist – in der BnD, was tatsächlich realisiert wurde. Nur wenn beide Dokumente miteinander übereinstimmen und eventuelle Abweichungen fachlich begründet sind, wird der Kredit korrekt abgeschlossen und der Tilgungszuschuss gewährt.  

Bestätigung nach Durchführung KfW (BnD)

Warum gibt es die BnD? Drei zentrale Funktionen

Die BnD ist kein rein bürokratischer Selbstzweck, sondern dient der Qualitätssicherung und dem Fördermissbrauchsschutz. Sie stellt sicher, dass staatliche Fördergelder nur dann fließen, wenn die beantragten energetischen Standards wirklich erreicht wurden. Die BnD und die zugehörigen Dokumente dienen als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung und müssen bei der KfW zur Auszahlung der Fördermittel vorgelegt werden. Sie übernimmt drei zentrale Aufgaben:

1. Nachweis der ordnungsgemäßen Umsetzung

Der Energieeffizienz-Experte bestätigt:

  • dass die Sanierung wie geplant umgesetzt wurde,
  • dass die verwendeten Produkte den technischen Anforderungen entsprechen,
  • dass keine förderschädlichen Abweichungen vorliegen,
  • dass alle Komponenten ordnungsgemäß installiert wurden.

Nach Abschluss dieser Maßnahmen erfolgt die Abnahme der Bauleistungen durch den Energieeffizienz-Experten. Diese Abnahme ist ein entscheidender Schritt und Voraussetzung für die Bestätigung nach Durchführung (BnD), da sie die ordnungsgemäße Ausführung dokumentiert und gegenüber der KfW im Rahmen des Förderverfahrens bestätigt.

Dies umfasst häufig:

  • Gebäudedämmung (Fassade, Dach, Kellerdecke),
  • Heiztechnik (z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen),
  • hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage,
  • Lüftung (zentrale oder dezentrale Anlagen),
  • Fenster & Außentüren,
  • übergreifende Anlagentechnik und Regelung.

Gerade bei umfangreichen Effizienzhaus-Sanierungen ist diese technische und bauliche Abnahme ein wesentliches Element, um spätere Diskussionen mit Bank oder Förderstelle zu vermeiden.

2. Technische Validierung der Energieeffizienz

Hier prüft der Experte im Detail:

  • U-Werte der Bauteile und deren Berechnungsgrundlagen,
  • Effizienzhaus-Berechnungen und energetische Gesamtbilanz,
  • Jahresarbeitszahlen von Wärmepumpen und andere Wirkungsgrade,
  • technische Mindestanforderungen bei Dämmung, Fenstern oder Anlagentechnik gemäß BEG-Richtlinie,
  • bauteilbezogene Berechnungen und Nachweise,
  • Luftdichtheit (Blower-Door-Test), wenn relevant oder vereinbart.

Der Energieeffizienz-Experte übernimmt dabei die Überprüfung und Bestätigung, dass alle technischen Anforderungen für die Förderung erfüllt sind – und dass die im Antrag angesetzten Einsparungen nicht nur theoretische Rechenwerte, sondern realistisch erreichbare Kennzahlen sind.

3. Grundlage für Förderauszahlung und Tilgungszuschuss

Die KfW prüft die BnD stichprobenartig inhaltlich und formal. Erst wenn sie akzeptiert wurde, erfolgt:

  • die Auszahlung bzw. endgültige Bereitstellung der Kreditmittel,
  • die Gutschrift des Tilgungszuschusses,
  • die endgültige Freigabe und der Abschluss des Kredits.  

In vielen Fällen wird der Tilgungszuschuss nicht sofort nach Einreichung der BnD, sondern zu festgelegten Verrechnungszeitpunkten (z. B. zwei, vier und fünf Jahre nach Zusage) dem Darlehenskonto gutgeschrieben – vorausgesetzt, die BnD liegt mindestens einige Monate vorher vor und wird positiv geprüft.  

Eine Auszahlungsbestätigung der Bank ist dabei ein wichtiger Bestandteil, um nach erfolgreicher BnD-Prüfung die Fördermittel tatsächlich im eigenen Finanzierungsplan zu sehen. Ohne BnD bleibt jeder Kredit aus Sicht der Förderung „unvollständig“.

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Wann ist die BnD erforderlich – und wann nicht?

Dies ist einer der häufigsten Fehler im Praxisalltag: Viele Antragsteller verwechseln die Nachweisverfahren von KfW und BAFA oder gehen davon aus, dass es nur ein einheitliches Verfahren gibt.

Für die Antragstellung bei bestimmten Förderprogrammen, insbesondere beim neuen Heizungsförder-Ergänzungskredit mit Geschwindigkeitsbonus, kann zudem ein Grundbuchauszug als Nachweis der Eigentumsverhältnisse erforderlich sein – das betrifft jedoch die Fördervoraussetzungen, nicht die BnD selbst.  

Im privaten Wohngebäudebereich kommt die BnD heute vor allem beim folgenden Programm zum Einsatz:

BnD erforderlich bei:

KfW-Programm 261 – Wohngebäude – Kredit

Für:

  • Effizienzhaus-Sanierungen,
  • Effizienzhaus EE-Klasse,
  • Effizienzhaus NH-Klasse (mit zusätzlicher Nachhaltigkeitszertifizierung),
  • Maßnahmenpakete und umfassende energetische Sanierungen, wenn sie über 261 finanziert werden.

In anderen Kreditvarianten der KfW (z. B. für Nichtwohngebäude) existieren ebenfalls BnD-Formulare, die Logik ist dort aber ähnlich: Erst die Bestätigung nach Durchführung löst die endgültige Förderabrechnung aus. 

Austausch alter Heizungen: Heizungsförderung mit BnD-Nachweis

Seit 2024 läuft die staatliche Förderung für den Austausch alter Heizungen über die KfW – nicht mehr über das BAFA. Bei dieser Förderung ist nach Abschluss der Arbeiten eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) Pflicht. Erst mit gültiger BnD-ID und vollständiger Einreichung aller Rechnungen und Nachweise im KfW-Portal wird der Zuschuss ausgezahlt. Sowohl Fachbetriebe als auch zertifizierte Energieberater können die BnD erstellen.  

Nicht erforderlich bei:

1. BAFA-Zuschüssen für Einzelmaßnahmen

Dort gilt die technische Projektbeschreibung (TPB) bzw. der technische Projektnachweis (TPN) – und nicht die BnD.  

Dies betrifft insbesondere:

  • Heizungsmodernisierung (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie),
  • Dämmmaßnahmen,
  • Fenstertausch,
  • Anlagentechnik (z. B. Lüftung).

2. Neubauten (private Bauherren)

Die klassische Förderung privater Effizienzhaus-Neubauten wurde eingestellt und durch den Klimafreundlichen Neubau (KFN) ersetzt. Dort gelten andere technische Nachweise und Verfahren; eine klassische BnD wie im Programm 261 wird hier in der Regel nicht verwendet.  

3. KfW 270 – Erneuerbare Energien

Beim KfW-Programm 270 für erneuerbare Energien handelt es sich um ein gesondertes Kreditprogramm mit eigener Nachweislogik, eine BnD im Sinne der BEG-Wohngebäudeförderung ist hier nicht vorgesehen.

4. KfW-Zuschussprogramme (abgeschafft)

Frühere Zuschussvarianten (z. B. 430) wurden eingestellt. Der Schwerpunkt liegt heute auf Krediten wie 261, die mit Tilgungszuschüssen kombiniert werden. 261 ist dabei ausschließlich als Kreditprodukt ausgestaltet.

Mann mit Rechnungen im Wohnzimmer

Der Prozess der BnD-Erstellung – Schritt für Schritt

Die BnD folgt einem klar definierten Ablauf. Eine gute Vorbereitung macht den Prozess deutlich unkomplizierter und reduziert Rückfragen der KfW oder der finanzierenden Bank.

1. Vorbereitung: Sammlung aller relevanten Unterlagen

Bevor die BnD erstellt werden kann, müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen. Dazu gehören:

Rechnungen

  • vollständig und formal korrekt,
  • Leistungspositionen klar aufgeschlüsselt,
  • förderfähige Kosten idealerweise separat ausgewiesen (wenn sinnvoll),
  • inklusive Mehrwertsteuer,
  • je nach Bank bereits bezahlt oder noch offen – hier gelten die Bedingungen des Kreditvertrags.

Produkt- und technische Nachweise

  • Datenblätter der eingebauten Komponenten,
  • CE-Kennzeichnung, Effizienzklassen, Energie-Labels,
  • Effizienzwerte (z. B. COP/JAZ bei Wärmepumpen),
  • Prüfprotokolle (z. B. hydraulischer Abgleich, Inbetriebnahmeprotokolle),
  • Nachweise über Auslegung/Dimensionierung (z. B. Heizlastberechnung nach DIN EN 12831).

Dokumentation der Umsetzung

  • Fotos aller wesentlichen Maßnahmen,
  • Vorher-/Nachher-Bilder,
  • Fotos der Typenschilder und Seriennummern,
  • Dokumentation verdeckter Bauteile (z. B. Dämmstärken, Schichtenaufbau),
  • falls vorhanden: Bautagebuch oder Protokolle der Bauleitung.

Rechtliche Unterlagen

  • aktueller Eigentumsnachweis, meist Grundbuchauszug,
  • ggf. Baugenehmigung oder Bauanzeige bei genehmigungspflichtigen Vorhaben,
  • bei Denkmalschutz: entsprechende Genehmigungen oder Auflagen.

Je besser diese Unterlagen vorbereitet sind, desto schneller kann der Energieeffizienz-Experte die BnD fertigstellen.

2. Vor-Ort-Prüfung durch den Energieeffizienz-Experten

Der EEE prüft vor Ort:

  • ob alles wie geplant umgesetzt wurde,
  • ob alle Produkte korrekt eingebaut wurden,
  • ob die energetischen Werte plausibel sind,
  • ob Mängel oder Abweichungen bestehen,
  • ob Abweichungen im Rahmen der Förderbedingungen zulässig sind.

Die Vor-Ort-Prüfung ist immer obligatorisch und kann je nach Umfang des Projekts von einer überschaubaren Begehung bis hin zu einer ausführlichen technischen Kontrolle reichen. Typische Prüfpunkte sind:

  • Dämmstärken und Anschlüsse,
  • Ausführung der Fensteranschlüsse,
  • Aufstellung und hydraulische Einbindung der Heizung,
  • Einstellungen der Regelung,
  • Funktionsprüfung der Lüftungsanlage.

3. Abgleich mit der Bestätigung zum Antrag (BzA)

Alle Daten aus der BzA werden systematisch überprüft:

  • technische Anforderungen und Effizienzhausstandard,
  • Energiekennwerte und Rechenergebnisse,
  • Umfang der Maßnahmen (welche Bauteile wurden saniert?),
  • Kostenansätze und förderfähige Investitionen,
  • Effizienzhausklasse (z. B. EH 70, EH 55).

Abweichungen müssen:

  • fachlich begründet,
  • nachvollziehbar dokumentiert,
  • technisch plausibel und innerhalb der Vorgaben

sein. In manchen Fällen sind geringfügige Abweichungen unkritisch, in anderen können sie dazu führen, dass ein geplanter Effizienzhausstandard verfehlt wird – dann muss ggf. nachgebessert oder der Förderumfang angepasst werden.

4. Digitale Erstellung und Einreichung im KfW-Portal

Der Energieeffizienz-Experte:

  • meldet sich im KfW-Expertenportal an,
  • ruft das Projekt über die BzA-ID auf,
  • trägt alle finalen technischen Daten, Kennwerte und Kosten ein,
  • lädt – je nach Prozess – erforderliche Anlagen hoch oder hält sie für Rückfragen bereit,
  • übermittelt die BnD elektronisch.

Nach erfolgreicher Übermittlung wird eine BnD-ID vergeben. Diese Kennung dient als Referenz für Rückfragen der KfW, der finanzierenden Bank und des Antragstellers.

5. Prüfung durch die KfW

Die KfW prüft:

  • Vollständigkeit der Angaben,
  • Plausibilität der technischen Werte,
  • stichprobenartig: technische Details und Unterlagen,
  • stichprobenartig: Rechnungen, Produktnachweise und Ausführung.

Anschließend erfolgt:

  • die Gutschrift des Tilgungszuschusses zu den vorgesehenen Verrechnungszeitpunkten,
  • der endgültige Abschluss des Kredits aus Fördersicht.

Tipp

Beauftragen Sie Ihren Energieeffizienz-Experten nicht erst nach Abschluss der Arbeiten, sondern bereits vor dem ersten Angebot der Handwerker. So können Produkte, Dämmstärken und technische Mindestanforderungen von Anfang an korrekt geplant werden – und Sie vermeiden spätere Nacharbeiten oder förderschädliche Abweichungen, die die BnD verzögern oder sogar gefährden könnten.

Fristen und zeitliche Abläufe

Die BnD muss innerhalb der Kreditbereitstellungsfrist eingereicht werden. Diese ist im Kreditvertrag mit der Bank geregelt und beträgt in der Praxis häufig:

  • 6 Monate,
  • verlängerbar auf 12 Monate,
  • je nach Bank und Projektsituation auch darüber hinaus.

Für viele Kredite wird die Bereitstellungsfrist in Abstimmung mit der Bank auf 12 Monate erweitert, wenn sich abzeichnet, dass die Sanierung umfangreicher ist oder sich verzögert. Wichtig ist, dass Bauherr, Bank und Energieeffizienz-Experte diese Fristen im Blick behalten und frühzeitig kommunizieren.

Bei Rückfragen der KfW

Typischer Zeitraum:

  • etwa 4 Wochen für Nachreichungen,
  • Verlängerung auf Antrag möglich,
  • keine automatische Ablehnung ohne vorherige Fristsetzung.

In der Praxis läuft die Kommunikation häufig über die Hausbank: Sie erhält Rückfragen der KfW und gibt diese an den Antragsteller bzw. Energieeffizienz-Experten weiter.

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Typische Fehlerquellen – und wie Sie sie vermeiden

Die meisten Probleme entstehen durch schlechte Dokumentation oder falsche Annahmen über die Zuständigkeiten.

1. Verwechslung von BAFA und KfW

Viele Bauherren glauben, eine BnD wird auch bei Zuschüssen benötigt. Richtig ist:

  • BAFA → technische Projektbeschreibung (TPB) / technischer Projektnachweis (TPN),
  • KfW → Bestätigung nach Durchführung (BnD).  

Wer BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit kombiniert, hat also in der Regel zwei verschiedene Nachweiswege.

2. Unvollständige Rechnungen

Nicht ausreichend sind:

  • Pauschalpreise ohne Leistungsbeschreibung,
  • unklare Formulierungen wie „diverse Sanitärarbeiten“,
  • fehlende Produktangaben (z. B. Typenbezeichnungen),
  • falsche oder unrealistische Mengenangaben.

Solche Rechnungen erschweren die Prüfung der Förderfähigkeit und können zu Rückfragen oder Kürzungen führen.

3. Produkte erfüllen Mindestanforderungen nicht

Beispiele:

  • Wärmepumpe mit zu niedriger Jahresarbeitszahl im Vergleich zur BEG-Vorgabe,
  • Dämmung ohne ausreichende Dämmstärke oder falschem Lambda-Wert,
  • Fenster mit zu hohem Uw-Wert.

Hier ist es wichtig, die technischen Anforderungen bereits in der Planungsphase zu kennen und Produkte gezielt danach auszuwählen.

4. Änderungen während der Bauphase ohne Rücksprache

Jede Änderung von:

  • Bauteil,
  • Produkt,
  • Maßnahme,
  • Ausführung

muss mit dem Energieeffizienz-Experten abgestimmt werden. Spontane Produktwechsel auf der Baustelle („das war gerade verfügbar“) können im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Fördervoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.

5. Zu späte Beauftragung des EEE

Wird der Experte erst nach Fertigstellung involviert, fehlen häufig:

  • aussagekräftige Fotos,
  • technische Dokumentation,
  • Zwischenstandsprüfungen,
  • Protokolle von Einstellungen und Inbetriebnahmen.

Das führt zu Verzögerungen, erhöhtem Aufwand und im Zweifel zu einer restriktiveren Bewertung durch KfW oder Bank.

Hinweis

Achten Sie darauf, dass alle Rechnungen und technischen Nachweise eindeutig den geförderten Maßnahmen zugeordnet werden können. Schon kleine Unklarheiten – etwa fehlende Modellbezeichnungen oder unklare Leistungspositionen – führen regelmäßig zu Rückfragen der KfW und können die Auszahlung des Tilgungszuschusses deutlich verzögern.

Typische Kosten einer BnD

Die Kosten hängen von Umfang und Komplexität der Maßnahmen, der Gebäudegröße und der erforderlichen Detailtiefe ab.

Einfache Maßnahmen / kleine Sanierungen:

  • ca. 800–1.500 Euro

Effizienzhaus-Sanierungen:

  • meist zeitbasierte Abrechnung,
  • Stundensätze oft 80–120 Euro,
  • Gesamt: häufig 2.000–4.000 Euro oder mehr.

In vielen Fällen sind die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung selbst wieder teilweise förderfähig – etwa über spezielle Baubegleitungs-Förderungen bzw. erhöhte Tilgungszuschüsse für Fachplanung und Baubegleitung.  

Nachträgliche Korrekturen:

  • können 30–70 % des ursprünglichen Honorars zusätzlich ausmachen,
  • etwa wenn fehlende Dokumentation rekonstruiert oder technische Nachweise nachgebessert werden müssen.

Praxisbeispiel: Effizienzhaus-Sanierung eines Einfamilienhauses

Ausgangslage:

Einfamilienhaus, Baujahr 1980, unsanierter Zustand, energetische Zielsetzung: Sanierung zum Effizienzhaus 70.

Finanzierung:

KfW-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss.

Massnahmen:

  • Außendämmung der Fassade,
  • Austausch aller Fenster,
  • Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe,
  • Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Dachbodens,
  • Einbau einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.

Ablauf:

  1. Der Energieeffizienz-Experte erstellt die BzA und legt die geplanten Kennwerte und Maßnahmen fest.
  2. Die KfW bewilligt den Kredit auf Basis der BzA.
  3. Die Maßnahmen werden durch Fachunternehmen umgesetzt, parallel dazu werden Rechnungen und Fotodokumentation gesammelt.
  4. Nach Abschluss der Arbeiten prüft der Energieeffizienz-Experte vor Ort die Umsetzung.
  5. Der Experte erstellt die BnD und reicht sie über das KfW-Portal ein.
  6. Die KfW prüft die Unterlagen, der Tilgungszuschuss wird zu den vorgesehenen Verrechnungszeitpunkten gutgeschrieben.

Ergebnis:

Sanierungskosten 120.000 € → Tilgungszuschuss 30.000 € → effektive Entlastung der Finanzierung und deutliche Senkung der Energiekosten.

Gerade bei Effizienzhaus-Sanierungen lohnt es sich, die wichtigsten Energiekennwerte wie Heizlast, U-Werte oder die geplante Jahresarbeitszahl schon vor der Auftragsvergabe mit allen Gewerken verbindlich abzustimmen. Wenn jedes Unternehmen weiss, welche Werte am Ende in der BnD nachgewiesen werden müssen, reduzieren Sie das Risiko von Abweichungen massiv. Das spart nicht nur Zeit, sondern verhindert auch teure Nachbesserungen, die sonst erst beim Erstellen der BnD auffallen.

Jan Wanderer

Energie-Experte bei Enwendo

Fazit

Die Bestätigung nach Durchführung ist das entscheidende Dokument, um Ihren KfW-geförderten Kredit korrekt abzuschließen und den Tilgungszuschuss zu erhalten. Eine sorgfältige Dokumentation, eine enge Zusammenarbeit mit dem Energieeffizienz-Experten und die frühzeitige Planung der Nachweise sorgen dafür, dass die BnD ohne Verzögerungen eingereicht werden kann. Wer alle Schritte strukturiert vorbereitet, stellt sicher, dass die Förderung vollständig und fristgerecht ausgezahlt wird – und dass sich die Investition in die energetische Sanierung langfristig rechnet.

Häufig gestellte Fragen zur Bestätigung nach Durchführung KfW

Was passiert, wenn keine BnD eingereicht wird?

Wird keine BnD eingereicht, kann der Kredit aus Fördersicht nicht endgültig abgeschlossen werden. Der Tilgungszuschuss entfällt, und die KfW behandelt das Darlehen im Zweifel wie einen „normalen“ Kredit ohne Förderbonus. Je nach Vertragslage kann die Bank zudem zusätzliche Sicherheiten verlangen oder Konditionen anpassen.

Wer darf die BnD ausstellen?

Nur ein Energieeffizienz-Experte aus der offiziellen dena-Expertenliste ist berechtigt, eine BnD zu erstellen und gegenüber der KfW zu bestätigen. Fachunternehmen dürfen die BnD nicht selbst ausstellen, sie liefern aber wichtige Unterlagen und Dokumentationen zu.

Kann die BnD nachträglich korrigiert werden?

Ja, aber nur eingeschränkt:
Zulässig sind etwa: Tippfehlerkorrekturen, Ergänzung fehlender Unterlagen, formale Klarstellungen (z. B. leichte Präzisierungen von Bezeichnungen).
Nicht zulässig sind: nachträgliche technische Änderungen, Austausch von Komponenten nach Fertigstellung zur „Rettung“ der Förderung, rückwirkende Anpassung von Maßnahmen, die so nicht umgesetzt wurden. Größere Änderungen erfordern im Zweifel eine neue Bewertung des gesamten Fördervorhabens.

Benötige ich eine BnD bei BAFA-Zuschüssen?

Nein. Bei BAFA-Zuschüssen kommt die technische Projektbeschreibung (TPB) bzw. der technische Projektnachweis (TPN) zum Einsatz. Die BnD ist ein Instrument der KfW-Kredite, insbesondere im Programm 261.

Muss die BnD sofort nach Bauende eingereicht werden?

Sie muss nicht „am Tag der Fertigstellung“ eingereicht werden, aber innerhalb der vereinbarten Kreditbereitstellungsfrist – in der Praxis meist 6 bis 12 Monate nach Kreditabruf. Sinnvoll ist es, die BnD möglichst zeitnah nach Abschluss der Maßnahmen einzureichen, damit eventuelle Rückfragen noch gut beantwortet und Nachbesserungen notfalls unkompliziert vorgenommen werden können.

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