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Befristete Neubauförderung ab 16. Dezember: Was Bauherren jetzt zum Effizienzhaus 55 wissen müssen

Jan Wanderer
Jan Wanderer
Energie-Experte bei Enwendo
Stand: 11 Min. Lesezeit

Nach langer Zurückhaltung kehrt die staatliche Neubauförderung in einem begrenzten Rahmen zurück. Ab dem 16. Dezember 2025 startet eine befristete Förderung für Neubauten im Effizienzhaus-Standard 55 (EH55). Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen reagiert damit auf den anhaltenden Einbruch im Wohnungsneubau und den hohen Bestand an bereits genehmigten, aber bislang nicht realisierten Bauvorhaben.

Die neue Förderung ist ausdrücklich zeitlich begrenzt und richtet sich nicht an neue Planungen, sondern vor allem an Projekte, die bereits eine Baugenehmigung haben und bislang an Finanzierungshürden gescheitert sind. Ziel ist es, den sogenannten Bauüberhang zu aktivieren und kurzfristig wieder mehr Neubauvorhaben in die Umsetzung zu bringen.

Wichtig ist dabei: Es handelt sich nicht um eine Rückkehr der früheren, offenen Neubauförderung, sondern um eine gezielte Übergangslösung mit begrenztem Budget. Wer die Förderung nutzen möchte, muss die Voraussetzungen genau kennen und frühzeitig prüfen, ob das eigene Vorhaben überhaupt förderfähig ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 16. Dezember 2025 startet eine befristete Neubauförderung für Effizienzhaus 55 (EH55).
  • Gefördert werden bereits genehmigte Neubauprojekte, die noch nicht begonnen wurden.
  • Die Förderung erfolgt nicht als Zuschuss, sondern als zinsverbilligter KfW-Kredit.
  • Voraussetzung ist eine Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien.
  • Die Förderung ist zeitlich befristet und budgetgedeckelt – ein Rechtsanspruch besteht nicht.
  • Der Antrag muss vor Baubeginn über die Hausbank gestellt werden.
  • Die Förderung kann Finanzierungskosten senken, ersetzt aber keine tragfähige Gesamtfinanzierung.

So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie den Status Ihres Bauvorhabens: Stellen Sie sicher, dass für Ihr Neubauprojekt bereits eine gültige Baugenehmigung vorliegt und noch kein Baubeginn erfolgt ist. Ohne diese Voraussetzungen ist eine Förderung ausgeschlossen.
  2. Klären Sie frühzeitig den energetischen Standard: Ihr Neubau muss rechnerisch den Effizienzhaus-55-Standard erfüllen und vollständig auf erneuerbare Energien setzen. Lassen Sie früh prüfen, ob Ihre Planung diese Anforderungen sicher einhält.
  3. Binden Sie einen Energieeffizienz-Experten ein: Die Einhaltung des Effizienzhaus-Standards muss durch einen qualifizierten Energieeffizienz-Experten bestätigt werden. Ohne diese fachliche Begleitung ist eine Antragstellung nicht möglich.
  4. Finanzierung und Förderung gemeinsam planen: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Bank oder Sparkasse über die Einbindung der KfW-Förderung. Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW, sondern über das finanzierende Institut gestellt.
  5. Antrag vor Baubeginn stellen: Reichen Sie den Förderantrag rechtzeitig ein und warten Sie die Bewilligung ab, bevor Sie mit dem Bau beginnen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Förderausschluss.
  6. Zeit und Budget realistisch kalkulieren: Gehen Sie nicht davon aus, dass die Förderung langfristig verfügbar bleibt. Planen Sie Ihr Bauvorhaben so, dass es auch ohne Förderung wirtschaftlich tragfähig ist.

Was genau wird mit der neuen Neubauförderung gefördert?

Gefördert werden neue Wohngebäude, die den energetischen Standard Effizienzhaus 55 erfüllen. Dieser Standard bedeutet, dass das Gebäude nur 55 Prozent der Primärenergie eines Referenzgebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz benötigt. Der EH55-Standard ist seit 2023 bereits gesetzlicher Mindeststandard für Neubauten, wird hier jedoch noch einmal gezielt finanziell unterstützt, um Investitionsentscheidungen auszulösen.

Die Förderung erfolgt nicht als Zuschuss, sondern in Form eines zinsverbilligten Kredits über die KfW, eingebettet in das bestehende Programm „Klimafreundlicher Neubau“. Förderfähig sind dabei Wohngebäude, deren Wärmeversorgung vollständig auf erneuerbaren Energien basiert. Der Einsatz fossiler Heizsysteme wie Gas oder Öl ist ausgeschlossen.

Ein zentrales Kriterium ist der Zeitpunkt der Baugenehmigung. Die Förderung richtet sich ausdrücklich an Bauvorhaben, die bereits genehmigt sind, aber bislang noch nicht begonnen wurden. Damit soll verhindert werden, dass neue Projekte allein wegen der Förderung geplant werden. Ziel ist es, vorhandene Bauvorhaben kurzfristig in die Umsetzung zu bringen.

Die Antragstellung erfolgt – wie bei KfW-Programmen üblich – über die Hausbank. Voraussetzung ist, dass der Antrag vor Beginn des Bauvorhabens gestellt wird. Nachträgliche Förderungen sind ausgeschlossen. Zudem muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden, der die Einhaltung des Effizienzhaus-Standards bestätigt.

Die Neubauförderung ist befristet und budgetgedeckelt. Sobald die vorgesehenen Mittel ausgeschöpft sind, werden keine weiteren Anträge mehr bewilligt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Das macht eine frühzeitige Prüfung und Antragstellung besonders wichtig.

Befristete Neubauförderung ab Dezember

Welche Voraussetzungen müssen Bauherren erfüllen?

Die befristete Neubauförderung für Effizienzhaus 55 ist an mehrere formale und technische Voraussetzungen geknüpft. Entscheidend ist zunächst, dass es sich um ein Neubauvorhaben mit gültiger Baugenehmigung handelt, das zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schließt eine Förderung aus.

Darüber hinaus muss das geplante Gebäude den Effizienzhaus-Standard 55 nach den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude erfüllen. Das bedeutet, dass der berechnete Primärenergiebedarf des Gebäudes höchstens 55 Prozent des Referenzgebäudes beträgt. Die Einhaltung dieses Standards ist durch einen Energieeffizienz-Experten zu bestätigen, der in die Planung eingebunden sein muss.

Ein weiteres zentrales Kriterium ist die Wärmeversorgung. Gefördert werden nur Neubauten, die vollständig auf erneuerbare Energien setzen. Fossile Heizsysteme wie Gas- oder Ölheizungen sind ausgeschlossen. Damit knüpft die Neubauförderung an die bestehenden Vorgaben für klimafreundliches Bauen an und stellt sicher, dass keine neuen fossilen Abhängigkeiten entstehen.

Die Antragstellung erfolgt nicht direkt bei der KfW, sondern über eine durchleitende Bank oder Sparkasse. Der Förderantrag muss vor Baubeginn eingereicht und bewilligt sein. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt nur, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.

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Förderkonditionen und Rahmenbedingungen

Die Neubauförderung wird als zinsverbilligter Kredit im Rahmen des bestehenden Programms „Klimafreundlicher Neubau“ angeboten. Es handelt sich nicht um einen Zuschuss. Die Förderung soll vor allem die Finanzierungskosten senken und Bauherren in einer Phase hoher Zinsen entlasten.

Die genauen Konditionen hängen vom Zeitpunkt der Antragstellung und den jeweils geltenden Zinssätzen ab. Charakteristisch für die befristete Förderung ist jedoch, dass sie budgetgedeckelt ist. Sobald die bereitgestellten Mittel ausgeschöpft sind, werden keine weiteren Anträge mehr angenommen. Erfahrungsgemäß kann dies sehr schnell geschehen, insbesondere wenn viele genehmigte Projekte gleichzeitig aktiviert werden.

Wichtig ist außerdem: Die Förderung ist zeitlich befristet. Sie ist ausdrücklich als Übergangslösung gedacht, nicht als dauerhafte Neubauförderung. Bauherren sollten daher nicht davon ausgehen, dass das Programm über einen längeren Zeitraum verfügbar bleibt oder später erneut geöffnet wird.

Hinweis

Die neue Neubauförderung kann für bestimmte Bauherren ein sinnvoller Impuls sein – insbesondere für Projekte, die ohnehin auf EH55 ausgelegt sind und bislang an den Finanzierungskosten gescheitert sind. Sie ersetzt jedoch keine langfristige Neubauförderstrategie und ist kein Selbstläufer. Aufgrund der Befristung und der begrenzten Mittel ist damit zu rechnen, dass nicht alle Interessierten tatsächlich von der Förderung profitieren können.

Für wen kann sich die befristete Neubauförderung lohnen?

Die Förderung kann für Bauherren interessant sein, die bereits konkret geplante und genehmigte Neubauprojekte haben und deren Gebäude ohnehin auf den Effizienzhaus-55-Standard ausgelegt sind. In diesen Fällen kann der zinsverbilligte Kredit helfen, Finanzierungslücken zu schließen oder Projekte wirtschaftlich tragfähig zu machen.

Sinnvoll ist die Förderung insbesondere dann, wenn die energetische Planung bereits abgeschlossen ist und die Anforderungen an erneuerbare Energien ohne grundlegende Änderungen erfüllt werden. Wer kurzfristig bauen möchte und die formalen Voraussetzungen erfüllt, kann von der Förderung profitieren – vorausgesetzt, der Antrag wird rechtzeitig gestellt und bewilligt.

Für wen ist die Neubauförderung eher nicht geeignet?

Nicht geeignet ist die Förderung für Bauherren, die sich noch in einer frühen Planungsphase befinden oder ihre Baugenehmigung erst beantragen müssen. Da die Förderung zeitlich befristet und budgetgedeckelt ist, besteht hier ein hohes Risiko, dass das Programm bereits ausgelaufen ist, bevor die Voraussetzungen erfüllt sind.

Auch für Projekte, die nicht konsequent auf erneuerbare Energien ausgelegt sind oder deren energetisches Konzept noch nicht abschließend geklärt ist, eignet sich die Förderung kaum. Nachträgliche Anpassungen an den Effizienzhaus-Standard können die Baukosten erheblich erhöhen und den Vorteil der Zinsverbilligung schnell aufzehren.

Zudem sollten Bauherren berücksichtigen, dass es sich nicht um einen Zuschuss handelt. Die Förderung senkt die Finanzierungskosten, ersetzt aber keine tragfähige Gesamtfinanzierung. Wer auf die Förderung angewiesen ist, um ein Projekt überhaupt realisieren zu können, sollte die Wirtschaftlichkeit besonders kritisch prüfen.

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Typische Stolperfallen in der Praxis

In der Praxis zeigen sich mehrere typische Fehlerquellen. Dazu gehört vor allem eine zu späte Antragstellung. Da der Antrag vor Baubeginn gestellt werden muss und die Mittel begrenzt sind, ist ein enger zeitlicher Vorlauf notwendig.

Ein weiterer häufiger Stolperstein ist die unzureichende energetische Planung. Der Effizienzhaus-Standard 55 muss rechnerisch und technisch eingehalten werden. Wird der Standard im Nachhinein verfehlt, kann dies zum Wegfall der Förderung führen.

Auch die Annahme, dass die Neubauförderung langfristig verfügbar bleibt, ist riskant. Die aktuelle Förderung ist ausdrücklich befristet. Wer zu lange wartet, riskiert, leer auszugehen.

Fazit

Die befristete Neubauförderung für Effizienzhaus 55 ab dem 16. Dezember 2025 ist kein umfassendes Förderinstrument für den Wohnungsneubau, sondern eine gezielte Übergangslösung. Sie soll bestehende, bereits genehmigte Bauvorhaben aktivieren und kurzfristig Investitionsentscheidungen erleichtern.

Für Bauherren mit klar geplanten Projekten und erfüllten energetischen Voraussetzungen kann die Förderung ein sinnvoller Baustein in der Finanzierung sein. Sie ersetzt jedoch weder eine solide Planung noch eine realistische Kostenkalkulation. Aufgrund der Befristung und der begrenzten Mittel ist die Förderung mit Unsicherheiten verbunden.

Wer die Neubauförderung nutzen möchte, sollte frühzeitig prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und den Antrag rechtzeitig stellen. In vielen Fällen ist es sinnvoll, das Bauvorhaben auch ohne Förderung wirtschaftlich tragfähig zu planen und die Neubauförderung lediglich als zusätzlichen Finanzierungsvorteil zu betrachten – nicht als entscheidende Grundlage für die Realisierung.

„Die befristete Neubauförderung für Effizienzhaus 55 ist kein Neustart der klassischen Neubauförderung, sondern ein kurzfristiger Impuls für bereits genehmigte Projekte. Entscheidend ist nicht, ob es eine Förderung gibt, sondern ob das Bauvorhaben auch ohne sie solide finanziert ist. Wer frühzeitig plant, den energetischen Standard sauber nachweist und die Förderung nur als Zusatz nutzt, kann profitieren. Wer jedoch wartet oder auf die Förderung angewiesen ist, läuft Gefahr, am Ende leer auszugehen.

Jan Wanderer

Energie-Experte bei Enwendo

Häufige Fragen zur befristeten Neubauförderung

Was genau ist die befristete Neubauförderung für Effizienzhaus 55?

Die befristete Neubauförderung ist eine zeitlich begrenzte staatliche Unterstützung für Wohngebäude im Effizienzhaus-55-Standard. Sie erfolgt über einen zinsverbilligten KfW-Kredit und soll vor allem bereits genehmigte, aber noch nicht begonnene Neubauprojekte in die Umsetzung bringen.

Ab wann kann die Förderung beantragt werden?

Die Antragstellung ist ab Mitte Dezember möglich. Entscheidend ist, dass der Antrag vor Baubeginn gestellt wird. Ein nachträglicher Einstieg in die Förderung ist ausgeschlossen.

Welche Neubauten sind förderfähig?

Förderfähig sind Wohngebäude, die den Effizienzhaus-55-Standard erfüllen, vollständig mit erneuerbaren Energien beheizt werden und für die bereits eine gültige Baugenehmigung vorliegt. Das Bauvorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.

Handelt es sich um einen Zuschuss oder um einen Kredit?

Die Förderung wird nicht als Zuschuss, sondern als zinsverbilligter Kredit über die KfW gewährt. Die Förderung senkt die Finanzierungskosten, reduziert aber nicht direkt die Baukosten.

Gibt es einen Anspruch auf die Förderung?

Nein. Die Neubauförderung ist budgetgedeckelt und befristet. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Anträge werden nur bewilligt, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.

Kann ich die Neubauförderung mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

Grundsätzlich ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich. Dabei müssen jedoch die jeweiligen Programmbedingungen eingehalten werden. In der Praxis erhöht sich dadurch die Komplexität der Finanzierung deutlich.

Lohnt sich die Neubauförderung für jedes Bauvorhaben?

Nein. Die Förderung lohnt sich vor allem für Bauherren mit bereits genehmigten Projekten, die ohnehin auf Effizienzhaus 55 ausgelegt sind. Wer sich noch in der frühen Planungsphase befindet oder auf die Förderung angewiesen ist, um das Projekt überhaupt realisieren zu können, sollte besonders kritisch prüfen.

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